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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Wo ist der Zusammenhang mit "Nachtsichttechnik" und Schalldämpfern sowie " halbaut. Büchsen"?

Diese Aussage, wenn überhaupt so gemacht, zeugt lediglich von Unwissenheit, schon anfangend bei Begriffen.

Schau mal in die Berner Konvention und die BArtSchV. So weit ist das nicht hergeholt.

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Wer mich als Legalwaffenbesitzer entrechtet und enteignet, dem diene ich auch nicht in zB. Feuerwehr etc.....hier wäre, wenn alles andere versagt,vielleicht der letzte König von Sachsen ein Vorbild : " ...dann macht doch euren Dereck alleene!"

Meine Rede!

Die Jäger haben einfach Angst davor, auch mal die Zähne zu zeigen.

Die Jagd auf Wildschweine komplett einstellen! Begründung: Die Nachsuche auf Schwarzwild ist zu gefährlich mit Repetierer. Es mögen bitte in Zukunft Forstbeamte erledigen.

Fallwild möge die städtische Gemeinde entsorgen!

Die Jagd auf Rehwild nur noch für den eigenen Bauch!

Und den Füchsen nur noch hinterherwinken!

Ihr werdet mal sehen, wie schnell sich die Lage entspannt!

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Meine Rede!

Die Jäger haben einfach Angst davor, auch mal die Zähne zu zeigen.

Die Jagd auf Wildschweine komplett einstellen! Begründung: Die Nachsuche auf Schwarzwild ist zu gefährlich mit Repetierer. Es mögen bitte in Zukunft Forstbeamte erledigen.

Fallwild möge die städtische Gemeinde entsorgen!

Die Jagd auf Rehwild nur noch für den eigenen Bauch!

Und den Füchsen nur noch hinterherwinken!

Ihr werdet mal sehen, wie schnell sich die Lage entspannt!

DAS wäre auch die passende Reaktion!

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Ich bin zwar auch von Natur aus Pessimist, aber die Behörden haben hier ein echtes Problem:

Ohne Zweifel führt hier das Gericht nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch das Bundeskriminalamt vor.

Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamt stellen "Titel" dar.

Die können nicht einfach beiseite geschoben werden.

Der Wortlaut des Gesetzes ist auch ein anderer!

Die Ämter setzen sich voll in die Nesseln, wenn sie anfangen Verwaltungsakte zu widerrufen.

Und nach meiner Meinung wissen die verantwortlichen Sachbearbeiter das bereits!

Es gibt ja auch noch §48VVerfG

Rücknahme rechtswidriger Bescheide.

3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat. Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.

Bearbeitet von Gast
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Deutsche Rechtsprechung vermag wahrlich erstaunliches, da hat man doch glatt mit nem Urteil die weltweit größte Kriminelle Organisation mit mindestens

170 000 Mitgliedern gegründet, <_< da ist die Mafia ja ne kleine Schlägertruppe dagegen. :grin:

Ich darf daran erinnern, dass DJV und einige Unternehmen der Waffenbranche versucht haben, mit einem miserablen Gesetzentwurf (der jetzt im Verfahren ist) an die 370.000 Jägerinnen und Jäger ab dem Jahre 2018 umfassend zu kriminalisieren, und zwar schon vor diesem seltsamen (und in der Tat schlimmen) Urteil des BVerwG. Das scheint aber aber viel weniger Leuten her bewusst zu sein. Leute, diesen Gesetzentwurf hat sich so nicht das BMEL ausgedacht, der Anstoß und das massive jahrelange Drängen und immmer wieder erneute Drängen kamen von außen. Macht euch das bitte klar.

Carcano

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Das hat schlichtweg technische Gründe in der modernen Informationstechnologie. Du weißt schon... elektronische Rechenmaschinen... auch "Computer" genannt. Ist ein ganz modernes Ding.

Man könnte es anders programmieren, wenn man es denn wollte und beherrschte ... ;)

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...irgendwo in Niedersachsen.

Das Urteil wurde den unteren Jagd- und Waffenbehörden im Kreis von der zuständigen Aufsichtsbehörde kommentarlos per Mail zugestellt. Die weitere Vorgehensweise ist den Ämtern noch nicht vorgegeben worden, mit dem Hinweis, dass man auf Weisungen aus dem MI wartet.

