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WES Kanton Zürich


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Hallo zusammen

 

Hat jemand Erfahrung mit der Bearbeitungsdauer eines Antrages für einen WES im Kanton Zürich?

 

Im Aargau hatte ich den WES innert 2-3 Tagen, auf Anfrage bei meiner Wohngemeinde im Kanton Zürich wurden 3! Wochen genannt.

 

Ist das realistisch? 

 

 

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  • 9 Monate später...

In Regensdorf zwischen 2 und 4 Wochen. 

Leider wird der Auszug aus dem Strafregister von der Gemeinde nicht mehr zurückgegeben, was ich nicht nachvollziehen kann. Bei Anliegen beim Kanton (Sonderbewilligungen oder Europ. Feuerwaffenpass) erhält man den SRA zurück!

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Im Kanton Zürich soll es Gemeinden geben, die sich bei WES besonders gerne etwas mehr Zeit lassen. Böse Zungen behaupten, dass es dabei um politische Gesinnungen von Gemeindeangestellten geht.

 

Persönlich empfinde ich die Bearbeitung über die Gemeinde als administrativen Overkill. Soll das doch zukünftig via die beiden zentralen Waffenbüros (Stadt und Kanton) geschehen! Dort ist auch die notwendige Kompetenz vorhanden.

 

Im Aargau, wo ich wohne, bin ich mit dem zentralen Service sehr zufrieden. Ebenfalls war ich das in Basel-Stadt.

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  • 4 Monate später...
Am 4.1.2019 um 06:26 schrieb charly10:

In Regensdorf zwischen 2 und 4 Wochen. 

Leider wird der Auszug aus dem Strafregister von der Gemeinde nicht mehr zurückgegeben, was ich nicht nachvollziehen kann. Bei Anliegen beim Kanton (Sonderbewilligungen oder Europ. Feuerwaffenpass) erhält man den SRA zurück!

 

Bin auch aus Regensdorf und es  dauerte 3Wochen bei mir, Strafregister haben sie auch behalten.

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Kanton Zürich geht wirklich ewig! Meinen WES habe ich am Montag 11. Mai (Gemeinde im Zürich-Unterland) beantragt und bis dato ist der WES immer noch nicht eingetroffen! Allenfalls herrscht Überlastung, wurden wohl vor dem 19. Mai noch entsprechend viele WES beantragt! :rolleyes:

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  • 3 Wochen später...
vor 4 Stunden schrieb Doggenrotti:

Ruf doch mal an und frag nach... Vielleicht ist es da nie angekommen? 

In Bern waren es jetzt auch wieder genau 8 Arbeitstage. 

 

Ich habe den WES in den Gemeindebriefkasten eigenhändig reingeworfen, kann also kaum verloren sein. Ich habe vor 2 Wochen schon angefragt beim kant. Waffenbüro diesbezüglich, hiess bis zu 30 Tage Wartefrist. Zürich hinkt da immer etwas hinterher! ?  

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vor 4 Stunden schrieb mühli:

Das könnte evt. knapp werden, sofern man noch etwas vor dem 15. August will, was danach eine kant. Ausnahmebewilligung braucht.

Ein WES, ausgestellt vor dem 15. August, behält seine Gültigkeit nach altem Recht bis er abläuft. Wenn du also am 14. August einen bekommst, kannst du den im Februar 2020 noch einlösen nach alten Recht. 

 

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vor einer Stunde schrieb MRCL:

Ein WES, ausgestellt vor dem 15. August, behält seine Gültigkeit nach altem Recht bis er abläuft. Wenn du also am 14. August einen bekommst, kannst du den im Februar 2020 noch einlösen nach alten Recht. 

 

Da habe ich aber andere Infos vom Büma erhalten. Dort hiess es, man müsse bsp. Halbautomaten mit 10 plus Magazine bis spätestens am 14. August kaufen, danach sei es zu spät mittels WES. Ich werde mich am Montag noch schlau machen bei einer Fachstelle.

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