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IGNORED

Kleiner Waffenschein


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Geschrieben (bearbeitet)

Solange die Bearbeitungszeit erklärbar ist nützt die WO Lieblingsklage nichts, zumal die politische Rückendeckung für Antragssteller des "kleinen Waffenscheins" fehlt.

Desweiteren dürfte nur ein Bruchteil der Antragssteller einen diesen Bereich abdeckenden Rechtsschutz haben.

Mit der Umsetzung der letzten Änderung des WaffG. und der kommenden Umsetzung der EU Richtlinie wird sich die Bearbeitungszeit auch des "kl. Ws" weiter erhöhen. Auch SB können nicht zaubern, es fehlt schon jetzt teilweise dramatisch Personal.

 

 

Sind ja genügend schlaue RAs auf WO unterwegs die auf seitenlangen Monologen erklären warum, wieso und weshalb...

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb chapmen:

Solange die Bearbeitungszeit erklärbar ist nützt die WO Lieblingsklage nichts

 

Pulverschein geht in Düsseldorf in 8-12 Wochen, ok ist ein anderes Amt. WBK soll auch schneller als ein Jahr gehen. Da sowohl beim Pulverschein als auch bei der WBK ein höherer Prüfaufwand vorliegt (der Beamte muss zusätzlich fragen "haste Sachkunde, haste Bedürfnis, zeigma Schrank"), dürfte eine rationale Begründung für den deutlich höheren Aufwand schwer werden. Urlaub, Krankheit, Überlastung, politischer Unwille sind keine gerichtsfesten Begründungen.

 

Die Kosten für eine Untätigkeitsklage halten sich in Grenzen. Bei einem Streitwert von angenommen 2000,- EUR betragen die Gerichtskosten 267,- EUR. Man darf halt nicht zum Anwalt gehen, sondern geht direkt zum Verwaltungsgericht.

 

Abgesehen davon muss ein Amt zumindest einen Zwischenbescheid erstellen und darin die Verzögerung begründen.

Geschrieben

Dienstaufsichtsbeschwerde kostete mich in einer anderen Thematik nix und hat auch ordentlich Wirbel in den Hühnerhaufen gebracht.

Und meinen kl.WS hab ich nach telefonischer Anfrage zwei Stunden später abgeholt, da als Waffenbesitzer bereits überprüft.

Geschrieben (bearbeitet)

Dabei sollte man eines nicht vergessen: einem Bruchteil der Antragsteller eines kl.Ws ist die Bearbeitungszeit so dermassen wichtig wie WO usern....

 

267€ sind viel Geld, zumindest für einen grossen Teil der Bevölkerung. Kenn einige die gerne auch 2 Monate länger warten und 267€ sparen.

 

Wenn ich das Eröffnungsposting lese beschleichen mich zumindest leise Zweifel das die Untätigkeitsklage ohne Anwalt eine vernünftige Formulierung findet......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Shiva:

Da sowohl beim Pulverschein als auch bei der WBK ein höherer Prüfaufwand vorliegt (der Beamte muss zusätzlich fragen "haste Sachkunde, haste Bedürfnis, zeigma Schrank"), dürfte eine rationale Begründung für den deutlich höheren Aufwand schwer werden. Urlaub, Krankheit, Überlastung, politischer Unwille sind keine gerichtsfesten Begründungen.

 

Die Kosten für eine Untätigkeitsklage halten sich in Grenzen. Bei einem Streitwert von angenommen 2000,- EUR betragen die Gerichtskosten 267,- EUR. Man darf halt nicht zum Anwalt gehen, sondern geht direkt zum Verwaltungsgericht.

 

Abgesehen davon muss ein Amt zumindest einen Zwischenbescheid erstellen und darin die Verzögerung begründen.

 

Dem ist grdsl. nichts hinzuzufügen. Streitwert dürfte in dem Fall noch geringer sein, hab gerade kein Kommentar zur Hand.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb erstezw:

Hilft ja nichts, die Verwaltungsgerichte sind ja alle mit Klagen neuer (Wärengern-)Mitbürger beschäftigt.

Ja, ist doch schön wenn noch mehr unnötige Arbeit kommt. Diejenigen, die die Arbeit erledigen müssen, haben einen besseren Draht ins Justizministerium. 

