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Kaliberangabe ungenau in WBK - Waffenkauf möglich?


Gast Messerwerfer

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Gast Messerwerfer

Hallo,

im Verein hat ein Schütze ein fehler beim Antrag beim Verband gemacht.

 

Er hat eine halbautomatische Pistole Kal. ".32 S&W long" beantragt.

Kaufen möchte er sich eine Sportpistole Walther "GSP .32 S&W long WC"

 

Ist das beim Waffen/Munitionskauf ein Problem dass das WC (Wadcutter) fehlt?

Ich bin mir da nicht so sicher...

 

Wie seht ihr das?

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Gast Messerwerfer
vor 4 Minuten schrieb erstezw:

Schon witzig das bis dahin niemandem aufgefallen ist, dass es keine Selbstladepistolen in .32 S&W long gibt, die etwas anderes als WC verschießen können. Aber sind das im NWR-Sprech wirklich zwei verschieden Patronen?

 

Hab ich mir auch gedacht. Jedenfalls hat er jetzt einen Voreitrag mit " halbautomatische Pistole Kal. .32 S&W long" als Voreintrag in der WBK stehen...

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Die Katalognummer des NWR lautet 87, die offizielle Bezeichnung ist ".32S&WLong" [sic!]. Alles andere sind gleichbedeutende Synonyme. Er hätte auch "7,7mm S&W Lang" beantragen können, wäre auch das selbe gewesen.

 

sundw.PNG

Bearbeitet von Fyodor
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Gast Messerwerfer
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Die Katalognummer des NWR lautet 87, die offizielle Bezeichnung ist ".32S&WLong" [sic!]. Alles andere sind gleichbedeutende Synonyme. Er hätte auch "7,7mm S&W Lang" beantragen können, wäre auch das selbe gewesen.

 

Das heißt .32S&WLong ist auch für WC richtig?

Denn Walther gibt das auf der HP mit .32 S&W long WC an

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Oh, tatsächlich... dann sollte er das mal korrigieren lassen.

 

Ich sehe gerade bei der CIP, daß das tatsächlich verschiedene Patronen sind, und weder die Patronen- noch die Lagermaße austauschbar sind!

 

http://www.cip-bobp.org/homologation/de/tdcc_public?page=3&cartridge_type_id=4

 

 

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die .32 S&W long WC ist eine .32 S&W long mit einem WC-Geschoß, kaliber-Bezeichung für die Waffe also korrekt, da eine andere .32 S&W long-Patrone (z.B. mit RK oder SWC) normalerweise nicht aus einer halbautomatischen Pistole in dem Kaliber verschossen werden kann ( ausser als Einzellader ).

 

 

im Prinzip ist es schnuppe und die Angabe des Kalibers .32 würde auch reichen. den Rest gibt eh die Disziplin vor!

 

 

 

das Kaliber .32 S&W long WC ist eine Teilmenge des Kalibers .32 S&W long. also ist die Bezeichung auf dem Antrag vertretbar.

 

 

 

 

 

wozu sind die Leute sachkundig? falls nicht ( man kann ja nicht Alles wissen)..... wenn man sich aber für ein bestimmtes Kaliber/eine bestimmte Waffe/eine bestimmte Disziplin interessiert kann man sich schlau machen....am Besten SELBSTÄNDIG......soviel Sachverstand sollte vorhanden sein

 

 

...wer sich das nicht antun kann oder will..... der sollte es seinlassen sich Waffen anzuschaffen und damit zu hantieren! ( nur meine ganz private Meinung)

 

 

 

das sind dann auch die Leute die ein halbes Jahr nix mehr treffen mit ihrer GSP.... bis man ihnen dann klarmachen muss dass das Kimmenblatt fehlt....... dann fragen sie auch alle paar Monate wieder, wann sie ihr Klappkorn wie einstellen müssen......wirkliches Interesse? eigenständige (gedankliche) Beschäftigung mit dem Thema ?........

 

...ich brauch n Kaffee!

Bearbeitet von alzi
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vor 11 Minuten schrieb BigMamma:

Genauso verschieden wie bei einer .38 Spec.(+P+) und einer .38 Spec. WC ?

 

Nein, denn .38spl und .38spl +P/+P+ sind nur verschieden stark geladene Patronen mit identischen Maßen.

 

Die .32 S&W long und die .32 S&W long WC unterschieden sich tatsächlich nur sehr wenig, aber das Patronenlager ist im Bereich des Übergangskegels deutlich verschieden: Der Übergangskegel der .32 S&W long ist 11,14 mm lang, der Übergangskegel der .32 S&W long WC nur 3,04 mm. Das ist ein beträchtlicher Unterschied! Die Länge des Patronenlagers unterscheidet sich auch um 0,1 mm

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und dafür brauchst Du ein vollzitat?

 

 

des weiteren hättest dir den beitrag sparen können, HÄTTEST du den meinen wirklich gelesen...............hab ich nämlich nicht behauptet.......

 

 

 

 

um sich SELBST zu informieren und schlau zu machen brauchts nichtmal sachkunde..........nur den willen dazu, eigeninitiative und bissl (selbst zu erbringende) arbeit......

 

... oh.....hab ich ja schon geschrieben.......HÄTTE man auch erkennen können........ aber ich gebe zu, das geht in dem vollzitat doch etwas unter!

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in meiner WBK steht ".32" ...... auf der Waffe steht die 1651......

 

 

 

....hab ich jetzt ein Problem?....

 

nö, warum auch!......ich bin sachkundig und weiß was ich darf (erwerben und verschießen) und was nicht.....

 

 

 

und wenn ich für die 2.45 im DSB eine halbautomatische Pistole / Selbstladepistole im Kaliber ".32" beantrage, ist das genau so in Ordnung wie ".32 S&W long" oder ".32 S&W long WC". je spezifischer ich das Kaliber angebe, desto eingeschränkter bin ich beim Erwerb....... zumindest theoretisch!...... es wird zwar eh idR auf die WC hinauslaufen........ theoretisch sind aber auch andere Waffen möglich, so für die Disziplin zugelassen......beispielsweise in .32 ACP....

 

 

mensch, was ist denn daran immer so kompliziert? macht doch nicht aus jeder Mücke einen Elefanten....mit bissl Recherche in Kombination mit den zwangsweise! vorhandenen Sachkenntnissen, kann das Problem doch jeder selbst lösen.......

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vor 10 Stunden schrieb Leser:

Ich bin mir sicher, dass weit über 90% aller Eintragungen in den WKB und im NWR falsch sind.

 

Das halte ich für zu hoch gegriffen. Bei mir sind zwei Einträge nicht zu 100% korrekt, beides mal Tippfehler in der Modellbezeichnung. Alle anderen Angaben sind korrekt.

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vor 35 Minuten schrieb Fyodor:

 

Das halte ich für zu hoch gegriffen. Bei mir sind zwei Einträge nicht zu 100% korrekt, beides mal Tippfehler in der Modellbezeichnung. Alle anderen Angaben sind korrekt.

Dann habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt. Mit den 90% beziehe ich mich auf die 32er.

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