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IGNORED

Magazinbegrenzung bei Halbautomaten....PC9?


Ami

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Daran gibts auch nichts zu bemängeln.

Jagd läuft aber eben unter anderen Bedingunge ab und vor allem steht man nicht unter Zugzwang.

Man braucht/darf nur schiessen, wenn man sicher treffen kann.

Da steht der Präzi doch unter ganz anderem Druck.

Daher ist das auch nicht zu vergleichen.

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vor 8 Minuten schrieb schiiter:

 

Da steht der Präzi doch unter ganz anderem Druck.

 

Das mag sein - ist wohl auch so - Wenn man sich aber die "Ergebnisse"  der Jägerschaft am lokalen Schießstand betrachtet, und wer da Wagen und Seilzuganlage regelmäßig zerlegt, und den Kipphasen statt mit Schrott mit Slugs zerbombt, kommen einem schon gewisse Zweifel, was da in Wald und Flur so abgeht ....

Wobei ich auch sehr gute Schützen unter den Jägern kenne.     

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deshalb blablabla

Wir können jetzt die Sportschützenstände voller Löcher in Decken, Boden und Seitenwänden ansehen, die "sich lösenden Schüsse" von Behörden belabern oder den Lodenjockel verunglimpfen.

Nur wozu?

Ich nenne mal einen einzigen wesentlichen Unterschied: Der alte Weidmann kann selbst entscheiden, ob der Schuss im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt-wie jeder älter Autofahrer.

Wenn der nun sagt: Ich brauche keinen 100m Stand, keinen laufenden Keiler und keine Wurscheiben mehr-denn ich schieße nur bei Vollmond auf meiner 60m Kirrung von der Komfortkanzel-dann ist das vollkomen i.O.

Andersherum kann man mal nach dem Sportschützen fragen, der die Ergebnisse der Bundesmeisterschaften im jagdlichen Schüssen anbieten kann.

Bearbeitet von Gast
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Na endlich kommt die bekannte WO Diskussion, Jäger können nicht schiessen, Sportschützen auch nicht, Polizei / Bundeswehr auch nicht. Überhaupt hat keiner Ahnung von nichts........

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vor 7 Minuten schrieb chapmen:

Na endlich kommt die bekannte WO Diskussion, Jäger können nicht schiessen, Sportschützen auch nicht, Polizei / Bundeswehr auch nicht. Überhaupt hat keiner Ahnung von nichts........

Du bist der einzige der Recht hat - schöne Zusammenfassung. :rofl:

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vor 5 Stunden schrieb P22:

Ich verweise einfach mal auf Randnummer 17 des allseits bekannten BVerwG-Judikat 

 

Gerade diese Randnummer 17 enthält eine völlig an den Haaren herbei gezogene Interpretation, also genau jenen "Hirnfurz", welcher zu eben jenem verqueren Urteilsspruch geführt hat.

Ich bitte die hier versammelte Juristenkompetenz darum, mir in dem auslösenden Basisdokument, nämlich der sog. "Berner Konvention", eine Textpassage aufzuzeigen, in der auf die jagdliche Verwendung von "automatischen oder halbautomatischen Schusswaffen" oder eine irgendwie geartete Schusszahlbegrenzung abgehoben wird.

 

https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/artenschutz/pdf/Berner_Konvention.pdf

 

Der angebliche Bezug zu diesem Dokument wurde von einem BVerwG-Richter herbei fabuliert und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, geschweige denn einer juristisch-logischen Ableitung.

 

CM

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vor 21 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Ich bitte die hier versammelte Juristenkompetenz darum, mir in dem auslösenden Basisdokument, nämlich der sog. "Berner Konvention", eine Textpassage aufzuzeigen, in der auf die jagdliche Verwendung von "automatischen oder halbautomatischen Schusswaffen" oder eine irgendwie geartete Schusszahlbegrenzung abgehoben wird.

 

Siehe im Anhang 4 (Appendix) zu den Berner Konventionen. 

 

vor 21 Minuten schrieb cartridgemaster:

Der angebliche Bezug zu diesem Dokument wurde von einem BVerwG-Richter herbei fabuliert und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, geschweige denn einer juristisch-logischen Ableitung.

 

Zum einen waren an der Entscheidung 5 Richter beteiligt, zum anderen wurde die Grundlage jetzt mehrfach aufgezeigt.

Siehe auch die Formulierung in BT-Drs. 7/4285, S. 14.

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...und die gesamte Herleitung wurde anlässlich des Urteils bereits ausführlich diskutiert. Das ist die wortwörtlich übernommene Passage.

Gilt für Säugetiere und Vögel

Zitat

Verbotene Mittel und Methoden des Tötens, Fangens und anderer Formen der Nutzung

Halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann

Für Süsswasserfische sind Feuerwaffen und Sprengstoffe aufgeführt.

Für Krebse nur Sprengstoffe

https://rm.coe.int/1680304357

 

Ob das im Urteil korrekt umgesetzt wurde, ist eine andere Frage. Die Grundlage existiert jedoch und ist deshalb auch außerhalb Deutschlands gültig.

https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/104/signatures

 

Den deutlichen Bezug findet man in erwähnter BT-Drucksache

Zitat

Durch die Einfügung von Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c soll der Bundesrepublik Deutschland der Beitritt zu bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen internationalen Konventionen über den Artenschutz ermöglicht werden.

Damit sollte der Unsinn der Forderungen der Jägerschaft und herbeifabulierte "Drillingsgleichheit" endlich mal von Tisch sein. Die falsche Herleitung erfolgte aus der willkürlichen Ziffer "3" in Drilling und unqualifizierter Verbreitung von Nichtwissen.

Bearbeitet von Gast
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vor 37 Minuten schrieb erstezw:

Wer da behauptet sich immer todsicher zu sein lügt oder schießt nie.

Nur besteht eben kein Zwang. Das war die Aussage.

Ich muss zu keinem Zeitpunkt abdrücken. Das gibt es nicht.

Man kann immer versuchen einen optimalen Schuss anzutragen oder es sein lassen.

 

wenn ich dran denke wie oft ich schon SW laufen lassen hab, weils im Glas einfach nicht mehr sauber aufzufassen war....

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Die Internetrage schlägt wieder zu, nur weil FAST keiner hier versteht woher diese 3 Schuss Geschichte kommt, und es ist nicht unbedingt eine deutsches Thema. Und es ist VOR ALLEM kein Thema des präzisen oder unpräzisen Büchsenschusses.

 

Hintergrund war primär die Beschränkung der Jagd mit halbautomatischen Flinten auf "Schwärme von Vögeln", nicht der Schuss mit was auch immer für Büchsen.

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