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IGNORED

DEKO Waffen Gutachten


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb chapmen:

Wer Gutachten von KTUs oder LKAs kennt weiss das diese nicht immer, vorsichtig ausgedrückt, eine unabhängige Meinung darstellen.

Richtig, befrage 3 Gutachter und du bekommst 4 Meinungen (die 4. ist von deren Chef).

Wie handelt dann wohl der Staa oder Richter?

Wenn ich dann die Kosten von ca. 900,-  - 1000,- € für das Gutachten und dann RA und Gerichtskosten, dann sollte ich abwägen wie der Anschaffungspreis ist.100

Nur das meinte ich.

 

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn die Gesetze, bzw. die Umbauvorschriften per Gesetz verändert wurden?

 

Bei Kraftfahrzeugen ändern sich die Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis (Abgas!) auch laufend und trotzdem werden von der Polizei an der Ampel nicht einfach alte Autos "eingezogen".

 

abs4

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb uwewittenburg:

Richtig, befrage 3 Gutachter und du bekommst 4 Meinungen (die 4. ist von deren Chef).

Wie handelt dann wohl der Staa oder Richter?

Wenn ich dann die Kosten von ca. 900,-  - 1000,- € für das Gutachten und dann RA und Gerichtskosten, dann sollte ich abwägen wie der Anschaffungspreis ist.100

Nur das meinte ich.

 

 

Da aufgrund des Gutachtens u. U. ein Verstoss WaffG. und/oder KWKG in den Raum gestellt wird geht es weniger um die Anschaffungs- oder RA Kosten.....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das Gutachten bezahlt dann wer?

Es bleibt Bestandteil des Verfahrens.

Geht es um Kosten für ein Gutachten oder die Folgen einer Verurteilung wegen Verstoss WaffG. / KWKG?

Wenn ich mir rechtlich sicher bin und dies durch ein Gutachten meinerseits nachweisen wüsste ich was mir mehr wert ist. Davon abgesehen:RV?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb chapmen:

Da aufgrund des Gutachtens u. U. ein Verstoss WaffG. und/oder KWKG in den Raum gestellt wird geht es weniger um die Anschaffungs- oder RA Kosten.....

So wie ich das interpretiere sind die vier Kaschi bisher nur sichergestellt weil

der Polizei der Waffenrechtliche Status unklar ist.

In solchen Fällen erfolgt erst mal durch einen Sachverständigen des LKA

eine Beschau. Sollte sich dabei rausstellen dass die Waffen vorschriftsmäßig

abgeändert sind, wird das Ergebnis in der Ermittlungsakte vermerkt.

Ein Sachverständigengutachten wir meist nur dann angefertigt wenn

von der Beschaffenheit der Abänderung weiter eine Schusswaffeneigenschaft

gegeben sein könnte. Der Gutachter stellt grundsätzlich nur den Ist-Zustand fest.

Die Strafrechtliche Bewertung erfolgt dann durch den StA. oder letztlich

durch den Strafrichter. Da ist dann die ganze Bandbreite des Strafrechts möglich.

Einstellung nach §153 wegen geringer Schuld, §153a gegen (Geld)Auflage

oder auch Verurteilung.

Deshalb ist gerade in Waffensachen die Auswahl des Verteidigers wichtig.

Der ausgewählte Anwalt sollte sich im Waffengesetz  schon auskennen und nicht

erst einlesen müssen.

 

oswald 

Geschrieben

Die Frage stellt sich doch gar nicht.

Entweder die Dekos sind nicht zu beanstanden, dann sind Sie herauszugeben;

oder es besteht der Verdacht auf eine nicht korrekte Deaktivierung. Dann wird

ein Strafverfahren eingeleitet werden in dem die Dekos überprüft werden.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb WOF:

 

oder es besteht der Verdacht auf eine nicht korrekte Deaktivierung. Dann wird

ein Strafverfahren eingeleitet werden in dem die Dekos überprüft werden.

 

Und wer überprüft sie? Nicht nur innerhalb des Waffenrechts kommt es bei der Verwendung von Behördengutachten als Beweisgegenstand zur Erstellung von weiteren Gutachten durch die Verteidigung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Merkava3:

Der Gutachter stellt grundsätzlich nur den Ist-Zustand fest.

