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IGNORED

Dekowaffen, Änderungen verabschiedet


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Geschrieben

Ja, stimmt - so lange man keine Rechnung/Quittung erbittet).

Im "normalen" Handel, bei Auktionshäusern und -portalen ist der Nachweis des Kaufs hingegen kein Problem (bei eGun z.B. dürfte sich ein Ausdruck des Handelsvorgangs empfehlen, damit nach Jahren ggf. noch etwas "bei der Hand" ist).

Geschrieben

Im "normalen" Handel, bei Auktionshäusern und -portalen ist der Nachweis des Kaufs hingegen kein Problem (bei eGun z.B. dürfte sich ein Ausdruck des Handelsvorgangs empfehlen, damit nach Jahren ggf. noch etwas "bei der Hand" ist).

Richtig. Aber hier kann man aber auch lesen was passiert, wenn man über eGun Deko's kauft.

Geschrieben (bearbeitet)

Chapmen: Du argumentierst so, als seien die Verbote der letzten jahren rationalen Gründen entsprungen.

Zu deinem Bild:

Und nu ? Selbst wenn der bei Egun eine Kriegswaffen anbieten würde, macht dass doch noch lange nicht aus den 10 mio anderen Käufern eine suspekte Masse. Diese Weise zu denken ist gefährlich.

Welche Verbote? Ich beziehe mich einzig und allein auf Dekowaffen. Die dort im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen der Vorschriften im Bereich Deko sind aus rationalen Gründen erfolgt. Wer ein klein wenig Kontakt zu entsprechenden Behörden hat weiss das "Altdeko" insbesondere im Bereich Kurzwaffen sowie Teilesätzen nicht nur aus Sammelgründen sehr hoch bewertet werden.

Und wer sich ein wenig damit beschäftigt weiss das "Deko" zum Teil in anderen EU Staaten salopp gesagt lächerlich ist.

Das nicht alle egun Käufer rechtlich bewandert sind ist wohl klar, aber auch der Erwerb z.B. dieses Griffstücks im guten Glauben endet schnell negativ für den Erwerber.

Eindeutige, nachvollziehbare Richtlinien geben auch Sicherheit für den Käufer.

Insbesondere wenn diese EU weit standartisiert sind.

Ob diese in der Sache überzogen sind ist eine völlig andere Geschichte.

Oft genug finden sich hier threads in der Art von " hab da einen Teilesatz angeboten bekommen- darf ich den haben?"

Da beginnt dann das grosse Stammeln und die Versuche von Interpretationen der Gesetze.

Was du mir versucht mit deinen 10 mio Käufern zu erklären ist deine pesönliche Interpretation, nicht meine.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Qnkel aber behauptet:

Qnkel schrieb am 26 Dez 2015 - 12:29:snapback.png

Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9).

Da es eine Verordnung ist gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Q. ist rechtlich aber auch gar nicht von der Muse des Wissens geküsst. Weiß man, wenn man seine anderen Beiträge gelesen hat. ;)

Dieser Beitrag unterstreicht es noch mal.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Gehört dazu aber nicht ein Nachweis darüber, wann und von wem man eine Dekowaffe erworben hat?

Der Vorwurf dass eine Waffe nach dem Stichtag nach altem Standard (also unzulässig) umgebaut wurde, lässt sich logischerweise nur bei registrierten Waffen erheben.

D.h. wenn du 2018 eine "Altdeko" kaufst, die bis 2017 in einer WBK stand, gibt es wohl Ärger.

Trotzdem frage ich mich ob es nicht auch eine Art Enteignung ist wenn man Gegenstände, die man rechtmäßig besitzt, nicht mehr verkaufen darf.

Geschrieben

Q. ist rechtlich aber auch gar nicht von der Muse des Wissens geküsst. Weiß man, wenn man seine anderen Beiträge gelesen hat. ;)

Dieser Beitrag unterstreicht es noch mal.

Gut, der Verordnungstext gibt zur Geltung folgendes wieder:

Artikel 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 8. April 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Dezember 2015

Geschrieben

Wenn ich das durchlese, wird es damit enden, das jeder der eine Deko hat die nicht diesen Bestimmungen entspricht, diese vor x Jahren legal irgendwo gekauft hat und leider keinen Beleg mehr hat. Dazu wird der Staatsapparat wieder ein Bestätigungsfeld finden um diejenigen aus zu machen die Deko verkaufen die nicht diesen Bestimmungen entsprechen.

