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IGNORED

Verhalten Polizeikontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sehen wir die Sache mal aus der Sicht des Polizeibeamten:

Ein netter Herr sagt dem Polizisten dass in einer Tasche ein bestimmter Gegenstand ist. Jetzt kann er es glauben oder auch nicht.

Andererseits: Ein Waffenbesitzer (ja, es gibt auch unter uns schwarze Schafe) versucht Drogen zu schmuggeln. Er verpackt sie einfach im Futter der Waffentasche. Dort sind sie dann automatisch super sicher, weil ja kein Cop rein schauen darf.

Klingt auch irgendwie blöd.

Wenn ich Sheriff wäre, was ich wirklich nicht bin, würde mir es komisch vorkommen wenn ein Fahrer so ein Geheimnis aus einer verschlossenen Tasche macht. Und glaubt mir, der Verdacht auf Drogen öffnet jede Tasche- egal ob Anwalt oder Obdachloser hinterm Steuer.

Siehst Du - darum macht man den Kofferraum erst gar nicht auf. Dann ist keine verschlossene Tasche zu sehen und es kommen erst gar keine Begehrlichkeiten auf.

Geschrieben

Sehen wir die Sache mal aus der Sicht des Polizeibeamten:

Ein netter Herr sagt dem Polizisten dass in einer Tasche ein bestimmter Gegenstand ist. Jetzt kann er es glauben oder auch nicht.

Andererseits: Ein Waffenbesitzer (ja, es gibt auch unter uns schwarze Schafe) versucht Drogen zu schmuggeln. Er verpackt sie einfach im Futter der Waffentasche. Dort sind sie dann automatisch super sicher, weil ja kein Cop rein schauen darf.

Klingt auch irgendwie blöd.

Wenn ich Sheriff wäre, was ich wirklich nicht bin, würde mir es komisch vorkommen wenn ein Fahrer so ein Geheimnis aus einer verschlossenen Tasche macht. Und glaubt mir, der Verdacht auf Drogen öffnet jede Tasche- egal ob Anwalt oder Obdachloser hinterm Steuer.

Warum geht ihr eigentlich immer noch von einem verschlossenen Behältnis aus?

Nach Inkrafttreten der neuen Norm hat sich das doch endlich erledigt, gilt doch nur noch für Waffen nach § 42a WaffG!

Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Siehst Du - darum macht man den Kofferraum erst gar nicht auf. Dann ist keine verschlossene Tasche zu sehen und es kommen erst gar keine Begehrlichkeiten auf.

Was machst du wenn der Polizist fragt: Haben sie etwas im Kofferraum zu verbergen?

a, Nein --> dann machen sie doch "bitte" mal auf.

b, Ja --> dann machen sie doch "bitte" mal auf.

Edit: "bitte" eingefügt

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben

Wenn er nun noch sagt Pistolenkoffer öffnen - nun dann wüßte ich auch nicht weiter ...

aber eigendlich dürfte er meines Bauchgefühls soweit dann garnicht gehen ...

Wie schon erwähnt, dann hätten wir Waffenbesitzer das Monopol zum Schmuggel wenn niemand in die Koffer rein schauen dürfte.

Das klingt aber unglaubwürdig.

Geschrieben (bearbeitet)

Was machst du wenn der Polizist fragt: Haben sie etwas im Kofferraum zu verbergen?

a, Nein --> dann machen sie doch mal auf.

b, Ja --> dann machen sie doch mal auf.

Ich antworte auf die Frage einfach gar nicht. Wenn der PB der Meinung ist er habe einen hinreichenden Verdacht, wird er es sich anschauen ob ich will oder nicht. Nur helfen und freiwillig Zugang gewähren muss ich nicht. Bis jetzt hat noch kein PB eine Durchsuchung durchgeführt oder eine Blutprobe/Drogentest erzwungen. Irgendwie kommen die immer zur Erkenntnis, dass wohl kein hinreichender Verdacht vorliegt um es zu erzwingen.