 

 

oswald 

Richtig. Dabei wird von Behördenseite gerne der u.U. entscheidende Zeitpunkt der vorgenommenen Änderungen aussen vor gelassen. Ein Gutachten der Behörde kann den fachlich unbedarften Richter durchaus in eine Richtung weisen die nicht richtig sein muss.

 

 

Geht aber ot und hilft dem ts ( hofffentlich noch ) nicht.

Anwalt sollte der Ansprechpartner sein.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

Richtig. Dabei wird von Behördenseite gerne der u.U. entscheidende Zeitpunkt der vorgenommenen Änderungen aussen vor gelassen. Ein Gutachten der Behörde kann den fachlich unbedarften Richter durchaus in eine Richtung weisen die nicht richtig sein muss.

Genauso ist es!

Und gerade deshalb ist es gut wenn man auf der Anklagebank neben sich einen RA sitzen hat,

der sein Handwerk versteht und ggf. dem als Zeugen geladenen Waffensachverständigen die

richtigen Fragen stellt. Z.B. ist eine Waffe auch dann unbrauchbar wenn die Bohrungen

im Lauf nicht 8mm (bei 7.62) sind sondern nur 6.5mm.

Undsoweiter

 

oswald 

Geschrieben

Das Problem ist, der Gutachter wird feststellen dass die Teile nicht der EU-Deaktivierungs-VO entsprechen und seit April 2016, insbesondere ohne Zertifikat, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Da wäre die Frage ob die Rüchgabe als "in Verkehr bringen" oder  "unentgeltliche Übertragung" gemäß VO bewertet wird.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb WOF:

Die Frage stellt sich doch gar nicht.

Die Frage stellt sich bei Waffen immer.

vor einer Stunde schrieb WOF:

Entweder die Dekos sind nicht zu beanstanden, dann sind Sie herauszugeben;

Das erfolgt aber nicht durch die sicherstellende Behörde, sondern durch die sachbearbeitende Dienststelle nach Einschätzung des LKA und Rspr. mit Staa.

So habe ich schon diverse Waffen wieder ausgehändigt und zwar auf dem kurzen Weg und nicht erst nach einem 3-jährigen Verfahren.

vor einer Stunde schrieb WOF:

oder es besteht der Verdacht auf eine nicht korrekte Deaktivierung. Dann wird

ein Strafverfahren eingeleitet werden in dem die Dekos überprüft werden.

 

Wenn sie sichergestellt wurden ist in der Regel das Verfahren wegen "Verdacht" eh eingeleitet, denn ohne eine Vorgangsnummer läuft eh nichts und um eine Einschätzung vornehmen zu lassen benötigt die Polizei eine Vorgangsnummer um auch die entsprechenden Anträge/ Formulare ausfüllen zu können.

Auf "Zuruf" läuft eben gar nichts.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb uwewittenburg:

So habe ich schon diverse Waffen wieder ausgehändigt und zwar auf dem kurzen Weg und nicht erst nach einem 3-jährigen Verfahren.

 

"Du" vielleicht, allerdings kann ich dir gerne Beispiele zukommen wie es läuft wenn "du" nicht beteiligt bist.

Geschrieben

Hm , ich kenn mich da zu wenig aus, aber sind den DEKOs nicht auch mindestens mit dem "Hersteller"/Umbauer gekennzeichnet?

Die Zertifikate, die ich bisher so gesehen habe, warne immer auf die Waffennummer bezogen. Sind die Umbauer da zur Dokumentation/Archivierung verpflichtet?

Wenn nein->doof.

Wenn doch, sollte die Sache klärbar sein.

 

Ansonsten wird man sich schwertun, den Erwerbszeitpunkt und damit den nötigen Umbaustand nachweisen zu können.

 

Dekos ohne Kennzeichung kann man dann wohl vergessen und sich von verabschieden.

 

Ist ja sowieso ein Verlustgeschäft, wer nicht abverkauft hat, sitzt auf unverkäuflichem Schrott.

Ggf. wird mal nachregistriert und verWBKt, natürlich gegen Cash.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb AWO425:

Ansonsten wird man sich schwertun, den Erwerbszeitpunkt und damit den nötigen Umbaustand nachweisen zu können.

Andersherum wird ein Schuh daraus.

