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Dauer der Antragsbearbeitung NRW


sitting bull

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Ich habe am Tag nach Aschermittwoch einen Antrag für eine .22lr Pistole bei meiner Kreispolizeibehörde (Rhein-Sieg-Kreis) abgegeben.  Ist ein Waffenwechsel, Verband (BDS) hat befürwortet, alte Wafe verkauft und auch ausgetragen, sollte also eigentlich Routine sein. 

Gestern mal nachgefragt, Antwort: Das kann noch dauern! Im Januar sei ein Software-Update gemacht worden, das aber nicht läuft. Deshalb könnten die Zuverlässigkeitsprüfungen nicht gemacht werden. So in drei Wochen sollte das Problem behoben sein, aber die Bearbeitung könne sich ziehen, es sei ja ein riesiger Rückstau seit Januar entstanden.

 

Hat jemand da etwas dazu gehört? Kann das denn sein, oder erzählen die Bullshit?

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vor 6 Stunden schrieb sitting bull:

Ich habe am Tag nach Aschermittwoch einen Antrag für eine .22lr Pistole bei meiner Kreispolizeibehörde (Rhein-Sieg-Kreis) abgegeben.  Ist ein Waffenwechsel, Verband (BDS) hat befürwortet, alte Wafe verkauft und auch ausgetragen, sollte also eigentlich Routine sein. 

Gestern mal nachgefragt, Antwort: Das kann noch dauern! Im Januar sei ein Software-Update gemacht worden, das aber nicht läuft. Deshalb könnten die Zuverlässigkeitsprüfungen nicht gemacht werden. So in drei Wochen sollte das Problem behoben sein, aber die Bearbeitung könne sich ziehen, es sei ja ein riesiger Rückstau seit Januar entstanden.

 

Hat jemand da etwas dazu gehört? Kann das denn sein, oder erzählen die Bullshit?

...für mich ist das PP Bonn zuständig. Dort habe ich im Februar ca.4 Wochen auf den Eintrag in meine

WBK warten müssen. (sonst ca.5 Tage)

 

Auf Nachfrage wurde mir dieselbe Erklärt, dass es Probleme mit der Software

für das nationale Waffenregister gibt.

 

Dort ist man immer sehr nett und zügig, daher habe keinen Grund daran zu zweifeln.

Edited by hafensänger
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Moin!

Eigentlich können einem die internen "technischen Probleme" der Genehmigungsehörde egal sein.

 

Nach 3 Monaten fruchtlosen Wartens, kann der Antragsteller Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Wenn das alle machen, werden sich die Genehmigungsbehörden aus Kostengründen einer besseren Projektplanung bedienen.

 

Einfach auf Sankt Nimmerlein warten geht natürlich auch...

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage

https://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html

 

frogger

 

 

 

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vor 7 Stunden schrieb sitting bull:

Hat jemand da etwas dazu gehört? Kann das denn sein, oder erzählen die Bullshit?

Vor einigen Wochen gab es wohl bei der für mich zuständigen Erlaubnisbehörde (Hes) ebenfalls Probleme mit dem NWR nach einem Software-Update, allerdings hatten die das nach einem Tag bereits im Griff, ich durfte es live und in Farbe miterleben.

Es ging lediglich um zwei Erwerbsanzeigen, welche nicht in das NWR eingegeben werden konnten.

Am darauf folgenden Nachmittag erhielt ich den Anruf einer Sachbearbeiterin mit der freundlichen Mitteilung, dass ich meine WBK mit den entsprechenden Eintragungen abholen könne und man bitte die Verzögerung zu entschuldigen.

Die Auskünfte zur Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG nach BZR-Abfrage und vom LKA liegen hier regelmäßig innerhalb von max. 3-5 Tagen vor.

 

CM

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