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IGNORED

Gaswaffe zur Selbstverteidigung - Welche Munition?


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Geschrieben

Nein,

die Story ist die, dass einem der Böse schon eine echte Feuerwaffe unter die Nase hält und einer glaubt, sich dagegen wirksam mit einer SSW wehren zu können, weil er es so geübt hat. :gaga:

Die SSW hat bei der SV zwei Hauptfunktionen: Abschrecken (Bluff) und Signalgeber (es soll nach Menschen geben, die die Polizei rufen, wenn plötzlich in ihrer Nähe geschossen wird). Die Wirkung einer direkten Abwehr durch Reizstoffe ist wohl eher bescheiden.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Wenn man davon ausgeht, dass der Überfallende eine scharfe Schusswaffe hat, so wird er sie schon bei Anbahnung des Überfalles schussbereit haben.

Wenn dem so ist, scheidet auch die Verteidigung mit einer scharfen Waffe nahezu aus.

Weiter wäre unter obiger Prämisse auch eine Verteidigung mit Messer, Schlagstock, Spray...oder einer superduper Kampfsportart, aussichtslos.

Geht man von einem Täter mit Messer, Baseballschläger, oder purer Körperkraft aus, könnte eine SSW durchaus eine gewisse abschreckende Wirkung haben.

Die Wirkung des CS (oder besser) OC ist sicherlich nicht mit der eines Projektils vergleichbar, "schön" und weiteren Handlungen förderlich ist so ein OC-Stoß ins Gesicht aber nun auch nicht gerade....

Geschrieben

Wenn man davon ausgeht, dass der Überfallende eine scharfe Schusswaffe hat, so wird er sie schon bei Anbahnung des Überfalles schussbereit haben.

Wenn dem so ist, scheidet auch die Verteidigung mit einer scharfen Waffe nahezu aus.

Weiter wäre unter obiger Prämisse auch eine Verteidigung mit Messer, Schlagstock, Spray...oder einer superduper Kampfsportart, aussichtslos.

Geht man von einem Täter mit Messer, Baseballschläger, oder purer Körperkraft aus, könnte eine SSW durchaus eine gewisse abschreckende Wirkung haben.

Die Wirkung des CS (oder besser) OC ist sicherlich nicht mit der eines Projektils vergleichbar, "schön" und weiteren Handlungen förderlich ist so ein OC-Stoß ins Gesicht aber nun auch nicht gerade....

Inhaltlich kaum etwas Anderes schrieb ich bereits hier:

Naja,

bei der restriktiven Vergabe von Waffenscheinen, leisten es sich auch so einige "Böse" nur mit einer SSW zu rauben. Wobei ein SSW-Duell recht sinnbefreit wäre. Grundsätzlich gilt auch bei SSW, dass das größere Kaliber ggf. das bessere Kaliber ist. Vor Jahrzehnten gab es in den alten IWS mal Versuche mit der Reichweite von Reizgaspatronen für SSW. Alles nicht überwältigend und Dein Feind ist der Wind. SSW erzeugen anders als moderne Sprühgeräte einen Reizstoffnebel. Dieser wird sehr schnell vom Wind weg geweht oder im schlimmsten Fall auf einem zu geweht.

Eine SSW kann noch für Omi etwas sein, um einen ungeschickten Handtaschenräuber zu vertreiben. Sobald die Gefahr besteht es mit professionelleren Personen zu tun zu bekommen, ist eine SSW wohl eher kontraproduktiv.

Alles andere dürfte hilfreicher sein, wobei außer mit Gegenständen und Tieren des täglichen Bedarfs sowie zugelassenen Reizstoffsprühgeräten man sehr schnell in Konflikt mit §42a WaffG geraten kann. Vielleicht doch einfach die Menge des Bargelds reduzieren, z.B. durch (bestätigten) Bundesbankscheck, oder häufigeres Wegbringen und natürlich keine berechenbaren Routinen entwickeln.

Dein

Mausebaer

Also auf die Trollfutterbegründung werde ich nun wirklich langsam neugierig.

Euer

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)

Verwandter von mir wurde auch mal versucht von 2 Herren beraubt zu werden. Revolver gezogen. Da haben die 2 gesagt vor gaswaffen hätten sie keine Angst. Ein Schuss ins gras zwischen die füße konnte die 2 dann doch überreden die Flucht zu ergreifen.

Ich persönlich würde aber eher zu einem teleskopschlagstock greifen. Das Geräusch des ausfahrens ist schon beeindruckend. Natürlich nicht so ein teil für 50 Euro wo du dich selbst mit blamierst.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben (bearbeitet)

so viele Antworten, aber keine einzige auf seine Frage.

Die Munition von Deinem Link wird schon funktionieren, aber es gibt halt nur einen Knall.

Es gibt von Wadie Pepper- Flash Patronen. Funktionieren wie der Name schon sagt, mit Knall, Blitz und Pfeffer. Gut geeignet um Tiere jeder Art abzuwehren. Die scheinen mir noch am wirkungsvollsten für eine Schreckschuss Waffe.

Bearbeitet von Bender
Geschrieben

Ich persönlich würde aber eher zu einem teleskopschlagstock greifen. Das Geräusch des ausfahrens ist schon beeindruckend. Natürlich nicht so ein teil für 50 Euro wo du dich selbst mit blamierst.

Keine Angst, der Staat ist seiner Fürsorgepflicht für Kriminelle längst nachgekommen und hat ein Führverbot für die Dinger ausgesprochen.

Als LWB riskiert man damit leider seine Zuverlässigkeit.

Gäbe es bei mir diesen Punkt nicht, würde ich führen. Wenn sich schon die Regierung einen Dreck um die Gesetze dieses Landes schert, warum sollte ich es dann tun?

Geschrieben

Zuverlässigkeit ist bei der zweiten owi in Gefahr. Ja das stimmt.

Streng genommen ist die Zuverlässigkeit auch schon bei der ersten Owi in Gefahr...

Im Gesetz steht: "wer wiederholt oder gröblich gegen..."

Geschrieben (bearbeitet)

Nichts mit Trollfutter, manchmal muss man(n) Fehler eingestehen! Das war hier von mir deplatziert, war im falschen Thread. Ich sollte abends halb eingeschlafen nicht mehr schreiben. Sorry nochmal!

Ich hatte katholischen Religionsunterricht. Ich habe Verzeihen gelernt. ;)

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

Und warum soll ein Verstoß gegen 42a gröblich sein?

Weil er zur Unzuverlässigkeit führen kann, wenn er nur gröblich genug ist ;)

Dazu zählt unbedingt sein zu erwartender Umgang mit Waffen und Munition. Da ist man mit SRS sehr schnell in dieser Nähe gelandet.

Geschrieben

Immerhin bist du bei verbringen des Geldes auf der Arbeit. Hier mal ein paar Dinge dazu. Obs für dich zutrifft ?

https://www.vbg.de/apl/uvv/68/19.htm

Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas- Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig (§19 Abs. 4).


Quelle: http://www.secupedia.info/wiki/DGUV_Vorschrift_23#ixzz3rscKFHnO
Lizensiert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (http://www.secupedia.info/wiki/SecuPedia:Lizenzbestimmungen)

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