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IGNORED

Vorhandene Waffen auf andere WBK umschreiben lassen?


Floppyk

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Nun hat man im Laufe der Zeit so einige WBK voll bekommen und auch wieder einige Waffen verkauft und ausgetragen. Weiß jemand ob der SB die eine oder andere Waffe auf eine WBK gleicher Art und Farbe zusammenfassen kann?

Müssen WBK's abgegeben werden, wenn diese keine "aktiven" Einträge mehr haben?

Bei einer einzelnen gelben oder roten WBK sicher nicht, da man diese ja als Vorlage zum Erwerb benötigt.

Aber was ist mit der ersten gelben WBK, wenn eine angefangene gelbe Nachfolge-WBK ausgestellt ist?

Was ist mit grünen WBK's, die keine aktuellen Einträge mehr enthalten?

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Ich sehe schon, das wird wohl unterschiedlich gehandhabt.

Ich meine auch, eine grüne WBK kann man wohl nicht gehalten. Sie ist im Prinzip auch zu nichts nutze. Während die gelbe WBK ja auch vollgeschrieben noch als Einkaufslegitimation dienen kann. Ähnlich für eine Rote, da ja das einmal genehmigte Sammelgebiet genehmigt bleibt. Man wird sicherlich auch mal alle Waffen daraus verkaufen und später neu beginnen dürfen.

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Mein SB hat mich noch freundlicherweise darauf hingewiesen, dass bei einer Zusammenlegung WBK-Zeilen verloren gehen.

Sprich: Ein Dokument ist wieder eher voll, und es muß entsprechend früher ein neues Dokument beantragt werden...was natürlich wieder extra Geld kostet. Dafür war die Zusammenlegung kostenlos.

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gelbe WBK behält man weil kein Voreintrag nötig ist zum Kauf

Grüne wird eingezogen und evtl wieder ausgegeben wenn neuer Voreintrag gemacht wird.

So geschiehts in Schwelm

Frank

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Es wird wohl unterschiedlich gehandhabt, aber die Geister streiten sich nicht .... .

Die Geister schauen nämlich mal in den § 46 Abs. 1 Satz 2 WaffG, da steht drin, daß erloschene Urkunden zurückzugeben sind. Eine grüne WBK ohne eingetragene Waffen ist erloschen, es gibt nämlich - zumindest beim Sportschützen - keine Blanko-WBK (ja, wird unterschiedlich gehandhabt). Dem Jagdscheininhaber kann man sie jedoch belassen, weil die Eintragung einer später gekauften Waffe in die vorhandene WBK billiger ist als die ansonsten erforderliche Neuausstellung. Ist eine sog. "Obergefreitenlösung". Grundsätzlich aber gilt die o.g. Vorschrift.

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Laut Verwaltungsvorschrift darf man übrigens verlangen, jeden Waffeneintrag auf einer eigenen Urkunde zu bekommen. Dann entfällt die Diskussion auch. Streng genommen darf das auch nicht mehr kosten, da Urkunde und Erlaubnis nur wenig miteinander gemein haben. Leider sehen viele Ämter das anders.

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Laut Verwaltungsvorschrift darf man übrigens verlangen, jeden Waffeneintrag auf einer eigenen Urkunde zu bekommen. Dann entfällt die Diskussion auch. Streng genommen darf das auch nicht mehr kosten, da Urkunde und Erlaubnis nur wenig miteinander gemein haben. Leider sehen viele Ämter das anders.

Die WaffKostV sagt aber lediglich eine Gebühr für "Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".

Die Gebühr von 56€ darf also für jede Ausstellung genommen werden.

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Die WaffKostV sagt aber lediglich eine Gebühr für "Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".

Die Gebühr von 56€ darf also für jede Ausstellung genommen werden.

ich bezahle auf dem Amt 50€ für einen Voreintrag und 65€ wenn ich diesen auf einer neuen WBK haben möchte. Vermutlich sind die 15€ die Pauschale für das Papier und das Ausfüllen der Vorderseite.

Mehrere WBK'en haben zumindest am Anfang auch den Sinn, dass man noch mindestens ein originales Erlaubnisdokument hat, wenn das zweite für eine Eintragung auf dem Amt weilt. Das kann ja durchaus schon mal länger dauern. Ich habe auch Vereinskollegen, die trennen ihre WBKs nach Halbautomaten, Revolver und Pistolen - getreu dem Motto "werden eh voll"

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