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IGNORED

Waffengesetze USA


Shelby

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Geh einfach mal auf eine US-Website, die landesweit AR15 und große Magazine verkauft. Dann hast du schon mal alle Staaten mit Restriktionen. Dann schaust du auf einer Liste für Concealed-Carry-Permits, dort sind die Ausgabebedingungen der Staaten aufgelistet. Und ansonsten noch das kalifornische Gesetz, den das ist komplett bekloppt.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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So etwas schlägt man als Profi, wie CM ja schon demonstriert hat, zum einen via https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_laws_in_DeinStaatHier nach, woraufhin man i.a.R. sehr ausführliche Informationen auch zu dem von Dir nachgefragten Thema erhält (Aktualität beachten! Wikipedia mag nicht immer den neusten Stand reflektieren). Und zum anderen auf http://www.nraila.org. Das Institute for Legal Action der NRA (der politische Arm oder "die Waffenlobby" der NRA) unterhält gleich unterhalb der Schlagzeilen auf der Startseite eine kleine Webapplikation, mit der man sich seinen Bundesstaat raussucht und schon kurz und knapp das Wichtigste in einer standardisierten Liste angezeigt bekommt (hauptsächlich zum Führen von Faustfeuerwaffen, also: Ist das im gewählten Staat erlaubt ja/nein, gibt es carry reciprocity mit anderen Staaten, welche sind das, etc).

 

Vorab: Relevant sind, wenn es um die Frage nach "erlaubten" und "verbotenen" Waffentypen geht, zum einen zumeist NFA items (nach dem National Firearms Act von 1934), worunter u.a. Sachen wie kurzläufige Gewehre, Vollautomaten oder Schalldämpfer fallen. Manche Staaten schränken Erwerb und Besitz bei solchen nämlich ein. Zum anderen sind sog. "assault weapons" der andere neuralgische Punkt, den man sich anschauen sollte. Darunter versteht man stinknormale halbautomatische Gewehre wie das AR1x oder G3-Nachbauten, die z.B. in D.C., Kalifornien, New York oder Massachussetts regulatorischen Voodooritualen unterworfen sind, gegen die die derzeitige Gesetzeslage in DE nur fast anstinken kann (noch diese Woche könnten übrigens, wenn's schlecht läuft, HA in Commiefornia endgültig verboten werden).

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vor 34 Minuten schrieb Julius Corrino:

 

Interessant zu sehen in welchen Ländern Selbstverteidigung als Erlaubnis-Grund gilt. Um die Ecke sind das:

 

Schweiz, Österreich, Tschechien, Frankreich, Italien.*

 

In Deutschland, China und Nordkorea leider nicht.

 

 

* In der Schweiz ist es nur ein "may issue". In den anderen Ländern in der Zeile ein "shall issue", d. h. der Normalfall.

Bearbeitet von mwe
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vor 13 Minuten schrieb Julius Corrino:

In Frankreich und der Schweiz bestimmt nicht.

 

Als Grund für die Erlaubnis eine Waffe zu besitzen, nicht unbedingt um sie in der Öffentlichkeit zu führen (also zumindest zur Heimverteidigung).

 

en.wikipedia.org/wiki/Overview_of_gun_laws_by_nation#Comparison (Spalte "Personal protection")

 

Bearbeitet von mwe
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vor 2 Stunden schrieb Julius Corrino:

So etwas schlägt man als Profi, wie CM ja schon demonstriert hat, zum einen via https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_laws_in_DeinStaatHier nach, woraufhin man i.a.R. sehr ausführliche Informationen auch zu dem von Dir nachgefragten Thema erhält (Aktualität beachten! Wikipedia mag nicht immer den neusten Stand reflektieren). Und zum anderen auf http://www.nraila.org. Das Institute for Legal Action der NRA (der politische Arm oder "die Waffenlobby" der NRA) unterhält gleich unterhalb der Schlagzeilen auf der Startseite eine kleine Webapplikation, mit der man sich seinen Bundesstaat raussucht und schon kurz und knapp das Wichtigste in einer standardisierten Liste angezeigt bekommt (hauptsächlich zum Führen von Faustfeuerwaffen, also: Ist das im gewählten Staat erlaubt ja/nein, gibt es carry reciprocity mit anderen Staaten, welche sind das, etc).

 

Vorab: Relevant sind, wenn es um die Frage nach "erlaubten" und "verbotenen" Waffentypen geht, zum einen zumeist NFA items (nach dem National Firearms Act von 1934), worunter u.a. Sachen wie kurzläufige Gewehre, Vollautomaten oder Schalldämpfer fallen. Manche Staaten schränken Erwerb und Besitz bei solchen nämlich ein. Zum anderen sind sog. "assault weapons" der andere neuralgische Punkt, den man sich anschauen sollte. Darunter versteht man stinknormale halbautomatische Gewehre wie das AR1x oder G3-Nachbauten, die z.B. in D.C., Kalifornien, New York oder Massachussetts regulatorischen Voodooritualen unterworfen sind, gegen die die derzeitige Gesetzeslage in DE nur fast anstinken kann (noch diese Woche könnten übrigens, wenn's schlecht läuft, HA in Commiefornia endgültig verboten werden).

