Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnis: grüne & gelbe WBK gleichtzeitig beantragen


jimmypop

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

meine bessere Hälfte hat vom Verband (RSB) ihre Bedürfnisbescheinigungenn gemäß 14.2 WaffG für 2 KW (.22 und 9mm) erhalten.

Auf dem Antrag zur Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis hat sie "Waffenbesitzkarte" und "Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen"

angekreuzt (so wurde es übrigens bei der WSK empfohlen).

Nach einem Telefonat mit der SB zur Terminabsprache sagte diese allerdings, dass ein separates Bedürfnis für die gelbe WBK benötigt wird.

Hier verstehe ich nichts mehr!

M.E. ist doch das Bedürffnis durch die Bescheinigungen gemäß 14.2 gedeckelt. 

Oder bin ich blöd?

 

Gruß

Jimmy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Blöd,

vor einer Stunde schrieb jimmypop:

M.E. ist doch das Bedürffnis durch die Bescheinigungen gemäß 14.2 gedeckelt. 

Oder bin ich blöd?

 

Gruß

Jimmy

 Blöd würde ich Dir natürlich nicht vorwerfen :gr1:.

Im Ernst: so wie es bei den Behördenformularen  getrennte "Kreuzchen" für Gelb und Grün gibt, existiert dasselbe eigentlich meist auch bei den Bedürfnisbescheinigungen der Verbände. Das Formular meines Verbandes (DSU) sieht da z.B. unterschiedliche "Kreuzchen" für Bedürfnisbestätigung nach 14 Abs. 2 WaffG (Grün im Grundkontigent), 14 Abs.3 WaffG (Grün über Grundkontingent) und 14 Abs. 4 WaffG (Gelb) vor...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Sachbearbeiterin hat mich als ich meine Grüne Karte abgeholt habe ( Bedürfnis  45 er) gefragt ob ich nicht auch gleich die Gelbe möchte falls ich mir ein O Gewehr oder sowas in der Richtubg kaufen möchte dann müsste ich nicht dauernd zur Behörde

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Pereira:

Meine Sachbearbeiterin hat mich als ich meine Grüne Karte abgeholt habe ( Bedürfnis  45 er) gefragt ob ich nicht auch gleich die Gelbe möchte falls ich mir ein O Gewehr oder sowas in der Richtubg kaufen möchte dann müsste ich nicht dauernd zur Behörde

Du solltest Sie beim nächsten Besuch loben. Das ist guter Kundendienst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb lopo:

Für die Gelbe muss der Verband eine Bedürfnis Bescheinigung ausstellen. 

Kreuz machen beim Antrag reicht nicht

Genau diesen Umstand finde ich nicht im WaffG.

Unter 14.4 steht folgendes:

 

Zitat

4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

 

Das trifft doch implizit zu, wenn man eine Bedürfnisbescheinung gemäß 14.2 hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 13.12.2016 um 22:28 schrieb cartridgemaster:

 

Hast Du schon nach dem Passierschein A 38 gefragt?

 

 

 

CM :D

Der Erfinder von Asterix ist doch Franzose, war der etwa mal hier in Absurdistan? Es passt 100 pro :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.