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IGNORED

Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit


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Geschrieben

Zum Bsp. kann aus einer angeblich festgestellten Owi eine Straftat werden, z.B. weil das als Einhandmesser geführte Messer sich später als verbotene Waffe herausstellt, denn die eingezogenen Messer werden begutachtet.

Ansonsten eine einzelne tatsächliche Owi natürlich nicht.

Im Zusammenhang mit einen anderen begangenen Straftat sieht es dann aber wieder anders aus.

Geschrieben
Am 16.2.2017 um 13:05 schrieb kulli:

Schlussendlich Diskussionsgrundlage für eine gerichtliche Entscheidung. Wir haben noch nicht gehört Sportschütze verliert alle WBKs wg 5cm einhandmesser.....

Kenn einen der ist Mal mit durchgeladener Waffe in die Bäckerei, da frühstückten 2 Grüne. Das gab 5 Jahre Sperre für ihn. 

Die zwei Polis haben privat Hausverbot in allen Filialen , mehr kann man da nicht machen.

 

Die Geschichte halte ich für nicht ganz glaubwürdig. Wie sollte man denn erkennen, ob jemand eine Waffe durchgeladen führt, wenn diese verschlossen transportiert wird???

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MikeyMike:

 

Die Geschichte halte ich für nicht ganz glaubwürdig. Wie sollte man denn erkennen, ob jemand eine Waffe durchgeladen führt, wenn diese verschlossen transportiert wird???

 

 

Na weil die am Koppel baumelte nach der Jagd

Geschrieben
Am 18.2.2017 um 13:12 schrieb iVm:

Ähm ja. Das ändert aber nichts am Wortlaut des § 53 I Nr. 21a WaffG: "Ordnungswidrig ....

Ein Verstoß gegen den § 42a WaffG wird nicht durch wundersame Umdeutung durch die Behörde oder einen PVB zur Straftat.

 

Worauf Lavendel evtl. hinaus wollte sind Widerstandshandlungen des Betroffenen gegen PVB die ihm sein Messerchen abnehmen wollen.

 

Warum der ungefragte Uwe aus dem berechtigten Wunsch nach Erklärung so ein Problem macht und ihm der gefragte Lavendel dafür dankt verstehe ich aber nicht. Ist vermutlich ein PVB-internes Ding.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb iVm:

@uwewittenburg Danke für die Klarstellung. Ein Einhandmesser wird aber zum Glück durch Begutachtung nicht einfach zum verbotenen Gegenstand.

Ich sprach davon dass ein PVB (oder egal wer) etwas als Einhandmesser einzieht, was dann aber durch die Fachdienststelle z.B. als verbotenes Springmesser erkennt.

Ging aber auch schon in umgekehrter Reihenfolge.;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Bautz:

Warum der ungefragte Uwe aus dem berechtigten Wunsch nach Erklärung so ein Problem macht und ihm der gefragte Lavendel dafür dankt verstehe ich aber nicht. Ist vermutlich ein PVB-internes Ding.

1. Dich hat doch schon gar keiner gefragt

2. mache ich kein Problem daraus, aber das setzt ja auch Verstehen voraus

 

P.S.:

Soll ja auch nur ein Hinweis darauf sein das mancher meinen könnte, naja ich stecke mir mein Messerchen ein, wenn sie mich damit erwischen ist das nur eine Owi, was dann ev. jemandem auf die "Füße" fallen könnte.

Von daher ist das schon interne Erkenntnis, denn es gingen viele derartige Dinge über meinen Tisch, man erinnere sich mal an ein bestimmtes Messerthema.

 

Von mir aus kann doch jeder machen was er will.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich sprach davon dass ein PVB ... etwas ... einzieht,

Das mit dem "einziehen" im Zusammenhang mit deutschem Recht verstehe ich nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb VP70Z:

Das mit dem "einziehen" im Zusammenhang mit deutschem Recht verstehe ich nicht.

O.K.,

heißt Beschlagnahme, aber zur Erklärung aus dem WaffG:

 

Auszug:

§ 54 Einziehung und erweiterter Verfall

(1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände,

 

1.        auf die sich diese Straftat bezieht oder
 

2.       die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
 

eingezogen.
 

(2) Ist eine sonstige Straftat nach § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden.
Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb MikeyMike:

 

Na dann war das schön blöd vom Waffentragenden.

 

Kein Mitleid, sorry.

 

Wenn die herrrn in blau mit den gleichen Eiern abbu Bibi aus der ortsansässigen marrokaner Familie im schwarzen SL 55 rausziehen weil er Mal wieder mit 2 i-phones am Ohr mit 100 durch die 50 Zone fährt und auf Koks ist. Kein Problem , aber da happert es halt meistens.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb kulli:

Wenn die herrrn in blau mit den gleichen Eiern abbu Bibi aus der ortsansässigen marrokaner Familie im schwarzen SL 55 rausziehen weil er Mal wieder mit 2 i-phones am Ohr mit 100 durch die 50 Zone fährt und auf Koks ist. Kein Problem , aber da happert es halt meistens.

Glaubst du den Scheiß eigentlich selbst den du hier schreibst?:crazy:

Diese Autos fahren meistens Angehörige von anderen Großfamilien und die werden gerne angehalten, aber wenn die etwas dabeihaben fahren die eh unauffällig weil sie wissen das das MEK eh in der Nähe ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb kulli:

Wenn die herrrn in blau mit den gleichen Eiern abbu Bibi aus der ortsansässigen marrokaner Familie im schwarzen SL 55 rausziehen weil er Mal wieder mit 2 i-phones am Ohr mit 100 durch die 50 Zone fährt und auf Koks ist. Kein Problem , aber da happert es halt meistens.

