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Waffenbesitz Karte


KarlHans

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Yup,

 

lt. WaffG hat ein gewerblicher Verkäufer eigentlich einzutragen. Aber viele SB sind froh, wenn die es nicht machen ...

... und tragen dann den Müll ein, den der Verkäufer als Überlassung gemeldet hat. Du mußt deinem Amt aber trotzdem den Erwerb korrekt anzeigen. Auf diese Weise wurde z.B. mein M24/47 von Preducce 44 trotz korrekter, schriftlicher Erwerbsmeldung und zusätzlichem verbalen Hinweis zu einem M24/27 des Herstellers K98 - klassisches GiGo für NWR. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 1 Minute schrieb Handgunner:

preisfrage: ist dir langweilig ?

Es ist ein Paradigma dieses Forums, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Im WaffG haben wir zwar ein Generalverbot mit Erlaubnisvorbehalt, aber das gilt nur für die im Gesetz genannten Umgangsarten. In Urkunden Einträge vornehmen ist keine vom Gerneralverbot umfasste Umgangsart. Im WaffG steht, dass der Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis unter bestimmten Bedigungen bestimmte Eintragungen in eine WBK vorzunehmen hat. Den Umkehrschluss, der Händler muss, ein anderer darf nicht hätte ich schon gern begründet. Ein Verbot in eine WBK zu schreiben steht nicht im WaffG. Also ist die Frage erlaubt, wo steht, dass eine Privatperson nicht in eine WBK schreiben darf?

 

Wenn Du Frage langweilig findest - ich finde sie spannend -, musst Du Dich nicht an der Diskussion beteiligen.

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ich finde die frage nicht langweilig - ich finde die von dir aufgestellte kette einfach nur sinnlos ! trage einen verkauf oder kauf als privatperson selber ein, geh damit zu deinem amt und schildere was dir "passiert"......

in der realität leben würde sinn machen - nicht um dinge diskutieren, die allgemein üblich  sind............... egal wo´s steht. 

bin raus - viel spass !

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Am 13.10.2017 um 11:19 schrieb KarlHans:

Ich bin neu und hätte da ein paar Fragen. Wer darf in eine Gelbe oder Grüne Waffenbesitzkarte Eintragungen vorn.

 

War die Tinte im Laptop alle?, ich bin eigentlich stiller Beobachter im Board aber bei den Fragestellungen krieg ich Schmerzkrämpfe und frag mich ist vom TE wirklich die Sachkunde bestanden, meisst ist der TE dann weg, nie mehr gesehen was mich hier nicht wundern würde, ist ja die Regel.

Bearbeitet von lastunas
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Am 13.10.2017 um 11:19 schrieb KarlHans:

Ich bin neu und hätte da ein paar Fragen. Wer darf in eine Gelbe oder Grüne Waffenbesitzkarte Eintragungen vorn.

 

Der Händler trug bei mir alles ein, Art und Bezeichnung der Waffen, Seriennummer. Bei Privatkäufen trägt es der Verkäufer ein. Bei der grünen mit Voreintrag, also erst Bedürfnisbestätigung vom Verband einholen. Bei der  gelben trägt der Verkäufer ein, ohne das ein Bedürfnis vom Verband bestätigt werden muss. Bei beiden muss man anschließend (nochmal) auf die Behörde, und es noch bestätigen, abstempeln lassen. Lernt man auch in der Sachkundeprüfung oder bei Frau Google.

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vor 2 Stunden schrieb Bautz:

Es ist ein Paradigma dieses Forums, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Im WaffG haben wir zwar ein Generalverbot mit Erlaubnisvorbehalt, aber das gilt nur für die im Gesetz genannten Umgangsarten. In Urkunden Einträge vornehmen ist keine vom Gerneralverbot umfasste Umgangsart. Im WaffG steht, dass der Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis unter bestimmten Bedigungen bestimmte Eintragungen in eine WBK vorzunehmen hat. Den Umkehrschluss, der Händler muss, ein anderer darf nicht hätte ich schon gern begründet. Ein Verbot in eine WBK zu schreiben steht nicht im WaffG. Also ist die Frage erlaubt, wo steht, dass eine Privatperson nicht in eine WBK schreiben darf?

WHAT?!

Das würde ja mal ganz neue Möglichkeiten eröffnen!

Dürfte ich dann selbst gesetzeskonform einen Voreintrag "gestalten", ohne Händler oder sonstwie explizit bestellt zu sein?

 

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vor 21 Minuten schrieb schiiter:

Der Händler und die Behörde

 

eben. die Behörde, weil sie der Aussteller ist und der Händler, weil er per Gesetz dazu verpflichtet ist (in ganz begrenztem Rahmen).

 

 

vor 16 Minuten schrieb Faust:

Dürfte ich dann selbst gesetzeskonform einen Voreintrag "gestalten", ohne Händler oder sonstwie explizit bestellt zu sein?

 

nein. und das obwohl Bautz recht hat!

 

 

 

...im WaffG stehts nicht.....es gibt aber weit mehr als nur das WaffG.....er als Jurist (zumindest geriert er sich als solcher) weiß das auch.....

Bearbeitet von alzi
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Am 13.10.2017 um 11:19 schrieb KarlHans:

Ich bin neu und hätte da ein paar Fragen. Wer darf in eine Gelbe oder Grüne Waffenbesitzkarte Eintragungen vorn.

 

Wau hätte nie gedacht das ich manchen so aufschrecke mit einer simplen Frage und auf Google und ko möchte ich mich nicht verlassen und auf meinen Sachbearbeiter auf dem Amt auch nicht kenne viele Ausnamen und Sonderreglungen und wie ist es hier scheint im Forum Tausend Fragen Tausend Antworten.

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vor 13 Minuten schrieb Nakota:

Hat auch mit der teilweisen "Uneindeutigkeit" des WaffG zu tun.

Das WaffG ist da für sich genommen schon eindeutig. Der eine (Behörde) darf weil er die WBK ausstellt, der andere (Händler) muss unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr ist im WaffG dazu nicht geregelt.

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