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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

Bei den Waffenkontrollen kommen diese Leute in einen absolut sensiblen Bereich, da muss ich als LWB 100%tig sicher sein, dass das Leute von der Behörde sind. 

 

Dieses sich-versichern ist nicht nur dein Recht, es ist m.E. auch deine Pflicht. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

Dieses sich-versichern ist nicht nur dein Recht, es ist m.E. auch deine Pflicht. 

Deswegen lehne ich diese verdachts- bzw. anlasslosen Kontrollen ab. Telefonisch ist meine Behörde sehr schwer zu erreichen, weil eben wenig Personal. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die Leute unbekannt sind, sie schriftlich nichts wirklich Stichhaltiges zum Nachweis der "Echtheit" dabei haben,

und auch bei der Behörde telefonisch keine Bestätigung zu erhalten ist - dann gilt bei mir: kein Einlass.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Akten/Unterlagenkopien, die nur die Behörde haben kann

Wenn du auf möglicher gefakte Behördenausweis tippst solltest du mal überlegen warum die vor deiner Tür erscheinen und ob irgendwelche Teile deiner Akte unter diesen Umständen vertraulich sein könnten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ich empfinde das auch gegenüber dem LWB als eine Frechheit, denn es gibt genügend Beispiele, dass sich Leute versuchen Zugang zu verschaffen um z. B. zu stehlen oder zu betrügen.

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/streifenpolizisten-stoppen-verfassungsschutz-aktion-in-mv-2116928908.html

 

Zitat

Demnach haben die Verfassungsschützer die Wohnung eines Jägers aufgesucht und laut dessen Aussage mitgeteilt, dass seine Waffen kontrolliert werden sollen.

 

Würde mich ja schon mal interessieren, wie legal das war und wie das ausgegangen ist.

Geschrieben

Mit zweifelhaften die Leute ausfragenden Aufbewahrungskontrollettis (ich bin ein staatsgläubiger Bürger) hatten wir es doch in BW vor etwa 5 Jahren auch schon mal.

  • 1 Jahr später...

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