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IGNORED

WBK 2/6 Regelung?


badenkracher

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Du magst das logisch finden, aber das hat in keiner Rechtsquelle des WaffG irgendeine Bewandtnis.

3 Stück an zwei Tagen schließt sich aus - das Warenzeichen (wie der Satz selbst schon sagt) "3 Stück innerhalb von 2 Tagen", und damit "etwas" mehr als 2 Stück innerhalb von 6 Monaten, oder etwa nicht ?

Was ist daran so kompliziert ???h

Die 6 Monate sind ein fortschreitender Zeitraum - ich habs oben versucht zu erklären...

Wie halktet Ihr das denn,wenn es um die Einnahme irgendwelcher Medikamente geht???

Wenn der Onkel Doktor sagt, "aber nur 5 Tabletten innerhalb von 12 Stunden", und Du die erste in der 1. Stunde, die zweite in der 3. Stunde, die dritte in der 7. Stunde, die vierte in der 9. Stunde nd die fünfte in der 11. Stunde genommen hast.

Quizfrage:

Wann darfst Du dann die nächste Tablette nehmen ???

Nach dem hier vorherrschenden "gesunden Menschenverstand" schmeiße ich natürlich sofort nach dem 12-Uhr-Gongschlag 5 Tabletten ein! Schließlich sind die ersten 12 Stunden des Tages rum!

Bearbeitet von LWB
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... Eindeutiger geht es doch nicht...

Aber sicher. Hatte ich doch schon geschrieben. Einfach die Regel niederschreiben die auch die Behörde anwendet: ab vorletzter Waffe... Und nicht irgendwelches "innerhalb 6 Monate/Halbjahr" wischiwaschi.

Übrigens sehe ich da keine Eindeutigkeit, weder in der WaffVwV noch im WaffG. Wenn man natürlich überschlau ist, ja dann...

Wo steht das mit den 5 Tabletten innerhalb 12 Stunden? Wäre recht unsinnig. Oder der Zusatz: alle 2 1/4 Stunden käme hinterher. Morgens, Mittag, Abends, so kenne ich das. Wenn ich meinen Kindern sage. Nicht mehr als 5 Überraschungseier in 12 Stunden... na, wie lange leben die wohl. Wenn es 2 Wochen Urlaub pro 6 Monate gibt, warum sollte ich die nicht am Ende und am Anfang der 6 Monate nehmen, um so länger an einem Stück wegfahren zu können? Was anderes wäre es, wenn das explizit ausgeschlossen wäre

Bearbeitet von Nakota
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Wenn man will, kann man alles schräg verstehen.

Als mir mein Sachberabeiter seine Sicht erklärte dachte ich das von ihm auch. Und ein kleiner Nachtrag: das es eine WaffVwV gibt habe ich leider erst hinterher erfahren. Eigentlich müsste ich mir die gar nicht zu Gemüte führen, um aber das schräge Verstehen einer Behörde zu verstehen, führt wohl kein Weg daran vorbei.

Bearbeitet von Nakota
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Bewundernswert,

mit welcher Hingabe sich die verschiedensten Ansichten um die Ohren gehauen werden. :respekt:

Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).

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...aber das hat in keiner Rechtsquelle des WaffG irgendeine Bewandtnis.

3 Stück an zwei Tagen schließt sich aus - das wären (wie der Satz selbst schon sagt) "3 Stück innerhalb von 2 Tagen", und damit "etwas" mehr als 2 Stück innerhalb von 6 Monaten, oder etwa nicht ?

Was ist daran so kompliziert ???

Die 6 Monate sind ein fortschreitender Zeitraum - ich habs oben versucht zu erklären...

Was ist so schwer an einem einzigen Satz zu verstehen???

Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Wir reden hier nicht über Tabletten, sondern über Waffenerwerb.

Wir reden auch nicht über die Gesundheit, sondern über Vorgaben des Gesetzgebers, wie eine Behörde sich zu verhalten hat.

Wie ich schon weiter oben darlegte, bist du mit "Vorletzte Waffe + 6 Monate" immer auf der sicheren Seite. Kannst du gern so machen. du wirst nie anecken.

