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IGNORED

Kleiner Waffenschein


Gast

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Es läuft, wie von der Politik geplant: Früher hat kein Schwein über "Gasmänner" geredet, jetzt, nach den letzten Gesetzesänderungen, sind es "Schusswaffen", und die Antidemokraten nutzen jede Gelegenheit für ihre Hetze. Als es den KWS noch nicht gab, hatte man halt nix zum blöken. Und die Spirale der Entdemokratisierung wird sich weiter drehen.................

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NDR-Artikel

 

Zitat:

 

Die Polizei sieht die Verwendung von Pfeffersprays und Schreckschusswaffen durch Privatpersonen kritisch. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa warnt davor, dass der voreilige Griff zu solchen Waffen angespannte Situationen noch verschlimmern kann. Außerdem seien sich viele Menschen nicht über die rechtlichen Folgen klar, erklärte LKA-Sprecherin Stephanie Weiß: "Der Einsatz von Pfefferspray oder auch einer Schreckschusswaffe ist immer eine Straftat, nämlich eine gefährliche Körperverletzung. Das ist immer nur in einer Notsituation gerechtfertigt. Man darf diese Waffe natürlich nicht einsetzen, wenn man einfach nur provoziert wird."

 

Grundsätzlich sind Pfeffersprays in Deutschland nur für die Abwehr von aggressiven Tieren zugelassen. Gegen Menschen dürfen sie nur im absoluten Notfall eingesetzt werden.

 

:lol:

Bearbeitet von Paddy85
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vor 2 Stunden schrieb tissi:

und die Antidemokraten nutzen jede Gelegenheit für ihre Hetze. 

 

Allerdings bekommen die auch Gegenwind wie schon lange nicht mehr. Darauf, dass "der Plan aufgeht" würde ich nicht viel wetten.

Die schaffen es, eine über Jahre sehr unpolitische Masse wieder in politische Diskussionen zu drücken - und die laufen nicht unbedingt in deren Sinne.

 

Das größte Problem derzeit ist, dass die Grünen anscheinend direkt von der Selbstabwicklung der SPD profitieren. Aber wenn die Sozis abserviert sind, werden auch die sich entzaubern. Die Zeit der Antidemokraten und einer Dikatur der Minderheit(en) geht vorbei.

 

Das spüren die und deshalb auch die schrillen Töne in der Medienwelt.

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Hi!

Dein letzter Satz ist das Entscheidende, und mich stört schon seitdem die Sache anfing durch die Medien zu gehen und überall für Sprays geworben wurde, dass niemand es für nötig hielt, mal auf die Rechtslage hinzuweisen.

Mir ist jedenfalls nie aufgefallen, dass mal geschrieben oder gesagt wurde, dass solche "Waffen" (nebenbei auch Gaspistolen etc mit sog. Kleinen Waffenschein) trotzdem nicht bei solchen Anlässen geführt werden dürfen und deshalb diese Scheinsicherheit trügerisch ist.

Das Versammlungsgesetz ist da ganz eindeutig!

Klar kann man sich auf den Standpunkt berufen, dass es besser ist gegen das VersG zu verstossen und damit eine schlimmere Beeinträchtigung abgewiesen zu haben.

 

Viele Grüsse

Mathi

Bearbeitet von Mathi
Ergänzung
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vor 3 Minuten schrieb John Marston:

Für Polizisten liegt dann wohl immer ein absoluter Notfall vor.

Echte Polizisten sind wenigstens noch formell vom WaffR ausgenommen. :closedeyes: Aber was ist mit den manchmal sogar besser als Polizisten mit Feuerwaffen ausgestatteten Büttel der Ordnungs- und Landratsämter?  :shok:

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vor 16 Minuten schrieb Mathi:

Mir ist jedenfalls nie aufgefallen, dass mal geschrieben oder gesagt wurde, dass solche "Waffen" (nebenbei auch Gaspistolen etc mit sog. Kleinen Waffenschein) trotzdem nicht bei solchen Anlässen geführt werden dürfen und deshalb diese Scheinsicherheit trügerisch ist.

Wer hat denn ein echtes Interesse daran?

Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Du darfst alles fast alles kaufen, aber nicht führen!

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

CS ist ab 14 Jahren frei, aber bei öff Veranstaltungen gibt es eh bei beiden Probleme.