Auf dieser Behördenebene können die entscheidenden Weichen gestellt werden. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb P22:

Ja, ist doch schön wenn noch mehr unnötige Arbeit kommt. Diejenigen, die die Arbeit erledigen müssen, haben einen besseren Draht ins Justizministerium. 

Auf dieser Behördenebene können die entscheidenden Weichen gestellt werden. 

 

 

Angeblich soll es auch einen direkten Zusammenhang zwischen Migranten und Selbstschutzbedarf geben. Somit gibt es einen Zusammenhang zwischen Asylanträgen und KWS-Anträgen und damit einen Zusammenhang zwischen Asylklagen und KWS-Untätigkeitsklagen. 

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb P22:

Diejenigen, die die Arbeit erledigen müssen, haben einen besseren Draht ins Justizministerium. 

Verwaltung wächst dynamisch, entweder indem sie neue Abläufe erfindet oder eben mehr Fälle bekommt.

Heisst in dem Fall also für die Gerichte, dass sie mehr Stellen bekommen oder dass es halt länger dauert. 

Ist ja nicht wie beim Friseur, wo du einfach zum nächsten gehen kannst wenn dir das Warten zu lang dauert.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb heletz:

Also, ich (noch) nicht.

Aber das kann ja noch werden.

Und sei es, um die Grün*innen zu ärgern!   :diablo:

 

Das war auch meine Intension.

Wollte unseren Politikern nur ein Zeichen geben und die Statistik in die Höhe treiben.

Auch wenn der Wisch seither unbenutzt im Schrank steht - das war die 50€ einfach wert...

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb chapmen:

Solange die Bearbeitungszeit erklärbar ist nützt die WO Lieblingsklage nichts, zumal die politische Rückendeckung für Antragssteller des "kleinen Waffenscheins" fehlt.

Desweiteren dürfte nur ein Bruchteil der Antragssteller einen diesen Bereich abdeckenden Rechtsschutz haben.

Mit der Umsetzung der letzten Änderung des WaffG. und der kommenden Umsetzung der EU Richtlinie wird sich die Bearbeitungszeit auch des "kl. Ws" weiter erhöhen. Auch SB können nicht zaubern, es fehlt schon jetzt teilweise dramatisch Personal.

 

Ist alles richtig, was du da schreibst. Und der Sachbearbeiter kann auch selbst Opfer der Situation sein. Wobei so manche Bundesländer da auch einen gewissen Kadergehorsam zumindest gefühlt durchblicken lassen...

 

Jedenfalls: Stellen wir uns doch mal die Frage, wie es andersherum laufen würde. Da kauft einer eine Waffe und meldet die nicht innerhalb der zwei Wochen an, weil er gerade so viel zu tun hat und dramatisch Personal fehlt usw. Was würde wohl passieren?

 

So ganz einfach finde ich die Situation daher nicht. Das ist aus meiner ganz bescheidenen Sicht schon ein gerüttelt Maß an Volksver*sche, was die Regierung(en) da abzieht(en), wenn sie die Maßstäbe an die eigenen Mannschaft und an den Bürger so ganz entspannt verteilt(en)... Da kann man sich schon mal fragen, ob man sich das gefallen lässt und natürlich, wo man den größten Hebel hat, sich das nicht gefallen zu lassen (Wahlurne?).

Geschrieben

Es ist bei vielen Behörden aber nicht der Wille da die Vorgänge wenigstens zu optimieren. Es wäre ja durchaus möglich Vorgänge nach Wichtigkeit zu sortieren. Mir persönlich wäre es ziemlich egal ob ich eine Waffe eingetragen oder ausgetragen bekomme, da ich sie ja dann habe oder eben verkauft habe. Wichtig finde ich dass ein Voreintrag vorgezogen wird bzw die Ausstellung einer neuen WBK weil das sind für den Kunden wirkliche Nachteile. Ebenso die Ausstellung des kleinen Affenschein also folgende Reihenfolge:

 

Ausstellung WBK

Voreintrag

kl. Waffenschein

Ein und Austräge

 

Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich als Beispiel dienen.

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