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IGNORED

WSK nun nur noch temporär und plus Vorlage erste Hilfe?


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Geschrieben

Verwundert habe ich mir die Augen gerieben.

Der Oldenburger Schützenbund hat unter Aus- und Weiterbildung ein Anmeldeformular zur Sachkundeausbildung veröffentlicht:

http://www.oldenburger-schuetzenbund.de/index.php?id=13

(Rubrik Aus- und Weiterbildung -> Anmeldung für Sachkunde-Ausbildung)

Offenbar handelt es sich nicht um einen Lehrgang zur Schulung verbandsinterner Ausbilder, die dann die WSK-Schulung leiten sollen, sondern einen Antrag zur ganz normalen WSK-Schulung für Schützen. Dieses auch klar zur Abgrenzung von Schießleiterkursen.

Seit wann ist für "normale" WSK-Teilnehmer ein Nachweis zur Ersten-Hilfe notwendig?

Und seit wann wird so ein WSK Zeugnis nach bestandener Prüfung nur bedingt ausgehändigt und ist an die fortgeführte Mitgliedschaft in diesem Verband abhängig?

Das war mir bislang neu und das kannte ich bestenfalls nur von Schießleiterausweisen.

Das Gefährliche an dieser Bedingung ist ja, dass man mit Austritt aus dem Verband und der verlangten Abgabe des Sachkundezeugnisses keinen Beleg zur Sachkundigkeit hat und u.U. sogar Schwierigkeiten mit noch im Besitz befindlichen Waffen bekommen könnte. Bzw. man ist mit einem gewünschten Wechsel des Verbandes als Waffenbesitzer gezwungen, dann eine WSK nochmals und an anderer Stelle abzulegen.

Offenbar auch keine nagelneue Bedingung. Das Formular hat das Erstellungsdatum vom 05.01.2007, ist also schon älter.

Gibt es ähnliche Klauseln auch bei anderen Verbänden? Neue gesetzliche Vorgaben in dieser Richtung sind mir nicht bekannt.

Vermutlich hat das auch einen Grund, der hier im norddeutschen Raum dem NWDSB zu schaffen macht.

Der NWDSB hat bekanntlich ein Schießleistungszentrum in Bassum gebaut. Da haben die sich tüchtig verkalkuliert und fordern über den angegliederten Vereinen einen zusätzlichen Beitrag. Das ist vielen Vereinen sauer aufgestoßen und haben die Zugehörigkeit zum DSB aufgekündigt und sich anderen neuen Verbänden angeschlossen, wie unser Verein den Wechsel zum Schützenbund Weser-Ems durchführen wollte. (Ist mangels Mehrheiten abgelehnt worden.)

Nun hat zwar der Schützenbund Weser-Ems schon im Vorfeld bekannt gegeben, dass er alle Zeugnisse anderer Verbände anerkennen will und den Mitgliedern der Vereine zumindest in dieser Angelegenheit keine Nachteile bereiten will. Vielleicht ist deswegen der OSB dazu übergegangen, die von ihm ausgestellten Zeugnisse zurück zu fordern, damit diese für (zwangs-)gewechselte Mitglieder nicht mehr nutzbar sind.

Geschrieben

hallo,

das waffengesetz sieht weder eine verküpfung der gültigkeit mit der mitgliedschaft im verband vor, noch hat die waffen - SACHKUNDE irgend etwas mit einer erste hilfe schulung / ausbildung zu tun.

diese beiden vorgaben sind "frei erfunden" und eigentlich ein NO GO !

bei anderen verbänden gibts den quatsch so nicht !

see you on stage !

handgunner

Geschrieben

Hallo Floppyk,

Behalt deine Nachweise.Was will der OSB den tun wenn du sie behälst? Dich Verklagen? Grins

Du kannst ihnen ja eine Kopie deiner Scheine zu senden.Die kann der OSB ja unter die Rubrik ausgetretene Mitglieder abheften!!

Ein merkwürdiger Versuch seine Leute bei der Fahne zu halten.

Piet

Geschrieben

Ich habe mehrere WSK-Zeugnisse und bin ja selbst Lehrgangsträger mit verbandsunabhängiger st. Anerkennung.

Mich wundert nur diese Auflage des OSB und zweifele an der Rechtmäßigkeit. Schließlich hat der Teilnehmer für Kurs und Prüfung bezahlt und eine Leistung nachgewiesen. Es kann nicht sein, dass der OSB das Zeugnis wieder einfordert, zumal eine einmal abgelegte WSK-Prüfung prinzipiell lebenslang gültig bleibt.

Ein Führerschein kann ja auch nicht widerrufen werden - strafbare Verfehlungen ausgenommen, die aber im Gesetz definiert sind.

Geschrieben

Ich habe mehrere WSK-Zeugnisse und bin ja selbst Lehrgangsträger mit verbandsunabhängiger st. Anerkennung.

...

Es kann nicht sein, dass der OSB das Zeugnis wieder einfordert, zumal eine einmal abgelegte WSK-Prüfung prinzipiell lebenslang gültig bleibt.

