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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


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Geschrieben
Am 16.2.2017 um 11:42 schrieb heletz:

 

Doch, es ergibt sich!

Es geht um von Behörden der Bundesrepublik ausgestellte waffenrechtliche Erlaubnisse.

 Bitte eine Quelle, einen Beleg.

Geschrieben

Ach, komm!

 

Das geht nun wirklich aus allen von mir hier eingestellten und verlinkten Artikeln hervor!

 

Da mach' ich mir eigens n die mühe, immer den Link mit beizugeben und Du kommst jetzt so!

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Gruger:

 

Prognose: Das mit der Unterschrift und evtl. Verfassungsklagen wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.

 

Nicht "eventuelle" es sind bereits einige eingereicht, und nicht wegen der Unterschrift sondern generell gegen H4 weil

hier keine Fairnis besteht und keine "Augenhöhe" wie man es nennt wenn man etwas unterschreiben muss was

diktiert wird (ich beziehe im übrigen kein H4 bin trotzdem dagegen da man auch als Selbstständiger von soz.Abstieg

nicht gefeit ist) Aber die meisten hier sind wohl eh alle recht gutverdienend und denken sie werden nie betroffen sein.

Wenn sie selbst betroffen wären....Da wären keine neuen "Kniften" mehr drinn, Fachzeitschriften, Munition und Auto(s)

auch nicht, und das EFH müsste unter Umständen auch verkauft werden, kann Euch aber nicht passieren da ihr so

arbeitssam seit, wahrscheinlich alles Gehirnchirugen und Super ITler die der Staat unbedingt braucht.

In spätestens 10 Jahren stellt sich der Arbeitsbegriff durch Arbeitswelt 4.0 sowieso neu und die Karten müssen neu

gemischt werden-aber wer nur BLÖD-Zeitung und RTL(II) konsumiert versteht das alles nicht.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb heletz:

Wie sensibel und durchaus rechtsstaatlich die Behörden hier vorgehen, zeigt ein aktueller Fall aus Oberbayern.

 

In Bayern gibt es 1700 Reichsbürger, bei weiteren 1600 kann man es vermuten.

 

33 wurden die Waffen bereits genommen, bei weiteren 130 ist dies im Bereich des Möglichen.

 

Nun hatte eine Landwirtin und Jägerin einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG beantragt (obwohl das Gesetz inzwischen StaG heißt!) und wundert sich, daß ihr die Waffen genommen werden.

 

Der andere Landwirt, der zwar selbst drei Indizien für Reichsbürgerschaft geliefert hatte, jedoch auch entlastende Momente vorweisen konnte, durfte seine Waffen behalten.

 

Man sieht deutlich, wie die Waffenbehörden differenzieren ohne dafür die Gerichte bemühen zu müssen.

Klar mich erinnert diese Vorgehensweise sehr stark an Stasi,Gestapo und Putinmethoden,daß wäre noch vor 30 Jahren unvorstellbar gewesen! Fragt sich wer die -wahren- Verbrecher sind vielleicht wissen wir in 30 Jahren mehr so wie

bei den zitierten "KZ-Nazi Opa" oder den Stasi IM den Mauerschützen, man sollte schon mal Namen von Verantwortlichen

benennen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb MarkF:

 

Das ist OT und  wäre zu weitgehend, aber Du kannst mir glauben, daß man durchaus in der Lage, herauszufinden, ob die Story, die einem der Mandant verkaufen möchte, so richtig ist, sein kann, oder geschönt, falsch ist. Das macht natürlich nur der, der es sich auch erlauben kann, bohrend nachzufragen und ggfs. Mandanten wieder wegzuschicken. Aber seit jeher war mein Anspruch, mich nicht instrumentalisieren zu lassen. Anderen Kollegen war dies schnuppe, Hauptsache die Kasse stimmte. Sachzwänge. Da kommt es sehr auf die individuellen Umstände und das eigene standing an. Pauschalieren hilft nicht.