Danke an den Profi........:appl:

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vor 14 Stunden schrieb Shelby:

bin auf der Suche nach einer Quelle welche auflistet, welche Waffen / Waffentypen in den jeweiligen Bundesstaaten der USA legal und erlaubt sind.

 

 

Je nach Bundesstaat können auch kommunale Satzungen wichtige Elemente des Waffenrechts enthalten, auch wenn das seit den jüngere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs weniger wurde. Andere Staaten wiederum haben Regeln, die den Kommunen und Kreisen den Erlaß solcher Satzungen zum Waffenrecht ausdrücklich verbieten. Es kann also schnell komplex werden.

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vor 13 Stunden schrieb Julius Corrino:

(noch diese Woche könnten übrigens, wenn's schlecht läuft, HA in Commiefornia endgültig verboten werden).

 

Das dürfte aber, wenn der Oberste Gerichtshof nicht Heller revidieren will, keinen Bestand haben. Die gleichen Gründe, die ein Totalverbot von Kurzwaffen verfassungswidrig machen, dürften auch einem Totalverbot von halbautomatischen Langwaffen entgegenstehen. Wenn sich die Waffengrapscher total übernehmen, dann geht es für sie oft nicht gut aus. Es könnte dann aber in Kalifornien auf noch schikanösere Regelungen als heute hinauslaufen, ähnlich wie es schon bei den Kurzwaffen der Fall ist, nach denen man sich für viel Geld einige ausgewählte und total verunstaltete Halbautomaten wird kaufen können, aber so, daß es möglichst wenig Spaß macht.

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Da muß man als Westküsteninsasse erstmal hinkommen. Der Neunte ist wohlbekannt dafür, mit Vorliebe 2nd amendment-Beschwereführer zu trollen und diese über Jahre durch den Irrgarten von District Court zu Federal Court of Appeals und wieder zurück und wieder hoch zu einem three judge panel und über eine aufgehobene Entscheidung dann vor ein en banc hearing und dann noch eines zu schicken - mit mächtig viel Jahren zwischen jedem Instanzschritt, nur um am Ende dann doch keine oder nur so eine halbe Entscheidung zu treffen (buchstäblich).

 

Und der Supreme Court nimmt's irgendwann am Sankt Nimmerleinstag nicht an, weil mangels gegenläufigem Urteil im Dritten oder Fünften kein circuit split vorliegt. Und drei 2nd amendment cases in zehn Jahren sowieso schon mehr als genug waren, den Sotomayors und Kagans dieser Welt sei Dank.

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vor 7 Stunden schrieb Julius Corrino:

Und der Supreme Court nimmt's irgendwann am Sankt Nimmerleinstag nicht an, weil mangels gegenläufigem Urteil im Dritten oder Fünften kein circuit split vorliegt. Und drei 2nd amendment cases in zehn Jahren sowieso schon mehr als genug waren, den Sotomayors und Kagans dieser Welt sei Dank.

 

Der U.S.S.C. hat allerdings am 21.3. d.J. eine womöglich sehr weit greifende Entscheidung getroffen und dabei dem Supreme Judicial Court der sozialistischen Volksrepublik Masshole gewaltig in den Hintern getreten. Hier ab Seite 15 http://www.supremecourt.gov/orders/courtorders/032116zor_h3ci.pdf

Die Entscheidung blieb bisher weitgehend unbeachted, da es sich im Verfahren um Taser drehte. 

 

 

Zitat

 

PER CURIAM.

The Court has held that "the Second Amendment extends, prima facie, to all instruments that constitute bearable arms, even those that were not in existence at the time of the founding," District of Columbia v. Heller, 554 U. S. 570, 582 (2008), and that this "Second Amendment right is fully applicable to the States," McDonald v. Chicago, 561 U. S. 742, 750 (2010). In this case, the Supreme Judicial Court of Massachusetts upheld a Massachusetts law prohibiting the possession of stun guns after examining "whether a stun gun is the type of weaponcontemplated by Congress in 1789 as being protected bythe Second Amendment." 470 Mass. 774, 777, 26 N. E. 3d 688, 691 (2015).

 

 

 

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SCOTUS hat in Caetano das Urteil der niederen Instanz lediglich wegen mangelnder Berücksichtigung von Heller (2008)/lack of due scrutiny (nämlich: gar keine) kassiert und zur Neuverhandlung nach Marxachussetts zurückverwiesen. Die Ansicht, daß seit Heller und McDonald spezifisch stun guns geschützt seien, findet sich nur in den parallel veröffentlichten (Privat)meinungen von Thomas und Alito, die aber in der Praxis keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren haben. Per curiam wurde nur geäußert, daß die spezifische Begründung (nicht das inbezuggenommene Gesetz an sich) des Obersten Gerichtshofes von MA zur Aufrechterhaltung des stun gun-Verbotes nicht stichhaltig sei: 

 

 

SCOTUS schrieb:

For the

se three reasons, the explanation the Massachusetts court offered for upholding the law contradicts this Court’s precedent.