Ein Führerschein kann ja auch nicht widerrufen werden - strafbare Verfehlungen ausgenommen, die aber im Gesetz definiert sind.

1. Dito. Abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit - keine Frage. Die WSK läuft dann ab, wenn Du abläufst...

2. Vielleicht erwarten die ja, daß Du bei Austritt alles wieder aus deinem Hirn löschst und den Wisch zurückgibst ?

Ernsthaft: Ich sehe das, wie von Vorredners schon bezeichnet, als gaaaaanz billige und schäbige Masche, ihre Leuts bei der Stange zu halten.

3. Etwas unglücklicher Vergleich, denn: mit dem neuen Plastikführerschein können erteilte Fahrerlaubnisse bezw. deren Umfang auch beispw. bei Erreichen gewisser Altersstufen ihre Gültigkeit verlieren oder eingeschränkt sein. Die genauen Details kann ich dir auch nicht auseinanderdividieren, aber da gibt es bestimmte "Knack"punkte.

Geschrieben

3. Etwas unglücklicher Vergleich, denn: mit dem neuen Plastikführerschein können erteilte Fahrerlaubnisse bezw. deren Umfang auch beispw. bei Erreichen gewisser Altersstufen ihre Gültigkeit verlieren oder eingeschränkt sein. Die genauen Details kann ich dir auch nicht auseinanderdividieren, aber da gibt es bestimmte "Knack"punkte.

Ok, dann nehmen wir das Jagdzeugnis nach bestandener Prüfung und Wegnahme bei Austritt aus dem Hegering bzw. der Kreisjägerschaft, die den Jagdkurs veranstaltet hat.

Das trifft es eher, auch weil beides bundesweit anerkannte und lebenslang gültige Prüfungszeugnisse sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Entweder Verband über WaffG aufklären, SB informieren oder WSK woanders ablegen. Das wären meine ersten Erwägungen. Verbände geben gerne (unverständlicherweise!) mal eins obendrauf. Der BSSB wollte vor kurzem noch, bei Beantragung einer KW Kontingentwaffe, dass mit einer KW mindestens 18 mal (übers Jahr hinweg usw.) geschossen werden muss. Im neuen Antragsformular haben sie diesen Passus dann weg gelassen. Vielleicht hatten sie die Diskussion im Gun-forum mitgelesen.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Einschlägig sind die §§ 7 WaffG und 1-3 AWaffV. Demnach wird die Sachkunde durch ein Zeugnis des Prüfungsausschusses oder eine Bescheinigung bzw. durch Eintrag in das Prüfungszeugnis der Prüfungskommission bestätigt.

Eine Lizenz kann der Oldenburger Schützenbund in dieser Sache gar nicht erteilen. Dazu müsste der Sachkundelehrgang ein exklusives, geschützes Rechtsgut sein, das der Oldenburger Schützenbund besitzt und per Lizenzvertrag mit dir teilt.

Ich verpflichte mich, nach Beendigung meiner Mitgliedschaft im Verein bzw. des DSB, die Sachkunde – Lizenz dem OSB zurückzugeben.

Damit könnte gemeint sein das du einen speziellen Ausweis bekommst, wie den Mitgliedsausweis. Den gibt man beim Ausscheiden ja auch zurück.

Wenn du den in den Händen hältst verlange bitte nach den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisen oder behalte ihn nach dem Ausscheiden solange bis dir der gesetzlich geforderte Nachweis ausgehändigt wurde.

Den Erste Hilfe Kurs zu fordern finde ich gar nicht schlecht. Dann weiß wenigstens jemand was mit dem EH-Kasten auf dem Stand zu machen ist wenn es drauf ankommt. Aber das ist nur meine Meinung.

Geschrieben

Einschlägig sind die §§ 7 WaffG und 1-3 AWaffV. Demnach wird die Sachkunde durch ein Zeugnis des Prüfungsausschusses oder eine Bescheinigung bzw. durch Eintrag in das Prüfungszeugnis der Prüfungskommission bestätigt.

Eine Lizenz kann der Oldenburger Schützenbund in dieser Sache gar nicht erteilen. Dazu müsste der Sachkundelehrgang ein exklusives, geschützes Rechtsgut sein, das der Oldenburger Schützenbund besitzt und per Lizenzvertrag mit dir teilt.

Damit könnte gemeint sein das du einen speziellen Ausweis bekommst, wie den Mitgliedsausweis. Den gibt man beim Ausscheiden ja auch zurück.

Wenn du den in den Händen hältst verlange bitte nach den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisen oder behalte ihn nach dem Ausscheiden solange bis dir der gesetzlich geforderte Nachweis ausgehändigt wurde.

Den Erste Hilfe Kurs zu fordern finde ich gar nicht schlecht. Dann weiß wenigstens jemand was mit dem EH-Kasten auf dem Stand zu machen ist wenn es drauf ankommt. Aber das ist nur meine Meinung.

