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IGNORED

Waffenrecht für MdB - und was ist mit MdL?


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Geschrieben

Wir hatten es schon oft besprochen, ein MdB kann eine "Ersatzbescheinigung" bekommen und damit eine Kurzwaffe erwerben und führen.

 

Offenbar gab es wiederholt Fälle, in denen auch Seriefeuerwaffen (MP5) geführt wurden.

 

Nur:

 

Wie sieht es mit MdL aus und wo steht das dann?

 

Darf sich ein MdL auch eine Kanone kaufen? 

 

Und führen??

Geschrieben (bearbeitet)

WaffG §55, Abs. 2:

 

Zitat

(2) Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes

oder eines Landes erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

 

Abs. 5 und 6. noch der Vollständigkeit halber beachten.

 

In der Praxis ist die "bestimmte Stelle", die die Bescheinigung ausstellt, für MdB die Verwaltung des Bundestages, soweit ich mich an die Erkenntnisse hier in der Runde noch erinnere.

 

Ähnliches kann wohl auf Länderebene der Fall sein. Meine Vermutung, die ich nur aufgrund schnellen Überfliegens des Gesetzestextes treffe.

 

Ich würde übrigens wirklich gern wissen, auf welchen Quellen die MPi-Gerüchte fußen.

 

 

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben (bearbeitet)

Nutzt nichts, da jeder für seinen Bereich erlassen muss. Was die einzelnen Landtage, wie geregelt haben, erschließt sich daraus nicht.

Es könnte natürlich ähnlich sein, da es den gängigen Regelungen entspricht. Muss aber nicht.

 

Fakt ist jedoch überall: Gefälligkeitsescheinigungen werden nicht ausgestellt. Es gilt der gleiche Maßstab wie beim Bürger. Die Einschätzung übernehmen die selben zuständigen Stellen, sprich mind. LKA Gefährdungsanalyse und dazu ist dann immer die erste Wahl der behördliche Schutz.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb schiiter:

Fakt ist jedoch überall: Gefälligkeitsescheinigungen werden nicht ausgestellt.

 

 

Und auch sonst hast Du noch nie erlebt, daß möglicherweise eine behördliche Ermessensentscheidung davon beeinflußt werden könnte, daß irgendein hohes Tier einen Wunsch in eine bestimmte Richtung geäußert hat? Zumal das vorliegende Problem ja ein Fall ist, wo außer dem Gleichbehandlungsprinzip niemandem Schaden zugefügt wird was im Vergleich zu Entscheidungen bezüglich Auftragsvergaben und dergleichen das Gewissen sicher erleichtert.

Geschrieben

Da ich selbst jahrelang Inhaber einer solche "Gefälligkeitsbescheinigung" war, weiß ich eben was da dran hängt.

Behörden arbeiten i.d.R. soclhe Verwaltngsangelegenheiten sehr genau ab.

Dem Beamten ist das "hohe Tier" im Grunde auch scheißegal. Das merken Politiker immer, wenn sie auf Ministerialbeamte stoßen.

Die Politiker kommen und gehen, die Beamten bleiben.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schiiter:

Da ich selbst jahrelang Inhaber einer solche "Gefälligkeitsbescheinigung" war, weiß ich eben was da dran hängt.

 

 

Und Deine Gefährdung war objektiv höher als die, sagen wir, einer jungen Dame, die allein Nachtdienst in der Tanke in einer zweifelhaften Gegend tut?

Geschrieben (bearbeitet)

Definitv. Sonst hätte das LKA das auch nicht so bewertet.

Wann wae eigentlich die letzte Tankstellenfrau ganz konkret mehr als die Allgemeinheit gefährdet?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb sas26:

Was heißt bitte  MdB 

 

Was heißt bitte MdL ?

 

Danke

 

Gruß

 

 

Mitgleid des Bundestages

Mitglied des Landtages

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Julius Corrino:

WaffG §55, Abs. 2:

 

 

 

 

Abs. 5 und 6. noch der Vollständigkeit beachten.

 

In der Praxis ist die "bestimmte Stelle", die die Bescheinigung ausstellt, für MdB die Verwaltung des Bundestages, soweit ich mich an die Erkenntnisse hier in der Runde noch erinnere.

 

Ähnliches kann wohl auf Länderebene der Fall sein. Meine Vermutung, die ich nur aufgrund schnellen Überfliegens des Gesetzestextes treffe.

 

Ich würde übrigens wirklich gern wissen, auf welchen Quellen die MPi-Gerüchte fußen.

 

 

 

Ex-Mitarbeiter eines Ex-MdB.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb schiiter:

Wann wae eigentlich die letzte Tankstellenfrau ganz konkret mehr als die Allgemeinheit gefährdet?

Es gibt doch mehr Überfälle auf Tankstellen als Übergriffe auf Politiker oder wird nur mehr über Überfälle berichtet? Natürlich gibt es mehr Tankstellen als Politiker, aber wann war denn eigentlich der letzte Überfall auf einen Politiker?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb EkelAlfred:

Darf sich ein MdL auch eine Kanone kaufen? 

Im Waffenrecht 1976 - 2003 war es in einer der Verordnungen ausdrücklich geregelt, daß die Bundestagsverwaltung und die Landtagsverwaltungen zuständig sind. Aber vielleicht haben unsere Volksvertreter auch erkannt, daß Deutschland sicher sei und aus Gerechtigkeitssinn darauf verzichtet.

vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Fakt ist jedoch überall: Gefälligkeitsescheinigungen werden nicht ausgestellt. 