Aber das steht eben so nicht in der WaffVwV.

Und ja, man kann innerhalb von 2 Tagen - sofern sich die Börde rechtskonform verhält - sogar 4 Waffen ganz legal erwerben und sich diesen Erwerb sogar an einem Tag (erster Erwerb dieser Waffen + max. 14 Tage) abstempeln lassen.

Nur eben nicht an beliebigen 2 Tagen erwerben. Immer das persönliche Halbjahr beachten!

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Aber sicher. Hatte ich doch schon geschrieben. Einfach die Regel niederschreiben die auch die Behörde anwendet: ab vorletzter Waffe... Und nicht irgendwelches "innerhalb 6 Monate/Halbjahr" wischiwaschi.

Häng euch doch nicht immer an diesem "Halbjahr" auf.

6 Monate sind eindeutig (das mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" ist die logische Folge davon)

Innerhalb von 24 Stunden darf ich nicht mehr als einen Apfel essen. Um 23:59 Uhr esse ich den ersten Apfel. Darf ich dann um 00:00 schon den nächsten verzehren oder würde ich dann innerhalb von 24 Stunden mehr als einen Apfel zu mir nehmen?

Bearbeitet von Raiden
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„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. ... Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“ - Napoleon Bonaparte

Das Kalenderjahr hat 2 Halbjahre: 1.1. - 30.6. und 1.7.-31.12.

6 Monate sind 6 Monate - die kann man zB vom 1.10. des einen Jahres bis 31.3. des Folgejahres zählen. Oder auch vom 20.10. bis 19.4.

Alles kein Hexenwerk. Wer 6 Monate mit (Kalender-)Halbjahr "übersetzt" liegt einfach daneben.

Da kann Napoleon noch so viel rumlabern.

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Ist doch exakt dasselbe, Halbjahr (beliebiger, aber in sich eine Einheit bildender Zeitraum von rund 6 Monaten; Semester) oder 6 Monate. Die WaffVwV spricht von Halbjahr (ohne Kalender davor) und das WaffG von 6 Monaten. Von Kalender spricht doch niemand?

Ein Halbjahr kann also auch ein beliebigen Anfang und Ende haben.

Bearbeitet von Nakota
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Und die Behörden machen was sie wollen, und haben im Zweifelsfalle Recht.

Alle Diskutiererei hier bringt rein gar nichts, weil sie für die jeweilige Behörde absolut egal ist. Nur die örtlich zuständige Behörde kann beantworten wie es im entsprechenden Kreis gehandhabt wird.

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Nein, meine ich nicht. Das ganze hat etwas mit Lesekompetenz zu tun, welche bei einigen Zeitgenossen nicht sonderlich gut ausgeprägt zu sein scheint, wie hier im Thread auch eindrucksvoll dargelegt.

Und was willst du jetzt dagegen tun ? Wobei ich ja eher nicht denke, dass die Frager alles leseinkompetente Vollhonks sind, ich denke eher die Regulierung ist einfach Murks. Was wäre also deiner Ansicht nach, dann der richtige bzw. bessere Ansatzpunkt, um das Problem zu lösen ?

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Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).

...danke für die " Flachpfeife ". Übrigens: Ich bin nicht doof, ich habe nur Probleme beim Denken!

Gruß und nix für ungut!

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Und was willst du jetzt dagegen tun ? Wobei ich ja eher nicht denke, dass die Frager alles leseinkompetente Vollhonks sind, ich denke eher die Regulierung ist einfach Murks. Was wäre also deiner Ansicht nach, dann der richtige bzw. bessere Ansatzpunkt, um das Problem zu lösen ?

Ich werde nichts "dagegen" tun. Und ich habe auch nicht behauptet, daß jemand, der ein Problem mit dem Textverständnis hat, ein Vollhonk ist. Dies zur Klarstellung, nicht daß sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlt.

Wenn eine so einfach formulierte Regelung wie die 2/6-Regelung nicht bzw. falsch verstanden wird, dann ist der Grund dafür nicht in dieser Regelung zu suchen, sondern liegt in der entsprechenden Person selbst.

