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IGNORED

WBK und mehrere Anzeigen?


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Geschrieben

 

Hallo, ich bin 47 und seit 2016 im Schützenverein.

Ich habe jetzt im laufe der Zeit meine Waffensachkunde gemacht und vor 6 Wochen eine WBK beantragt.

Leider habe ich nicht daran gedacht, das eine eingestellte Anzeige evtl. negativ bewertet wird.

2013 wurde ich von meinem übereifrigen Nachbarn dreimal angezeigt.

1 x Beleidigung wegen Mittelfinger

1 x Beleidigung wegen Arschloch sagen

1 x versuchte Körperverletzung im Zusammenhang mit Pferden 

Alle 3 Anzeigen wurden nach § 170 eingestellt.

 

Ich habe alle Register abgefragt und die Anzeigen stehen im Polas.

Könnte ich deswegen Probleme bekommen?

 

Grüße Tom

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb 6gunner:

 

 

 

Ich habe alle Register abgefragt und die Anzeigen stehen im Polas.

 

 

Wie bekommst du eine Selbstauskunft aus POLAS?

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Stichworte dazu sind: .....enthalten die Akten "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen dass der Antragsteller" ........

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb chapmen:

Wie bekommst du eine Selbstauskunft aus POLAS?

Dank des Bundesdatenschutzgesetzes mittels eines Auskunftersuchen.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben (bearbeitet)

@bumm

Nach § 170 Abs. 2 StPO ist dem Betroffenen unter gewissen Umständen die Einstellung des/der Verfahren schriftlich mitzuteilen, dabei kann auch der Hinweis gegeben werden, dass die Verfahren in POLAS:  https://de.wikipedia.org/wiki/POLAS gespeichert werden bzw. worden sind.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb bumm:

Dank des Bundesdatenschutzgesetzes mittels eines Auskunftersuchen.

Dies betrifft auch POLAS?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du vor 6 Wochen die WBK beantragt hast, wirst du ja demnächst erfahren ob du eine bekommst oder nicht.

 

wir hier können da nur raten.

 

EDIT: Paragraph 5 und 6 WaffG könnten weiterhelfen

Bearbeitet von chris1605
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb 6gunner:

 

Mir war nicht bewusst das sich die sache vielleicht negativ auf die wbk auswirkt.

Jetzt weißt du es.

 

Wir sind nicht deine Behörde. Wir wissen nicht, wie gewissenhaft die Abfrage erfolgt. Wir wissen nicht, ob sich die Behörde evtl die Akten der Staatsanwaltschaft kommen lässt. Wir wissen nicht, was in den staatsanwaltschaftlichen Verfügungen bzgl der Einstellung steht.

 

Wie die siehst, ziemlich viele Variablen. 

 

Abwarten und dann weiter reagieren, wenn die Behörde evtl. blockiert.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb 6gunner:

1 x Beleidigung wegen Mittelfinger

1 x Beleidigung wegen Arschloch sagen

1 x versuchte Körperverletzung im Zusammenhang mit Pferden 

 

Gleiche Situation? Oh Gott, mein Kopfkino!  

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb SCR:

1 x versuchte Körperverletzung im Zusammenhang mit Pferden 

Das hört sich doch sehr speziell an.:bud:

 

Evtl. spielt es auch eine Rolle wie dieser Fall genau lag.

Die Beleidigungen sehe ich nicht als "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen"...

 

Falls die Behörde deswegen blockiert, Sachverhalt darlegen.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Sebastians:

 

Falls die Behörde deswegen blockiert, Sachverhalt darlegen.

Lieber durch einen Anwalt darlegen lassen (nach Akteneinsicht). Anderenfalls könnte die eigene Darlegung noch mehr Probleme bereiten. 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Sebastians:

Falls die Behörde deswegen blockiert, Sachverhalt darlegen.

Wenn man keine Ahungung hat, einfach mal die ...

 

Es geht um Einstellung nach § 170 StPO. Heißt der Staatsanwalt hat nichts gefunden, was ausreichen würde Klage zu erheben. Heißt auch irgendwelche Tatsachen sind nach Ansicht des STA nicht bewiesen und nicht beweisbar. Also hält man gefälligst die Klappe und hilft nicht der Behörde indem man etwas einräumt, was die Behörde sonst beweisen müsste und von dem der STA meint, dass er es nicht beweisen kann.

Geschrieben

Sollte klar sein, sich genau zu überlegen, was man sagt...

Vorher natürlich gar nix sagen, nicht mal im Plauderton, weil die auf der Behörde doch so nett sind...

Wie P22 schon schrieb ist im unwarscheinlichen Fall, dass es Probleme gibt, besser einen Anwalt hinzuzuziehen, besonders wenn man redetechnisch nicht so fest im Sattel sitzt.

Geschrieben

Wobei insbesondere zu Bedenken ist, dass ggf. die Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Wäre dumm, im waffenrechtlichen Erlaubnisverfahren durch Erklärungen zu den alten Anzeigen neue Ermittlungsansätze zu liefern! 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Dies betrifft auch POLAS?

Mit Sicherheit nicht daß Du grad observiert wirst oder just im Moment ein SEK zu Dir unterwegs ist. Da wird schon irgendwer vorher die Notbremse ziehen. Den ganzen veralteten Datendreck den eh keinen mehr interessiert dürfen sie Dir aber auch bei POLAS nicht vorenthalten.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb P22:

Lieber durch einen Anwalt darlegen lassen (nach Akteneinsicht). Anderenfalls könnte die eigene Darlegung noch mehr Probleme bereiten. 

Garnichts passiert da mangels öffentlichem Interesse.

Bei mir war die Situation vergleichbar, allerdings habe ich schon sehr lange WBKs.

Jeder Hansel kann wegen eines angeblichen Delikts Anzeige erstatten.

Da das nichts kostet und formlos geht wird es auch gerne gemacht.

Leider musst du selbst bei Verfahrenseinstellung dem Anzeigenerstatter nachweisen dass er vorsätzlich eine Falschinformation

getätigt hat.

Renn nicht zu schnell zum Anwalt, erst wenn ggf. die Behörde schriftlich die WBK-Erteilung ablehnt und hüte dich vor einem "Plauderstündchen" auf der Behörde. 

Geschrieben

@Beaken17

Vielleicht auf Personen zugeritten, dies wäre aber nicht anders als ein Zufahren mit PKW oder Krad auf Personen:

Was es wirklich war kann nur der Threadstarter kundtun - vielleicht besser nicht!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Joe07:

@Beaken17

Vielleicht auf Personen zugeritten, dies wäre aber nicht anders als ein Zufahren mit PKW oder Krad auf Personen:

Was es wirklich war kann nur der Threadstarter kundtun

Mehr grundlegende Informationen vom TE wären wirklich gut, sonst hätte er hier auch nicht um Hilfe fragen müssen.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Beaken17:

Mehr grundlegende Informationen vom TE wären wirklich gut, sonst hätte er hier auch nicht um Hilfe fragen müssen.

Unsinn! Auch wenn Du und einige andere vor Neugier platzen, der TE macht das schon richtig.

Es wäre selten dämlich gegenüber einer Behörde schweigen zu woillen - wozu ihm hier mit Fug und Recht geraten wird - und dann dieselben Informationen hier im Forum zu veröffentlichen.

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