Guest Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 (edited) Ja, hast recht. Vielleicht springt ja ein anderer auf dein Stöckchen an. Edited February 12, 2018 by chapmen
nol Posted February 12, 2018 Author Posted February 12, 2018 Waffe darf ohne Beschuss verkauft werden sonst hätte mein Sachbearbeiter da sicher nicht zugestimmt...
CZM52 Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 Da hat dein SB nix zu melden... oder ist er auch der SB des Verkäufers?
Sigges Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 5 Minuten schrieb nol: Waffe darf ohne Beschuss verkauft werden sonst hätte mein Sachbearbeiter da sicher nicht zugestimmt... Und woher bitte schön soll er wissen daß kein gültiger Beschuß vorliegt???
nol Posted February 12, 2018 Author Posted February 12, 2018 Muss man auf dem Vorgedruckten Formular der Behörde ankreuzen !
Swisswaffen Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 4 Stunden schrieb chapmen: Falls du die Idee hast herauszufinden wo dein 98er "gedient" hat- das gibt nichts, es sei denn du findest das Soldbuch mit dem passenden Eintrag. Ich habe da eine ernstgemeinte Frage: Waren die Waffen zur Zeit des 2. Weltkriegs bei den deutschen Truppen persönlich und somit im Soldbuch eingetragen? Oder waren die kaserniert? Hat das mal geändert?
Guest Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 5 Minuten schrieb Swisswaffen: ... Hat das mal geändert? Ja, nach der ersten Feindberührung.
Sigges Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 27 Minuten schrieb Swisswaffen: Ich habe da eine ernstgemeinte Frage: Waren die Waffen zur Zeit des 2. Weltkriegs bei den deutschen Truppen persönlich und somit im Soldbuch eingetragen? Ja.
Sigges Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 29 Minuten schrieb nol: Muss man auf dem Vorgedruckten Formular der Behörde ankreuzen ! Aha ... sehr interessant! Bei uns gibts dieses Feld nicht. Nebenbei ist der gltige Beschuss für das Überlassen vorgeschrieben, nicht für das in Besitz nehmen. Du kannst ja den Beschuss nachholen, um die Waffe sportlich nutzen zu können (wie Du es ja auch vorhast). Aber der Überlasser darf sie Dir unbeschossen gar nicht erst überlassen (mit der Einschränkung der Bescheinigung über Nichtbeschuss, aber da gibt es einge Grenzen).
Fyodor Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 53 Minuten schrieb chapmen: Vielleicht springt ja ein anderer auf dein Stöckchen an. Wenn ich einen Fehler mache, lerne ich gerne dazu. Ich will hier ja nur vermeiden helfen, daß jemand einen Verstoß gegen das BeschG begeht. Aber nach meiner Lesart sprechen BeschG und BeschV von "wenn kein Beschuß durchgeführt werden kann". In der Juristerei bedeutet das meines Wissens, daß kein Beschuß durchgeführt werden KANN! Nicht "soll nicht", "der Besitzer möchte nicht daß" oder dergleichen. 2
Guest Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 1 Stunde schrieb Fyodor: Eine "Sammlerwaffe" ohne Beschuß hat einen Wert von Null, da sie nicht veräußert werden darf. Ist bescheuert, aber Gesetz. Schon lange. Das ist nicht Gesetz und war es noch nie. Eine Sammlerwaffe ohne gültigen Beschuss darf gehandelt und veräußert werden. Sie darf dann aber vom Käufer nur auf Sammler-WBK besessen und nicht Dritten überlassen (geliehen, vermietet) oder geschossen werden. Auf Rote WBK kann eine Sammlerwaffe erworben werden, auch ohne gültigen Beschuss und auch ohne Negativ-Bescheinigung vom Beschussamt. Jede anders lautende Aussage dazu ist falsch, egal woher sie kommt, weil es überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür gibt. https://www.anwalt.de/rechtstipps/beschusspflicht-fuer-sammlerwaffen_088832.html
CZM52 Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 Wie oft kommst noch mit dem Link? verstehst du endlich mal was da steht? Du darfst eben nicht überlassen, nur besitzen 1
Guest Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 Gerade eben schrieb CZM52: Wie oft kommst noch mit dem Link? verstehst du endlich mal was da steht? Du darfst eben nicht überlassen, nur besitzen Ein Verkauf ist keine Überlassung. Bemerken. Du kannst Sammlerwaffen ohne gültigen Beschuss auf jeder Börse und in vielen Waffengeschäften kaufen. Wiedermal eine sinnlose Diskussion über Halbwissen, das sich über Hörensagen verbreitet.
CZM52 Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 11 Minuten schrieb Knalle Peng: Das ist nicht Gesetz und war es noch nie. Eine Sammlerwaffe ohne gültigen Beschuss darf gehandelt und veräußert werden. Sie darf dann aber vom Käufer nur auf Sammler-WBK besessen und nicht Dritten überlassen Da widersprichtst dir ja schon selber
Fyodor Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 10 Minuten schrieb Knalle Peng: Auf Rote WBK kann eine Sammlerwaffe erworben werden, auch ohne gültigen Beschuss und auch ohne Negativ-Bescheinigung vom Beschussamt. Das war überhaupt nie strittig. Selbstverständlich dürfen unbeschossene Waffen erworben und besessen werden. Nur nicht überlassen werden. So steht es unmißverständlich in Gesetz und Verordnung. Was irgendwelche Anwälte dazu schreiben hat keinerlei Bedeutung.
