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IGNORED

Waffe bei Egun gekauft


DerSchlumpf

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Guten Abend,

 

ich benötige einen Rat. Bin seit einigen Jahren Sportschütze und habe mir jetzt einen Revolver bei egun ersteigert.

 

Dieser kam an, alles in Ordnung. Wurde eingetragen auf der Grünen WBK.

 

Jetzt bekomme ich ne Mail vom Händler/Verkäufer das ihm ein Versehen unterlaufen ist.

 

Er hätte einen ihm angeblich zur Aufbewahrung übergebenen Revolver irrtümlich an mich verkauft.

 

Hatte ja auch schon die Behördlichen Kosten und möchte das Teil gern behalten.

 

Wie ist die Rechtliche Lage dazu?

 

Vielen Dank im Vorraus

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vor 15 Minuten schrieb DerSchlumpf:

Er hätte einen ihm angeblich zur Aufbewahrung übergebenen Revolver irrtümlich an mich verkauft.

 

Hatte ja auch schon die Behördlichen Kosten und möchte das Teil gern behalten.

 

Wie ist die Rechtliche Lage dazu?

Wenn er etwas verkauft hat, was dem Händler nicht gehört hat, dann ist der Kauf nichtig (ähnlich, wie bei gestohlener Ware, da kann man auch nicht "gutgläubig" kaufen, der Eigentümer bleibt immer der, dem gestohlen wurde).

 

Die Kosten wirst Du vom Händler, evtl. inkl. einem zusätzlichen Aufwandsersatz, erstattet bekommen. Zusätzlich hast Du evtl. noch einen Anspruch darauf einen "gleichwertigen" Revolver (da wird wohl, da keine Neuware, ein Problem liegen) zu kaufen und die evtl. Mehrkosten vom Händler zu bekommen. Frag doch mal den Händler, was er Dir anbietet, evtl. einen hochwertigeren Revolver aus seinem Bestand.

 

Alle Infos natürlich ohne dass dies eine Rechtsberatung in irgendeiner Form darstellt, ist einfach meine Meinung bzw. wie ich das machen würde.

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vor 4 Minuten schrieb schmitz75:

Dann lieg ich wohl falsch, wobei ich mir bei gestohlener Ware doch recht sicher bin, dass kein gutgläubiger Erwerb möglich ist.

 

Trotzdem würde ich mit dem Händler "verhandeln" und einen hochwertigeren Revolver und zusätzlich die Kosten für den Eintrag "raus handeln", dann hast Du auch dem bisherigen Besitzer (versetz Dich doch mal in dessen Lage) einen Gefallen getan und noch "was besseres" bekommen.

Bearbeitet von HBM
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vor 21 Minuten schrieb DerSchlumpf:

Er hätte einen ihm angeblich zur Aufbewahrung übergebenen Revolver irrtümlich an mich verkauft.

 

hatte er denn den revolver in seinem handelsbuch stehen?!?

wenn der revolver einer privatperson gehört, dann muss er dir erst mal einen rechtlichen nachweis darüber vorlegen...

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Gerade eben schrieb heletz:

 

Das muß er aber erstmal beweisen!

 

Einfach so hergehen und sagen "sorry, warn Fehler!" geht auch nicht.

Stimmt, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Händler eine Waffe erst verschickt und dann danach einen auf "ist ja gar nicht mein Revolver" macht. Wäre natürlich möglich, aber sehr unwahrscheinlich oder siehst Du das anders?

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vor 1 Minute schrieb heletz:

Wenn der Gewinn bei Verkauf an einen anderen Käufer erheblich höher ist und noch die Ersatzleistungen übersteigt (weiß ja nicht, um welche Knifte es geht).