Und ja, die etwaig notwendige Zeit nehme ich mir gerne. Selbst Nachts um 3 Uhr. Bemerkenswert ist, dass es genügt mit 30+x km/h anstelle der erlaubten 50hm/h zu fahren um mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Kontrolle verpasst zu bekommen.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

BBF wenn man sich auskennt kann man das verm. durchaus so halten ... aber tut das denn schon .

Da hat der Beamte der was will die besseren Karten weil er einfach weiß was er darf und was nicht ... der wird verm. auch jedes Register ziehen

wenn er auf ne harte und schlaue Nuss trifft ...

Geschrieben

Und ja, die etwaig notwendige Zeit nehme ich mir gerne. Selbst Nachts um 3 Uhr. Bemerkenswert ist, dass es genügt mit 30+x km/h anstelle der erlaubten 50hm/h zu fahren um mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Kontrolle verpasst zu bekommen.

BBF

Weißt du, wenn ich in meinem Job merke, dass mich jemand extra gängelt weil er mir eins auswischen will, dann versuche ich den Spieß umzudrehen.

Außerdem bin ich beim nächsten Klienten schon ein wenig angespannter als bei dem einen Gängler zuvor. Das sind einfach menschliche Schwächen die aber irgendwie verständlich sind.

Jetzt stell dir vor, es waren schon drei solche Kunden wie du dich selbst beschreibst vor Dir dran...

Geschrieben

Überlege doch einfach wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass ausgerechnet Du in diese Lage kommen wirst.

Ist wie einem 6-er im Lotto! :sla:

Wie ich oben schrieb, war ich genau in dieser Lage.

Geschrieben

Selbst Nachts um 3 Uhr. Bemerkenswert ist, dass es genügt mit 30+x km/h anstelle der erlaubten 50hm/h zu fahren um mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Kontrolle verpasst zu bekommen.

BBF

Seeeeehr verdächtig!

Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Nur ist die Frage nach "verbergen" ist aber im Prinzip genauso tendenziös wie nach "gefährlichen Gegenständen".

Nein, ich habe keine "gefährlichen Gegenstände" und auch nichts zu "verbergen" im Kofferraum, auch wenn ich vom Stand oder Wald komme, oder vom Tennis oder Sonstwas.

Trotzdem will ich einfach nicht, daß Fremde oder Unbefugte (auch Uniformierte) mal so eben in meine Sachen schauen oder sie durchwühlen (selbst wenn Capos das hier als "wirr" bezeichnen).

Da sind meine Privatsachen drin, und die gehen ohne vernüftigen Grund (!!!) KEINEN etwas an.

Und wenn schon, dann haben sie etwas Substantielleres als Grund zu liefern als Machtphantasien, Uniformen oder allgemeine diffuse "Verdachtsmomente" (insbesondere wenn sie sich diese augenscheinlich gerade aus den Griffeln gesogen haben).

Bearbeitet von BlackBull
Geschrieben

Wie schon erwähnt, dann hätten wir Waffenbesitzer das Monopol zum Schmuggel wenn niemand in die Koffer rein schauen dürfte.

Das klingt aber unglaubwürdig.

Schmuggel geht ja nur in grenznähne und da ist der Zoll zuständig und der darf dann auch in deinen Kofferraum gucken!
Geschrieben

Was machst du wenn der Polizist fragt: Haben sie etwas im Kofferraum zu verbergen?

a, Nein --> dann machen sie doch "bitte" mal auf.

b, Ja --> dann machen sie doch "bitte" mal auf.

Edit: "bitte" eingefügt

Ich muss im Rahmen einer AVK überhaupt keine Fragen beantworten. Ich bin verpflichtet, dem PVB meine Papiere auszuhändigen und auf Verlangen auszusteigen. Das war es. Der Staat muss beweisen, dass ich schuldig bin - nicht umgekehrt.

Geschrieben

Schmuggel geht ja nur in grenznähne....

Was nicht richtig ist. Der Zoll schaut auch in der Mitte Deutschlands in deinen Tank.

