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IGNORED

WBK 2/6 Regelung?


badenkracher

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sie (Winchester 250) ist schon bezahlt plus Einlagerung über eGun. Aber der Händler versendet auch für 25,-€, wenn ich ihm die WBK schicke.

Hätte so schön gepasst als selbtsabholer Termin, wenn nicht nach "Pfälzer Recht" ein paar Stunden fehlen würden.

Servus Emil.

Geschrieben

Ich zum Beispiel muss ein zweites mal von Nürnberg nach Worms fahren, da mir der Händler ein Gewehr am 19.2. 16.oo Uhr angeblich nicht aushändigen darf, weil mein vorletzter Eintrag vom 20. August 2015 stammt. Also kann ich frühestens am Montag 22.2. dort vorbei kommen, nachdem er Sa. So. natürlich nicht dort ist.

Was ein Leihschein ist und für was man den benutzen kann hast du wohl noch nie gehört, oder ? Hier ging es um ein oder 2 Tage, ein Leihschein geht 4 Wochen.

Peter

Geschrieben

Ausserdem bist du allein für den Einhalt von 2/6 verantwortlich. Sonst keiner!!! Wenn du mehrere WBKs hast, sieht er das du dagegen verstößt doch gar nicht. Also totaler Bullshit! Und wie gesagt notfalls einen Leihschein auststellen.

Geschrieben

Einen Leihschein müssen immer zwei Personen unterschreiben,

Jepp. Und das wollte der Händler nicht ? Bei Vorlegen aller benötigten Unterlagen ( Perso., WBK ). Dann scheint der sehr Geschäftstüchtig zu sein, der Händler................

Geschrieben

Mit dem Händler habe ich bisher nur über eMail korrespondiert, als ich mich für Freitag den 19.2. ankündigte und ihm aber mitteilte, dass in der Karte der 20.2.

stünde, mein Sachbearbeiter mir aber per mail geschrieben habe, ich könne ab 19.2 wieder erwerben....teilte er mir mit das Verkaufsdatum; Eintragsdatum sei maßgebend, dann könne ich erst am 22.2. die Waffe bekommen.

Geschrieben

Ja und? Wo ist denn jetzt das Problem? Wenn der Händler sich gegen alles verweigert und du sie trotzdem nimmst bitte. Aber hier ist dir doch genau wie von einem SB die Rechtslage erklärt worden. Ich weiß was der Händler mich könnte.

Geschrieben

Ich habe auch nur die ironische Aussage von LBW bezüglich "minutengenau" aus meiner persönlichen Erfahrung kommentiert.

Problem habe ich keines aber auch keinen Spaß daran nochmal hinzufahren oder die 240,- Euro zu verschenken.

Geschrieben

Naja, bei Waffen ist das nicht so einfach. Wenn er Grund zur Annahme hat, daß der Käufer (noch) nicht gesetzesmäßig erwerben darf, dann darf er die Waffe nicht aushändigen. Sonst macht er sich unter Umständen strafbar wegen Überlassung an einen Unberechtigten.

Geschrieben

Ich verstehe nicht wie man bei einer so einfachen und klaren Regelung im Gesetz eine so große Diskussion führen kann

DVC

Geschrieben

Ich verstehe nicht wie man bei einer so einfachen und klaren Regelung im Gesetz eine so große Diskussion führen kann

DVC

Na weil selbst zwei SB im selben Amt dazu unterschiedliche Aussagen machen. Bei mir im Amt ist mal jmd von einer Vertretung weggeschickt worden weil er sich einen Voreintrag holen wollte bevor er wieder erwerben durfte. Das macht der richtige SB nicht, weil, du selbst verantwortlich für die Einhaltung 2/6 bist.

Geschrieben

Richtig du bist verantwortlich aber er muss den Eintrag auch nicht vornehmen

DVC

Geschrieben

Hat jemand Erfahrung mit Genehmigung eines Mehrerwerbs? Im Gesetz steht ja "in der Regel nicht mehr als" ...

Wenn man z.B. als Neuschütze gerne sofort noch eine dritte Waffe erwerben wollte und dafür natürlich im zweiten Halbjahr dann nur noch eine weitere; also 4/12 einhalten aber die dritte vorziehen.

Ist es realistisch das bewilligt zu bekommen oder werden entgegen des Gesetzes doch keine Ausnahmen gemacht, egal wie man es begründet?

Geschrieben

Hat jemand Erfahrung mit Genehmigung eines Mehrerwerbs? Im Gesetz steht ja "in der Regel nicht mehr als" ...

Wenn man z.B. als Neuschütze gerne sofort noch eine dritte Waffe erwerben wollte und dafür natürlich im zweiten Halbjahr dann nur noch eine weitere; also 4/12 einhalten aber die dritte vorziehen.

Ist es realistisch das bewilligt zu bekommen oder werden entgegen des Gesetzes doch keine Ausnahmen gemacht, egal wie man es begründet?

ja

je nach Begründung und nachweisbaren Fakten liegt es im Ermessen des SB ob er mehr genehmigt oder nicht. Er darf, aber er muss nicht, egal was Du vorlegst bzw. vorbringst.

Wird wohl eher nicht klappen. Sonst müssten ja alle CAS Schützen die neu sind sofort vier Waffen bekommen da sie die nach Sportordnung ja brauchen für den Wettkampf.

Auch das geht, je nach "Vorgeschichte", Begründung bzw. nachweisbaren Fakten, allerdings kenne ich bisher "nur" 2x Revolver und 1x Büchse auf einmal. Die Flinte war, in diesem Fall schon vorhanden, daher kann ich nicht sagen ob "vier" auch gegangen wäre.

Was bei einer solchen Anfrage hilft, allerdings wie gesagt ohne eine Verpflichtung für den SB sind folgende Dinge:

- viele Schießtermine im letzten/ersten Jahr (z.B. mehr als 100 Termine)

- erfolgreiche Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen (z.B. mehrere LM)

- weitergehende Qualifikationen im Bereich des Schießsports (z.B. IPSC-RO, Trainer-Lizenz, etc.)

- höfliches Auftreten / Fragen

Geschrieben

Wird wohl eher nicht klappen. Sonst müssten ja alle CAS Schützen die neu sind sofort vier Waffen bekommen da sie die nach Sportordnung ja brauchen für den Wettkampf.

Mein SB ist da rigoros, da geht gar nichts. In der Nachbargemeinde ist es üblich, da haben mehrere meiner Vereinskameraden gleich zu Beginn 4 Waffen auf einmal genehmigt bekommen. Aber mit der Auflage, dann ein ganzes Jahr nichts mehr erwerben zu dürfen.

Geschrieben

Für die Westernschützen habe ich dieses Abweichen von der Regel schon gehabt. Die schreiben eine Begründung und nehmen Bezug auf das SHB Western. Bis jetzt hat es offenbar geklappt

DVC

Geschrieben

Auch das geht, je nach "Vorgeschichte", Begründung bzw. nachweisbaren Fakten, allerdings kenne

Was bei einer solchen Anfrage hilft, allerdings wie gesagt ohne eine Verpflichtung für den SB sind folgende Dinge:

- viele Schießtermine im letzten/ersten Jahr (z.B. mehr als 100 Termine)

100 Termine in 12 Monaten????

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