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IGNORED

grüne WBK, Waffen austauschen


jjuusstt

Empfohlene Beiträge

Guten Abend liebes Forum,

 

ich habe von meinem Verein (und demnächst hoffentlich vom BSSB) eine Bedürfnisbestätigung für eine 9mm sowie eine .45 erhalten. Meine Frage: Wie viele Pistolen kann ich damit erwerben und - sofern es 1x ist - kann man die Pistole später wechseln, als zB erstmal eine Glock kaufen und diese dann gegen eine Walther tauschen?

 

Besten Dank im Voraus und grüße aus Bayern

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Wenn ich Politiker waere ...

Sportschütze fordert Verbot von Ferien- in den Ferien hat man Freizeit- Freizeit hat man wenn man in dem Moment der Freizeit nicht arbeitet- in seiner Freizeit kann man schießen gehen- da Sportschützen keine Ferien wollen also auch keine Freizeit kann man schlussfolgern das sie garnicht schließen wollen.

Ergo verbieten wir alle Waffen da man die ja garnicht braucht.

Sollte jemand diesen Gesetzesentwurf in den nächsten 3 Jahren sehen möchte ich ein Beratergehalt dafür haben das meine Auswanderambitionen in die USA finanziert 

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vor 2 Stunden schrieb jjuusstt:

Guten Abend liebes Forum,

 

ich habe von meinem Verein (und demnächst hoffentlich vom BSSB) eine Bedürfnisbestätigung für eine 9mm sowie eine .45 erhalten. Meine Frage: Wie viele Pistolen kann ich damit erwerben und - sofern es 1x ist - kann man die Pistole später wechseln, als zB erstmal eine Glock kaufen und diese dann gegen eine Walther tauschen?

 

Besten Dank im Voraus und grüße aus Bayern

:contra:

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Jeder LWB zählt- er ist die Waffenlobby von morgen! Wäre das blöde Bedürfnisprinzip nicht müsste er auch nicht fragen! Da werden Waffen als SV für jeden nicht näher definierten "gesetzestreuen" Bürger verlangt und ihm wird nicht mal vernünftig geantwortet. Enttäuschend.

 

Bearbeitet von chapmen
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1x Bedürfnis Pistole 9x19 = eine Pistole 9mm Luger

 

1x Bedürfnis Pistole 45 ACP = eine Pistole .45ACP

 

Du kannst also in jedem Kaliber 1 Pistole kaufen = 2 Pistolen

 

Da Dein Bedürfnis auch kalibergleiche und kleinere Wechselsysteme abdeckt, könntest Du Dir zu der .45 ACP Pistole ein Wechselsystem in 9mm Para holen. Damit wäre es sozusagen doch möglich 2 Pistolen in 9x19 zu besitzen, wobei eine davon ja ein .45er Griffstück mit 9x19 Wechselsystem ist.

Bieten Glock oder Walther sowas überhaupt an?

 

Egal, nun weiter in der Theorie.

 

Du solltest, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden, folgende Reihenfolge einhalten:

 

1. mit den vollständigen Unterlagen zum Amt und in Deine neue oder schon vorhandene grüne WBK beide Pistolen (1x.45 + 1x9mm) eintragen lassen.

 

2. Erst Kauf der 9x19 und Erwerb eintragen lassen.

 

3. Dann .45er mit 9x19 Wechselsystem kaufen und eintragen lassen.

Jedenfalls das 9x19 Wechselsystem nicht eintragen lassen bevor die reine 9x19 Pistole eingetragen ist. Gleichzeitig kaufen und endgültig eintragen lassen wäre wohl auch noch in Ordnung.

 

Hintergrund ist, dass es Ämter gibt, die, falls Du Dir zuerst die gekaufte .45er mit Wechselsystem eintragen lässt und erst später die reine 9x19, fragen könnten, wieso Du noch eine 9x19 brauchst, wo Du doch bereits die Möglichkeit (!) besitzt mit einer eigenen Waffe (die .45er mit 9mm Wechselsystem) in 9x19 schießen zu können ... 

Unangenehme Situation.

 

Zu Deiner nächsten Frage.

Meist ist es erforderlich, wenn denn nun zu allen Voreinträgen endgültig spezifische Waffen eingetragen sind und Du mit einer der Waffen nicht zurechtkommst oder sie Dir nicht gefällt etc. das ganze Bedürfnisprozedere, Voreinträge usw. neu zu beginnen.

 

Es geht aber manchmal auch anders und Du könntest Dein Amt fragen, ob Du eine Waffe in der WBK gegen eine andere kalibergleiche ersetzen könntest. Stichwort: Ersatzbeschaffung. 

 

DeutscheSchuetzen hat dazu ein Video angefertigt (ich empfehle Anfängern sehr gerne seine hilfreichen und fundierten Videos):

 

Ich hatte damit leider bei meinem Amt keinen Erfolg, aber Versuch macht klug (zumindest wurde mir damals zugestanden, dass die Ersatzbeschaffung unschädlich für meine weiteren Anschaffungen ist, sprich: der weitere Kauf war unschädlich in Bezug auf das Erwerbsstreckungsgebot, weil ich ja keine zusätzliche Waffe erworben hatte).

 

Mein Tip dort: kaufe über einen Waffenhändler und probiere die Waffe aus, bevor Du sie endgültig eintragen lässt. Das funktioniert auch mit Privatkäufen, die ersteinmal Dein Waffenhändler in sein Waffenhandelsbuch aufnimmt, Dir Deine Waffe leiht, Du kannst sie einen Monat lang auf den Schießstand ausführen und ausgiebig testen bevor Du sie endgültig eintragen lässt oder wieder über den Händler (bzw. egun etc.) verkaufst. Bei meinem Händler würde mich dieser Service ca. 40 Euro alles inklusive kosten. Verglichen mit der Rennerei die man mit einer unpassenden, eingetragenen Waffe sonst so hätte, ein Schnäppchen.

Bearbeitet von Onkel
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vor 2 Stunden schrieb Onkel:

 

Hintergrund ist, dass es Ämter gibt, die, falls Du Dir zuerst die gekaufte .45er mit Wechselsystem eintragen lässt und erst später die reine 9x19, fragen könnten, wieso Du noch eine 9x19 brauchst, wo Du doch bereits die Möglichkeit (!) besitzt mit einer eigenen Waffe (die .45er mit 9mm Wechselsystem) in 9x19 schießen zu können ... 

Unangenehme Situation.

 

 

Da sollte einem Sportschützen aber doch wohl eine Begründung einfallen... !

 

Schließlich hat man ja einen Bedürfnisnahweis vom Verband für eben die 9mm Pistole, da gibts ja eigentlich nichts zu diskutieren ;)

 

 

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Eben. :)

 

Bei der natürlichen Anzahl der Disziplinen reichen die zwei Kurzen aus dem Regelbedürfnis hinten und vorne nicht - auch nicht mit zig WS. Zwei KW pro genehmigter Disziplin wäre da schon deutlich sinniger. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Eben. [emoji4]
 
Bei der natürlichen Anzahl der Disziplinen reichen die zwei Kurzen aus dem Regelbedürfnis hinten und vorne nicht - auch nicht mit zig WS. Zwei KW pro genehmigter Disziplin wäre da schon deutlich sinniger. :closedeyes:
 
Euer
Mausebaer :hi:





Und das Erwerbsstreckungsgebot auf 2 Waffen je Kalendermonat verändern. Da ist bei den Meisten dann eh die Begrenzung monetärer Art.

Gut Schuß und schönen Feiertag.
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