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IGNORED

Transport von Waffen auf Erben EBK möglich?


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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

Frage, ich habe einen Bekannten mit einer Erben WBK ohne Munitionserwerb. Er ist passives Mitglied in unserem Verein aber hat seit 20 Jahren nicht mehr geschossen. Jetzt macht ihm die Behörde Druck.

Ich konnte ihn überzeugen wieder regelmäßig zum Schießen zu kommen und damit auch ein Bedürfnis nachzuweisen. Jetzt will er regelmäßig mit mir schießen gehen.

Die Frage ist ob er die Waffen mit der Erben WBK zum Schießstand transportieren darf wie mit der grünen/gelben WBK? Munition bekommt er dann über den Verein von einem Schützenbruder.

 

Darf er die Waffe transportieren?

 

Danke und LG

 

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Geschrieben
Wieso soll er auf Erben-WBK schiessen müssen?

Gesendet von meinem SM-T805 mit Tapatalk



Er sagt die Behörde macht Druck deswegen. Will irgendwelche Schießsicherungen usw. Jetzt will er wieder schießen, weiß aber nicht ob er die Waffen transportieren darf.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb sh73:

Will irgendwelche Schießsicherungen usw

 

er soll einen waffentresor nachweisen zur gesetzeskonformen lagerung der erben-waffen?!?

dann muss er min. einen a-schrank für lw und min. einen b-schrank für kw nachweisen/kaufen! aber das hätte er schon vor jahren gemusst!

als erbe mit waffen auf "erben-WBK" gibt es keine pflicht schiessnachweise führen zu müssen!!!

nicht mal einen "vereins-zwang"!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Mal unabhängig davon, er will wieder schießen. Darf er die Waffen zum Schießstand transportieren mit der Erben WBK?

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HangMan69:

 

er soll einen waffentresor nachweisen zur gesetzeskonformen lagerung der erben-waffen?!?

dann muss er min. einen a-schrank für lw und min. einen b-schrank für kw nachweisen/kaufen!

als erbe mit waffen auf "erben-WBK" gibt es keine pflicht schiessnachweise führen zu müssen!!!

nicht mal einen "vereins-zwang"!!!

 

 

Ich vermute die Behörde will ne Blockierung.

 

Dazu sind aber allgemeine Postings mit nur halber Info nicht sinnvoll.

 

Der Kollege soll sich überlegen...will er die Waffen behalten, dann soll er sich SELBER Hilfe vor Ort Suchen.

 

 

 

Geschrieben
Hat er eine andere WBK als die ERB WBK?
 

Das weiß ich leider nicht. Nur was er mir erzählt hat. Er meinte eine Erben WBK.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb sh73:

Darf er die Waffen zum Schießstand transportieren mit der Erben WBK?

 

ja...

 

Zitat

Ich vermute die Behörde will ne Blockierung.

 

das macht schon mehr sinn...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
  ja...

 

 

 

Ok. Danke. D.h. es gelten die gleichen Regeln für den Transport wie bei einer grünen/gelben WBK!?

 

Er hat keinen Nachweis über eine Sachkunde. Hat sich im September zur Sachkunde angemeldet!

 

Edit: habe hier was gefunden was wohl der Situation entspricht in der er sich gerade befindet:

 

"......Das Erben von Schusswaffen ist ein besonderer Fall des Waffenerwerbs.

Jeder kann als gesetzlicher Erbe, bzw. durch Vermächtnis zum Eigentümer von Schusswaffen werden. Doch oft kommt es vor, dass der Erbe selbst mit Schusswaffen nie etwas zu tun hatte.

Das Waffengesetz wurde 2008 dahingehend novelliert, dass der Erbe nach Antritt des Erbes 4 Wochen Zeit hat, die für ihn zuständige Waffenbehörde über den Erbfall zu informieren.

Im Regelfall wird dem Erben dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Die Besonderheit dieser WBK ist es, dass wenn der Erbe selber noch keine WBK hatte, diese ohne den Munitionserwerb und ohne einen weiteren Bedürfnisgrund ausgestellt wird.

Vorhandene Munition des Erblassers darf in der Regel nicht übernommen werden und muss an Berechtigte überlassen werden! 

 

Weiterhin muss der Erbe wissen, dass diese Waffen in der Regel nur "blockierte" Waffen erhält, d.h. er muss vor Übernahme auf seine eigenen Kosten die Waffen von einem Büchsenmacher mit einer speziellen Sicherung versehen lassen, die nur der BüMa wieder ausbauen darf/kann.

Das ist mit Kosten von ca. 150,- -250,- Euro pro Waffenlauf verbunden. 