 

 

Was offenläßt, daß sich eine andere, Heller-konforme finden ließe. Auf dem Wege des depperten dangerous & unusual-Tests (...was will ich mit einer ungefährlichen Waffe?) z.B., sofern unusual (wie in der niederen Instanz ja geschehen) nicht mit "moderne Erfindung" gleichgesetzt wird.

 

EDIT: @Shelby, liest du das? In Massachussetts ist man so dermaßen frei, da lochen sie dich, wenn sie lustig sind, sogar für den "unerlaubten" Besitz einer leergeschossenen Patronenhülse ein. Kein Witz. Also aufpassen, was in der Hosentasche vom letzten Standbesuch noch für Schätze über sind. Oder wenn sich ein Fan-Anhängerl an der Halskette befindet.

Bearbeitet von Julius Corrino
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vor einer Stunde schrieb Julius Corrino:

 

EDIT: @Shelby, liest du das? In Massachussetts ist man so dermaßen frei, da lochen sie dich, wenn sie lustig sind, sogar für den "unerlaubten" Besitz einer leergeschossenen Patronenhülse ein. Kein Witz. Also aufpassen, was in der Hosentasche vom letzten Standbesuch noch für Schätze über sind. Oder wenn sich ein Fan-Anhängerl an der Halskette befindet.

Ja, hab ich gerade gelesen....ätzend.....da frage ich mich wirklich wohin ich noch " entfliehen " kann...........Vorschläge für einen anderen Planeten ??

Startrek wußte es schon lange: " Beam me up, Scotty - this planet sucks ".....wie wahr.......

Bearbeitet von Shelby
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Es gibt mittlerweile genügend Bundesstaaten, in denen du nicht mal mehr einen Waffenschein zum verdeckten und/oder offenen Führen brauchst, und das werden Ende des Jahres vermutlich noch ein paar mehr sein. Von albernen Munitionsbeschränkungen ganz zu schweigen. Schau' z.B. mal diese animierte Übersichtskarte hier an, die die Entwicklung seit 1986 auf diesem Sektor sehr gut veranschaulicht (grün: unbeschränkte Trageerlaubnis, kein Waffenschein nötig; blau: Waffenschein wird ohne Vorbedingungen ausgestellt; gelb: Trageverbot, Waffenschein wird nur auf Gnade der Behörden hin erteilt, d.h. meistens gar nicht; rot: Trageverbot, Waffenscheine werden grundsätzlich nicht erteilt).

 

Man sieht, daß auch in den USA erst seit relativ kurzer Zeit (wieder) die grünen Knospen sprießen. Das Imperium kommt seit Mitte der 90er und insbesondere verstärkt seit dem Ende von Clinton's Assault Weapons Ban 2004 (hatte eine sunset provision) auch gerade erst aus einer waffenrechtlichen Eiszeit heraus. Davor war dort 70, 80 Jahre lang auch die Gegenrichtung angesagt: In den 20ern schon beginnende erste Trageverbote in Kalifornien, auf Bundesebene dann 1934 der NFA (Besteuerung und Registrierung bestimmter Gegenstände wegen Mafia und so, nech), 1968 der Gun Control Act (erstmals umfassende Regulierung und Lizenzierung des Handels), der nicht zuletzt von den Kennedy-Attentaten motiviert war, 1986 FOPA mit dem Hughes-Amendment (keine neuen Vollautomaten für Zivilisten mehr) und 1994 dann am Weihnachtsabend still und heimlich das Gott sei Dank auf zehn Jahre beschränkte Verbot von AR-Gewehren. Parallel dazu haben natürlich viele Bundesstaaten, allen voran Kalifornien, eigene übelriechende Süppchen gekocht.

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vor 15 Minuten schrieb Shelby:

Vermont ganz interessant ...

Bist Du US-amerkanischer Staatsbürger?

Wenn nicht, dann solltest Du Dich vielleicht mit der Gesetzeslage zum Waffenerwerb/-besitz für non resident/resident aliens beschäftigen.

Dann ist Deine Karte nämlich erst mal komplett rot.

https://www.fbi.gov/about-us/cjis/nics/federal-firearms-licensees/ffl-tip-sheet-for-non-u.s.-citizens-purchasing-firearms-1

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Nein, ich NOCH nicht, aber meine Frau, die ist aus CA......wir sind seit knapp 25 Jahren verheiratet...dadurch habe ich eine permanente GreenCard und auch einen gültigen US Führerschein, sowie einen US- Wohnsitz im  Elternhaus meiner Frau in CA. Einer Einbürgerung steht nichts im Wege.....nur sind die Wurzeln hier in DE noch zu stark........aber die werden Stück für Stück gerodet von der EU und dem tollen deutschen Staat.

Deswegen suchen wir schon mal Alternativen, die unseren Hobby`s entsprechen.......man muß ja rechtzeitig anfangen, oder?

Bearbeitet von Shelby
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