Die Behörden müssen dem Delinquenten nachweisen was

nicht den Vorschriften entspricht. Dazu gehört u.U. der

Kaufzeitpunkt.

 

Bearbeitet von WOF
Geschrieben

Hm, glaub nich, das so ein Schuh draus wird.

Die gehen bei fehlender Kennzeichnung her, und stellen fest, entspricht nicht den jetzt gültigen Umbaurichtlinien und aus die Maus.

Was soll man da auch gegen machen, man kann das nicht entkräften, weil man eben KEINEN Beweis in der Hand hat.

Die Behörde lässt ein Gutachten machen, die haben dann was.

 

Klar ist das unbefriedigend, aber so wird's gehandhabt. Keine Arme-> keine Kekse.

 

Kannst ja auch nich sagen, das scharfe MG42 is noch vom Opa, hab ich geerbt oder so....

 

 

Geschrieben

Der wird auch nicht viel reißen können, wenn keine Belege für den Erwerb vor Datum X erbracht werden können.

Der Kram bleibt dann bei der Behörde und wandert in den Hochofen.

 

Mich wundert eh, dass es keine Amnestie oder Registrierungsmöglichkeit für die Dekos vorm Stichtag gegeben hat.

OK, macht es den Behörden einfacher, gefundenen Kram zu behalten.

War dann wohl auch so gewollt.

 

Konstruierter Fall:

"Besorgter" Nachbar meldet, dass da wer mit "Waffen" rumhantiert. Rennleitung schaut nach, kein Legalwaffenbesitzer unter der Adresse registriert und kommt mal lang nachschaun.

Tatsächlich, es werden "Waffen" gefunden und erstmal eingesackt. Dann läuft die Mühle. Hat man dann keine Nachweise, wo/wann man das Alteisen gekauft hat und das es zum damaligen Zeitpunkt korrekt umgebaut war, hat man verloren.

Ist dann aus Versehen noch eine einzelne scharfe Patrone gefunden wurden, ist der Ofen ganz aus.

 

Drum sein jeden Dekosammler geraten, seinen Dokumente gut sortiert und vollständig zu haben.....

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

"Du" vielleicht, allerdings kann ich dir gerne Beispiele zukommen wie es läuft wenn "du" nicht beteiligt bist.

Ich kenne die Beispiele und nein, ich war damit nicht zufrieden.

Wohl weiß ich wie gering die Chancen sind.

Was nützt denn ein teurer Prozeß für eine Deko die man für ca. 100,- € fachgerecht neu erwerben kann?

Daher sprach ich von abwägen.

Eine Rspr. mit dem Sachbearbeiter klärt doch schon manchmal die Zielrichtung und man erkennt den "Zielbahnhof".

Mit manchen kann man reden, mit manchen nicht, so ist das Leben.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb AWO425:

Konstruierter Fall:

"Besorgter" Nachbar meldet, dass da wer mit "Waffen" rumhantiert. Rennleitung schaut nach, kein Legalwaffenbesitzer unter der Adresse registriert und kommt mal lang nachschaun.

Tatsächlich, es werden "Waffen" gefunden und erstmal eingesackt. Dann läuft die Mühle. Hat man dann keine Nachweise, wo/wann man das Alteisen gekauft hat und das es zum damaligen Zeitpunkt korrekt umgebaut war, hat man verloren.

Ist dann aus Versehen noch eine einzelne scharfe Patrone gefunden wurden, ist der Ofen ganz aus.

 

Drum sein jeden Dekosammler geraten, seinen Dokumente gut sortiert und vollständig zu haben.....

Tja, wie oft habe ich vor dem "besorgten" Nachbarn eigentlich schon gewarnt?

Das ist die eine Variante, die andere Variante ist dass man bei einem Händler auf unsachgemäß umgebaute Deko's stieß und die Käuferliste abarbeitet und das alles im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens als Amtshilfeersuchen, wo dann auch die Akte mit Durchsuchungsbeschluß an die örtlich zuständige Behörde weiterleitet.

Geschrieben

So, oder so ähnlich.

Ich hab auch besorgte Nachbarn.

Wenn ich mal ein paar Tage nicht zu sehen war, rufen die mich an, ob ich noch lebe oder fragen mal, ob ich Weidmannsheil hatte.

Ich wink denen auch immer beim Waffenputzen von der Veranda zu, die freun sich, dass ich da bin.

