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Ablauf Waffenschein / WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

eine rein theoretische Frage zum Ablauf.

Angenommen eine Privatperson (ohne bisherigen Waffenbesitz) beantragt einen Waffenschein.

Wann bzw. wie bekommt sie eine WBK?

 

 

(Ok, bitte nicht die Antwort: Nie, weil sie auch den WS nie bekommt.)

 

 

Bearbeitet von bigbore
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb bigbore:

Angenommen eine Privatperson (ohne bisherigen Waffenbesitz) beantragt einen Waffenschein.

Wann bzw. wie bekommt sie eine WBK?

 

steht haarKLEIN im WaffG, kann man nachlesen. Sachkunde ist beim verstehen durchaus hilfreich......

Geschrieben (bearbeitet)

Ablauf in Deutschland vereinfacht beschrieben:

 

WBK für scharfe Waffen
- 12 Monate regelmäßiges Schießtraining in Schützenverein + Sachkundeprüfung

oder

- ca. 12 Monate Jägerausbildung und Prüfung mit Schießen, Tierkunde, Pflanzenkunde, Waffenrecht, etc. sehr viel Theorie zum auswendig lernen. Ist deutlich teurer und schwieriger als WBK für Sportschützen.

  (Ich musste die mündliche Prüfung wiederholen, weil ich nicht genügend vorbereitet war und habe in Summe ca. 2000 Euro für meinen Jagdschein bezahlt.)

 

Anschließend WBK-Antrag bei Landratsamt dauert mit Prüfung der Zuverlässigkeit ca. 2 Monate (Abfrage erweitertes polizeiliches Führungszeugnis in Berlin)

 

Kleiner Waffenschein

Erlaubt nur das geladene Führen von Schreckschusswaffen (Schreckschusswaffen dürfen von Personen über 18 Jahre ohne eine besondere Erlaubnis frei gekauft und besessen werden.)

Wartezeit wie bei WBK ca. 2 Monate wegen Prüfung der Zuverlässigkeit (Abfrage erweitertes polizeiliches Führungszeugnis in Berlin)

 

Richtiger Waffenschein für scharfe Waffen

Wird in der Regel nur an Politiker und Personen, welche deutlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet sind ausgegeben. Ein junge Frau, welche täglich mit der S-Bahn zur Arbeit fahren muss und schon mehrmals am Bahnhof sexuell belästigt wurde bekommt z.B. keinen Waffenschein. Jäger, Sportschützen und Waffensammler mit roter WBK kenne ich relativ viele. Mir ist aber keine Privatperson persönlich bekannt, die einen richtigen Waffenschein hat.

Bearbeitet von bdsschütze
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich etwas wichtiges vergessen oder falsch beschrieben habe, dürft Ihr meine Auskunft gerne ergänzen oder korrigieren. Aber einem Interessenten an unserem Hobby zu schreiben er soll das Waffengesetz lesen oder erst einmal die Sachkundeprüfung machen bringt keinem etwas. Ich bin froh darüber, dass mir ein Kundiger vor 25 Jahren die gesetzlichen Möglichkeiten für den Waffenerwerb und das Führen mit einfachen Worten erklärt hat. Jeder neue Legalwaffenbesitzer oder Waffengesetzkundige stärkt unsere schwache Position in der Gesellschaft.

Bearbeitet von bdsschütze
Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb bigbore:

eine rein theoretische Frage zum Ablauf.

"Richtige" Partei -> systemkonform verhalten -> noch systemkonformer werden -> in den Landtag bzw. Bundestag einziehen -> zum Boss sagen: "Ich brauch 'ne Knarre" -> zum Amt gehen und unterschreiben.  Wie es dann weiter geht kann ich nicht sagen. Vielleicht kann man das Ding gleich mitnehmen (bliebt dann Staatseigentum) oder man muss sich selbst was kaufen?

Gruß

SJ

P.S. Mir ist auch kein Sportschütze oder Jäger bekannt, der einen Waffenschein hat. Auch andere Personen kenne ich nicht, nicht mal vom Hörensagen. Also alles dummgeschwafel von mir. 

