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IGNORED

Urlaub in CZ, Waffe mitnehmen und dortigen Stand nutzen?


Icerise

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Hallo,

 

ich werde mit meiner Frau Ende Mai zu ihrer Familie nach Tschechien fahren.

Ihr Vater ist langjähriger Jäger/Sportschütze und hat gefragt ob ich nicht meine Waffe einmal mitbringen möchte und mit ihm auf den Stand gehen.

Mich würde das ganze schon reizen, allein aufgrund der möglichkeit dort mal meine Waffe auf mehr als 100m zu testen. Außerdem wäre so ein kleiner "Wettkampf" im Präzisionsschießen gegen ihren Vater durchaus reizvoll.

 

Da ich meine Waffen nun noch nicht soo lange habe, waren sie (auch anderweitig) noch nicht im Ausland und kenne mich dahingehend nicht aus. Ich weiß das ich mir mindestens den Europäischen Feuerwaffenpass besorgen müsste.

Was brauche ich noch? Oder ist das ganze so generell nicht möglich?

Ihr Vater meinte er könnte auch eine Einladung seines Vereins besorgen, sowas würde ich wohl evtl brauchen?

 

Danke für die Hilfe.

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vor 40 Minuten schrieb Icerise:

ich werde mit meiner Frau Ende Mai zu ihrer Familie nach Tschechien fahren.

Ihr Vater ist langjähriger Jäger/Sportschütze und hat gefragt ob ich nicht meine Waffe einmal mitbringen möchte und mit ihm auf den Stand gehen.

 

Am Rande: Das ist die Art Europa, die mir gefällt: Deutscher(?) verheiratet mit Tschechin möchte mit ihrem Vater freundschaftlich um die Wette schießen. Super! Und sowas Erfreuliches kriegen wir Otto Normalverbraucher ganz alleine hin. Ziemlich im Gegensatz zur EU der Politiker, Konzerne und Milliardäre.

Bearbeitet von mwe
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Der europäische Feuerwaffenpass ist Grundbedingung. Wenn du den noch nicht hast, könnte es mit Ende Mai eng werden, oder meintest du Mai 2018?

Hintergrund ist, das für den Pass von der Behörde ein spezielles polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird. Das ist genau jenes, was auch für den kleinen Waffenschein benötigt wird. Dadurch entsprechend lange Bearbeitungszeit. Kommt sicherlich auf die einzelne Region an, bei uns derzeit 10 Wochen. Musst du bei deinem Sachbearbeiter auf der Behörde hinterfragen.

 

Wenn du den Pass hast, dann schriftliche Einladung von dem tschechischen Verein für den Wettkampf und du kannst losfahren.

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@mwe Ja Deutscher ;) genau so ist der Plan, und so stell ich mir auch ein gemeinschaftliches Miteinander vor.

 

@Lavendel Von einem Führungszeugnis konnte ich nichts finden, hier steht 

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenbesitzkarte, in der die einzutragende/n Schusswaffe/n registriert ist/sind
  • 1 Passfoto aus neuester Zeit
  • Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) 

 

 

Leider gibt es kein offizielles "Match"/Wettkampf. Reicht eine Einladung oder muss da was von Match stehen? oder gar Disziplin oder sowas?

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Hallo, frag doch mal auf dem Ordnungsamt nach. Du benötigst einen Europäischen Feuerwaffenpass und den bekommst du bei deiner örtlichen Waffenbehörde. Meines Wissens nach wird der (jedenfalls bei der Behörde wo ich bin) sofort und ohne Wartezeit ausgestellt. Ich habe einige Bekannte die oft Stände in Tschechien nutzen. Diese lassen sich per

E-Mail eine Einladung zum schießen schicken, welche ausgedruckt und mitgeführt wird.

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vor 15 Stunden schrieb Lavendel:

Der europäische Feuerwaffenpass ist Grundbedingung. Wenn du den noch nicht hast, könnte es mit Ende Mai eng werden, oder meintest du Mai 2018?

 

Halte ich für unwahr. Meine SB sagte mir mehrfach auf Nachfrage, dass ich den in 10min mitnehmen könne, wenn ich ihn brauchen sollte und dann bei ihr beantrage. WBK, Passbild, Geld, fertig.

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Ok, ich hab mit meinem SB gesprochen. Der meinte EFP ist nur ne Abholsache. Die obigen Dinge vorausgesetzt. Den hol ich dann kommende Woche.

 

Dann brauch ich dazu nur noch ne Einladung vom tschechischen Verein und es kann los gehen? Muss die Einladung bestimmte "Konventionen" erfüllen?

Mach mir da mehr Gedanken über die deutschen Behörden als die tschechischen :rtfm:

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vor 2 Stunden schrieb Icerise:

Dann brauch ich dazu nur noch ne Einladung vom tschechischen Verein und es kann los gehen?

 

Ja.

(Aber echt, auch das hättest Du deinen Sachbearbeiter fragen können ...)

 

Bei uns hat bisher immer eine handschriftliche Einladung zu einem "Schießwettbewerb" gereicht.

Für die Grenzer war nur der Europäischen Feuerwaffenpass interessant. Aber auch nur, weil sie ein Langwaffenfutteral durch die Heckscheibe erspäht hatten.

Kontrolliert wurden aber dann auch wirklich nur die Papiere.

 

 

 

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Zuverlässigkeitsüberprüfung für einen Europäischen Feuerwaffenpass ????????????????????????????????????????

 

So einen Blödsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen. Das Teil ist doch lediglich ein Reisedokument fürs europäische Ausland und die assoziierten Staaten, welches diesen Staaten gegenüber besagt, dass sich die darin eingetragenen Waffen im Heimatstaat erlaubt im Besitz finden ! 

 

Da bei der EFP-Ausstellung kein neuer Erwerb erfolgt (selbst ob für jede neue Einzelwaffe jedes mal die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden muss, ist diskussionswürdig, da der Gesetzgeber nach herrschender Rechtsauffassung mit Erlaubniserteilung in erster Linie die WBK, einen MES, einen WS, einen KWS oder Verbringungserlaubnisse gemeint hat) muss auch abseits der mindestens dreijährigen Regelüberprüfung (§ 4 Abs. 3 WaffG) keine neue Überprüfung nach § 5 Abs. 5 WaffG angeleiert werden.

 

 

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