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Todesfall JPX Jet Protector


rwlturtle

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Habe heute zufällig mitbekommen, das es einen Todesfall bei der Verwendung eines Jet Protectors gegeben hat und das BKA nun prüft, ob er weiter frei (ab 18) verkauft werden darf.

 

Hat jemand von Euch nähere Infos dazu?

 

Zitat

Nach tödlichem Schuss: BKA prüft waffenscheinfreien Bezug von Pfefferpistolen

...

Im Jahr 2007 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) das Modell als Tierabwehrgerät genehmigt. Seither sind diese gasbetriebenen Pfefferpistolen frei erhältlich. Ein Waffenschein ist nicht nötig. Das BKA hat nach Angaben gegenüber dieser Zeitung in seiner damaligen Genehmigung auch keinen Mindestabstand empfohlen. Der Produzent fordert hingegen 1,5 Meter als Minimum und betont ausdrücklich, dass diese Waffe auch in Notwehrsituationen gegen Menschen verwendet werden dürfe.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/nach-tödlichem-schuss-bka-prüft-waffenscheinfreien-bezug-von-pfefferpistolen/ar-AAy1XT4?li=BBqfP3p&srcref=rss

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Eine der wenige wirksamen Geräte. Man hätte die beiden Kammern aber besser übereinander als nebeneinander gebaut.

So ist das hinderlich beim "Führen".

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So wie ich das immer verstanden habe, ist das gar keine Waffe, sondern lt. Definition ein Tierabwehrgerät, sogar ein Laser daran soll legal sein.

 

Kann es da einen Anschein geben?

 

Hat hier einer so ein Ding und kann mal was dazu schreiben?

Mit 250 Euro ist es ja nicht ganz billig, die Läufe kann man nicht nachladen und zwei Schuß kosten um die 50 Euro.

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vor 14 Minuten schrieb WOF:

Würde das Teil dann nicht unter den Anscheinsparagraphen fallen?

 

;) Erinnerst du dich an die letzte Diskussion bzgl TIERABWEHRSPRAY.

Ich dachte mittlerweile hast du diese Falle durchschifft .

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vor 12 Minuten schrieb rwlturtle:

So wie ich das immer verstanden habe, ist das gar keine Waffe, sondern lt. Definition ein Tierabwehrgerät, sogar ein Laser daran soll legal sein.

 

Kann es da einen Anschein geben?

 

Hat hier einer so ein Ding und kann mal was dazu schreiben?

Mit 250 Euro ist es ja nicht ganz billig, die Läufe kann man nicht nachladen und zwei Schuß kosten um die 50 Euro.

Also "nachladen" geht schon. Dafür gibts ja extra die Kartuschen. Ich hab. Was möchtest du wissen?

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vor 5 Minuten schrieb schiiter:

Also "nachladen" geht schon. Dafür gibts ja extra die Kartuschen. Ich hab. Was möchtest du wissen?

So wie ich das verstehe, kann man nur das gesammte Oberteil wechseln und nicht die "Läufe" nachladen.

Wissen möchte ich, ob ich sowas Freunden empfehlen kann, die sonst keine Ahnung von Waffen haben.

 

Wenn ich nun in der Zeitung lesen muß, daß das Ding bei unter 1,5m tödlich sein kann, schreckt das doch ab.

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Ah. Verstehe. Ja die schiebst neue Läufe auf. Das ist rechtlich bedeutsam.

Beim JPX4 hat man dies anders gelöst und ist damit in die Fallstricke des WaffG geraten.

Der JPX bleibt da außen vor.

Dieses Gerät hat schmackes und die Wirkung der LAdung zählt zu den besten am Markt. Auch ist die Reichweite überdurchschnittlich.

Ich habe das Teil dabei, wenn das WaffG anderen Gerätschaften Grenzen aufzeigt.

Nachteil: Es ist klobig. klobiges passt nicht körpernah und wird damit oft einfach nicht mitgeführt.

Im Auto gehts. Dann würde ich aber ein farbliches Exempel wählen, um eine Poliozeistreife nicht zu nervös werden zu lassen. Ansonsten in den Rucksack etc.

Für den JPX für sogar ein Distanzwarner entwickelt, aber nicht verkauft. Das Unterschreiten des Mindestabstandes ist vom Hersteller als echte Gefahr erkannt und benannt.

Zum Glück handelt es sich ja um Terabwehr. In einer echten Notwehrsituation gibts ja wieder weder Schranken noch Hemmungen.

 

Die Aussagen nicht weiter wichtig nehmen. Nur ansehen.

 

Bearbeitet von Gast
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Gerade eben schrieb rwlturtle:

Noch zwei Fragen, gibt es ein "Verfallsdatum" der Kartuschen?

(ähnlich wie bei den Patronen für SRS Waffen)

 

Ja.

 

Gerade eben schrieb rwlturtle:

 

Lohnt der Kauf der Trainingseinheit mit Lebensmittelfarbe?

 

Nein.