Bearbeitet von speedjunky
P.S.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb bdsschütze:

Aber einem Interessenten an unserem Hobby zu schreiben er soll das Waffengesetz lesen oder erst einmal die Sachkundeprüfung machen bringt keinem etwas.

 

viel Text, 2 Beiträge und trotzdem meilenweit am Thema vorbei!

einfach nicht verstanden um was es genau geht

 

 

 

vor 56 Minuten schrieb bigbore:

(Ok, bitte nicht die Antwort: Nie, weil sie auch den WS nie bekommt.)

 

die Systematik des §19 hast Du nicht verstanden.

die theoretische Person soll doch mal sachkundig werden und sich dann selbst informieren.

wenn Du selbst diese theoretische Person sein solltest, nein Du bekommst nach §19 weder das eine noch das andere. und das ist dann auch gut so.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb alzi:

 

...

einfach nicht verstanden um was es genau geht

 

 

 

 

...

 

 

Um was es dem TE geht, meine ich mir in etwa vorstellen zu können (und ich denke, daß deine und meine Vermutung recht nah beieinander liegen...)

 

An den TE:
Eine WBK ist nix, was man (in irgendeiner Weise automatisch oder gottgegeben) einfach so bekommt ("...und hiermit verleihe ich Ihnen die rote/gelbe/grüne WBK zum ewigen Waffenbesitz, mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten...").

 

Du zäumst den Gaul von der falschen Seite auf - der §19 ist wirklich recht kurz, einfach zu lesen und sagt eigentlich erstmal alles, was relevant ist.

 

Ansonsten, die Kurzantwort auf deine Frage "...Wann bzw. wie bekommt sie eine WBK?...":

Dann, wenn die zuständige Behörde das Vorliegen der gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen geprüft hat.

 

Bearbeitet von BlackBull
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bigbore:

Hallo,

eine rein theoretische Frage zum Ablauf.

Angenommen eine Privatperson (ohne bisherigen Waffenbesitz) beantragt einen Waffenschein.

Wann bzw. wie bekommt sie eine WBK?

 

 

(Ok, bitte nicht die Antwort: Nie, weil sie auch den WS nie bekommt.)

 

 

Die WBK wird in diesem Fall wohl mit dem Waffenschein ausgestellt und sie wird vermutlich auch genau wie der Waffenschein zeitlich beschränkt und nicht wie eine WBK bei Schützen oder Jägern quasi auf Lebenszeit erteilt.

Geschrieben (bearbeitet)

Um es kurz zu machen:

 

Wenn Du die Kriterien für die Erteilung eines Waffenscheins nach §19 erfüllst, hast Du die Kriterien für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte nach §19 bereits ebenfalls erfüllt.

 

Wenn das so sein sollte, bekommst Du beides. Wenn Du nur §19 Abs. 1 glaubhaft machen kannst, dann nur eine WBK. Wenn beides nicht nicht, dann beides nicht.

 

vor 1 Minute schrieb Joseg:

vermutlich

 

Kann sein, muss aber nicht.

Unter Umständen wird der Munitionserwerb aber über einen entsprechend eingeschränkten Munitionserwerbsschein realisiert.

Bearbeitet von German
Geschrieben

 

Da hatte ich tatsächlich einen Denkfehler beim Lesen des §19 doch durch die Antworten hat sich der Knoten gelöst.

Meinen Dank an die User die wenigstens versuchen zu helfen. Clowns und Besserwisser gibt es überall, gut dass hier noch hilfreiche Menschen schreiben.

 

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

German hat es bereits auf den Punkt gebracht. In der Praxis läuft es so, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen für einen Waffenschein (das Bedürfnis könnte im übrigen auch über eine Bewachertätigkeit nach § 21 WaffG laufen) im ersten Schritt die WBK mit EWB und MEB für eine Kurzwaffe erteilt wird. Im Zuge der Eintragung in die WBK wird dann im zweiten Schritt auch der WS ausgestellt.

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