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Munition privat versenden - wie gesetzeskonform?


Wenemar

Empfohlene Beiträge

Mich interessiert, wie man als Privatmann ein paar hundert Patronen gesetzeskonform versendet.

Insbesondere:

Ist das Paket entsprechend zu kennzeichnen? Wenn ja, wie?

Ist das Transportunternehmen entsprechend zu informieren?

Kann mir irgendjemand Info liefern?

Mich interessiert strikt, was ist gesetzeskonform, nicht wie Ihr Munition versendet.

Und ja, ich habe vor langer Zeit mal Sachkunde gemacht und gerade die Suchfunktion benutzt.

Vielen Dank! Gruß Wenemar

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Mich interessiert, wie man als Privatmann ein paar hundert Patronen gesetzeskonform versendet.

Insbesondere:

Ist das Paket entsprechend zu kennzeichnen? Wenn ja, wie?

Ist das Transportunternehmen entsprechend zu informieren?

Kann mir irgendjemand Info liefern?

Mich interessiert strikt, was ist gesetzeskonform, nicht wie Ihr Munition versendet.

Und ja, ich habe vor langer Zeit mal Sachkunde gemacht und gerade die Suchfunktion benutzt.

Vielen Dank! Gruß Wenemar

Schau Dir die AGB´s der Versandunternehmen an. Einige versenden sowas nicht. Bei Verlust hast Du den schwarzen Peter!

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die meisten händler versenden gekennzeichnet und per dpd!

ich glaube aber mal gelesen zu haben, das dpd mun nur von händlern aus versendet, private aber nicht zulässt!

im schlechtesten (teuersten) fall mal bei overnite anfragen! die versenden ja auch waffen...

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Munition ist Gefahrgut der Klasse 1.4 S

Da muss ein Gefahrgutschein ausgefüllt werden, mit u. a. der Nettoexplosivmasse. (Pulver)

DHL hat es gänzlich ausgeschlossen, DPD befördert nur von Geschäft zu Geschäft. (b2b)

Für den Privatmann bleibt eigentlich nur noch Overnite.

Aber wie HangMan schon schrieb: TEUER

Wenn es eine einmalige Sache ist, und kleinere Mengen..........

Wenn ein normales Paket innerdeutsch auf Reisen geht, wird es nicht durchleuchtet.

Ja Gefahrgutkennzeichnung: ist ein auf der Spitze stehendes rotes Quadrat mit der Gefahrgutklasse.

Bearbeitet von rainers-messerwelt
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@reiners-messerwelt:

Bei mir hat DPD zugestellt, ich bin Privatmann, kein Geschäft.

Das ist angeblich nicht ok. Bekomme ich auch so und das ist auch völlig ok für mich, da ich meinem Geld nicht böse bin! Versenden musste ich noch nie. Der hier machts auch. http://www.waffenkurier-neu.com/ZUM-AUFTRAG-Patronen-fuer-Handfeuerwaffen/

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Vielen Dank für Eure Antworten. Nochmal: Ich wollte wissen, wie man als Privatmann in D Munition gesetzeskonform (und damit hoffentlich risikofrei im Sinne der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit) versendet.

AGB von Transportunternehmen helfen mir nicht zwingend weiter, da Firmen ggf. Munitionstransport in den AGB ausschließen, obwohl ein solcher Transport gesetzeskonform wäre.

Der Hinweis von callahan44er http://www.waffenkur...andfeuerwaffen/ erscheint mir interessant:

In deren Erläuterung steht:

"Vorschriften für den Versand von Munition!

Wie das Gesetz es fordert, sind die Pakete so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch Dritten keine Schäden entstehen. Der Absender hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass jegliche Schlussfolgerung zum Inhalt des Paketes augenscheinlich nicht erkennbar ist. Aufkleber, außer den Adressen, gehören nicht auf das Paket. Selbst die Worte Waffen oder Munition z. B. dürfen nicht im Adressfeld vorkommen. Der Karton muss völlig neutral ohne jeglichen Aufdruck sein, so wie es das Gesetz vorsieht. Die Abholung erfolgt am Tag nach Bestellungseingang und wird dann am darauffolgenden Arbeitstag in der Regel dem berechtigten Empfänger persönlich übergeben (§34 Abs. 1 Waffengesetz).

Nationaler Expressversand von Munition in Mindermengen:

Nach Auffassung des ADR können Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S (Munition) bis zu einem Gewicht von 5 kg von Express-Unternehmen (Kuriere) national befördert werden. Alle Vorschriften des ADR/RID/ADN bis auf deren Verpackungsrichtlinien 4.1.1.1 bis 4.1.1.8 können dabei vernachlässigt werden. Derartig begrenzte Mengen verpackter Güter, die üblicherweise den Vorschriften von ADR/RID/ADN unterliegen sind von der Vorschrift ausgenommen. Was in keinem Fall vernachlässigt werden kann, ist die besondere Verpackungsart auf diese Gegenstände. Nachzulesen unter „Verpacken Güterklasse I (4.1.5)“ im Internet.

Daraus lese ich zwischen den Zeilen, dass ich ein stabiles, ungekennzeichnetes Paket mit Kleinmengen an Munition zum nächsten Paketdienst bringen kann. Vielleicht verletzte ich deren AGB, aber waffenrechtlich relevant wäre es wohl nicht. Na ja, beruhigt bin ich nicht....

Gruß Wenemar

Bearbeitet von Wenemar
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