Und schon ist Europa sicherer geworden und werden die Terroristen aufhören auf dem Schwarzmarkt sich mit Kriegsmaterial ein zu decken. Und für den Rest werden ein paar Findige sich darauf besinnen, das man mit einer Drehbank im Hinterhof eigentlich ohne auf zu fallen zuschiessende MP's bauen kann.

Geschrieben

Eigentlich betrifft diese neue Regelung rechtliche keine Privatperson, sofern Altbestand davon nicht berührt ist. Denn neuere Dekowaffen werden dann nach den neuen Bestimmungen entsprechend deaktiviert und an Privat verkauft.

Geschrieben

Wenn ich das durchlese, wird es damit enden, das jeder der eine Deko hat die nicht diesen Bestimmungen entspricht, diese vor x Jahren legal irgendwo gekauft hat und leider keinen Beleg mehr hat. ....

Der Beleg findet sich in Form von Stempeln auf der Waffe selbst.

Geschrieben

Der Beleg findet sich in Form von Stempeln auf der Waffe selbst.

Soweit ich das verstehe was du schreibst, sagt der Stempel nur das die Waffe zum Zeitpunkt X, nach der Norm Y desaktiviert wurde, nicht wann sie gekauft und verkauft wurde.

Geschrieben

Naja....der Abzugmechanismus muss bei Pistolen wohl nicht mehr abgeändert werden.

Spannen und Abschlagen sollte nach den EU Vorschriften wohl möglich sein.

Ich denke aber, dass unsere Politiker das in Deutschland wohl ändern werden.

Ein EU weites, gleiches Gesetzt wird es bestimmt nicht geben, kann es auch nicht geben, bei den Oberbedenkenträgern die wir

im Land haben

Geschrieben

Es ist ja auch ganz unerheblich, wann eine abgeänderte Waffe erworben wurde.

Wichtig ist nur die regelkonforme Unbrauchbarmachung.

Nicht ganz, wenn du das Zeugs nicht mehr verkaufen darfst. Die Regelung hat nur Hand und Fuss, wenn das Deko nach alter Machart nicht mehr weiter verkauft werden kann, sonst steigen nur die Preise (falss es wirklich möglich sein sollte. so altzeugs zu reaktivieren)

Geschrieben

"Artikel 1


Geltungsbereich


1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.


2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht."



Die ganze Debatte über "nicht-mehr-Veräußern/Verschenken" bezieht sich ja wohl auf diesen Passus der EU-Verordnung.


Ist aber unter "In-Verkehr-bringen" üblicherweise nicht nur das erstmalige "In-die-Welt-setzen" des Artikels (= in diesem Fall als deaktivierte Waffe) zu verstehen (und somit eben nicht das Weiterveräußern bzw. die Weitergabe)?


Geschrieben (bearbeitet)

Würde vorraussetzen das es bis zum April in nationales Gesetz umgesetzt wird.

Passt sehr gut zu der vom BMI angestrebten Überarbeitung oder netter: "Korrektur" des Waffg. ......

Bei den angestrebten Korrekturen sind Änderungen der Richtlinien für Dekowaffen noch das kleinste Übel.




Ist aber unter "In-Verkehr-bringen" üblicherweise nicht nur das erstmalige "In-die-Welt-setzen" des Artikels (= in diesem Fall als deaktivierte Waffe) zu verstehen (und somit eben nicht das Weiterveräußern bzw. die Weitergabe)?

Analog zum Beschussgesetz : Nein.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Die ganze Debatte über "nicht-mehr-Veräußern/Verschenken" bezieht sich ja wohl auf diesen Passus der EU-Verordnung.

Ist aber unter "In-Verkehr-bringen" üblicherweise nicht nur das erstmalige "In-die-Welt-setzen" des Artikels (= in diesem Fall als deaktivierte Waffe) zu verstehen (und somit eben nicht das Weiterveräußern bzw. die Weitergabe)?

Steht auch explizit in den Gründen oben drüber.

"In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden."

Geschrieben

..

Ist aber unter "In-Verkehr-bringen" üblicherweise nicht nur das erstmalige "In-die-Welt-setzen" des Artikels (= in diesem Fall als deaktivierte Waffe) zu verstehen (und somit eben nicht das Weiterveräußern bzw. die Weitergabe)?

Nein, das betrifft nicht das "erstmalige" Abgeben.

(Chapmen war schneller.)

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