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Bakh_Nagh erlaubt oder nicht?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Schakal:

Mail ans BKA und Antwort oder Besuch abwarten.

 

Alternativ zum nächsten Zollamt gehen. Da sitzen sehr kompetente Leute, was Waffenrecht angeht. Zur Not geht auch einfach die nächste Polizeidienststelle.
Aber bitte deren Anweisungen folgen und schnelle, ruckartige Bewegungen mit dem Ding in der Hand vermeiden.

 

 

Geschrieben
 
Alternativ zum nächsten Zollamt gehen. Da sitzen sehr kompetente Leute, was Waffenrecht angeht. Zur Not geht auch einfach die nächste Polizeidienststelle.
Aber bitte deren Anweisungen folgen und schnelle, ruckartige Bewegungen mit dem Ding in der Hand vermeiden.
 
 


Also ich hab mal am Zollthresen erlebt, wie einer dieser sehr kompetenten Waffenexperten durch hineingucken in einen Pistolenähnlichen Lauf und mit gutem Zureden des Empfängers der Ware diesen nach ca. 20sec als Airsoftersatzteil diagnostizierte.
Viel länger, nämlich ca. 10min, und die Hilfe eines Kollegen brauchte er dann das Teil in seiner Steuersoftware in die richtige Rubrik einzuteilen. Am Ende einigte man sich auf "Spielzeug".
Geschrieben

Ich hab mal in einer Firma gearbeitet, die haben immer wieder mal Kleinsendungen aus den USA bekommen (nichts mit Waffen) und die mussten dann auf dem Zollamt abgeholt werden.

Und weil ich im Außendienst war und "da eh immer dran vorbei fahre....".

 

Wenn ich im Nachhinein so daran denke, war das einer meiner Kündigungsgründe. Damals gab es noch keine Handys, mit denen ich in der Zeit auf WO hätte surfen können.

 

Unvergessen auch die TV-Reportage mit dem Zoll am Flughafen, dem ein Vorderladerrevolver in die Hände fällt. Nachdem sich mehere Eggsbärden drum gekümmert haben: Spielzeug, weil man den ja gar nicht laden kann (Trommel lässt sich nicht ausklappen) -> weiter an Empfänger :s82:

Geschrieben (bearbeitet)

Kommt wohl auf die explizite Form an, zu Ninjahandkrallen gibt es das hier:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/140610FbZ262NinjaHandkralle.html

 

Wenn man die Begründung liest, kommt man wohl zum Schluss dass es sobald es eine Abstützung in der Hand aufweißt als Schlagring angesehen wird.

Bearbeitet von schmitz75

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