Das wird wohl für die nächste Zeit das Entscheidende sein - wie reagieren die Innenministerien der Länder als oberste, für den WaffG-Vollzug zuständige Stellen?

Auch wenn sich das Beispiel Niedersachsen jetzt noch einigermaßen offen bzw. neutral anhört....

Bei einigen "typischen" rot-grün regierten Ländern bzw. dortigen roten/grünen Innenministerien habe ich da ein mulmiges Gefühl.

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Genau, Schwarzwildjagd ist nur noch mit Vollautomaten, Gurtzuführung, Nachtzieloptiken und SD möglich!

Dazu Streichung des Bedürfnis-Prinzips und wegfall des Jagdscheins.

Jetzt kommt wieder der Unsinn man muss das maximale verlangen um überhaupt was zu bekommen...absolut zielführender Plan.

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Die Jagd auf Wildschweine komplett einstellen! ..... Es mögen bitte in Zukunft Forstbeamte erledigen.

Bei mir in der Gegend sind etliche Forstbeamte mit dem HK SL7 ausgerüstet. Schien da zeitweise recht beliebt zu sein.

Also... auch wieder nix.

Bearbeitet von karlyman
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Mich erschreckt es immer wieder, wie sehr sich manche anscheinend verfogt fühlen oder überall länderübergreifende Verschwörungstheorien wittern...

Sorry, das Bundesverwaltungsgericht wollte von sich aus garnix, da hat ein Jäger geklagt, die Behörde hat es nach der ersten Instanz nicht auf sich sitzen lassen und ist weiter gezogen...

Und dann hat ein Richter sich da drangesetzt, mal die Gesetze angeschaut und hat diese auf seine Weise interpretiert und ein Urteil gefällt...Seine Interpretation der Dinge ist auch irgendwie nachvollziehbar wenn man sich das alles mal durchliest...

Jetz gilt es halt dagegen vorzugehen...Das das irgendwas mit der EU Kommission zu tun haben soll... :rolleyes:

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Ich darf daran erinnern, dass DJV und einige Unternehmen der Waffenbranche versucht haben, mit einem miserablen Gesetzentwurf (der jetzt im Verfahren ist) an die 370.000 Jägerinnen und Jäger ab dem Jahre 2018 umfassend zu kriminalisieren, und zwar schon vor diesem seltsamen (und in der Tat schlimmen) Urteil des BVerwG. Das scheint aber aber viel weniger Leuten her bewusst zu sein. Leute, diesen Gesetzentwurf hat sich so nicht das BMEL ausgedacht, der Anstoß und das massive jahrelange Drängen und immmer wieder erneute Drängen kamen von außen. Macht euch das bitte klar.Carcano

Denke es wäre hilfreicher den Gesetzentwurf in kurzen Eckpunkten darzstellen, kaum einer weiss worum es dort geht und welche Auswirkungen daraus resultieren.

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Wie gesagt: wenn Du es wissen willst, dann frag halt beim Gericht!

Ja, eben dies tut man (also ich) und spricht mit der Geschäftsstelle des 6. Senats. Das Häkchen "versendungsfähig" stand zuerst auch schon dran. Die beiden Damen waren - wie beim BVerwG oft üblich - sehr nett, ihr braucht sie also nicht mehr mit Anrufen löchern. ;-)

1. Beim Urteil 6 C 60.14 muss noch ein Leitsatz ergänzt werden. Leitsätze sind Zusammenfassungen des Gerichts für die Veröffentlichung und kein Teil des Urteils selbst; sie gehören weder zum Tenor noch zu den Gründen.

2. Beim Urteil 6 C 59.14 fehlte für die Veröffentlichung noch ein Empfangsbekenntnis, das ist aber jetzt gekommen.

Beide Urteil werden Montag früh (erstmals bzw. wieder) online gestellt.

Carcano, RA ;-)

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Mich erschreckt es immer wieder, wie sehr sich manche anscheinend verfogt fühlen oder überall länderübergreifende Verschwörungstheorien wittern...

Sorry, das Bundesverwaltungsgericht wollte von sich aus garnix, da hat ein Jäger geklagt, die Behörde hat es nach der ersten Instanz nicht auf sich sitzen lassen und ist weiter gezogen...