Fyodor Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 Gerade eben schrieb Knalle Peng: Ein Verkauf ist keine Überlassung. Bemerken. Stimmt. Aber was nutzt es, wenn ich Waffen bezahle, die ich nie mit nach Hause nehmen darf? 1
CZM52 Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 (edited) vor 4 Minuten schrieb Knalle Peng: Ein Verkauf ist keine Überlassung. Bemerken. Du kannst Sammlerwaffen ohne gültigen Beschuss auf jeder Börse und in vielen Waffengeschäften kaufen. Wiedermal eine sinnlose Diskussion über Halbwissen, das sich über Hörensagen verbreitet. Einen Verkauf kennt das WaffG garnicht. du kannst nur erwerben und der Ünerlasser demnach Yüberlassen. Auch an dich das Angebot wie an den letzten Besserwisser: überlasse mir auf eine meiner Sammlerkarten eine beschusspflichtige , unbeschossene Waffe, dann lassen wir das Amtlich klären... Edited February 12, 2018 by CZM52 1
Guest Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 1 Minute schrieb Fyodor: Stimmt. Aber was nutzt es, wenn ich Waffen bezahle, die ich nie mit nach Hause nehmen darf? vor 1 Minute schrieb CZM52: Auch an dich das Angebot wie an den letzten Besserwisser: überlasse mir auf eine meiner Sammlerkarten eine beschusspflichtige , unbeschossene Waffe, dann lassen wir das Amtlich klären... Es gibt keine "Überlassung" auf Sammlerkarte. Eine Überlassung ist zeitlich begrenzt. Verleihen oder Vermieten ist Überlassung. Ein Erwerb hat mit einer Überlassung nichts zu tun - wer das nicht versteht, dem kann ich auch nicht helfen. Ich muss es wissen, weil ich langjährig im Waffenhandel tätig war. Man kann unberührte Sammlerwaffen ohne Probleme auf Rote WBK kaufen, alles andere ist Fantasie oder versprengtes Halbwissen.
CZM52 Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 (edited) vor 10 Minuten schrieb Knalle Peng: Es gibt keine "Überlassung" auf Sammlerkarte. Eine Überlassung ist zeitlich begrenzt. Verleihen oder Vermieten ist Überlassung. Ein Erwerb hat mit einer Überlassung nichts zu tun - wer das nicht versteht, dem kann ich auch nicht helfen. Ich muss es wissen, weil ich langjährig im Waffenhandel tätig war. Zum Glück war .... weil Ahnung hast wohl nicht wirklich! der Käufer erwirbt, und dann sollte der Verkäufer dem die Waffe geben, und das ist dann was deiner Meinung nach??? nur für dich mal Begriffe aus dem WaffG... wo ist da die zeitliche Begrenzung?? 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, und zum „Verkauf“ nach deiner Logik sagt das Gesetz sogar in nem eigenen Paragraphen , dem 34 ÜBERLASSEN! das können sogar die Leute ich Sachkunde Kurs auswendig..... also laber hier nicht!! Edited February 12, 2018 by CZM52
Guest Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 Moderativer Hinweis. Immer schön friedlich bleiben.
Fyodor Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 6 Minuten schrieb Knalle Peng: Eine Überlassung ist zeitlich begrenzt. Verleihen oder Vermieten ist Überlassung. Ich glaube Du solltest nochmal einen Sachkundelehrgang besuchen. Und das WaffG lesen. Alles weitere erübrigt sich solange.
CZM52 Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 vor 1 Minute schrieb EBR: Moderativer Hinweis. Immer schön friedlich bleiben. Sorry, aber bei so dummen und FALSCHEN Behauptungen geht das nicht. irgendwer glaubt den Stuss noch den der Verzapft 5 1
BlackBull Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 Wobei ich mich frage (als Nicht-Sammler), wieso (wenn sonst ja nix verändert wird) ein (Neu-)Beschuß eine zB original WK-Waffe wertseitig "entwertet"? Ich würde das doch eher noch als wertsteigernd ansehen?! Nicht nur original bei der Erstürmung von was-weiß-ich-was dabeigewesen, sondern funzt immer noch wie Zau! Also nicht bloss Sammlerstück, sondern auch schiessenderweise noch einsetzbar... (ich stelle mir das vor wie einen Scheunenfund eines Autos: Nicht bloss original super erhalten, sondern hat auch noch TÜV bekommen und darf fahren)
Sigges Posted February 12, 2018 Posted February 12, 2018 (edited) vor 21 Minuten schrieb Knalle Peng: ... Ich muss es wissen, weil ich langjährig im Waffenhandel tätig war. ... Und was hast Du da gemacht? Beheizte Socken an Jäger verkauft? Oder hat man Dich mit Deinem waffenrechtlichen Nichtwissen echt scharfe Waffen verkaufen lassen? Sorry, aber bei soviel mit Verve und Selbstverständnis geäußertem Nonsense platzt mir der Kragen!! Edited February 12, 2018 by Sigges Tippfehler
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