Aber natürlich aber besteht ein Unterschied zwischen strafrechtlichen Anklagen und anderen Prozessen. Und meist steht bei Strafverfahren die Täterschaft auch nicht wirklich im Streit.

Sind wir hier nicht im OT?

Zitat: Und meist steht bei Strafverfahren die Täterschaft auch nicht im Streit...nein wirklich nicht?

Woher willst Du das denn wissen weil Du der Anklage (Staatsanwalt/Polizei) mehr glaubst als deinen Mandanten?

Dir ist sicher der Begriff -Mandantenverrat- geläufig.

Es gibt genug Fälle und das sagt auch ein Teil deiner Kollegen und der Anwaltverein das die "Bullerei" vor Gericht oft

sowas von lügt das sich die Balken biegen, sog. Widerstandsbeamte die wenn sich Bürger über sie beschweren im nachhinein

Strafanzeigen stellen wegen Widerstand.

Oft Monate später, daß müsste im nachhinein verboten werden!

Ich weis gar nicht was Du willst Ihr Anwälte werdet besonders gut zur restlichen Bevölkerung bezahlt.

Und eine Person die einen Pflichtanwalt hat kann diesen oft nur schwer wieder wechseln.

Siehe Frau Zschäpe siehe Herr Mollath.

Appropos Mollath der Witz ist nicht Anwälte haben ihn aus dem Maßregelvollzug der Wegsperrpsychiatrie rausgeholt

sondern es war eine sehr fleißige Internetinitiative(n) die,die Behörden,Gerichte Richter Frau Merk usw.und sofort

immer wieder an Rechtsstaatlichkeit erinnert haben-gut so! Aber ein Armutszeugnis für seine Anwälte!

 

Bearbeitet von rüdiger400
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb heletz:

Nun hatte eine Landwirtin und Jägerin einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG beantragt (obwohl das Gesetz inzwischen StaG heißt!) und wundert sich, daß ihr die Waffen genommen werden.

 

Also um es ganz deutlich zu sagen: Da ist eine Frau, die geht zu einer deutschen Behörde und und will von dieser Behörde einen Zettel haben das sie Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist. Und DIESES Ansinnen wird als so gefährlich angesehen, dass da das SEK hingeschickt wird? Und Du glaubst ernsthaft das die Reichsbürger gefährlich sind? Das ist eine Deutsche Behörde die Leute deshalb als unzuverlässig ansieht, weil sie sich an Gesetze halten? Lieber Heletz, Du musst dringend Deinen Realitätskompass neu polen lassen. 

 

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Der Antrag ist legal oder er ist illegal. Ist er legal, dann handelt die Frau gesetzestreu. Das was das Amt mit seiner Reichsbürger-Hatz macht ist scheinbar völlig legales handeln mit Strafen zu sanktionieren. Und dann haben wir es mit einem Unrechtsstaat zu tun. Und Du lieber Heletz bist dann der Vertreter eines Unrechtsstaates. 

 

Meine Frage an Dich: Bist Du Vertreter eines Unrechtsstaates? Eines Staates der gesetzestreues Handeln bestraft?

 

Geschrieben
Am 16.2.2017 um 11:08 schrieb Fyodor:

Außerdem gilt für mittlerweile alle "aktiven" Webseiten: Die "Zurück"-Taste sollte man vermeiden.

Warum , mach ich immer ,habe ich mir dabei was schlimmes eingehandelt ?.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Shiva:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Der Antrag ist legal oder er ist illegal. Ist er legal, dann handelt die Frau gesetzestreu. Das was das Amt mit seiner Reichsbürger-Hatz macht ist scheinbar völlig legales handeln mit Strafen zu sanktionieren.