Geschrieben

Schmuggel geht ja nur in grenznähne und da ist der Zoll zuständig und der darf dann auch in deinen Kofferraum gucken!

Jetzt sei mal bitte kein Erbsenzähler. Schmuggel hin, unerlaubter X-Besitz her.

Definitiv ist es für Polizisten möglich in eine verschlossene Tasche zu schauen- egal ob LWB oder nicht.

Ich muss im Rahmen einer AVK überhaupt keine Fragen beantworten. Ich bin verpflichtet, dem PVB meine Papiere auszuhändigen und auf Verlangen auszusteigen. Das war es. Der Staat muss beweisen, dass ich schuldig bin - nicht umgekehrt.

Siehe #202

Das ist sicherlich richtig was du schreibst und ich bin auch Verfechter meiner und unserer Rechte.

Wie sollte er denn aber beweisen dass du schuldig bist wenn du deinen Kofferraum nicht öffnest?

Sollten die Beamten dann einen Schlosser holen der den geheimnisumwobenen Kofferraum öffnet?

Stell dir vor, jemand fährt eine Leiche (vielleicht die eines Angehörigen von Dir) spazieren. Er kommt in eine AVK und öffnet den Kofferraum nicht.

Sollten die Beamten den Mörder wieder fahren lassen, nur weil er bis jetzt noch nichts auf dem Kerbholz hat?

Ist doch auch irgendwie komisch!

Geschrieben (bearbeitet)
Stell dir vor, jemand fährt eine Leiche (vielleicht die eines Angehörigen von Dir) spazieren. Er kommt in eine AVK und öffnet den Kofferraum nicht.

Sollten die Beamten den Mörder wieder fahren lassen, nur weil er bis jetzt noch nichts auf dem Kerbholz hat?

Wenn keine anderen hinreichenden Verdachtsmomente vorliegen, ja.

Das ist wie die Sache mit der Vorratsdatenspeicherung. Aber da verstehen viele der Mützenträger auch noch nicht was für einer Diktatur sie das Wort reden.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn keine anderen hinreichenden Verdachtsmomente vorliegen, ja.

Das ist wie die Sache mit der Vorratsdatenspeicherung. Aber da verstehen viele der Mützenträger auch noch nicht was für einer Diktatur sie Vorschub leisten.

BBF

... und dann steht in jeder Zeitung dass der Mörder von den Polizisten bei der Verkehrskontrolle zwar aufgehalten wurde, aber weiter fahren durfte.

Und du bist einer der ersten der die SchuPos dann auslacht und wieder darüber schimpft wie unfähig die deutsche Polizei ist.

Ich würde auch ähnliches denken...

Alles richtig gemacht und doch wars scheisse...

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben

.... Aber da verstehen viele der Mützenträger auch noch nicht was für einer Diktatur sie das Wort reden.....

Sind denn nur noch Wahnsinnige ohne Menschenverstand und ohne Verfolgungswahn hier ?

Geschrieben

Wie sollte er denn aber beweisen dass du schuldig bist wenn du deinen Kofferraum nicht öffnest?

Sollten die Beamten dann einen Schlosser holen der den geheimnisumwobenen Kofferraum öffnet?

Stell dir vor, jemand fährt eine Leiche (vielleicht die eines Angehörigen von Dir) spazieren. Er kommt in eine AVK und öffnet den Kofferraum nicht.

Sollten die Beamten den Mörder wieder fahren lassen, nur weil er bis jetzt noch nichts auf dem Kerbholz hat?

Ist doch auch irgendwie komisch!

Ähmmm... als Beschuldigter ist es ja mein Interesse, dass er eben nicht beweisen kann, dass ich schuldig bin, indem ich meinen Kofferraum öffne.

