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Was kann ich tun?


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vor 6 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ein kompletter neuer Durchgang, d.h. neuer Fachkundelehrgang etc. wird i.d.R. erst dann verlangt, wenn nach Ablauf der bestehenden Erlaubnis nach § 27 SprengG die Tätigkeit des Wiederladens für die Dauer von mehr als 5 Jahren nicht ausgeübt wurde.

Ist der Zeitraum kürzer, so behält der erworbene Fachkundenachweis seine Gültigkeit, nur die Wiedererteilung der Erlaubnis ist mit den hohen Kosten wie bei der erstmaligen Erteilung verbunden.

 

CM

 

Hallo, CM!

 

Du kannst keine Nachrichten empfangen - ich würde Dir aber gerne eine senden.

 

Kannst Du bitte ein büsschen Platz im Postfach machen, damit das etwas wird?

Wäre sehr nett, DANKE!

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vor 6 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ein kompletter neuer Durchgang, d.h. neuer Fachkundelehrgang etc. wird i.d.R. erst dann verlangt, wenn nach Ablauf der bestehenden Erlaubnis nach § 27 SprengG die Tätigkeit des Wiederladens für die Dauer von mehr als 5 Jahren nicht ausgeübt wurde.

Ist der Zeitraum kürzer, so behält der erworbene Fachkundenachweis seine Gültigkeit, nur die Wiedererteilung der Erlaubnis ist mit den hohen Kosten wie bei der erstmaligen Erteilung verbunden.

 

 

Ich kann das bestätigen; ich habe vor ca. 20 Jahren wegen verschiedener Probleme, Umzug usw. einfach mal den Termin um vier Wochen verpasst.

 

Die waren damals sehr kulant, ich habe den alten Schein (also das Büchlein) abgeben müssen, die haben mir ein Neues gegeben und ich musste etwas mehr bezahlen.

 

Sonst hatte ich keine Probleme. Dennoch kann man nur Jedem dringend raten, den Termin gut im Auge zu behalten - vor allem, wenn noch Pulver im Keller steht.

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Am 09/10/2016 um 09:55 schrieb Tauri:

hab ich noch nie gehabt. Während der Öffnungszeiten hingegangen und gleich bearbeitet worden. Okay, ich bin da aber auch bekannt...

Das ist bei uns genau so. Ich werde auch schon namentlich begrüßt und das Ganze dauert 15 min insgesamt.

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Auf meine Voreinträge habe ich anfangs ca. 2 1/2 Monate gewartet. Regelmäßigen E-Mail Verkehr mit dem SB gehabt und immer war das LKA schuld. Irgendwann war es mir zu blöd, da natürlich trotz langer Wartezeit kein Antrag günstiger wird, wie andere schon sagen wir uns auch an Fristen halten müssen und ich in dem Fall die Behörde als Dienstleister sehe. Sie bekommt Geld von mir für eine von mir in Auftrag gegebene Leistung. 

Daraufhin bat ich um die Weiterleitung an den Vorgesetzten und bekam eine ausführliche Antwort, weshalb die Verzögerungen so langwierig ausfallen. Im selben Text wurde mir (und daraufhin auch anderen Kandidaten auf der Warteliste) angeboten, den Voreintrag auf Widerruf zu machen und die Überprüfung lief im Hintergrund weiter. Nur müsse ich die Kosten übernehmen, sollte diese negativ ausfallen.

Gesagt, getan. 

Somit waren alle zufrieden.

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vor 19 Minuten schrieb TwoSix:

... Kandidaten auf der Warteliste) angeboten, den Voreintrag auf Widerruf zu machen und die Überprüfung lief im Hintergrund weiter. Nur müsse ich die Kosten übernehmen, sollte diese negativ ausfallen.

...

Eh Humbug, sofern es nicht um die erste Waffe geht. Die Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt (WBK) ist bei Verlust der Zuverlässigkeit ja auch zu widerrufen. 

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Also...... ich habe heute eine Mail von meiner Behörde bekommen.

Ich kann mit meiner Karte vorbeikommen um den Voreintrag machen zu lassen weil die Zuverlässigkeit da ist.

Es ist nett von der SBiene das sie per Mail Kontakt aufgenommen hat.

Morgen habe ich eh frei und bin auf dem LRA wg. Fahrzeugzulassung.