Es gibt aber neben "legal / illegal" auch noch z.B. "notwendig / nicht notwendig" und "sinnvoll / unsinnig", etc.. Im Moment, wahrscheinlich wird sich da auch nichts im Sinne der Bevölkerung ändern, ist der Besitz von KK- und GK-Waffen erst mal verboten (also quasi sanktioniert). Unter bestimmten Bedingungen erlaubt Dir der Rechtsstaat (würde die BRD schon noch als "Rechtsstaat" bezeichnen, vor allem im Vergleich mit anderen Ländern) den Besitz von Waffen.

 

Wenn Du nun legale Dinge tust, die die Annahme rechtfertigen, dass Du mit den legalen Waffen nicht so umgehst, wie die Gesetze das regeln, dann werden Dir Deine "Sonderrechte" vom Rechtsstaat weg genommen.

 

Wenn Du das dann nicht akzeptierst und gerichtlich dagegen vorgehst, dann hast Du evtl. sogar nach ein paar Monaten / Jahren Deine Waffen wieder, wenn Du die Waffen einfach so behätst und den Widerruf Deiner Erlaubnisse einfach ignorierst (weil Du z.B. denkst "Ist meiner Meinung nach eh nicht gültig.") dann wird der Rechtsstaat erst mal seine Meinung durchsetzen.

 

Mir wäre es auch lieber, wenn ein "Grundrecht" auf Waffenbesitz in Deutschland gegeben wäre und der Staat dann in Einzelfällen dieses Recht einschränken würde (z.B. wg. "Vorbestraft"), aber eine solche Regelung haben wir eben nicht.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb rüdiger400:

Klar mich erinnert diese Vorgehensweise sehr stark an Stasi,Gestapo und Putinmethoden

 

Ach?

 

Und warum das?

 

Der Mann hat der Behörde 3 eindeutige Indizien geliefert, um die Vermutung der Reichsbürgerschaft zu begründen.

 

Daraufhin wurde er überprüft und die entlastenden Momente waren stärker als diese 3 Indizien.

 

Dies hatte die sofortige Entscheidung zur Folge, daß er seine Waffen behalten kann.

 

Ist die StaSi auch so sensibel und rechtsstaatlich vorgegangen?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb heletz:

Ist die StaSi auch so sensibel und rechtsstaatlich vorgegangen?

 

Die Methoden und Konsequenzen waren natürlich andere. Aber eine wichtige Parallele gibt es schon: In beiden Fällen geht es um die Ausforschung der Gedanken einer Person und nicht nur um tatsächliche Taten. Das ist ein Rückschritt nicht nur hinter die FDGO sondern hinter die Aufklärung, von der Kant programmatisch gesagt hat: "Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" Wer einen vom Gesetz extra geschaffenen Zettel beantragt und die Gebühr ordnungsgemäß bezahlt, dem kann man keinen Ungehorsam, noch viel weniger eine Straftat vorwerfen. Es liegt in diesem Antrag auch kein noch so leiser Anflug irgendeiner Art von Rebellion. Es geht also rein um die Ausforschung der inneren Gedankenwelt einer Person und eine Verschlechterung der rechtlichen Position, also der Sache nach eine Strafe, rein wegen einer Annahme über diese Gedankenwelt. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ausforschung der Gedanken

 

Genau darum geht es eben NICHT!

 

Das Thema mit dem "Gelben Schein" hatten wir schon.

 

Außer den Reichsbüregrn kommt nunmal keiner auf den Gedanken, diesen Wisch zu benötigen.

 

Da wird der Staat doch mal nachfragen dürfen, wozu man denn das Ding benötigt?

 

Und wie in den verlinkten Videos zu sehen ist, dürfen die Leute ja durchaus ihre kruden Gedanken haben.

 

Und sie sogar weiterverbreiten.

 

Aber eben ohne waffenrechtliche Erlaubnis. Die benötigen sie nicht.

Geschrieben

Eine gewisse Anzahl an Volliditoen kann man ja ertragen, aber sollte WO diesen Politikommisar nicht mal langsam entsorgen?

