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IGNORED

Frage Urteil Notwehr/Notlage, Beschaffung einer Waffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

hier war vor kurzem ein Beitrag  hinsichtlich eines Urteils in dem es um folgendes ging:

 

Frau trennte sich von ihrem Freund, der stalkte sie und bedrohte sie auch immer wieder.

Das wurde immer schlimmer, Polizei machte nichts.

Der neue Freund der Frau besorgte sich illegal eine Waffe.

Der Stalker drang durchs Dachfenster ein und wurde daraufhin vom neuen Freund der Frau mit mehreren Schüssen niedergestreckt.

Freispruch wegen Notwehr.

Freispruch wegen der illegalen beschaffung einer Schußwaffe, da der Schütze schon den kauf in einer Notlage/Notwehrsituation machte.

 

Wer kann mir da weiterhelfen.

Geschrieben

Eine schöne Definition von Notwehr: "...Ist wenn Du mehr Angst vor dem Ziel Deiner Notwehr hast, als vor dem Staatsanwalt"

Wer fragt, und sich rückversichert, ob das denn wirklich "OK" ist, sich auf Notwehr zu berufen um eine Schusswaffe auf schwarze WBK zu kriegen, der hat eine andere subjektive Lage als in der "Notwehr" beschrieben.

 

Insofern: Wenn hier gefragt sein sollte :"Gehe ich straffrei aus, wenn ich mir aus Angst eine Illegale kaufe, lautet meine Antwort: NEIN.

 

Korrekt ist, daß es Urteile gegeben hat, wo auch illegaler Erwerb & Besitz durch Notwehr

a) gerechtfertigt

b) entschuldigt

worden sind.

Geschrieben

Dieses Urteil wurde kontrovers Diskutiert , wurde aber genau so gesprochen. 10 andere Richter hätten vielleicht anders geurteilt. Hatte das Aktenzeichen mal gespeichert , aber ein PC Crash hat das, und leider viele andere Sachen, ins Datennirvana befördert.

 

Peter

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Tyr13:

Eine schöne Definition von Notwehr: "...Ist wenn Du mehr Angst vor dem Ziel Deiner Notwehr hast, als vor dem Staatsanwalt"

Wer fragt, und sich rückversichert, ob das denn wirklich "OK" ist, sich auf Notwehr zu berufen um eine Schusswaffe auf schwarze WBK zu kriegen, der hat eine andere subjektive Lage als in der "Notwehr" beschrieben.

 

Insofern: Wenn hier gefragt sein sollte :"Gehe ich straffrei aus, wenn ich mir aus Angst eine Illegale kaufe, lautet meine Antwort: NEIN.

 

Korrekt ist, daß es Urteile gegeben hat, wo auch illegaler Erwerb & Besitz durch Notwehr

a) gerechtfertigt

b) entschuldigt

worden sind.

 

Naja - das Gericht kann ja nicht wirklich den (an sich verbotenen) Schuß auf den Angreifer aufgrund von Notwehr straffrei stellen, wenn es den (an sich verbotenen) illegalen Erwerb der Schusswaffe bestraft. Der Erwerb wäre ja sozusagen eine Conditio sine qua non....... 

 

Oder anders: Der Schuß müsste doch in Tateinheit mit dem illegalen Erwerb zu sehen sein - oder?

Geschrieben

hallo,

 

nein, ich will nicht illegal eine Waffe kaufen.

Es geht um die Ausführungen hinsichtlich der Notwehr und des Notstandes.

 

Ich habe drei Richter die gelogen und getäuscht haben, und sogar zum Betrug anstiften wollten schlicht beschimpft.

Ich habe dieses dann auch so dem Prasidenten des Gerichts so mitgeteilt damit sofort der Senat gewechselt werden muß.

Hat auch geklappt, der andere Senat hat dann auch anders entschieden.

 

naja, 30 Tagesätze.

Ich bleibe dabei ,ich durfte Richter die so offensichtlich lügen und damit unveräußerbare Rechtsgüter verletzen wollen, damit stoppen das ich sie so extrem beleidigte das sie aus dem Rennen fielen.

LG meint ich hätte nur rügen dürfen, nicht aber so beschimpfen.

Es wäre auch unerheblich ob mittlerweile feststeht das die Richter gelogen haben, Schmähkritik geht garnicht.

 

Ich meine das Recht muß dem Unrecht nicht weichen und wenn ein rechtswidriger Angriff auf meine primären Rechtsgüter erfolgt, habe ich das Recht diese Angriffe mit dem mildesten Mittel das mir zur Verfügung steht

abzuwehren und den Angriffen Einhalt zu gewähren.