Aber dann verschicke ich als Händler den Revolver doch nicht, sondern "kläre" das vor dem Versand. Außerdem bleibt das "Risiko" für den Händler, dass eine gleichwertige Waffe an anderer Stelle für viel mehr Geld gekauft wird und die Differenz beim Händler eingeklagt wird. Alles auch für einen Händler nicht einfach zu lösen. Evtl. ist es sogar für den Händler ein Problem die Waffe an einen Dritten heraus zu geben ohne die Einwilligung des Besitzers.

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Erstmal klären wem die Waffe gehört! Einem Händler die Waffe in die Hand drücken und sagen "Verkauf  sie für mich" funktioniert nicht. Es gibt, wenn alles rechtens ist, ein Papier. Eintrag in das WHB mit Kommissionsnummer o.ä, Leihschein oder Beleg über einen Ankauf.

 

Die Waffennummer muß ja irgendwo auftauchen. Danach sieht man weiter.

 

Gruß

SJ

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vor 1 Minute schrieb HBM:

Aber dann verschicke ich als Händler den Revolver doch nich

 

 

Ja, Du vielleicht nicht!

 

Dem TE kann man nur raten, den Händler aufzufordern, Beweise dafür vorzulegen, daß angeblich die falsche Waffe verschickt wurde.

 

(Und vorher nicht sagen, was man als Beweis akzeptieren würde, damit da nix hingetrimmt wird! Einfach warten, was kommt.)

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Ich kapier die ganzen Antworten nicht.

Der Käufer wird Eigentümer wenn er gutgläubig gehandelt hat wovon man wohl ausgehen kann.

Der ehemalige Eigentümer hat dann Schadensersatzansprüche gegen der Verkäufer.

Warum sollte der Käufer jetzt irgendwelche Nachweise vom Verkäufer fordern?

Selbst wenn der Vertrag nichtig wäre, kann der Händler doch die Waffe eh nicht zurückfordern, weil er ja selbst sagt kein Eigentum an der Waffe zu haben.

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bei dem "Warenwert" würde ich als Büxer umgehend mit dem Alteigentümer verhandeln.....

 

....ist wurscht wem er den Schaden ersetzt.....zahlen muss er sowieso! und bei dem "Wert" würde ich so wenig Bürokratie wie nur möglich verursachen......

 

 

.......so schnell wie möglich und so wenig Öffentlichkeit wie nur möglich..... gibt ja nicht nur das Waffenrecht.....

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naja, der TE hat erstmal nix falsch gemacht........das hat vorgeblich ein anderer......also kurz beim SB melden und vorwarnen, dass es evtl. Probleme geben könnte.......und dann zurücklehnen und den Büxer erstmal rennen lassen. ER hat vorgeblich den Bock geschossen, jetzt darf er das mal schön wieder richten, so dass ALLE zufrieden sind.

 

wäre da relativ entspannt.

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und wenn er den revolver zur Aufbewahrung angenommen hat, dann hat er den ja wohl idR nicht erworben und auch nicht "in Seinem Buch stehen".

 

wenn er nicht mehr weiß was ihm gehört oder eben nicht.........öhm.... dann hat er aber ein sehr fehlerträchtiges System am laufen...... würde ich mir an seiner Stelle aber mal Gedanken machen! grade waffenrechtlich darf man sich nicht wirklich viel erlauben.......sonst is die Erlaubnis futsch.......

 

 

 

 

 

da werden Bildchen gemacht.....ne Auktion eingestellt (und die läuft ja auch ne Weile!!!).......und ihm ist nicht bewusst, dass ihm das Teil garnicht gehört? also bitte!

Bearbeitet von alzi
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vor 2 Stunden schrieb DerSchlumpf:

Er hätte einen ihm angeblich zur Aufbewahrung übergebenen Revolver irrtümlich an mich verkauft.

Wie so oft gilt: Es kommt darauf an.

Insbesondere kommt es darauf an wie das Angebot lautete.

 

Wie war denn der genaue Text der Auktion?

Falls noch nicht geschen, Auktion bei eGun aufsuchen und unbedingt "screen shots" machen.

Bearbeitet von Gast
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