Das verfassungsfeindliche Gesülze des Hetzpropagandisten steht einem Forum einfach nicht gut zu Gesicht.

IM Kahane übernehmen Sie!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ausforschung der Gedanken einer Person und nicht nur um tatsächliche Taten

 

 

Hier ein aktuelles Beispiel, daß man Reichsbürger nicht aktiv ausforscht, sondern sie selbst den Behörden mitteilen, daß sie Reichsbürger seien. Eigentlich kann man auch in Neuruppin erwarten, daß sich Erwachsene  benehmen wie Erwachsene und wenigstens ein Minimum an Anstand haben. Nicht so bei Reichis:

 

Zitat

Eine 39-Jährige und ein 61-Jähriger seien dort erschienen und hätten ihre Personalausweise abgeben wollen, weil sie "Reichsbürger" seien, berichtete die Polizei. Als die Sachbearbeiterin erklärte, sie wolle dies erst prüfen, wurden die beiden laut. Auf ein daraufhin erteiltes Hausverbot reagierten sie nicht. Alarmierte Beamte brachten die beiden schließlich nach draußen - "unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt...

 

Sie haben also selbst und freiwillig mitgeteilt, Reichis zu sein.

Was soll man da noch "ausforschen"?

 

Ansonsten kennen diese Leute keine gute Kinderstube, auch ein "Nein!" akzeptieren sie nicht und müssen dann eben von Polizisten erzogen werden.

 

Eine weitere "Tat" sind dann nichtbezahlte Steuern, Abgaben und Bußgelder.

 

 

 

 

 

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben (bearbeitet)

Frag mal auf dem Sozialamt in Neuruppin an, wie sich die Nichtreichis da benehmen. Gerade wenn man Schutz und Hilfe sucht, sollte man sich doch wie Erwachsene benehmen oder eine gute Kinderstube haben.

Der zitierte Zeitungsauscchnitt ist doch Taggesgeschäft und keinerlei Bemerkung wert.

Allein die Essenausgabe im Flüchtlingsheim birgt mehr Brisanz. Von Vergealtigungen, Körperverletzungen bis hin zu Mord garnicht zu reden.7Dazu die terroristische Aktionen der HAusbesetzer, Antifa, Autonomen mit steten Körperverletzungen.

Natürlich sind alle diese Gruppen keine Steuerzahler sondern Leistungsempfänger

Da kommen verdrehte Reichsbürger doch geradezu sympatisch rüber.

 

Der Staat ist bereit deutlich mehr zu erdulden als Passabgeber. Also braucht man das nicht künstlich aufzubauschen oder gar so tun, als gäbe es jetzt was gang, ganz Schlimmes.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schiiter:

Frag mal auf dem Sozialamt in Neuruppin an

 

Das werde ich ziemlich sicher nicht tun. Zum einen, weil es mich nicht interessiert. Zum anderen, weil es die Telephonleitung unnötig blockieren würde (so wie bei jener Reichsbürgerin, die es doch tatsächlich fertig brachte, bei der Charité nach dem Berliner Anschlag anzurufen und zu fragen, in welchen Krankenhäusern denn die einzelnen Opfer lägen. Geschmacklos und telephonleitungblockierend).

 

Lediglich interessant finde ich die Tatsache, wie sich Leute aufführen, die nach Erhalt des Gelben Scheins sich eine Lebenserklärung geschrieben haben und sich jetzt als "geistig-sittlicher Mensch, nicht auf Hoher See verschollen" sehen.

 

Für unser Thema bzw den Einwurf von PNRAM ist etwas Anderes entscheidend, nämlich die Tatrache, daß sie ihren Personalausweis bzw Paß abgeben.