Und dann hat ein Richter sich da drangesetzt, mal die Gesetze angeschaut und hat diese auf seine Weise interpretiert und ein Urteil gefällt...Seine .

Der gleiche Senat hat auch schon dieses Urteil gefällt:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=111115U6C67.14.0

Diskussion:

http://forum.waffen-online.de/topic/443495-bverwg-kein-globaler-waffenschein-fur-bewachungsunternehmen/

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Es gibt ja auch noch § 48 VwVfG

Rücknahme rechtswidriger Bescheide.

Den gibt es, aber der gilt hier nicht. Weil § 45 WaffG vollständig verdrängende lex specialis ist. Wird leider so gesehen und gehandhabt. Ausnahmslos. Auch schon vor dem WaffG-2003 (damals war es § 47 WaffG-1976).

Bearbeitet von carcano
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Und dann hat ein Richter sich da drangesetzt, mal die Gesetze angeschaut und hat diese auf seine Weise interpretiert und ein Urteil gefällt...Seine Interpretation der Dinge ist auch irgendwie nachvollziehbar wenn man sich das alles mal durchliest...

Ich nehme jetzt Deinen Ball mal auf:

Mit der Urteilsfällung stellen konsequent sämtliche (ich wiederhole: sämtliche!) Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes betreffend der Halbautomaten im jagdlichen Bereich

rechtswidrige Verwaltungsakte dar!

Jetzt schaut Euch mal die Anzahl dieser rechtswidrigen Verwaltungsakte an! Ganz schön viele!

Die Konsequenz hieraus wäre, dass mit sofortiger Wirkung die gesamte Führungsriege des Bundeskriminalamtes

wegen der hohen Anzahl an rechtswidrigen Verwaltungsakte in den Ruhestand zu versetzen ist!

Und Tschüss Bundeskriminalamt!

Bearbeitet von Glückspieler
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Ja, genau so sieht es aus.... Da hat sich einer mal eben drangesetzt....

Naja, ohne mündliche Verhandlung hat der Mann halt einfach so gemacht wie er gedacht hat...Zu Ungunsten aller Jäger und somit auch irgendwie aller Waffenbesitzer...

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Ihr habt natürlich damit recht, dass die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 5 WaffG ein erhebliches Maß an Rechtswsicherheit für die Betroffenen bringen. Diese Bescheide sind Allgemeinverfügungen, werden also behandelt wie Verwaltungsakte. Sie sind bestandskäftig geworden.Sie könnten zwar im Nachhinein aufgehoben werden, müssen aber nicht. Dazu muss man freilich auf Seiten des BKA etwas geschmeidig sind, und die nachträgliche und völlig unvorhersehbare Rechtsprechungsänderung als Grund für die Option "Widerruf" (und nicht etwa Rücknahme) sehen. Dann kämen wir nämlich zu § 45 Abs. 3 WaffG, und von einem Widerruf kann dann abgesehen werden.

Carcano

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Nehmen wir mal an, die Innenministerien der Länder werden nun in Kürze tätig und weisen die Waffenbehörden an die Erlaubnisse auf die betroffenen Waffen zu überprüfen und ggf. zu widerrufen. Die meisten werden diesen Aufruf dann wohl auch tatenlos folgen, vermute ich.

Nun kommt es später tatsächlich zu einem Urteil des Verfassungsgerichts, dass das Urteil des BVerwG unrechtmäßig war.

Dann müsste doch auch in der Folge der Widerruf und der Einzug der Waffen unrechtmäßig gewesen sein.

Ich vermute nun, wenn man den Einzug widerspruchslos hingenommen hat, hat man Pech gehabt. Was kann bzw. sollte man tun, falls das droht? Welche Möglichkeiten hat man, außer einer Klage?


Gab es eigentlich einen Feststellungbescheid für eine H&K SL-8?

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Floppy, in diesem Fall solltest du selbst Klage gegen diese Verwaltungsmaßnahme einlegen. Dies verschafft Zeit, bis das BVerfG sein Urteil gefällt hat. Vielleicht setzt das Verwaltungsgericht die Entscheidung auch aus, bis in der Sache beim BVerfG entschieden ist.

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