Einspruch

Einen Mitgliedsausweis ist nicht mit einem Zeugnis zu vergleichen. Denn der Ausweis bestätigt eine Zugehörigkeit und evtl. eine bezahlter Beitrag zur Mitgliedschaft. Ausweise werden immer nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückgefordert, damit der Inhaber nicht nach Austritt eine bestehende Mitgliedschaft vorgaukeln kann. Um das zu verhindern hat der Verein gar keine andere Möglichkeit, als den Ausweis zurück zu fordern.

Ein Zeugnis bescheinigt aber eine vom Inhaber erbrachte Leistung, die meistens nicht allein käuflich zu erwerben ist. Also ein Dokument für einen Fleiß- oder Leistungsnachweis.

Das ist schon ein wichtiger Unterschied.

Geschrieben (bearbeitet)

Und bei solchen Verbandsgehirnfürzen erhoffen sich tatsächlich manche Menschen gerade von denen dann Mithilfe bei der Liberalisierung des WaffG ? Alter Verwalter... DSB halt. ^^

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Gut, danke für eure Meinungen.

Ich denke, alle sind mit mir einer Meinung. Gesetzlich hat sich da für den Schützen und dessen Anforderungen an die WSK nichts geändert.

Eine gesetzliche Forderung eines Erste-Hilfe Nachweises gibt es nicht.

Die geforderte Rückgabe des WSK Zeugnisses nach Austritt ist schon ein Hammer, der aber auch nicht im Gesetz nachzuvollziehen ist. Das ist offenbar nur eine zweifelhafte und komische Idee des Verbandes. Damit scheint er auch allein da zu stehen.

Es ist sicher ein guter Ratschlag dieser Forderung nicht nachzukommen. Denn ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Forderung in letzter Konsequenz auch durchsetzbar ist. Das insbesondere, weil die Rückgabe des Zeugnisses für den Waffenbesitzer Konsequenzen haben könnte und aus dieser Sicht unzulässig sein dürfte.

Geschrieben (bearbeitet)

..... mich wundert, dass seit 2007 offensichtlich hunderte den Antrag so unterschrieben haben. Ob derlei Verpflichtungserklärungen überhaupt Konsequenzen haben können, sollten unsere Juristen klären.

Ebenso abenteuerlich finde ich die Bedürfnisbescheinigung - nach meinem Verständnis hat der Verband ausschließlich das Bedürfnis zu bescheinigen.

Viele Grüße

sundance

P.S. Vermute, die Sachkundebescheinigung ist tatsächlich zurückzugeben - hat allerdings keinerlei Konsequenzen, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Die Sachkunde wurde nachgewiesen und hat Bestand.

Bearbeitet von sundance
Geschrieben

"Guten Tag, ich bin ihr neuer Sachbearbeiter. In Ihrer Akte ist gar keine Kopie Ihrer Sachkundebescheinigung von damals (mehr?) vorhanden. Da müssten Sie uns noch einmal das Original vorlegen, damit alles seine Richtigkeit hat."

Der Nachweis der Sachkunde ist eine Urkunde, die man tunlichst nicht aus der Hand gibt.

Geschrieben

Eben, es kann immer mal wieder nötig werden, das Zeugnis im Original vorlegen zu müssen. Das wird ja auch bei Beantragung eines neuen Bedürfnisses oder einfach nur bei Aufgabe Schießstandaufsicht oder Schießleiterlehrgang verlangt. Da wird man sich nicht darauf berufen können, man hat ja damals den Nachweis erbracht und eine WBK bekommen. Da wird dann das zeugnis verlangt. Ob eine alte Kopie ausreichend ist, dürfte nicht immer sicher sein.

Geschrieben

.... ich empfehle allen Betroffenen, die freundliche Sachbearbeiterin höflich zu bitten, eine Kopie anzufertigen und zu den Akten zu nehmen (wurde bisher immer verständnisvoll umgesetzt !).

So bleibt das Original auf alle Fälle erhalten.

Viele Grüße

sundance

Geschrieben

Und seit wann wird so ein WSK Zeugnis nach bestandener Prüfung nur bedingt ausgehändigt und ist an die fortgeführte Mitgliedschaft in diesem Verband abhängig?

Sehr schön ist schon die Formulierung von der "Sachkunde-Lizenz."

An und für sich ist Sachkunde ja eine Feststellung, die man trifft, und die als solche nichts mit Charaktereigenschaften, irgendwelchen Mitgliedschaften oder dergleichen zu tun hat. Sachkundig kann auch jemand sein und bleiben, der gerade lebenslänglich absitzt, genauso wie ein Knacki z.B. Abiturient bleiben kann. Der Verband möchte das offenbar gerne umbiegen in eine "Lizenz", die an Wohlverhalten, wie z.B. die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, geknüpft ist. Eine schöne Illustration der Feststellung, daß der größte Feind des deutschen Waffenbesitzers der deutsche Waffenbesitzer ist...

Geschrieben

Wundervoll, ein Formular. Auf Formularverträge, was anderes ist das hier nicht, sind die Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind streng und gegen den Verwender auszulegen. Im vorliegenden Fall wird den Oldenburgern ihr mangelhaftes Deutsch zum Nachteil. Man kann den Wisch unterschreiben, zurückgeben muss man nichts.

Allerdings läßt das Formular tief blicken.

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