 

Und da wundert es mich, daß Du das verharmlost mit den Worten

 

vor 1 Stunde schrieb schiiter:

Der Staat ist bereit deutlich mehr zu erdulden als Passabgeber. Also braucht man das nicht künstlich aufzubauschen oder gar so tun, als gäbe es jetzt was gang, ganz Schlimmes

 

Es geht nicht darum, daß der Staat das erdulden müßte. Es geht auch nicht darum, irgend etwas aufzubauschen. Auch ist das nicht etwas Schlimmes.

 

Sondern es ist genau das Gegenteil dessen, was PNRAM vermutet, wenn er schreibt

 

vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ausforschung der Gedanken einer Person und nicht nur um tatsächliche Taten

 

Denn hier wird nichts ausgeforscht, die Reichis kommen von selbst und unaufgefordert auf die Behörde zu und drängen ihr die Tatsache auf, daß sie jetzt Reichis sind.

 

Falls sie Waffenbesitzer sind, wundern sie sich dann über die Konsequenzen (sonst hat das ja weiter keine Auswirkungen, daß man den Perso erst nach der H-IV-Beantragung wegwerfen sollte, hat sich wohl schon herumgesprochen).

 

Wie die Petra zum Beispiel. Die Petra hat seit einiger Zeit den Kleinen Waffenschein. Und dann hat sie dem Herrn Landrat ein Fax geschickt, in dem sie ihm ganz klar darlegt, daß er gar nicht berechtigt ist, sich Landrat zu nennen, weil das nämlich nach den SHAEF-Gesetzen gar nicht zulässig ist. Und außerdem - so die Petra - habe er ihr weder die Gründungsurkunde der BRD noch seine eigene Bestallungsurkunde, ausgestellt durch die Alliierten (unterschrieben mit blauer fließender Tinte), vorgelegt. Deshalb seien er und sein Amt illegal und sie müsse sich nicht an die Gesetze der "BRD-GmbH" halten.

 

Und jetzt wundert sich die Petra, warum der Landrat vermutet, sie sei eine Reichsbürgerin und er ihr den Kleinen Waffenschein wieder nehmen will. Jetzt möchte sie wissen, wer sie da angeschwärzt hat. Daß sie selbst es war, die dem Landrat das mitgeteilt hat, merkt sie nichtmal, die Blitzbirne:

 

 

 

 

PetraBuettner001.png

Geschrieben (bearbeitet)

BEdingungsloses Grundeigenkommen und Vollkaskoversorgung für Reichsbürger! Was die noch nicht so lange hier lebenden bekommen, dürfte nach dem Gleichheitsgrundsatz doch auch den Reichsbürgern zustehen.

Also entspannt Gebiete zuweisen und dann einfach dorthin überweisen. Schon sind alle glücklich. Da kann man sich dann mit der Sozailindustrie auf sie stürzen und Integrationskurse anbieten.

Kopenhagen macht mit der linken Freistadt CHristiane vor, dass ein souveräner Staat so etwas locker wegstecken kann.

Reichsbürger brauchen einfach mehr Unterstützung um eine wertvolle Stütze unserer Gesellschaft zu sein.

Die einen dürfen mit 10 Identitäten abkassieren nd dann dürfen andere es auch ohne Identität.

Wer das ablehnt ist ein Faschist!

Der diskriminiert Andersdenkende Minderheiten.

Der missachtest den Gleichbehandlunsggrundsatz unserer Verfassung!

Der ist ein Hassposter!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb heletz:

Außer den Reichsbüregrn kommt nunmal keiner auf den Gedanken, diesen Wisch zu benötigen.

Da wird der Staat doch mal nachfragen dürfen, wozu man denn das Ding benötigt?

Wenn der Staat der Meinung wäre, daß dieser Antrag zu begründen sei, dann hätte der das so aufgeschrieben. Oder ohne Grundlage in das Antragsformular drucken lassen. In der Zwischenzeit hat der Sachbearbeiter sich diese Frage zu verkneifen und seine Arbeit zu machen. 