:rotfl2: Mehr von dem Stoff!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

 aber wann war denn eigentlich der letzte Überfall auf einen Politiker?

Die Reizstoffdusche der türkischen Polizei für unsere allerliebste Claudia? Ich finde die Bildchen leider nicht mehr.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Es gibt doch mehr Überfälle auf Tankstellen als Übergriffe auf Politiker oder wird nur mehr über Überfälle berichtet? Natürlich gibt es mehr Tankstellen als Politiker, aber wann war denn eigentlich der letzte Überfall auf einen Politiker?

 

Da zeigt sich, wie hoch die Schutzwirkung bereits einer faktisch Bestehenden Möglichkeit, sich ggf. auch wirksam verteidigen zu können, ist. :closedeyes:

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schiiter:

Was gefährdet nun die Tankstellenfrau mehr als die Allgemeinheit?
Bin auch kein Politiker

Vielleicht die Tatsache, dass mehr Tankstellen überfallen werden als "irgendwelche Büros"? Ich gönne allen Politikern die Erlaubnis zum Führen einer Waffe, aber ich hätte auch kein Problem wenn "die Tankstellenfrau" eine Waffe führen würde. Nur sehe ich das "Bedürfnis" eher bei der Tankstellenfrau als beim Politiker.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Ex-Mitarbeiter eines Ex-MdB.

 

Aber ohne irgendwelche Belege, oder?

 

Daraus ein...

 

vor 11 Stunden schrieb EkelAlfred:

Offenbar gab es wiederholt Fälle, in denen auch Seriefeuerwaffen (MP5) geführt wurden.

 

...zu konstruieren, halte ich für gewagt.

 

Nicht, dass das nicht grundsätzlich denkbar wäre, aber rein aus Praktikabilitätsgründen und der Kriegswaffenthematik ist es doch schon recht unwahrscheinlich. Vor allem wenn man da von mehr als Einzelfällen ausgeht.

In welchem Zusammenhang und in welcher Form soll denn von einem MdB eine MP5 zur Abwehr von Angriffen geführt werden?

Offen getragen? Verdeckt? Im Fond/Kofferraum des Fahrzeugs?

 

Klingt eher ein wenig nach Räuberpistole, die man Dir da aufgebunden hat. Manch' einer erzählt viel, wenn der Tag lang ist...

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Nur:

 

Wie sieht es mit MdL aus und wo steht das dann?

 

 

Im jeweils einschlägigen Landesrecht zur Durchführung des Waffengesetzes?

 

Beispielhaft für NRW ist das die "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes":

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&anw_nr=2&gld_nr= 7&ugl_nr=7111&val=5152&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=5152&typ=Inhalt

 

Zitat

§ 3
Zuständige Behörde für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 Waffengesetz an Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Landes persönlich erheblich gefährdet sind, sind die Kreispolizeibehörden. Für Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie für Bedienstete des Landtages und der obersten Landesbehörden kann auch das Innenministerium die Bescheinigung erteilen.

 

 

Für die anderen 15 Bundesländer darfst Du Dir die analogen Regelungen gerne in Eigenleistung raussuchen, solche und ähnliche Passagen sollten sich überall finden lassen... ;)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Vielleicht die Tatsache, dass mehr Tankstellen überfallen werden als "irgendwelche Büros"? Ich gönne allen Politikern die Erlaubnis zum Führen einer Waffe, aber ich hätte auch kein Problem wenn "die Tankstellenfrau" eine Waffe führen würde. Nur sehe ich das "Bedürfnis" eher bei der Tankstellenfrau als beim Politiker.

 

Es ist halt die Frage, welche Art eines Bedürfnisses Du siehst. :AZZANGEL:

Das Bedürfnis nach körperlichen Schutz sehe ich bei beiden. Ein waffenrechtliches Bedürfnis nach § 19 WaffG kann nur bejaht werden, wenn die orwelsche Animal-Farm-Gesetzes-Ausnahme des § 55 Abs. 2 WaffG nicht greift. :closedeyes:

 

Kurz: das waffenrechtliche Bedürfniskonzept gehört komplett in die Tonne - Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind schon fragwürdig genug als Einschränkungen. :sad:  Eigentlich sollte es nur Waffenverbote für Einzelfälle geben (§ 41 WaffG). :bud:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb German:

aber rein aus Praktikabilitätsgründen

Türhalterung wie bei der Polizei im Kfz, MP5k im Koffer, Schultertrageriemen MP5k, für die Skorpion sollte das auch gehen. Irgendwelche Filmchen von secret service  Kindermädchen mit kleiner Uzi unter dem Jackett meine ich auch in der Glotze gesehen zu haben (Reagan Attentat afair) Wirklich bequem ist es vermutlich nicht.

Bearbeitet von Gast
PPK in der Frauen - Handtasche sollte bequemer sein
Geschrieben

Ich weiss, dass das ganz sicher nicht bequem ist, eine MP5 dauerhaft einsatzbereit verdeckt zu führen. BTDT.

Nur mit sich herumtragen, damit's bequemer aber dann eben im Angriffsfall nicht sofort zugriffsbereit ist, bring ja auch nicht wirklich was.

Und offen wird kein Md... sowas rumschleppen.

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