D.h. nächste Woche habe ich meine VZ58 Sporter in 223.

Wenn ich mal Revue passieren lasse habe ich am Montag die Mails vom LKA bekommen und heute den positiven Bescheid bekommen.

Hat vielleicht doch was gebracht.

 

Wie lange ist Zuverlässigkeitprüfung gültig?

Ich habe keinen Bock mehrmals so eine Sch..ss durchzukauen und überlege mir, meine geplanten Anschaffungen vorzuverlegen und die Voreinträge zeitnah zu machen wenn die ZVP länger gülitig ist.

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Meine Behörde in BW macht die "große" LKA-Abfrage nur bei Erstausstellung der WBK.

Bei weiteren Voreinträgen wird nur die Abfrage durch das PC-Programm vorgenommen und ohne Voranmeldung kann man die WBK dann 2 Tage später wieder mitnehmen. Bei entsprechender Voranmeldung ist die Sache in 5 min erledigt und die WBK kann sofort mitgenommen werden. 

 

Gültigkeit einer solchen Abfrage ist behördenintern auf 6 Monate festgesetzt.

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Das dauert alles schon ein wenig lange. Sieht eher danach aus, als ob das Ganze absichtlich verzögert wird.

Ich habe in Bayern auf meinen Erstantrag 2 1/2 Wochen gewartet. Und das auch nur weil ich die Bedürfnisbescheinigung noch nicht hatte.

Die hatte ich dann nachgereicht. Die Dokumente wurden dann mit der Übergabe des Bedürfnisses ausgestellt.

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vor 3 Stunden schrieb P22:

Meine Behörde in BW macht die "große" LKA-Abfrage nur bei Erstausstellung der WBK.

Bei weiteren Voreinträgen wird nur die Abfrage durch das PC-Programm vorgenommen und ohne Voranmeldung kann man die WBK dann 2 Tage später wieder mitnehmen. Bei entsprechender Voranmeldung ist die Sache in 5 min erledigt und die WBK kann sofort mitgenommen werden. 

 

Gültigkeit einer solchen Abfrage ist behördenintern auf 6 Monate festgesetzt.

6 Monate hört sich gut an. Ich habe im Langwaffenbereich eine Benelli M3 und jetzt die VZ58 (zumindest demnächst :-) ).

Ich denke gerade an eine gelbe WBK und eine AR10 dann wärs erledigt.

Mal schaun. 

 

DANKE für die Info!

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vor 3 Stunden schrieb spajoh:

Das dauert alles schon ein wenig lange. Sieht eher danach aus, als ob das Ganze absichtlich verzögert wird.

Ich habe in Bayern auf meinen Erstantrag 2 1/2 Wochen gewartet. Und das auch nur weil ich die Bedürfnisbescheinigung noch nicht hatte.

Die hatte ich dann nachgereicht. Die Dokumente wurden dann mit der Übergabe des Bedürfnisses ausgestellt.

Nach Erfahrungen mit (Nieder) Bayern durch eine mehrjährige Tätigkeit bei einer bayerischen Firma kann ich nur sagen ist halt Bayern. Da gehe in vielen Bereichen die Uhren noch richtig.

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Am 29.9.2016 um 12:59 schrieb Fyodor:

 

Unterschiedlich. Mein Amt nutzt sie ein Jahr, viele andere nur ein halbes, theoretisch dürfen sie bei jedem Antrag neu prüfen...

 

Und mit Erhalt der Auskunft ist sie schon überholt, da die Erkenntnisse mindestens einige Tage alt sind. In dem Zeitraum hättest Du schon mehrfach wegen diesem und jenem verurteilt sein können.

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  • 1 Monat später...

HI, nur mal so zum Verständnis.

Du hattest eine grüne WBK und hast auf den Voreintrag so lange warten müssen ?

D.h. das das LKA sein OK für den Art des Eintrags geben muss ?

 

Ich glaube ich habe da was falsch verstanden ? Oder ?

 

Bisher war ich der Ansicht, dass nach dem OK für das Bedürfnis seitens des Vereins/Verbandes

die Waffenbehörde ich eigener Regie den Eintrag vornimmt und dies keinerlei Wartezeiten unterliegt,

ausser der halbjährlichen Erwerbsbeschränkung für zwei Waffen.

Bearbeitet von Sarastro69
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