 

Das mit dem auf der "falschen" Kundenlisten stehen hatte ich auch schon mal, da kamen dann zwei nette Herren vom LKA. War aber entspannt, wollen nicht mal die Eisen sehen, WBK hat gereicht, noch Kopie gemacht und sie waren wieder weg.

Muss man aber auch nicht öfter haben, kann auch anders ausgehen.

 

Wobei man alte Dekos heute eben NICHT mehr ersetzen kann. Die alten sind nicht mehr handelbar, die neuen sind eben keine alten und noch größerer Schrott, als es die alten je waren.

Ich möchte sowas nicht sammeln, aber ich bin auch kein Maßstab.

Geschrieben (bearbeitet)

hola amigos,

wenn ich das richtig gelesen (und verstanden) habe:

1.- der Trötstarter hat zu jeder Kaschi ein entsprechendes Dokument der Polizei mitgegeben

2.- nun behauptet die Polizei es sei nur 1 Kaschi mit Dokument gewesen

3.- nun soll der Trötstarter beweisen dass fü jeder Kaschi ein Dokument vorhanden war

4.- da kommt nun der Zeuge den man -für solche Sachen- immer dabei haben sollte zum zuge...aber den hat der Trötstarter leider nicht, eine einfache Kopie und Zeugen die bestätigen könnten dass für die Kaschis Dokumente vorhanden waren kann er natürlich auch nicht vorweisen...

 

was lernen wir daraus: bei Sachen mit Behörden und Ämter ist 4.- das wichtigste !!!

Ich gehe sogar soweit dass ich mir von der Exekutive (PolBeamter oder SB) die Kopie unterschreiben lasse.

 

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wenn die Gesetze, bzw. die Umbauvorschriften per Gesetz verändert wurden?

Und, wurden die Gesetze auch für legal erworbenen Altbestand geändert? Klär mich mal auf!

vor 6 Stunden schrieb Merkava3:

Da ist dann die ganze Bandbreite des Strafrechts möglich.

Einstellung nach §153 wegen geringer Schuld, §153a gegen (Geld)Auflage

oder auch Verurteilung.

Du vergißt das wichtigste: Den Freispruch! Auch wenn Gerichte das sehr ungerne machen und lieber Kosten dem armen Bürger oder seinem Versicherer (also uns allen) aufs Auge drücken. Gilt jetzt allgemein, weniger bei Strafsachen im Waffenrecht.

vor 2 Stunden schrieb AWO425:

Die gehen bei fehlender Kennzeichnung her, und stellen fest, entspricht nicht den jetzt gültigen Umbaurichtlinien und aus die Maus.

Was soll man da auch gegen machen, man kann das nicht entkräften, weil man eben KEINEN Beweis in der Hand hat.

Die Behörde lässt ein Gutachten machen, die haben dann was.

Gleiche Frage wie an uwewittenburg. 

vor 32 Minuten schrieb AWO425:

...wenn keine Belege für den Erwerb vor Datum X erbracht werden können.

Tatsächlich, es werden "Waffen" gefunden und erstmal eingesackt. Dann läuft die Mühle. Hat man dann keine Nachweise, wo/wann man das Alteisen gekauft hat und das es zum damaligen Zeitpunkt korrekt umgebaut war, hat man verloren.

Ist dann aus Versehen noch eine einzelne scharfe Patrone gefunden wurden, ist der Ofen ganz aus.

Und wieso soll der Beschuldigte beweisen daß der Erwerb vor Tag X war? Sind wir schon wieder so weit? Andersrum geht das (hoffentlich noch).

vor 8 Minuten schrieb pancho lobo:

3.- nun soll der Trötstarter beweisen dass fü jeder Kaschi ein Dokument vorhanden war

Ich gehe sogar soweit dass ich mir von der Exekutive (PolBeamter oder SB) die Kopie unterschreiben lasse.

Ne ne, nur Du sollst alles immer unterschreiben, die quittieren Dir im Zweifel gar nichts.

Man kann also nur jedem Dekosammler ordentliche Datensicherung empfehlen. Damit schließt man natürlich eine zufällig gefundene Patrone nicht aus, ich will ja nicht meine ganze Kohle in high end Video - Verwanzung der eigenen Bude  stecken. Grüne Farbe ist alle.

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