Weiterhin muss der Erbe die Waffen in gesetzeskonformen Waffenschränken aufbewahren, was ebenfalls, wenn die Schränke nicht schon geerbt wurden, extra Kosten......"

 

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

 

 

 

 

 

Geschrieben

zum "transport" benötigt er eigenlich noch nicht mal eine wbk, egal welche farbe die hat...

 

wichtig ist nur: in einem "abgeschlossenen" behältnis! und solange er keine mun. erwerbs berechtigung besitzt tunlichst keine mun. mit nach hause nehmen!

auf dem stand "erwerben zum sofortigen verbrauch" ist ok!

Geschrieben
zum "transport" benötigt er eigenlich noch nicht mal eine wbk, egal welche farbe die hat...


Hi HangMan69,

Wie soll ich das denn verstehen? Ohne WBK darf man doch keine Waffen besitzen, also kommt man ja auch nicht in die Verlegenheit eine Waffe zu transportieren, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

Danke vorab!

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben
meld Dich doch einfach für September mit an.....kleine Auffrischung kann nicht schaden.


Hehe, gut gebrüllt Löwe, ich bin Newbie und mache im September selber erst meine SK. Daher auch ggf. die "dummen" Fragen.

Wie in meinem Vorstellungsthread schon erwähnt, bin ich keine Newbie was das Schießen betrifft aber doch ein Newbie was das deutsche Waffenrecht und auch die zivilen Mun. Abkürzungen und auch sportliche Schießübungen betrifft!

Danke auf jeden Fall für Euer Feedback und Geduld ;-)

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb sh73:

oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

 

ja...

 

denn tatsächlich benötigt man zum "reinen transport" KEINE wbk! aber das lernst du dann schon noch in deiner sk...

Geschrieben

Also ich sehe da ein Problem und sage: er darf die Waffen nicht transportieren.

 

Entscheidend dabei wäre, mit welchem Ziel (Bedürfnis) die WBK ausgestellt ist. In diesem Fall ist es einer "Erben-WBK". Man könnte argumentieren, dass diese WBK lediglich dafür ausgestellt wird, dass er im Besitz der Waffe bleiben kann. Es also lediglich um sentimentale Gründe und nur den Besitz an sich geht.

Diese WBK ist also nicht dafür da, dass er damit eine Waffe zum Schießen besitzen darf. Was soll er also damit auf dem Schießsstand. Dann würde es an "dem Bedürfnis umfassende Zweck" fehlen, der für ein Führen als Transport im Sinne des § 12 WaffG gebraucht wird.

 

Denkbar wäre aber auch, dass man, ähnlich bei den Sammlern, damit argumentiert, dass ein Besitzer auch Interesse daran hat, dass seine Waffe noch funktioniert. Da geht man aber bei den Sammlern über den Wert damit verbundenen (materiellen) Wert der Waffe, der bei einem Erben ja eine untergeordnete Rolle spielt.

 

Man könnte sich natürlich damit aus der Affäre ziehen, dass man die Waffe zum Schießstand transportiert, um sie dort einem Kaufinteressenten vorzuführen. Dass man mal seine Waffe verkaufen will, ist ein "dem Bedürfnis umfassende Zweck" bei allen WBKs.

 

Wie so üblich hilft auch hier nur der Anruf beim Sachbearbeiter....

 

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb sh73:

Das weiß ich leider nicht. Nur was er mir erzählt hat. Er meinte eine Erben WBK.

Nachfragen zu Geschichten über Hören-Sagen?

Den Begriff "transportieren" gibt es aber nun schon eine ganze Weile nicht mehr, alles außerhalb der eigenen 4 Wände ist es immer ein "Führen", von daher sollte man sich mit dem Begriff "erlaubnisfreies Führen" auseinandersetzen.

Warum nun bei einer Erben-WBK Schießleistungsnachweise gefordert werden wird daher ein Rätsel bleiben.

Geschrieben
Nachfragen zu Geschichten über Hören-Sagen?
Den Begriff "transportieren" gibt es aber nun schon eine ganze Weile nicht mehr, alles außerhalb der eigenen 4 Wände ist es immer ein "Führen", von daher sollte man sich mit dem Begriff "erlaubnisfreies Führen" auseinandersetzen.
Warum nun bei einer Erben-WBK Schießleistungsnachweise gefordert werden wird daher ein Rätsel bleiben.