 

Eine Frau die vergewaltigt wird wird ja auch nicht verurteilt wenn sie zum Vergewaltiger während der Tat sagt das er ein Dreckschwein ist.

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Harry Callahan:

Oder anders: Der Schuß müsste doch in Tateinheit mit dem illegalen Erwerb zu sehen sein - oder?

In dem Urteil wurde damals der zeitnahe Einsatz der illegal erworbenen Waffe bei der berechtigten Notwehr gewürdigt. War , aus dem Kopf, glaube keine Woche dazwischen. Wäre die Waffe Monate vorher erworben wurden wäre der Kauf nicht mit der Notwehr abgedeckt gewesen. So die Argumentation damals. Aber.......ist schon länger her und so sind meine Erinnerungen an das Urteil

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb micky123:

Ich bleibe dabei ,ich durfte Richter die so offensichtlich lügen und damit unveräußerbare Rechtsgüter verletzen wollen, damit stoppen das ich sie so extrem beleidigte das sie aus dem Rennen fielen.

LG meint ich hätte nur rügen dürfen, nicht aber so beschimpfen.

Es wäre auch unerheblich ob mittlerweile feststeht das die Richter gelogen haben, Schmähkritik geht garnicht.

.....

Eine Frau die vergewaltigt wird wird ja auch nicht verurteilt wenn sie zum Vergewaltiger während der Tat sagt das er ein Dreckschwein ist.

Und das LG bleibt dabei das du es nicht gedurft hättest, nehme ich an.Richter die über einen Urteilen müssen " extrem " zu Beleidigen kann eigentlich nur ein Fehler sein. Seinen Unmut sollte man da den Regeln entsprechend kund tun. Und was "Hasspostings " und "Schmähkritik " rechtlich für Auswirkungen haben können wir z.Z. jeden Tag in der Zeitung lesen. Da startet das BKA auch schon mal 40 Hausdurchsuchungen.......

 

Und das Beispiel mit der Frau...........DreckSCHWEIN  ist für manchen Mitbürger mit Migrationshintergrund schon eine schwere Beleidigung, keine Ahnung ob der in Deutschland mit einer Klage gegen eine Frau die er vergewaltigt hat nicht doch durchkommt?????????????????????

Geschrieben

Nein, es war eben kein Fehler.

 

Nur die extreme Beleidigung führte zu einem Senatswechsel.

Es gibt Situationen da geht es nicht anders. ich glaube du hast noch nie erlebt wie verbohrt solche Richter sind wenn sie ihren Gerechtigkeitsfeldzug gestartet haben.

 

Ich darf ja nicht umsonst straffrei sagen das die gelogen haben. manchmal muß man das kleinere Übel wählen und eben 30 Tagessätze in Kauf nehmen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Kolle:

Verkündet am 24. Mai 2000

 

 

äh und 16 Jahre später beschäftigt dich das immer noch so ?

na auch egal - merci für die info auch wenn ich  im kontext nicht verstehe.

 

gibts da nen link zum nachlesen ?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Kolle:

OLG Hamm Az.: 3 Ss 44/00

 

vor 10 Minuten schrieb 2011-Jack:

gibts da nen link zum nachlesen ?

Soll ich es für dich Googlen oder bekommst du das schon selber hin ?

 

Und nicht Kolle beschäftigt das 16 Jahre später, sondern der TE fragte danach. Und jetzt versuch das Urteil mit der Fragestellung des TE in einen Kontext zu setzen. Da gehts um die Mittel der " Notwehr", die imho der TE in seiner " exremen Beleidigung " der Richter sah und aus dem Freispruch aus dem Urteil gerne einen Freispruch für sich ableiten möchte.

Hab ich was vergessen ??????????????????

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb 2011-Jack:

Ach dem TE benütze eine Beleidigung (im übertragenen Sinn) als Waffe in Notwehr ein gegen "verlogene Richter" ???

 

aua......................Ich nehme zu deiner Verteidigung an du trägst grade so ein Schild vor dir her :saufen:

Meine alte Deutschlehrerin hätte mich für so einen Satzes geschlagen.........und sie hätte recht gehabt..............

Geschrieben (bearbeitet)

Deine pers. Antipathie kannst stecken lassen.

Du mußt nicht jeden Beitrag filzen und diesen zu so einer sonderbaren Art kommentieren.

Versuch mal was schöneres zu tun - so ein Tag bietet viele positive Optionen.

 

Was den Thread angeht - egal, man muß nicht alles verstehen.

 

Bearbeitet von 2011-Jack

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