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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzseher:

Bei den Formularen meiner Behörde für die Erwerbsanzeige ist jedenfalls ein Feld, wo bei Erwerb auf gelbe WBK der Verband und die Nummer der Disziplin, für die die Waffe zugelassen ist, einzutragen sind.

Ich schreibe gar keine "Erwerbsanzeige " wenn ich eine Waffe auf gelb eintragen lassen will. Ich geh mit Kaufvertrag und u.U. der WBK des Vorbesitzers hin und lasse Eintragen. Einzig bei Erstausstellung der gelben WBk war eine Disziplin gefragt, da aber vom Verband.

Geschrieben

@ ALL

ok, dann ist das halt alles leider so aufgrund des Waffengesetzes.

Verstehen muss man das aber trotzdem nicht und somit wurde auch sicherlich eine gute Quelle gefunden um den Leuten ordentlich das Geld aus der Tasche ziehen zu können, ohne wirklichen Sinn und Verstand.

WBK gelbt geht ja wie gesagt auch ohne Voreintrag!

Dagegen Einspruch einlegen wird aber wohl nix bringen!

 

VG

max

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Maxe1981:

Verstehen muss man das aber trotzdem nicht

Mit den Erklärungen hier im Thread könnte man es aber verstehen, allerdings hast Du recht, "verstehen müssen" muss nicht sein.

Geschrieben
Am ‎03‎.‎02‎.‎2017 um 09:46 schrieb karlyman:

 

Die Antwort gibt dir letztlich der Gesetzgeber.

Der hat die Unterschiede bei verschiedenen Arten waffenrechtlicher Erlaubnisse geschaffen.

Eben. Der Grund liegt voraussichtlich darin, dass die deliktrelevanten Waffen (hier also Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen sowie Repetierflinten) nur per Einzelprüfung erwerbbar sein sollen.

 

Erstaunlich finde ich dabei, dass der Jäger nur für KW einen Voreintrag braucht, der Sportschütze aber auch für die anderen in der Klammer aufgeführten Waffen und nur für letzteren ein Erwerbsstreckungsgebot gilt (über dessen Sinn man ohnehin trefflich diskutieren kann). Umgekehrt erstaunlich ist wiederum, dass der Jäger nur ein Grundbedürfnis für 2 KW hat und der KW-schießende Sportschütze solange der Verband mitspielt theoretisch unbegrenzt KW "anhäufen" darf.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Umgekehrt erstaunlich ist wiederum, dass der Jäger nur ein Grundbedürfnis für 2 KW hat und der KW-schießende Sportschütze solange der Verband mitspielt theoretisch unbegrenzt KW "anhäufen" darf.

Der DJV hatte halt 1972 das nicht zu bremsende Bedürfnis, sich ganz tief zu bücken. Mehrfach. Damit ja niemand mehr frei seine Flinte, KK oder einen kastrierten 98er kaufen darf. Dem Menschen ist nur wichtig daß es dem Nachbarn schlechter geht als einem selbst. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Erstaunlich finde ich dabei, dass.....

Umgekehrt erstaunlich ist wiederum, dass....

 

Das hat sich eben alles "historisch" so entwickelt...

 

Das Problem ist: wenn denn in D eine Anpassung, bzw. gesetzgeberische "Begradigung", in diesem Rechtsgebiet stattfindet, 

dann in aller Regel (egal für welche Gruppe) als Beschränkung und Wegnahme von Rechten.

Geschrieben
Am 9.2.2017 um 07:44 schrieb HBM:

Mit den Erklärungen hier im Thread könnte man es aber verstehen, allerdings hast Du recht, "verstehen müssen" muss nicht sein.

Ja, genau so meinte ich das!
Schönen Abend!

 

VG Max

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.2.2017 um 10:02 schrieb VP70Z:

Der DJV hatte halt 1972 ... sich ganz tief zu bücken. Mehrfach.

 

Nee, nee!

Der DJV war eine der maßgeblich treibenden Kräfte für die Implementierung des 72er WaffG!

Waffenkauf bei Neckermann für Jedermann, das führte ja die privilegierte Stellung des deutschen Waidmanns ad absurdum.

Dass sich die Jägerschaft dabei ein Eigentor hinsichtlich der dann folgenden zahlenmäßigen Beschränkung beim KW-Erwerb geschossen hat, war ein ungewollter Nebeneffekt.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

Der DJV war eine der maßgeblich treibenden Kräfte für die Implementierung des 72er WaffG!

Waffenkauf bei Neckermann für Jedermann, das führte ja die privilegierte Stellung des deutschen Waidmanns ad absurdum.

Dass sich die Jägerschaft dabei ein Eigentor hinsichtlich der dann folgenden zahlenmäßigen Beschränkung beim KW-Erwerb geschossen hat, war ein ungewollter Nebeneffekt.

 

 

Und so wird's auch weitergehen. Ich glaube gar nicht, daß da eine bewusste Strategie des Teile und Herrsche vorlag, aber man hätte sie gemeiner nicht ausführen können. Die "Privilegierten" ergötzen sich ihres Privilegs und kriegen ob des Gedankens, daß der Nachbar sich ganz einfach im Geschäft eine Waffe kaufen könnte, ein Aneurysma. Man stelle sich bloß mal vor, was bei den Mitgliederzahlen gewisser Verbände zu befürchten wäre, wenn die nicht mehr zu "befürworten" bräuchten sondern lediglich die Punktestände und Handbücher für die richtig (also jenseits Vereinsebene) Wettbewerbsgeilen zu verwalten hätten.

 

Wer weiß, vielleicht bekommen wir zur Bekämpfung von "Haß", "fake news" und russischer Wahlmanipulation demnächst noch eine Lizenz mit Bedürfnisprüfung und Sachkunde für das öffentliche Schreiben und Reden. Von den professionellen Schreiberlingen, denen die finanziellen Felle wegschwimmen, und den gebührenfinanzierten Kommentatoren fänden das bestimmt einige gar nicht schlecht. Wo kämen wir denn hin, wenn Hinz und Kunz ihre wirren Vorstellungen verkünden und damit das Volk in die Irre leiten dürfen?

Geschrieben
Am 2.2.2017 um 07:45 schrieb chapmen:

Einspruch einlegen macht immer Sinn, allein schon aus Prinzip. Wie immer rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.

Crowdfunding betreiben und durchziehen, nötigenfalls bis zum Verfassungsgericht. Alternativ wäre es auch vielleicht hilfreich den europäischen Gerichtshof einzuschalten.

 

Und in höchster Instanz wird dann festgestellt, dass die Gelbe hundepfui ist und alles auf Grün gehört ugly.gif

Wie wir erst kürzlich bitter erfahren mussten, bedeutet die höchste Instanz nicht automatisch, dass sie zu unseren Gunsten entscheidet

Geschrieben
Am 2/14/2017 um 06:01 schrieb renado:

Wie wir erst kürzlich bitter erfahren mussten, bedeutet die höchste Instanz nicht automatisch, dass sie zu unseren Gunsten entscheidet

 

Sicher wahr, aber eine höchste Instanz ist dann doch zumindest der Kontrolle einer gewissen Öffentlichkeit ausgesetzt, was dann im angesprochenen Fall ja auch zu einer Veränderung geführt hat.

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