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IGNORED

Kleiner Waffenschein


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Wie ich "Mausi" kenne spielt er auf die Ausstattung der Polizei an und nicht auf die Rechtsgrundlage.

 

Naja, eigentlich ein Hinweis auf den 55er und das mancher Orts die lokalen Büttel zu den waren Ausstattungsrambos mutieren. [Ich meine, letztens einen mit wohl gefüllten Plate Carrier gesehen zu haben. Wenn künftig die städtischen Eintreiber der Straßenreinigungsgebühren (die, die kommen, wenn nicht gezahlt wird) mit Kampfhelm und AR-15-Klon-Shorty vorbei schauen, würde mich das auch nicht mehr wundern. ]:closedeyes:

Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Tue es doch einfach, am besten in Berlin!

 

Aha, in Berlin ist das sicher anders als im Rest der Republik. Ich wurde nur einmal auf dem Weihnachtsmarkt in Hamburg kontrolliert. Dort war das kein Problem, nur in Big Bad Berlin sollte man mit Tierabwehrsprays vorsichtig sein.


 

Danke für deinen Tipp aus zig Dienstjahren Erfahrung.

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Paddy85:

Aha, in Berlin ist das sicher anders als im Rest der Republik. Ich wurde nur einmal auf dem Weihnachtsmarkt in Hamburg kontrolliert. Dort war das kein Problem, nur in Big Bad Berlin sollte man mit Tierabwehrsprays vorsichtig sein.

Berlin war schon immer anders!

Die Auslegungen des Waffenrechts sind nun mal Länderspezifisch, was mir ja auch noch nie gefallen hat.

Es gibt Gegenden in dieser Republik wo nicht einmal die Autos und die Häuser abgeschlossen werden, so habe ich das mal kennengelernt. Könnte sich aber auch überholt haben.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Paddy85:

Wie ist denn die Sachlage wenn ich z.b auf der Kirmes ein Tierabwehrspray führe ...?

Abgesehen davon, daß Du höchstwahrscheinlich nicht kontrolliert werden wirst, Wird der PVB vor Ort das Spray kassieren und Dir bei ausreichendem Gezeter einen Platzverweis erteilen. Danach hast Du dann Gelegenheit, einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen und die Anwälte reich zu machen. Viel Glück in Gottes Hand.

 

Was viele einfach vergessen: Die erste Regel bei Selbstschutz lautet "Don't go stupid places". Wenn ich wüsste, daß mir etwas passiert, dann nehme ich 1.) ein Gewehr, den Plate-Carrier und ausreichend Munition, kein Pfefferspray. und 2.) gehe ich nicht hin.

 

Wenn man zur Vorsicht einfach vorbereitet sein will, und dann weniger Angst hat, ist das ein Gewinn für Lebensqualität. Dann schleppe man mit, was man gut verbergen kann, denn verdeckt heißt verdeckt. Die Hürde bis zur Personenkontrolle durch PVB ist doch recht hoch, höfliches Auftreten hilft dabei.

 

Versucht doch nicht, Euch hochzurüsten und "Sieger" bei einer SV-Situation zu werden. Besser ist es, gar nicht erst in solche Lagen zu kommen.

 

Wie gesagt, ich gönne jedem sein Spray und seine Knallpistole, aber die Dinger sind nicht Selbstzweck, sondern es ist die eigene heile Haut.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Tyr13:

Wird der PVB vor Ort das Spray kassieren und Dir bei ausreichendem Gezeter einen Platzverweis erteilen.

Genau solche Sachverhalte meinte ich. Die Sachen werden abgenommen, eine Strafanzeige gefertigt, aber wenn der Sachbearbeiter einen "Arsch" in der Hose hat macht er in der Regel "keine Straftat" draus und genau dieses Streitgespräch hatte ich mit einem Staatsanwalt!

Der hat das Ding wiederbekommen und mit dem Segen des Staa und ohne teuren Rechtsstreit!

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wie ich "Mausi" kenne spielt er auf die Ausstattung der Polizei an und nicht auf die Rechtsgrundlage.

 

Landespolizei => Ausgenommen vom WaffG nach §55

 

Kommunalpolizei => Nicht ausgenommen vom WaffG nach §55

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das ist eben der große Trugschluss, denn kennst du den Unterschied zwischen Versammlungsgesetz und öff. Veranstaltungen?

Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät!

Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung!

Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.

 

Hab's ja schon öfter geschrieben, aber hier werfe ich immer gerne mein Erlebnis in einer norddeutschen Landeshauptstadt vor vielen Jahren ein: Da haben Polizisten für mehr Geld demonstriert. Sei ihnen gegönnt. Das war eine richtige Demo mit Zug und Lautsprecherkundgebung und so. Und so grob geschätzt die Hälfte der Demoteilnehmer hatte die Dienstwaffe am Mann / an der Frau.

 

Und bevor hier Fragen nach AH oder EH kommen => Nein, ich habe nichts dagegen unternommen. Ich habe kurz übelegt, ans Rednerpult zu gehen und die Teilnehmer aufzufordern, mehr als 1 m Abstand zueinander zu halten, damit das keine Versammlung ist, sondern nur ein zufälliges aufeinandertreffen. Aber das war mir meine Gesundheit nicht wert :hi:

 

vor 1 Stunde schrieb Tyr13:

Was viele einfach vergessen: Die erste Regel bei Selbstschutz lautet "Don't go stupid places". Wenn ich wüsste, daß mir etwas passiert, dann [...] und 2.) gehe ich nicht hin.

 

Das kannst du dir ja nicht immer so aussuchen. Irgendwann musst du ja mal aus dem Haus. Ob es zur Arbeit oder zum Einkaufen oder zum Verein oder meinetwegen in die Musikschule geht. Dass man deswegen bestimmte Plätze meiden sollte ist davon ja unbetroffen. Aber wenn der Zug nunmal in diesem Bahnhof hält, dann musst du auch durch diesen Bahnhof durch.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb knight:

Hab's ja schon öfter geschrieben, aber hier werfe ich immer gerne mein Erlebnis in einer norddeutschen Landeshauptstadt vor vielen Jahren ein: Da haben Polizisten für mehr Geld demonstriert. Sei ihnen gegönnt. Das war eine richtige Demo mit Zug und Lautsprecherkundgebung und so. Und so grob geschätzt die Hälfte der Demoteilnehmer hatte die Dienstwaffe am Mann / an der Frau.

Einfach ein klarer Rechtsverstoß.

Frei nach dem Motto: "Wer will mir denn was?".

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb knight:

Ist denn der Ordnungsamtsmitarbeiter bei der Landespolizei angestellt?

Sie wird aber sicherlich von der Polizeibehörde beauftragt. Die Tätigkeit wird ja dann durch Vorschriften und darin enthaltenen Befugnissen geregelt.

Ob nun Polizeireserve oder Stadtpolizei, oder wie man das alles nennt.

Die Berliner Waffenbehörde gehört ja z. B. auch zum LKA.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb knight:

 

Das ist ja der Gag. Die Kommunalpolizei steht nicht im §55. Nur die Landespolizei.

 

Du hast den §55 WaffG aber schon bis Abs. 6 zu Ende gelesen und nicht gleich bei Abs. 1 aufgehört, oder? Was der bedeutet, ist Dir klar?

 

Alle Bundesländer haben landesspezifische Gesetze über die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder vergleichbare Gesetze, die meisten auch weiterführende Verordnungen oder Gesetze zur Gefahrenabwehr.

In denen wiederum können dann nach §55 Abs. 6 WaffG analog zu §55 Abs. 5 entsprechende Ausnahmen nach §55 Abs. 1 Satz 1 für kommunale Polizei- und Ordnungsbehörden erlassen werden.

Die Bediensteten sind häufig auch Hilfspolizisten mit entsprechenden Befugnissen nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen und unterliegen damit sogar schon häufig hilfsweise dem §55 Abs. 1.

 

 

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb German:

Die Bediensteten sind häufig auch Hilfspolizisten mit entsprechenden Befugnissen nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen und fallen damit sogar schon häufig hilfsweise dem §55 Abs. 1.

Das Waffenrecht ist ja nun wirklich nicht einfach!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb German:

In denen wiederum können dann nach §55 Abs. 6 WaffG analog zu §55 Abs. 5 entsprechende Ausnahmen nach §55 Abs. 1 Satz 1 für kommunale Polizei- und Ordnungsbehörden erlassen werden.