Der Punkt ist das die Behörde von ihm verlangt die Waffen zu blockieren, zu sichern. Das muss wohl nachweislich von einem Büchsenmacher durchgeführt werden und wurde, damals als er die Waffen geerbt hat, wohl versäumt oder war noch nicht vorgeschrieben.
Um das zu verhindern, möchte er nun aktiver Sportschütze werden. Dafür braucht er ein Bedürfnis, daher will er aktives Mitglied im Verein werden, regelmäßig schießen und die SK machen. Bis dahin ist die Frage darf er die Waffen mit einer Erben WBK zur Schießbahn bringen oder nicht?

Ich hoffe das erklärt es. Die Frage ist nicht ob er mit einer Erben WBK schießen muss, die Frage ist ob er bis er eine grüne/gelbe WBK hat, mit den Waffen zur Schießbahn fahren darf!

Lg

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb sh73:

Der Punkt ist das die Behörde von ihm verlangt die Waffen zu blockieren, zu sichern.

Dachte ich mir doch.

vor 51 Minuten schrieb sh73:

Das muss wohl nachweislich von einem Büchsenmacher durchgeführt werden und wurde, damals als er die Waffen geerbt hat, wohl versäumt oder war noch nicht vorgeschrieben.

So ist es.

vor 51 Minuten schrieb sh73:

Um das zu verhindern, möchte er nun aktiver Sportschütze werden.

Da hätte er eher drüber nachdenken sollen.

Jeder darf sich einen Verein suchen und dort nach Anmeldung schießen und jeder vernünftige Verein verleiht auch Waffen.

vor 51 Minuten schrieb sh73:

Dafür braucht er ein Bedürfnis, daher will er aktives Mitglied im Verein werden, regelmäßig schießen und die SK machen. Bis dahin ist die Frage darf er die Waffen mit einer Erben WBK zur Schießbahn bringen oder nicht?

Warum klärt er das für sich nicht selbst?

vor 51 Minuten schrieb sh73:

Ich hoffe das erklärt es.

Die meisten hier brauchen dafür keine Erklärung und Rechtsberatung soll sich jeder selbst suchen.

Ratschläge für 3. zu geben ist unsinnig, zumal die Voraussetzungen andere sind.

Wenn dein Kumpel jetzt die Auflage zur Blockierung der Erb-Waffen hat, wird es eng, er hat genügend Gelegenheit gehabt um sich zu kümmern.

Ich empfehle (wie auch schon jemand  anders) dass sich dein Kumpel mit der Waffenbehörde zusammensetzt und einen geeigneten akzeptablen Lösungsweg sucht.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Thomas Weber:

die Frage darf er "transportieren" also Führen ist immer noch nicht beantwortet

ich sage er darf nicht,da keine SK und Zuverlässigkeit

Gruß Tom

Sehe ich auch so. Wenn er ne Erben WBK hat, hat er ja kein Bedürfnis als Sportschütze und darf m. E. auch keine Waffe führen! Ich würde mich bei so einem heiklen Thema auch nicht mit Forumsaussagen begnügen, sondern den Sachbearbeiter fragen! Das ist nämlich schnell dann eine Straftat, wenns doof kommt. Ich frag mich auch immer wieder, warum Leute solche wichtigen Fragen nicht direkt mit ihrer Waffenbehörde klären.

Geschrieben

Danke für Eure Antworten. Ich gebe Feedback in diesem Thread nachdem mit der Behörde gesprochen wurde.

LG

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Geschrieben

Die Antwort meines SB (und einiger anderen im Umkreis) wäre ein klares NEIN.

Nach deren Meinung darf er mit einer Erben-WB nur besitzen, aber mangels Bedürfnis nicht benutzen (also weder erlaubnisfrei führen ak tranportieren noch schiessen)

Geschrieben

Wie schon erwähnt darf auch jemand ohne WBK "im Auftrage" führen (z.B. der Vater für seinen Sohn zum Wettkampf), aber dies wird bei einer Erben-WBK nicht erfolgen.

Wie soll aber der Erbe seine Waffen zum "Büchser" bringen?

Ich würde die Finger erst einmal von der Erb-Waffen lassen und mit Leih-Waffen vom Verein schießen.

Die Sichtweise der zuständigen Waffenbehörde wäre da schon wichtig, da reicht doch schon ein kurzes Telefonat, als ein auf und ab in einem Forum.

Das heutige Waffenrecht bietet viele Fallstricke.

Schon bei einer Ordnungswidrigkeit rückt das SEK aus, denn das schießen mit einer Gaspistole von seinem eigenem Balkon ist lediglich eine Lärmbelästigung, also Lärmverstoß.

http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/mann-schiesst-mit-gaspistole-von-balkon-sek-rueckt-an

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