 

Mit einem Tierabwehrspray hast du keine Probleme und kommst auch in keinem Fall mit dem Waffengesetz in Konflikt. (muss als solches gekennzeichnet sein)

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vor 8 Minuten schrieb Paddy85:

 

Mit einem Tierabwehrspray hast du keine Probleme und kommst auch in keinem Fall mit dem Waffengesetz in Konflikt. (muss als solches gekennzeichnet sein)

Das ist eben der große Trugschluss, denn kennst du den Unterschied zwischen Versammlungsgesetz und öff. Veranstaltungen?

Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät!

Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung!

Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät!

Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung!

Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.

 

Sagte ich doch. Bei Kennzeichnung ist es kein Reizstoffsprühgerät sondern ein Tierabwehrspray und somit auch was das Versammlungsgesetz angeht kein Problem.

 

Passendes Urteil - Tierabwehrspray keine Schutzwaffe

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vor 3 Minuten schrieb Paddy85:

 

Sagte ich doch. Bei Kennzeichnung ist es kein Reizstoffsprühgerät sondern ein Tierabwehrspray und somit auch was das Versammlungsgesetz angeht kein Problem.

 

Passendes Urteil - Tierabwehrspray keine Schutzwaffe

Hast du das Urteil auch richtig gelesen?

Dann würdest du auch über das "zunächst" stolpern, also eben keine Eindeutigkeit!:rtfm:

 

P.S.:

Ich hatte eine längere mündliche Auseinandersetzung mit einem Staatsanwalt zu diesem Thema, wo eigentlich der Tenor klar war, dass es sich hier eben um eine Waffe handelt, weil es als Reizstoffsprühgerät im WaffG benannt wird.

Ich konnte zwar meine Aussage "keine Straftat" begründen aber es bleibt immer ein Restrisiko, wie eben mit den Sportgeräten!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Würdest du dich mit unserer Rechtsprechung auskennen wüsstest du das dies die maximale Rechtssicherheit ist die du in Deutschland erwarten kannst. Absolut sicher bist du nicht mal mit einer Nagelfeile unterwegs.

Ich kann dir und allen anderen nur raten ihre Freiheiten zu nutzen, sich nicht selbst einzuschränken, da sich diese bei Nichtgebrauch abnutzen.

Diesbezüglich ist die gestiegene Zahl der kleinen Waffenscheine sehr zu begrüßen.

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vor 1 Minute schrieb Paddy85:

Würdest du dich mit unserer Rechtsprechung auskennen wüsstest du das dies die maximale Rechtssicherheit ist die du in Deutschland erwarten kannst. Absolut sicher bist du nicht mal mit einer Nagelfeile unterwegs.

Ich kann dir und allen anderen nur raten ihre Freiheiten zu nutzen, sich nicht selbst einzuschränken, da sich diese bei Nichtgebrauch abnutzen.

Ich kenne mich sehr wohl aus, aber wenn du deinen Beitrag selber lesen würdest, wirst du feststellen dass du dich widersprichst!

Und deinen Rat brauche ich wirklich nicht!

Nach 42 Dienstjahren und davon mehrere Jahre als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG schon gar nicht.

Da habe ich alles schon erlebt und auch durchgeboxt!

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Ich kenne mich sehr wohl aus, aber wenn du deinen Beitrag selber lesen würdest, wirst du feststellen dass du dich widersprichst!

Und deinen Rat brauche ich wirklich nicht!

Nach 42 Dienstjahren und davon mehrere Jahre als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG schon gar nicht.

Da habe ich alles schon erlebt und auch durchgeboxt!

 

Als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG hast du aber definitiv nicht mit Personen zu tun gehabt die ein Tierabwehrspray führten, weil es nicht vom WaffG erfasst wird.

Das wäre auch nach 100 Dienstjahren nicht anders.

 

 

 

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vor 4 Minuten schrieb Paddy85:

 

Als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG hast du aber definitiv nicht mit Personen zu tun gehabt die ein Tierabwehrspray führten, weil es nicht vom WaffG erfasst wird.

Das wäre auch nach 100 Dienstjahren nicht anders.

 

 

 

Du hast nichts begriffen!

 

P.S.:

Kannst du wohl auch nicht!

 

Bearbeitet von uwewittenburg
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