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Geschrieben

Typisch WO. Ein User stellt klipp und klar eine Frage und der ganze Rest bewirft sich hier gegenseitig mit Eiern.

Bis dann pancho lobo daher kommt und das einzig richtige empfiehlt:

:rtfm: hola amigos,

dieses ganzes Palaver hätte man sich sparen können...wenn der Treadstarter eine Suchmaschine mit den Worten:WaffG kalibergleiches WS eintragungspflichtig?,gefüttert hätte...oder bei der Sachkunde besser aufgepasst hätte...wenn hätte Fahrradkette, aber es ist auch gut dass wir drüber gesprochen haben...

sdaludos de pancho lobo :hi::drinks:

So und nicht anders. Wer braucht schon das Waffen-Online Forum, wenn man auch wesentlich entspannter und ohne gegenseitiges Gekeife und Besserwisserei

eine Antwort von Google erhalten kann ;)

Geschrieben

Wenn man auch hier genau sein will, wie kommst du darauf ?

Bei gleichen Kaliber ist der Munitionserwerb wohl schon bei der Waffe eingetragen.

Bei unterschiedlichen Kalibern evtl. eher nicht.

Typisch WO. Ein User stellt klipp und klar eine Frage und der ganze Rest bewirft sich hier gegenseitig mit Eiern.

Bis dann pancho lobo daher kommt und das einzig richtige empfiehlt:

So und nicht anders. Wer braucht schon das Waffen-Online Forum, wenn man auch wesentlich entspannter und ohne gegenseitiges Gekeife und Besserwisserei

eine Antwort von Google erhalten kann ;)

Wie man hier lesen kann, wird es von Amt zu Amt und Person zu Person etwas unterschiedlich gehandhabt. Man kann immer was lernen und daher sind die meisten Antworten hier okay.

Für Verweise auf irgendein Gesetz brauch ich kein Forum, das ist nach meiner Meinung zum Erfahrungs-/Meinungsaustausch da.

Geschrieben

Was mache ich mit einem dutzend unterschiedlichster Erfahrungen von sich streitenden Usern, wenn ich eine klare Antwort erwarte?

Vor allem wenn es auch noch um das Waffenrecht geht, kann vieles schief gehen, wenn man sich zu leichtgläubig auf irgendeinen

Murks einlässt. Versuch dich einfach mal in die Lage des Tthreaderstellers oder eines Neulings hinzuversetzen, der hier eine einfache Frage stellt.

Das ist hier im Übrigen nichts neues sondern ja fast schon alltag.

Daher finde ich auch die Aussage von pancho lobo zum Einen ganz schön frech, auf der anderen Seite aber ist das

ein Hinweis darauf sich lieber wo anders seine Frage beantworten zu lassen. Und das im größten und somit repräsentativsten deutschsprachigen Waffenforum.

Das muss man erstmal auf sich wirken lassen -.-

Geschrieben

Bei gleichen Kaliber ist der Munitionserwerb wohl schon bei der Waffe eingetragen.

Aha, das wäre mir aber neu. Du meinst also, wenn ich also Mun-Erwerb für eine 9x19 schon drin habe, kann ich den Mun-Erwerb zB für ein WS in 9x17 weglassen, weil die sind ja beide Kalibergleich, richtig ?

Geschrieben

Aha, das wäre mir aber neu. Du meinst also, wenn ich also Mun-Erwerb für eine 9x19 schon drin habe, kann ich den Mun-Erwerb zB für ein WS in 9x17 weglassen, weil die sind ja beide Kalibergleich, richtig ?

Na klar du hast ja den Stempel für die Hauptwaffe alles andere sind nur Erweiterungen der Hauptwaffe!

Geschrieben

Wie ist das eigentlich mit Einsteckläufen? Soweit ich weiß, werden die normalerweise nicht eingetragen, können aber nur gekauft werden, wenn man beim Waffenhändler die WBK/Jagdschein vorweisen kann. Erfolgt dabei irgendeine andere Art von Registrierung, Eintrag ins Waffenhandelsbuch o.ä.?

Oder werden die wirklich wie in den USA einfach unregistriert abgegeben, mit der Einschränkung, dass der Kunde eine entsprechende WBK/Jagdschein vorgezeigt haben muss?

Die Eintragung von EL ist nur erforderlich, wenn keine dazu passende Grundwaffe in der WBK eingetragen ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand die Grundwaffe ohne EL überlassen hat oder wenn jemand einen einzelnen EL erbt und behalten möchte. Daneben ist eine freiwillige Eintragung möglich, um z.B. Probleme bei der Mitnahme ins Ausland zu vermeiden. Im Nationalen Waffenregister wird der EL dann aber als "inaktiv, da erlaubnisfrei" geführt.

Geschrieben (bearbeitet)

Aha, das wäre mir aber neu. Du meinst also, wenn ich also Mun-Erwerb für eine 9x19 schon drin habe, kann ich den Mun-Erwerb zB für ein WS in 9x17 weglassen, weil die sind ja beide Kalibergleich, richtig ?

Das habe ich so nie behauptet, von daher: nein, das meine ich nicht.

Aber:

Wenn das Kaliber bereits in der WBK steht, dann brauche ich natürlich keinen Eintrag für das selbe Kaliber. Warum auch?

Bearbeitet von DomeS
Geschrieben

Eine Munitionserwerbsberechtigung deckt gemäß Ziff. 10.10 WaffVwV alle Kaliber, welche für die zugehörige Waffe beschussrechtlich zugelassen sind. Falls es beim Händler trotzdem Probleme gibt, kann er sich ja bei der Waffenbehörde rückversichern - oder die schreibt halt noch das Alternativkaliber in die WBK mit rein.

Geschrieben

Hallo

ich hab noch eine kurze Frage zum Eintragen einer Einsteckpatrone für 4mmM20. Wie wird dabei die Munitionserwerbsberechtigung bei Sportschützen gehandhabt? Mein SB meinte vor längerer Zeit mal hier müsste ein Bedürfnis vom Verband vorgelegt werden. Er meinte in der Anlage 2 Abschnitt 2... wird nur von EL und nicht von der Munition gesprochen.

Vielen Dank

Betonkugel

Geschrieben (bearbeitet)

betrachtet mal die Einsteck/Reduzier/Fangschuß-Teile wie WS/WL.....dann ist das mit der Munitionsberechtigung auch nimmer so wild

die Dinger gehören dann zur Waffe...... vgl. Beitrag #35.... brauchts auch keinen Bedürfnisnachweis für die Munition

WBK-Eintrag und Stempel für Munition (auf grün)

Bearbeitet von alzi

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