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IGNORED

Messer mit querstehendem Griff


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb Oneshot:

Wenn du besonders gut bist, nimmst du noch ein verschliessbares Behältnis (Schloss für den Rucksack o.ä) für den Transport nach Hause mit (da bist du ja nicht auf der Jagd).

Edit: Die Beamten / Angestellten, die da bei der Ausgabe sitzen, sind ja nicht zwangsläufig Waffenrechtsgenies, ...

Wenn er noch besser ist dann fährt er vom Zoll aus ins Revier, in die Wildkammer eines Waidgenossen,  usw. 

Ich habe dort überhaupt noch keine Genies gesehen. Leider nur Spezialisten.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Kannst Du das mal vormachen und  mir Bescheid sagen, ob es geklappt hat?

Ne, Alfred, ich bin kein Jäger, mein Fleisch kommt aus der Tiefkühltruhe!:grin:

Hatte aber mal ZF - Montagen aus Amiland (Ja, der Vergleich hinkt) da abgeholt.

Da waren sie auch erst relativ skeptisch. Wenn du es ganz genau wissen willst, schreib dem Zoll doch VOR der Bestellung eine Mail und frage, was sie alles sehen wollen.

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vor 9 Stunden schrieb schmitz75:

Abgesehen davon ist das doch sicher eine Hieb und Stoßwaffen wegen der Tanto Klinge und unterliegt daher dem Führverbot.

 

Das höre ich zum ersten Mal, dass eine Tanto Klinge automatisch zur Hieb- und Stoßwaffeneigenschaft führt. Gibt es dazu eine Quelle?

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vor 27 Minuten schrieb knight:

 

Das höre ich zum ersten Mal, dass eine Tanto Klinge automatisch zur Hieb- und Stoßwaffeneigenschaft führt. Gibt es dazu eine Quelle?

 

Das ist vollkommen Wurscht. Wenn Du Umgang damit heben darfst, darfst Du es auch führen. D.h, wenn Du zB Jäger bist NDR für Deine aktuelle Tätigkeit brauchst.

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vor 11 Stunden schrieb horidoman:

Wenn man es auf die Spitze treibt, fällt auch das Ulu-Messer der Inuit, Eskimo oder Wikinger unter das Verbot.

 

Spitze oder nicht, bei einem Ulu verläuft der Griff nicht quer zur Klinge, sondern parallel. Sonst ist es kein Ulu.  Daher fällt es nicht unter das Verbot.

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vor einer Stunde schrieb shruggman:

 

Spitze oder nicht, bei einem Ulu verläuft der Griff nicht quer zur Klinge, sondern parallel. Sonst ist es kein Ulu.  Daher fällt es nicht unter das Verbot.

Wissen WIR.

Wie das Beispiel des verlinkten Feststellungsbescheides zu dem Ka-Bar-Messer zeigt, sieht man das anderswo (beziehungsweise will es ...) anders. Quer heißt ja im 90°-Winkel; im Feststellungsbescheid werden gerade mal knapp über 50° genannt und trotzdem wird die Eigenschaft als Faustmesser festgestellt. Wenn ich mir das Bild des Messers im Feststellungsbescheid ansehe, kommt mir der Gedanke, daß man schon ziemlich kreativ messen muß um überhaupt schon auf die angeblich gemessenen 52° zu kommen.

 

Selbst auf sowas Banales trifft der Begriff "Bananenrepublik" lehrbuchhaft zu.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Bearbeitet von Iggy
Tippfehler
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vor 15 Stunden schrieb Oneshot:

Es steht auch nirgends, das der Jagdschein "die" Genehmigung für Faustmesser ist, das Gesamtbild des Menschen muss halt passen.

 

Die rechtliche Beurteilung des Menschen und der Erlaubtheit seines Handelns nach dem "Gesamtbild" hatten wir doch schon einmal... (Im Extremfall mit dem Satz "Wer Jude ist bestimme ich.")

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