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Bedürfnis: grüne & gelbe WBK gleichtzeitig beantragen


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Geschrieben

Hallo zusammen,

meine bessere Hälfte hat vom Verband (RSB) ihre Bedürfnisbescheinigungenn gemäß 14.2 WaffG für 2 KW (.22 und 9mm) erhalten.

Auf dem Antrag zur Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis hat sie "Waffenbesitzkarte" und "Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen"

angekreuzt (so wurde es übrigens bei der WSK empfohlen).

Nach einem Telefonat mit der SB zur Terminabsprache sagte diese allerdings, dass ein separates Bedürfnis für die gelbe WBK benötigt wird.

Hier verstehe ich nichts mehr!

M.E. ist doch das Bedürffnis durch die Bescheinigungen gemäß 14.2 gedeckelt. 

Oder bin ich blöd?

 

Gruß

Jimmy

Geschrieben

War vor ein paar Jahren bei mir im Saarland auch so das ich für die erste Waffe auf Gelb ein Bedürfnis brauchte. Bekam dann aber vom Amt eine blanco Gelbe auf der ich dann einen Repetierer nach Wahl hätte kaufen können.

Geschrieben

Blöd,

vor einer Stunde schrieb jimmypop:

M.E. ist doch das Bedürffnis durch die Bescheinigungen gemäß 14.2 gedeckelt. 

Oder bin ich blöd?

 

Gruß

Jimmy

 Blöd würde ich Dir natürlich nicht vorwerfen :gr1:.

Im Ernst: so wie es bei den Behördenformularen  getrennte "Kreuzchen" für Gelb und Grün gibt, existiert dasselbe eigentlich meist auch bei den Bedürfnisbescheinigungen der Verbände. Das Formular meines Verbandes (DSU) sieht da z.B. unterschiedliche "Kreuzchen" für Bedürfnisbestätigung nach 14 Abs. 2 WaffG (Grün im Grundkontigent), 14 Abs.3 WaffG (Grün über Grundkontingent) und 14 Abs. 4 WaffG (Gelb) vor...

 

 

Geschrieben

Meine Sachbearbeiterin hat mich als ich meine Grüne Karte abgeholt habe ( Bedürfnis  45 er) gefragt ob ich nicht auch gleich die Gelbe möchte falls ich mir ein O Gewehr oder sowas in der Richtubg kaufen möchte dann müsste ich nicht dauernd zur Behörde

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Pereira:

Meine Sachbearbeiterin hat mich als ich meine Grüne Karte abgeholt habe ( Bedürfnis  45 er) gefragt ob ich nicht auch gleich die Gelbe möchte falls ich mir ein O Gewehr oder sowas in der Richtubg kaufen möchte dann müsste ich nicht dauernd zur Behörde

Du solltest Sie beim nächsten Besuch loben. Das ist guter Kundendienst.

Geschrieben

Bei mir in Bayern hab ich auf dem Erstantrag für die Grüne angekreuzt, dass ich auch die Gelbe möchte.

BBS (LV vom BDS in Bayern) hat das abgesegnet und ich hab mir einen Unterhebler auf die leere Gelbe gekauft.

War kein Problem.

 

Kann woanders natürlich wieder anders sein...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lopo:

Für die Gelbe muss der Verband eine Bedürfnis Bescheinigung ausstellen. 

Kreuz machen beim Antrag reicht nicht

Genau diesen Umstand finde ich nicht im WaffG.

Unter 14.4 steht folgendes:

 

Zitat

4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

 

Das trifft doch implizit zu, wenn man eine Bedürfnisbescheinung gemäß 14.2 hat.

Geschrieben

Wenn alles richtig gemacht wurde, werden drei Bedürfnisbescheinigungen vom Verband gebraucht. In dem Fall vom Starter eine für die 22er, eine 9mm und eine für die gelbe.

Damit kannst man beim Amt dann auch dieses Häkchen im Antrag  setzen.

So isses nunmal in Germanistan.

Geschrieben
Am 13.12.2016 um 22:28 schrieb cartridgemaster:

 

Hast Du schon nach dem Passierschein A 38 gefragt?

 

 

 

CM :D

Der Erfinder von Asterix ist doch Franzose, war der etwa mal hier in Absurdistan? Es passt 100 pro :D

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