Die Bediensteten sind häufig auch Hilfspolizisten mit entsprechenden Befugnissen nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen und unterliegen damit sogar schon häufig hilfsweise dem §55 Abs. 1.

 

Sind denn die Ordnungsämter Landesbehörden bzw. Dienststellen? Von Kommunalen Behörden und Dienststellen steht in meinem §55 nix.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Unwichtige Dinge

Meine Tochter 29J. (unbeschriebenes Blatt,ohne kriminelle Laufbahn) hat mitte Januar 2016 den kleinen Waffenschein beim LRA Reutlingen Waffenbehörde beantragt und hat ihn bis jetzt noch nicht genehmigt/abgelehnt. Auf mehrmalige Nachfrage hieß es, alle Unterlagen sind da, bis auf die Antwort des zuständigen Polizeirevieres. Sie rief dort an und man sagte zu ihr, daß sie wichtigeres zur Zeit zu tun hätten als sich um solche "Unwichtigen Dinge"  zu kümmern !

Jetzt mein Anliegen: Hat mir jemand einen Tipp wie sie mit der Sache umgehen soll, damit es endlich funzt.

Geschrieben (bearbeitet)
Am Donnerstag, 19. Mai 2016 um 09:12 schrieb tissi:

Es läuft, wie von der Politik geplant: Früher hat kein Schwein über "Gasmänner" geredet, jetzt, nach den letzten Gesetzesänderungen, sind es "Schusswaffen", und die Antidemokraten nutzen jede Gelegenheit für ihre Hetze. Als es den KWS noch nicht gab, hatte man halt nix zum blöken. Und die Spirale der Entdemokratisierung wird sich weiter drehen.................

Ich beobachte das ein nicht kleiner Teil sich in der Polizei eh mehr Befugnisse wünscht-Und diese angesichts einer hochgeputschten

"Terrorgefahr-und Sicherheitslage" von den Politschranzen zugesprochen wird, merke wo fühle sich Polizisten am wohlsten?

In einem Polizeistaat!

Statt mal Ursachenforschung zu betreiben warum es Angriffe auf die "Ordnungshüter" so "massenweise" gibt, verschärft

man einfach Gesetze wie in einer Diktatur (und ein Teil der Deutschen geht mittlerweile auch davon aus in einer zu leben!).

Wie soll man sich ohne Pfefferspray zB gegen angreifende gefährliche Hunde wehren???

Warum werden hier keine "Gesetze verschärft" zB. Einführung Hundeführerschein,Unbedenklichkeitsüberprüfung des Halters usw.?

Warum? Ganz einfach weil der Staat hier sich eine Steuereinnahme verbauen würde und dazu kommen noch Kosten für

Futter,Tierarzt usw. damit kann man Gewinn machen mit den Gaspüstern und Pfefferspray wohl nicht so.

Man kann auch statt eines Teleskopschlagstockes einen Gartenschlauch oder besser noch eine Fahrradpumpe oder ein

Teleskopeinbeinstativ verwenden, schwer nachzuweisen das es als "Waffe" vorgesehen ist wenn ein entspr.Fotoapparat oder

eine Videokamera mitgeführt wird.

 

Und noch eine Bitte liebe Bürger schreit nicht bei jeder Sch... nach dem starken Mann!

Und noch was wir haben es in der Hand ob immer mehr Überwachung stattfindet, warum geht ihr zum Rockkonzert wo

alle vorher gefilzt werden? Oder andere ähnl. Veranstaltungen?

Einfach nicht hingehen, dann gehen die Pleite! (ob ich nun son alten verschrumpelten Lindenberg oder

Mic Jagger sehe, und Fussball interessiert mich erst recht nicht)!

Der deutsche ist noch sogar so bescheuert das er sich am Ende für die Kontrollen bedankt....

Ignorieren die Leute am besten nicht grüßen (muss man nicht) wenn man wie sch...behandelt wird

muss man die auch wie solche behandeln.

Dieser Staat stellt heute 95 Jährige vor Gericht und sagt Ihnen 80ig jahre später sie hätten so oder so

handeln müssen-man sollte einige heutige Büttel gleich dazustellen!

Wenn die den Auftrag bekommen würden leute in Internierungslager zu treiben würden die das auch

tun!

Bearbeitet von rüdiger400

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