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IGNORED

Waffenbesitz - WBK Kaliber?


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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb German:

Kann mir mein Sachkundedozent auf Nachfrage die Zusammenhänge nicht verständlich, nachvollziehbar und belegt erklären, sollte ich aufstehen, gehen und mir eine andere Schulung mit einem anderen Dozenten suchen.

...

DAS ist aber schon Arroganz auf gehobenem Niveau.

 

Du kannst nicht ernsthaft behaupten, daß Du in Deiner Sachkundeschulung aufgestanden und gegangen bist, nur weil der Dozent nicht zweifelsfrei den Munitionserwerb erklären konnte, man kann auch übertreiben!

 

mfg

Harry

 

Geschrieben
Am 15.6.2018 um 13:49 schrieb Johannes.22:

Nope ! Wenn der Verein nur über ein 25m indoor Schießstand bis 1500j verfügt und dem BDS angehört wird es schwer mit der Gelben WBK. 

 

Ich habe nur die grüne bekommen. 

Für das beantragen einer gelben WBK benötigt man auch ein Bedürfniss. 

Auch nicht, musst halt 2-3 mal als Gastschütze irgendwo gewesen sein.

Geschrieben
Am 15.6.2018 um 13:49 schrieb Johannes.22:

Nope ! Wenn der Verein nur über ein 25m indoor Schießstand bis 1500j verfügt und dem BDS angehört wird es schwer mit der Gelben WBK. 

Die BDS-Sportordnung ist so vielfältig, dass es eigentlich für alles eine Lösung gibt.

Ihr könnt z.B. Speed-Schießen durchführen. Das wird u.a. mit Langwaffen im Carbinekaliber geschossen. D.h. man kann Uhr einsetzen und schon ist das Bedürfniss für die gelbe WBK gegeben. Man kann das sogar noch weiter ausbaun und z.B nen Selbstlader in 9mm Luger, oder auch die USC in .45 dafür einsetzen, dann hast Du auch hierfür das entsprechende Bedürfnis auf grün.

Wem Speed nicht gefällt, baut sich eine Fallscheibenanlage mit Kunststoffplates. Auch die sind im Normalfall von der bestehenden Standzulassung abgedeckt. Ich schreibe bewusst Normalfall, da es teilweise Standzulassungen gibt, die so krasse Einschränkungen beinhalten, dass oben angeführtes ev. nicht zutrifft.

Geschrieben (bearbeitet)

Da die gelbe WBK die Betätigung als Gastschütze in anderen Vereinen und auch nach den Disziplinen anderer Verbände beinhaltet/ermöglichen soll, stellt sich die Frage, warum hier in diesem Zusammenhang die Standzulassung des Heimatvereins eine Rolle spielen soll.

 

Bei der grünen WBK muss die betreffende Waffe für eine Disziplin des eigenen Verbandes geeignet und notwendig sein. Der ausstellende Verband ist gehalten, die ihm angeschlossenen Vereine zu kontrollieren, dass diese "über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen". Und genau das macht er im Rahmen der Bedürfnisbescheinigungen.

 

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Gruger:

... die gelbe WBK ...

Genau...so ist es auch meiner Meinung nach!!

Bearbeitet von cartridgemaster
unnötiges Vollzitat gekürzt
Geschrieben (bearbeitet)

Zum Beispiel ich. Mir wurde die Sachkunde als "Gedienter" zuerkannt. Den JS habe ich erst 10 Jahre später gemacht.

Bearbeitet von Gast
Typo
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Was haben nur die ganzen Schützen früher gemacht, als es noch keine Sachkunde gab.

Du weißt seit wann es die Sachkunde gibt, ...bzw. seit wann eine solche erforderlich ist?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 22.6.2018 um 16:11 schrieb alzi:
Am 21.6.2018 um 18:53 schrieb ZaphodBeeblebrox:

 

Trag was zum Wissen bei oder shut up.

 

bearbeitet Freitag um 16:15 von EBR
spam

wenn man jetzt noch erkennen könnte was vom Moderator stammt und was von mir.....

 

...nicht dass mir noch jemand eine unangemessene Ausdrucksweise (z.B. gegenüber anderen Forennutzern) unterstellt!

 

 

vielen und herzlichsten Dank.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

nicht wirklich, hängt aber an der damaligen Art und Weise, wie die Sachkunde nachgewiesen werden konnte. ausserdem zeitlich sehr nah an der damaligen Überarbeitung des WaffG.

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