Also kann es nur 2 richtige Antworten geben:

1. Weil der Antragsteller es - noch - darf.

2. Daß es den SB nicht zu interessieren habe.

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.2.2017 um 13:10 schrieb MarkF:

Sch... Foprensoftware- Bitte löschen.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb rüdiger400:

Sind wir hier nicht im OT?

Zitat: Und meist steht bei Strafverfahren die Täterschaft auch nicht im Streit...nein wirklich nicht?

Woher willst Du das denn wissen weil Du der Anklage (Staatsanwalt/Polizei) mehr glaubst als deinen Mandanten?

Dir ist sicher der Begriff -Mandantenverrat- geläufig.

 

Du mußt mir nichts über ungerechte Entscheidungen, Einsatz ohne Ende und kämpfen bis zum Letzten erzählen. Wirklich nicht. Dafür hätte ich das BVK verdient (und ich wünschte, man würde es mir verleihen wollen, weil ich es dann mit großer Geste ablehnen könnte).

Es geht nur darum, daß ich mich beruflich nicht instrumentieren lasse. Und mir daher die Freiheit erhalte, nehme und nutze, auch Mandate abzulehnen. Es gibt kaum einen schlimmeren Vorwurf als Partei, und DEN lasse ich mir ganz gewiß nicht gefallen, weder konkret noch pauschal. Also halte mal den Bach etwas flach, ja? Und lies bitte, was ich geschrieben habe. Ich habe nicht behauptet, daß es alle "waren", die es bis zur Eröffnung der HV schaffen. Und auch solltest Du zwischen Täterschaft und Schuld bzw. Verurteilung unterschieden. Aber das wird jetzt wirklich OT, lassen wir es.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb VP70Z:

Wenn der Staat der Meinung wäre, daß dieser Antrag zu begründen sei, dann hätte der das so aufgeschrieben.

 

Eine irrige Meinung, wie wir inzwischen durch mehrere VG-Urteile wissen.

Geschrieben

Wenn diesen gelben Zettel niemand braucht, außer zur Verbeamtung, sollte man kostendeckende Gebühren verlangen und nicht nur 25 Euronen.

Geschrieben

Auch zur Verbeamtung wird er im Regelfall nicht benötigt.

 

Im übrigen hatten wir die Diskussion über den "Gelben Schein" schon weiter oben.

 

Wir müssen das nicht alles dreimal durchkauen.

 

Dann bleibt auch der Faden übersichtlicher.

Geschrieben

Wie differenziert und sensibel die Behörden (hier die in WO wegen ihrer Härte gerühmten bayerischen) in dieser Frage vorgehen, kann man an einem aktuellen Fall erkennen: Nur einem von mehreren der Reichsbürgerschaft Verdächtigten wurde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt. Der hatte zwar nur den sog. Kleinen Waffenschein, aber die Maßnahme hat es in sich, er kassierte in totales Waffenverbot.

 

Wahrscheinlich hat der Reporter die Tragweite dieses Verbotes nicht umrissen und deshalb nicht nachgefragt, aus welchen Gründen es ausgesprochen wurde.

 

Irgendwelche dümmlichen Auslassungen von wegen "Hexenjagd" oder ähnlichen Blödsinn halte ich wegen des abgestuften Vorgehens der Behörde für völlig verfehlt.

Geschrieben
Am 11.12.2016 um 11:30 schrieb heletz:

edit

Wenn du mit dem Zeigefinger drohst und piffpaff machst, kriegt der Pilot das nicht mal mit - wo bleibt dann die Bedrohung?

Geschrieben
Am Samstag, 18. Februar 2017 um 09:00 schrieb heletz:

 

 

 

Eine weitere "Tat" sind dann nichtbezahlte Steuern....

 

 

 

 

 

 

.

Ja,so wie bei Hoeneß, der die 3 jahre auch nicht absitzen braucht, kenne welche die schon wegen paar Tausend Euro eingefahren sind und das bis zum letzten Tag auch absitzen mussten, hießen halt nicht Hoeneß..!

Gast
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