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IGNORED

Lagerung Waffen + Munition


Vizefeldwebel

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Hallöchen, folgende fiktive Situation: Ein Sonderangebot Munition für Langwaffe wird erworben. Es passt nicht alles in den Munischrank. Ist eine Lagerung im A Teil eines AB Schrankes zusammen mit der passenden Langwaffe zulässig, wenn der Verschluss der Langwaffe im B-Innenfach gelagert wird? Danke!

Gruss VFW

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In dem Fall kaufst Du im Baumarkt eine möglichst große Geldkasette mit innenliegendem Schloß und legst die überschüssige Munition da rein. Oder einen Briefkasten, oder sowas... nur bei Behältern mit außenliegenden Schlössern oder Vorhängeschlössern solltest Du das vorher mit der Behörde abklären ob sie das als "gleichwertig" akzeptieren.

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Zur Waffe gehörige Munition darf nur im B-Innenteil gelagert werden!

Nein. Du meinst sicher etwas Richtiges, aber die Norm sieht und sagt das anders. Gerade bei älteren A-Schränken ist das häufig vorhandene separate "Munitionsfach" nicht B-klassifiziert und daher nicht zur Aufbewahrung eine Kurzwaffe zugelassen, ist mithin kein "B-Innenteil".

Genau deshalb hat § 13 Absatz 4 Satz 2 der AWaffV so umständlich formuliert.

Carcano

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... da ja die zur Munition gehörende Waffe nicht nutzbar wäre. Da lag ich falsch.

Das gibts, hinsichtlich der Aufbewahrung, nach deutschem WaffG nicht. Du lagst also falsch.

Beim Transport (erlaubnisfreiem Führen) is das auch irrelevant.

"nicht nutzbar" juckt den deutschen Gesetzgeber herzlich wenig....... bis garnicht!

.. das bleibt ne Waffe, egal in wieviele Teile Du sie zerlegst.

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Das gibts, hinsichtlich der Aufbewahrung, nach deutschem WaffG nicht. Du lagst also falsch.

Beim Transport (erlaubnisfreiem Führen) is das auch irrelevant.

"nicht nutzbar" juckt den deutschen Gesetzgeber herzlich wenig....... bis garnicht!

.. das bleibt ne Waffe, egal in wieviele Teile Du sie zerlegst.

Leider, leider ist das rechtlich so, ohne dabei Sinn zu machen.

(Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie das aussieht, wenn mich jemand mit

- `nem Glock-Griffstück,

- `ner Kammer von einem 98er (ok, taugt vielleicht noch als Schlagwaffe), oder

- `nem 6,35 Läufchen bedroht)

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  • 3 Wochen später...

Sind dreistellige Zahlenschlösser an Behältnissen für die Munitionsaufbewahrung statthaft? Z.B. an so einer Geldkassette:

http://www.ebay.de/itm/TrendLine-Geldkassette-mit-Zahlenschloss-blau-/291533747475

Das ist im Prinzip ein Stahlblechbehältnis mit innenliegendem Schwenkriegelschloss, nur wird der Schwenkriegel nicht mit Schlüssel sondern mit drei Zahlen gesperrt.

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@ Schwarzseher:

Wenn Du maximal 250 Schuß KK-Munition unterbringen willst, kannst Du so eine Kassette dem Gesetzestext nach verwenden. Da das Ding aber auch voll mit dem kleinen Finger weggetragen werden kann, würde ich mir das nochmal überlegen... zumal solche Kassetten für Einbrecher auch sehr interessant sind, weil sie darin Geld vermuten.

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Wenn Du maximal 250 Schuß KK-Munition unterbringen willst,

Das ist nur praktisch gemeint, hinsichtlich der Größe der Kassette, oder?

Bei 25 x 18 x 9 cm (= 4 Liter) dürften aber schon ein paar Schachteln GK-Munition bzw. Magazine reinpassen.

Ich würde die Kassette selbst zumeist mit in den B-Würfel legen, also kann sie nicht so einfach gestohlen werden. Mir erscheint sie nur praktischer als ein fest eingebautes Munitionsfach, zumal die alle wieder einen Schlüssel haben und ich möglichst ganz ohne Schlüssel auskommen möchte. Außerdem könnte man die ganze Kassette für den Munitionstransport zum Training mitnehmen.

In der WaffVwV habe ich gerade gelesen, dass innerhalb eines B-Schranks für die Munition sogar ein "festes verschlossenes Behältnis" ausreicht.

Wenn man jedoch so eine Geldkassette o.ä. eigenständig benutzt: Gab es denn bereits Fälle, wo zu einfach portable Aufbewahrungsbehältnisse als Verstoß gegen die Generalklausel zur Aufbewahrung gewertet wurden?

-----

§ 36

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

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Gab es denn bereits Fälle, wo zu einfach portable Aufbewahrungsbehältnisse als Verstoß gegen die Generalklausel zur Aufbewahrung gewertet wurden?

Sind mir nicht bekannt. Allerdings kenne ich auch niemanden, dem so eine kleine Büchse ausreicht. Die 4 Liter Innenvolumen sind nämlich nur nutzbar, wenn Du die Murmeln lose rein schüttest.

Wenn es Dir ausreicht, ist das so sicher in Ordnung. Wenn Du sagst Du legst die Kassette in den B-Würfel dazu, hast Du vermutlich nur eine Kurzwaffe, und daher nur ein Kaliber. Wenn Du dann wenig schießt, und häufig Munition kaufen gehst (zum teuren Einzel-Preis ohne Mengenrabatt), dann ist das so absolut in Ordnung. Ich vermute aber stark, daß Dir der Platz sehr bald nicht mehr reichen wird.

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Ich selbst habe auch mit einer solchen Geldkassette angefangen, fotografiert und dem WBK-Antrag beigefügt. War kein Problem. Reichte aber in der Tat nur für .22lfb,danach hab ich mir etwas größeres geholt:

http://www.amazon.de/QUIPO-Schlie%C3%9Ffachw%C3%BCrfel-Schlie%C3%9Ffachschrank-Schlie%C3%9Ffachschr%C3%A4nke-Umkleideschr%C3%A4nke/dp/B00XWJ1ZGY

Gabs bei Ebay damals aber für 44 Euro neu.

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Ich werde schon noch ein größeres Behältnis kaufen oder/und den A-Langwaffenschrank, der auch noch gekauft wird, mit Munitionsfach wählen.

Bei den separaten Behältnissen habe ich jedoch noch keines gefunden, das mir zusagt. Gefallen würde mir so eine knallrote Stahltruhe:

https://www.bauhaus.info/werkzeugkoffer-werkzeugboxen/stahlblechtragekiste-/p/11141700

Die ist aber nur für Vorhängeschlösser vorbereitet und müsste wohl erst schließtechnisch umgebaut werden.

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Habe auf die Schnelle nicht den Anbieter gefunden der mich beliefert hat, gibt es zu dem Preis aber auch an Privatkunden und mit Tragkraft 80 kg je Boden.

https://www.bueroschnaeppchen.de/Fluegeltuerenschrank-4-1-2-Ordnerhoehen-80-cm

Irgendwann kommen viele auf den Trichter das sie

- nicht nur ein oder zwei Kaliber lagern müssen und

- dass Einkauf in größeren Mengen auf Sicht Geld spart und

- man noch so einiges anderes Hobbyzeug darin gut verschlossen ist

Hauptsache man hat den Platz und das Wohlwollen der Regierung. ;=)

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