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IGNORED

Erfolgreiche Notwehr / Pfefferspray stoppt brutale Vergewaltiger


chute

Empfohlene Beiträge

Es geht um die Zulassung als erlaubtes Reizstoffsprühgerät nach Waffengesetz.

Nach WaffenG müssen Dinge wie Elektroschocker, Schreckschusswaffen und Reizstoffsprühgeräte eben bestimmte Grenzwerte einhalten und hinreichend harmlos sein, um eine Zulassung zu erhalten.

Entweder müsste man das Zulassungsverfahren ändern oder sich von dem Gedanken verabschieden, nur harmlose Mittel für den Selbstschutz der Bürger zu erlauben.

Daran traut sich aber niemand, im Gegenteil, das hat man durch das Verbot, Hieb- und Stoßwaffen zu führen, zuletzt nur noch weiter zementiert.

Alles ernsthaft gefährliche (=effektive) mit Waffeneigenschaft ist jetzt nicht mehr führbar, und mit dem Führverbot auch für bestimmte Messer, die dem Wesen nach gar nicht unter das Waffengesetz fallen, ist man noch einen Schritt weiter gegangen.

Ziel scheint das britische Recht zu sein, wo jeder Gegenstand automatisch illegal wird, wenn er nur mit der Absicht der Verteidigung geführt wird, egal ob Haarspray oder Schlüsselbund.

Für Behörden wie die Polizei gilt das WaffenG generell nicht, deren zulässige Zwangs- und Hilfsmittel werden einfach über die Polizeigesetze festgelegt.

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Ein aktueller Fall von letzten Freitag:

Mutiger Juwelier schlägt bewaffnetes Räuber-Trio in die Flucht

Drei Täter sind in das Juweliergeschäft eines 50-jährigen Münchners in der Westenriederstraße eingedrungen. Sie bedrohten den Ladeninhaber und seinen 22-jährigen Sohn mit einer Pistole und einer Axt. Jedoch gelang es dem Besitzer mit einer Gaspistole die drei Räuber in die Flucht zu schlagen.

http://www.focus.de/regional/muenchen/ueberfall-in-muenchen-mutiger-juwelier-schlaegt-bewaffnetes-raeuber-trio-in-die-flucht_id_5248523.html

Bearbeitet von JDHarris
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Sofort anzeigen die Sau, kann doch nicht sein, dass da ein Bürger das Gesetz in die eigene Hand nimmt und Selbstjustiz übt und dabei vlt. sogar noch die armen Jungs verletzt. Das Gewaltmonopol hat der Staat und nur der und kein anderer, wo soll das denn hinführen, wenn sich das jeder heraus nehmen würde.^^

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Es gibt auch einige Juweliere, die eine Kurzwaffe, die sie als Sportschütze/Jäger besitzen, legalerweise inerhalb ihres Ladens geladen am Mann tragen.

Das Risiko, auf einen bewaffneten Juwelier zu treffen, wäre aber natürlich für Räuber höher, wenn ohne Umwege legitimierweise Selbstschutz als Bedürfnis für den Waffenbesitz reichen würde; so wie das bei Einführung des Bedürfnisprinzips ja auch mal gedacht war.

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Das Risiko, auf einen bewaffneten Juwelier zu treffen, wäre aber natürlich für Räuber höher, wenn ohne Umwege legitimierweise Selbstschutz als Bedürfnis für den Waffenbesitz reichen würde; so wie das bei Einführung des Bedürfnisprinzips ja auch mal gedacht war.

Bist Du Österreicher? In Österreich ist Selbstschutz ein Bedürfnisgrund, wobei ich das Thema nur aus dem privaten Bereich kenne und nicht im beruflichen Bereich.

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