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IGNORED

Behörde verweigert Eintragung eines Wechsellaufs


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Geschrieben

Hallo,

das LRA verweigert die Eintragung eines Wechsellaufs Kal. .22lfb in die WBK mit der Grundwaffe Kal. .32 S&W.

Begründung hierzu, da ich gegen das LRA eine Klage vor dem VG Stuttgart führe geht diese Eintragung nicht.

Ebenso geht die Eintragung einer Erbenwaffe nicht aus gleichem Grund.

Was kann ich tun?

Gruß Colt S.

Geschrieben

Den Anwalt deines Vertrauens der hoffentlich wirklich Ahnung vom Waffenrecht hat fragen. Ich persönlich würde mir erst mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen... Weil dann muss konkret Begründer werden warum sie die Eintragung ablehnen. Und dann... Wirds interessant. Smile

 

Gruss

Carsten

Geschrieben

Interessant wäre der Grund deiner Klage gegen die. Wenn es um den Widerruf deiner Erlaubnisse geht kann ich verstehen das sie z.Z. nichts eintragen. Wenn nicht sowas in der Art wirklich einen Bescheid einfordern. Da müssen sie ihre Rechtsauffassung darlegen. Damit dann zum Anwalt.

 

Peter

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Colt S.:

das LRA verweigert die Eintragung eines Wechsellaufs Kal. .22lfb in die WBK mit der Grundwaffe Kal. .32 S&W.

Wird Dir zwar Dein Anwalt sagen, aber ich gehe davon aus, dass Du einen "Austauschlauf" und keinen "Wechsellauf" meinst.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HBM:

Wird Dir zwar Dein Anwalt sagen, aber ich gehe davon aus, dass Du einen "Austauschlauf" und keinen "Wechsellauf" meinst.

Bei der Kombi 32er Grundwaffe und 22er Wechselsystem denke ich aber sofort an SpoPi, zb GSP. Hier wurden wohl Begrifflichkeiten verwechselt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb PetMan:

Bei der Kombi 32er Grundwaffe und 22er Wechselsystem denke ich aber sofort an SpoPi, zb GSP. Hier wurden wohl Begrifflichkeiten verwechselt.

Stimmt, wahrscheinlich wirklich weder Austausch- noch Wechsellauf, sondern Wechselsystem.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb alzi:

und solange er dazu nix geschrieben hat, ist es müßig sich dazu zu äußern.

Nö, nicht auf wo. Sicher kann man ihm schon mal irgendwas erklären das er garnicht wissen möchte ......

Geschrieben

Manchmal kann ich die Reichsbürger schon irgendwie verstehen :)

Aber ein guter Fachanwalt sollte in der Sache rasch Klarheit schaffen können.

Rechtschutzversicherung ist heutzutage (leider) schon zur Pflicht geworden um sich gegen den Staat wehren zu können.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb boarhunter416:

Rechtschutzversicherung ist heutzutage (leider) schon zur Pflicht geworden um sich gegen den Staat wehren zu können.

War die nicht in der BDS Mitgliedschaft enthalten?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb BBF:

War die nicht in der BDS Mitgliedschaft enthalten?

Jepp

glaube seit 2 Jahren oder so. Meine Private hat aber den Verwaltungs RS mittlerweile auch mit drin

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Shortcut:

Den Anwalt deines Vertrauens der hoffentlich wirklich Ahnung vom Waffenrecht hat fragen.

Wenn er noch bzw. wieder den gleichen Anwalt hat, wie bei früheren Scharmützeln, dann ist er diesbezüglich gut aufgehoben.

Geschrieben

Solange er seine WBK (noch) rechtmäßig hat, dürfte doch der Grund der Klage irrelevant sein, da die Erwerbsgrundlage ja besteht.

Diese Logik gilt natürlich nur für Nicht-Juristen ;-)

Geschrieben

Logik und Jurist...schwieriges Thema lach...weil Recht haben und Recht kriegen in unserem Land mittlerweile teilweise, zumindest aus meiner Sicht, manchmal nicht dasselbe sind. Was man seit geraumer Zeit an seltsamen Urteilen so liest...das unterscheidet sich oft deutlich von dem was mir als Rechtsempfinden in der Schule vermittelt wurde.

Und meine Lehrer hatten für Recht und Unrecht ein sehr gutes Gespür, auch aus ihrer persönlichen Historie heraus.

 

Gruß

Carsten

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