Edith sagt, daß BlackBull den Inhalt der 2/6-Regelung anschaulich dargelegt hat.

Einfacher kann man es nicht erklären.

Bearbeitet von John Marston
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... Das ganze hat etwas mit Lesekompetenz zu tun...

Was lässt dich glauben, dass du über Lesekompetenz verfügst? Du erzählst mir nicht, dass dir das mit der "vorletzten Waffe" nach Lesen der WaffVwV sofort klar war. Außer, du bist der Urheber des "vorletzten Waffe".

#65

das Eine ist die Definition eines Zeitraumes und das andere ist der Zeitraum ansich.

Und mach mal halb lang, mit Textverständnis und Lesekompetenz. Bekomme das Gefühl, dass es eher dir ein bisschen daran mangelt.

Bearbeitet von Nakota
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Nun, ich habe die 2/6-Regelung auch ohne WaffVwV verstanden.

Rund sechs Monate können nach meinen Verständnis beispielsweise fünf Monate und 27 Tage oder fünf Monate und 30 Tage sein, während sechs Monate einen genau abgegrenzten Zeitraum darstellen. Das ist der Unterschied.

Gefühle können einen täuschen.

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Ich fasse mal zusammen, wie sich das bisher so darstellt:

- Geschätzte deutlich weit über 90% der Betroffenen haben (bei aller gegebenen Sinnlosigkeit dieses Paragraphen an sich) keinerlei Verständnisproblem mit "...nicht mehr als....innerhalb von 6 Monaten..."

- die verbliebenen (ich nehme das nun mal an) ca. 5% teilen sich auf in

* Solche, die eine Angabe wie "...nicht mehr als <ANZAHL> innerhalb von <ZEITRAUM>..." nicht verstehen (unabhängig on es sich um Waffen, Tabletten oder Bobbons handelt), dabei aber witzigerweise kein Verständnisproblem mit WaffG §10, Abs. 1, Satz 1a haben (jetzt kommt bestimmt, daßs "binnen" und "innherhalb ja völlig unterschiedlich sind) und von einem Gesetzestext fast so etwas wie "Pulitzertauglichkeit" erwarten, (Leute, das ist wohl bei keinem Gesetz in DE der Fall),

* Solche, die clevererweise die SuFu nutzen, fündig werden und zufrieden sind (jajaja, die soll es geben...),

* Solche, die ihr Verständnisproblem (oder Denkproblem) meinen hier posten zu müssen und generös auf eine Suche verzichten, denn das Thema ist ja mindestens seit 3 Tagen nicht mehr gepostet worden,

Und dann gibt es (so würde ich es machen, wenn ich betroffen wäre) Solche, die ganz einfach zum Telefon greifen, und bei ihrer Behörde anfragen, was und wie es abgeht und wie die es handhaben, und so innerhalb kürzester Zeit das Verständnisdefizit glattgestellt haben.

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Weit aus dem Fenster gelehnt was die 90% angeht würde ich sagen. Aber nach dem hier diejenigen die es anders sehen als Leseschwach usw. bezeichnet werden, kann ich mir vorstellen, dass die wenigsten dazu gehören wollen und deswegen lieber behaupten: na klar, ist doch vollkommen logisch was da in der WaffVwV steht. Bin ja Lesekompetent... oha. Aber so eine Umfrage würde mich dennoch durch aus interessieren.

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Weit aus dem Fenster gelehnt was die 90% angeht würde ich sagen. Aber nach dem hier diejenigen die es anders sehen als Leseschwach usw. bezeichnet werden, kann ich mir vorstellen, dass die wenigsten dazu gehören wollen und deswegen lieber behaupten: na klar, ist doch vollkommen logisch was da in der WaffVwV steht. Bin ja Lesekompetent... oha. Aber so eine Umfrage würde mich dennoch durch aus interessieren.

1. Wo bezeichne ich in meinem letzten Post jemanden als leseschwach ?

2. Wenn es dich so sehr interessiert und Du meine Schätzung nicht teilst, dann mache eine Umfrage.

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