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Aus dem Kopf glaube ich 4 Jahre Haltbarkeit.

Da die Trainingskartusche auch nicht billig ist, muss jeder selbst entscheiden wie gut er sich fühlt.

 

Ich rate jedoch ab, sich mit den echten KArtuschen aus Testgründen im Garten mal eins reinzudrücken ;)

DAS macht man nie wieder. Ich schwöre! :D

 

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Wieso sitzt der Typ eigentlich in U-Haft? Er hat sich doch nur verteidigt. Ist das nicht Rechtsbeugung ihm Totschlag zu unterstellen? Dafür gibt es *keinerlei* Anhaltspunkte (falls im Artikel nichts verändert oder verschwiegen wurde) und das kann im Prozess ja immer noch geklärt werden. Und dass Verbrecher im Rahmen von Notwehrhandlungen auch getötet werden können ist eben so. Hätte die Polizei den Verbrecher erschossen, würde es jetzt heißen Polizeigewalt … Alle Rechte den Verbrechern?

 

Ich erinnere mich noch an einen Fall, wo ein Deutscher drei Migrantenjugendliche provoziert hat und die sich mit einer Holzlatte verteidigt haben. Der Deutsche kam dabei ums Leben. Es war sofort klar, dass es sich um Notwehr handelte und niemand kam in U-Haft. 

Bearbeitet von LordKitchener
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„Es ist nicht auszuschließen, dass der Tat ein fremdenfeindliches Motiv zu Grunde lag“, sagt Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Offenbar wurden auf dem Handy des Beschuldigten WhatsApp-Nachrichten mit entsprechenden Inhalten gefunden.

 

Ich weiß zwar nicht, was der geut Mann auf seinem Handy gehabt hat, finde es aber erschütternd, das in dem Fall das Telefon überprüft wurde.

Ein paar Neger- und Türkenwitze gepostet und schon bist ein Rassist!

Und dann kann es ja auch auf gar keinem Fall mehr Notwehr gewesen sein!

(grün ist mir vergangen)

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Ist das wieder so eine Vermischung von "redaktionellem" Teil mit Werbung?

 

Mehr Werbung kann man doch kaum machen, ohne zu einer Bezugsquelle zu verlinken.

 

Ich lese hier: Sowas gibt es überhaupt, es ist wirksam, es hilft gegen Tiere und wenn alle Stricke reißen sogar gegen potentiell bewaffnete Angreifer.   (ohne Wertung im speziellen Fall)

 

"Kaufen Sie jetzt, solange es das noch gibt!"

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vor 8 Stunden schrieb LordKitchener:

Wieso sitzt der Typ eigentlich in U-Haft? Er hat sich doch nur verteidigt.

Weil ihm die besondere Mütze fehlt und er in dem Land, in dem wir gut und gerne leben, völlig unsensibel an seinem bißchen Leben hing. Mir ist aus den letzten Jahren aus den Medien kein einziger Fall bekannt, in welchem ein Zivilist nach erfolgreicher nachhaltiger Notwehr nicht erst mal eingeknastet wurde. Und bevor Schiiter das wieder besser weiß: In der U-haft wird es, so fürchte ich, auch nur Gemeinschaftsduschen geben. Dreier mit Spucke und so. 

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Am ‎03‎.‎06‎.‎2018 um 06:22 schrieb LordKitchener:

Wieso sitzt der Typ eigentlich in U-Haft? Er hat sich doch nur verteidigt.

Ach, im Gegensatz zur Polizei und zur Staatsanwaltschaft hast DU das also schon rausgefunden? Du musst ja eine ganz besondere Glaskugel besitzen ...

 

Am ‎03‎.‎06‎.‎2018 um 06:22 schrieb LordKitchener:

Ist das nicht Rechtsbeugung ihm Totschlag zu unterstellen?

... und das der Staatsanwalt, der jetzt in der Sache ermittelt und der Richter, der die Untersuchungshaft angeordnet hat, Rechtsbeugung begangen haben, weißt Du also auch schon ...

 

Am ‎03‎.‎06‎.‎2018 um 06:22 schrieb LordKitchener:

Dafür gibt es *keinerlei* Anhaltspunkte (falls im Artikel nichts verändert oder verschwiegen wurde)

 Aber nur, wenn die Zeitung das gleiche Glaskugelmodell benutzt wie Du ...

 

Vielleicht sollten sich die ermittelnden Behörden einfach mal an Dich wenden. Du hast den Fall ja offenbar schon gelöst.

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@Flohbändiger

Na die U haft ist schon sehr merkwürdig, selbst sollte es totschlag oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge sein und nicht notwehr. Was soll der Haftgrund sein? Fluchtgefahr? Dann müsste der Täter anders als im Artikel dargestellt Ausländer sein ? Oder Verdunklungsgefahr? Auch sehr unwahrscheinlich?

Aber vll hat der TV nicht das geld für einen vernünftigen RA der haftprüfung beantragt. Der Richter der denn die Haft bestätigt muss man dann sehen.

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