Außerdem ist es doch kein Problem: Wenn es einen echten Anlass gibt, meinen Kofferraum zu durchsuchen, dann hat der PVB natürlich das Recht, reinzusehen. Das ist dann aber eben keine allgemeine Verkehrskontrolle, sondern eine anlassbezogene Kontrolle. Und dann dürfen bitte ich und mein Anwalt auch erfahren, was denn nun der Anlass ist.

Spiel mit offenen Karten gilt für beide Seiten. Wenn ich angehalten werde, weil ein Mann, der genau meiner Beschreibung entspricht, gerade eine Bank überfallen hat, dann ist das ein legitimer Anlass und selbstverständlich mache ich meinen Kofferraum auf - weil es das Gesetz in diesem Falle so vorsieht. Aber das gleiche Gesetz sieht eben vor, dass die Polizei ohne Anlass (im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle) eben nicht in meinen Kofferraum sehen darf. Das Öffnen dient doch nur dem Zweck, einen Anlass zu schaffen.

Geschrieben

Also jetzt kommt doch mal "alle" etwas runter und werdet höflicher, auch oder gerade hier im "anonymen" Internet.

Zum Thema:

Bis jetzt wurde ich noch nie kontrolliert wenn ich Waffen dabei hatte, aber in meinem Auto sind immer Taschen, Koffer, etc. und diese auch manchmal verschlossen oder zumindest mit einem Zahlenschloss. Bei bisher acht oder neun Kontrollen, die meisten gefühlt während der Oktoberfest-Zeit eher am späten Abend oder auch nach Fußballspielen war das Thema immer "Alkohol". Nachdem ich mehrmals innerhalb ziemlich kurzer Zeit kontrolliert wurde aber nie aufgefordert wurde den Alkoholspiegel zu messen habe ich bei einer Kontrolle gefragt ob ich mal den Alkoholspiegel messen dürfte obwohl ich nichts getrunken habe, da mich interessiert, wie das funktioniert. Das war kein Problem und ich durfte die Prozedur mal ausprobieren. Lustig war die Frage des zweiten Polizisten nach meinem Aussteigen aus dem Auto (in allen anderen Fällen musste ich gar nicht aussteigen) "Hast Du einen erwischt?" und die Antwort "Nein, wir wollen nur mal ausprobieren, wie das geht.". Wir haben dann alle drei gelacht.

Interessant war auch eine Kontrolle als mir der kontrollierende Polizist durch die offene Scheibe mehrere Fragen über "woher", "wohin" und dann auch noch weitere Dinge bzgl. "Arbeit", etc. gefragt hat. Als mir das dann zu dumm wurde und ich gefragt habe "Was geht Sie das an und warum fragen Sie mich das alles?" hat er, weiterhin sehr höflich, nur geantwortet "Dann hauch mi hoid amoi gscheid o damid i merk obsd woas drunga hosd.". Auf mein Lachen, sicherlich mit etwas mehr Atem als bei den vorherigen, recht kurzen Antworten, durfte ich dann weiter fahren.

In meine Taschen wollte noch nie jemand sehen und auch nach Verbandskasten sowie Warndreieck wurde nie gefragt, immer nur Führerschein und Fahrzeugpapiere. Verbandskasten/Warndreieck liegen übrigens hinter dem Beifahrersitz und daher braucht es auch keinen "Blick in den Kofferraum" in dem die Waffen im verschlossenen Behältnis nur dann liegen, wenn ich noch kurz Einkaufen gehe.

Geschrieben

Ich denke der pvb könnte sehr für sein Berufsbild tun, wenn er auch Hassan l. Mitglied der stadtbekannten libanesengroßfamilie, unterwegs mit 2 freunden und einem cousinin, seinee getunten e-klasse Coupé einer gesonderten kofferraumkontrolle unterzieht und dies nicht nur bei dem Studenten Timo p 19 Jahre im Golf II und bei Rentnerin Hannelore k. 73 in der b-klasse durchführt. Es erscheint oftmals der eindruck, abgesehen von großen Kontrollen der Bereitschaftspolizei, die Polizei doch nach kontrollautos sucht wo wenig Gegendruck kommt.

Gast
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