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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb chapmen:

Eben, geben soll.......

Der Entwurf kann auf seinem weiterem Weg durchaus noch geändert werden.

Ja und morgen kann vll die Welt untergehen.....

 

Was Jahrzehnte als sicher galt, kann nicht ohne Bestandsschutz als unsicher gelten. Bestes Beispiel: Atommoratorium. 

Geschrieben (bearbeitet)

Nach dem Referentenentwurf ist z.B. ein B Tresor solange sicher bis jemand die darin aufbewahrten Waffen erbt.......Der Erbe darf dann nicht mehr im B Tresor aufbewahren-

noch Fragen zu dieser Logik?

Warum sollte es nicht möglich sein das man zum ebenfalls existenten Entwurf ohne enthaltenen Bestandsschutz zurückkehrt?

Wir sind in Deutschland, da ist grad in Bezug zum WaffG. nahezu alles möglich.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am ‎27‎.‎02‎.‎2017 um 12:08 schrieb Merkava3:

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle kontaktieren.

Die zuständigen Sachbearbeiter sind freundlich und hilfsbereit.

 

Funktioniert in Baden-Württemberg schon seit fast 10 Jahren so nicht mehr. Nur bei großen Waffenräumen werden noch zusammen mit dem LKA Begehungen gemacht und behördliche Gutachten dazu erstellt. Ansonsten haben die sich auf ihr Kerngeschäft Sicherung von Türen und Fenstern in Wohnhäusern zurückgezogen.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

....wobei es bisher als ziemlich gesichert gilt, daß es einen Bestandsschutz für bereits  vorhandene Tresore geben soll.

 

Naja... aktuell sieht der "Kompromiss" vor, daß diejenigen Waffen, die derzeit in einem A oder B Schrank gelagert werden, auch nachher noch von diesem Besitzer in diesem Schrank gelagert werden dürfen. Neu hinzugekommene Waffen sollen dann aber in 0 oder 1 Schränke gesteckt werden, und verkaufen darf man die Tresore auch nicht mehr (zumindest nicht als Waffenschrank).

 

Aber das ist derzeit alles noch nicht fix und kann sich noch ändern.

Geschrieben

Wo kann ich das nachlesen? Bisher ist mir nur die Version bekannt, dass ein Waffenbesitzer seine zum Zeitpunkt der Änderung vorhandenen Schränke weiter nutzen darf. Von neuen Schränken für neue Waffen Habe ich noch nichts gelesen. Würde für mich eine wichtig Information darstellen.

Geschrieben

Sind doch alles nur Gerüchte bisher... es gab ja noch nichtmal eine erste Lesung.

 

Deshalb würde ich mich einerseits noch nicht verrückt machen, andererseits aber wenn finanziell möglich, gleich einen 0er oder 1er Schrank anschaffen.

 

Niemand weiß wie es tatsächlich wird. Nur ein wissen wir: besser wird es nicht mehr.

Geschrieben

So schauts aus. Die Ladenschlusspanik mit Kauf von alten A oder B Schränken für auch gutes Geld kann ich nicht ganz verstehen.

Ich hatte schon vor fast genau 20 Jahren mir einen 1er zugelegt. Nicht wegen der Waffen, da ginge mir ein Diebstahl ziemlich sonstwo vorbei, aber weil ich auch einen gewissen Schutz gegen Gelegenheitseinbrecher haben wollte. Gegen wirkliche Profis kommt man ja eh nicht an.

Jetzt bin ich da mit der neuen Regelung etwas entspannter ohne nicht selbst auch dagegen zu sein und schon Verbindungen genutzt habe um zu opponieren.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

gleich einen 0er oder 1er Schrank anschaffen

 

Wobei sich mir der Sinn einer 0er-Dose nicht so recht erschließen will -viel günstiger als ein 1ser sind die ja auch nicht. :confused:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

Ich hatte schon vor fast genau 20 Jahren mir einen 1er zugelegt. Nicht wegen der Waffen, da ginge mir ein Diebstahl ziemlich sonstwo vorbei, aber weil ich auch einen gewissen Schutz gegen Gelegenheitseinbrecher haben wollte.

 

Und noch zusätzlich F60; da ich auch Papiere + Anderes sichern wollte.

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