 Ja nun?

 

Die Gesetze sind bekannt, und als LWB sollte man auch wissen, was man im Waffenrecht darf und was nicht. Mit durchgeladener Waffe beim Bäcker rumlatschen ist nun mal selten dämlich, weil es entsprechend hart geahndet wird und die Konsequenzen wirklich übel sind. Ein Grund mehr, das Hirn zu aktivieren.

 

Was dieser Vergleich mit anderen Straftätern in völlig anderen Bereichen angeht, dürftest Du wohl selbst wissen, wie intelligent das ist. Einerseits jammerst Du rum, dass Deiner Meinung nach Straftäter nicht überführt werden, aber wenn es dann doch mal einen erwischt, der zufälligerweise das gleiche Hobby hat wie man selbst, dann ist es auch nicht recht.

 

Schon klar, würde ich sagen.

Bearbeitet von MikeyMike
Geschrieben

Nunja. In beiden Fällen liegen Rechtsverstöße vor. Nur die geladene Waffe beim Bäcker ist objektiv und nach allgemeiner Lebenserfahrung ungefährlicher als überhöhte Geschwindigkeit in der Ortschaft inkl. Ablenkung durch Mobiltelefon.

 

Daraus resultiert - für mich verständlich - der Verdruss.

Natürlich hast du nach den Buchstaben des Gesetzes recht und eine Tat mehr wurde geahndet. +1 für die öffentliche Sicherheit - zumindest in der Theorie.

Geschrieben

Eine Hochgeschwindigkeitsverfolgung bietet auch noch weitere Risiken!

Aber der normale Bürger sieht nur den "abgelatschten" uralten lahmen Streifenwagen der erst gar nicht eine aussichtslose Verfolgung aufnimmt, jedoch über ein funktionsfähiges Funkgerät verfügt, so kann er auch nicht beobachten wie dieses Fahrzeug in sicherer Entfernung eingekreist wird.

Nun gut, befindet sich am Fahrzeug ein Diplomatenkennzeichen sieht das dann wieder etwas anders aus, aber eben auch nicht unbedingt verständlicher.

Geschrieben

Ja ja alles klar es gibt keine no Go areas und die polizei traut sich überall hin und geht auch überall mit gleicher Intensität vor........ Bin ich hier in der Märchenstunde?  Wird auf einer türkischen Hochzeit und sei es nur mit sws in die Luft geschossen bleiben alle pollis ganz locker geht ja um die Kultur, aber der Jäger der oft um 3 Uhr nachts zu einem wildunfall rausfährt, weil es die Streifenhörnchen mit dem Fangschuss nicht hinkriegen, wird mit aller Härte verfolgt. 

 

Mal in einer ostdeutschen Großstadt erlebt. 5 Kids mit Migrationshintergrund patrollieren durch die City , der eine spielt die ganze Zeit mit seinem butterfly rum, Polizeistreife Mal drauf angesprochen. Ja nee wir können ja jetzt nicht einfach auf Verdacht die 5 Jugendlichen durchsuchen nur weil sie das melden.

Ja da fällt mir nicht mehr ein außer ...... Ja dann schönen Dienst noch

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb kulli:

Ja da fällt mir nicht mehr ein außer ...... Ja dann schönen Dienst noch

Ich würde das dann ev. Einfaltspinsel nennen.

Bloß weil ein Bürger "Wichtig" etwas meldet was die Polizei nicht gesehen hat, kann man tatsächlich nicht jeden so einfach durchsuchen, auch nicht eine Gruppe deutscher Jugendlicher.

Und ein PVB ist nicht auf die Erlegung von Wild ausgebildet und die Munition ist da auch nicht so geeignet.

Von Tierquälerei will ich gar nicht erst reden, also ist ein Jäger immer der richtige Ansprechpartner, denn das Wild muss ja auch weg, aber wem erzähle ich das, also nimm dich mal etwas zurück.

Schönen Dienst?

Bin seit 3 Jahren raus und tummle mich mit einem Jäger auf dem Schießstand und beim Preisskat.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Und ein PVB ist nicht auf die Erlegung von Wild ausgebildet und die Munition ist da auch nicht so geeignet.

Fangschuß sollte er aber schon können. Dazu gibt es extra Schießscheiben. Und zumindest in SH sind die auch vorhanden. Und VM sollte doch inwzischen Flächendeckend verschwunden sein.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb 6/373:

Fangschuß sollte er aber schon können. Dazu gibt es extra Schießscheiben. Und zumindest in SH sind die auch vorhanden. Und VM sollte doch inwzischen Flächendeckend verschwunden sein.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf

 

Genau und sonst sollen sie es halt lernen . Die mp 5 wird wohl genügend e 0 für einen Kopfschuss hergeben. Ich würde mich nicht nachts raustelefoniern lassen ....

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb kulli:

Ja nee wir können ja jetzt nicht einfach auf Verdacht die 5 Jugendlichen durchsuchen nur weil sie das melden.

Ja da fällt mir nicht mehr ein außer ...... Ja dann schönen Dienst noch

 

 

Ein einfacher Verdacht ist das mit einer Zeugenaussage ja schon nicht mehr. Und klingt auch so, als hättest du den Täter gesehen. Diese nennt sich dann Strafvereitelung  im Amt. Schreibt man sich aber auch leichter raus, als wenn die sich mit den fünf Affen hatten kloppen müssen....

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