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IGNORED

Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?


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Geschrieben (bearbeitet)

So feststellungsbescheid ist raus. Das ding wird es in Deutschland nur auf WBK geben!

Ja das würde mich wundern, kommen aus dem Teil doch keine scharfen Projektile raus und eine Feuerwaffe ist es auch nicht.

Dann würde ich mich nicht wundern wenn es danach auch den 2-schüssigen trifft wie blöd ist man? :rtfm:

PS: Gerade durchgelesen die Firma sollte auf jeden Fall in Widerspruch gehen und überlegen ob sie noch

ein gerät Konstruieren kann wo alle vier fest miteinander verbundene Kartuschen aufeinmal gewechselt

werden müssen. :crying:

Bearbeitet von rüdiger400
Geschrieben

Warum ändert die Schussanzahl etwas an der Einstufung?

Mich beschleicht hier eher PTB oder sonstwas hin und her, daß ungute Gefühl das dieser Staat dem Bürger das letzte Mittel nehmen

will um sich gegen Verbrecher aber auch gefährliche Tiere wehren zu können, ob die freien Teile nun viel bringen oder nicht soll nicht Teil

der Diskussion sein sondern das der Bürger immer mehr bevormundet wird, damit er zum Schutz selbst nach dem "starken Staat"-

Überwachungssystem und letztlich Millitär auf den Strassen ruft (so wie nun in Frankreich,Belgien).

Denn mal ehrlich was ist das "gefährliche" an diesen 4 schüssigen Jet Protector das man ihn nicht freigeben will?

Willkür ist das sonst nichts, genauso wie die Einführung des KWS (am 1 April....) vor genau 13 Jahren.

Was hat er gebracht? Weniger Kriminalität, weniger Überfälle aber nicht doch das Gegenteil ist doch der Fall.

Wir heaben heute schon bei der kleinsten Demo ein immenses Polizeiaufgebot, wir haben Kontrollen vor Fußbalstadien wir

haben aber nicht weniger Ausschreitungen dadurch sondern eher mehr!

Polizeistaat du kannst kommen, wenn du nicht längst da bist die Grundlagen wurden geschaffen, verschärftes Waffenrecht,

Zensur in den Medien mitlerweile schon "Erzwingungshaft" (man könnte es auch staatlich legitimierte Erpressung nennen) von

Personen die zwecks GEZ Eintreibung keine "Vermögensauskunft" geben wollen, früher kam der "GEZ-Kontrolleur" der war lästig

ging aber wieder hineinlassen musste ihn niemand, jetzt nimmt sich dieser Staat einfach was er will, was er glaubt was ihm

"zustehe" natürlich ist das dann eine Steuer wie kann ein Gericht dies verneinen? Hier sieht man wie "unabhängig" die agieren.

Für die Zukunft kann man nur noch schwarz sehen im wahrsten Sinne des Wortes, wie sagte schon Heinrich Heine Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht!

Dies trifft heute mehr denn je immer noch voll ins Schwarze.

Geschrieben

Warum ändert die Schussanzahl etwas an der Einstufung?

Tut Sie nicht.

Man kann die 4 Kartuschen einzeln einsetzen,

daher greift das WaffG. Beim JPX2 sind die 2

zu einer Einheit verbunden und daher keine

Kartusche, das WaffG greift daher nicht.

Geschrieben

Tut Sie nicht.

Man kann die 4 Kartuschen einzeln einsetzen,

daher greift das WaffG. Beim JPX2 sind die 2

zu einer Einheit verbunden und daher keine

Kartusche, das WaffG greift daher nicht.

Das begreife wer will mit gesunden menschenverstand ist das nicht zu erklären.

Wenn also jemand nur eine Kartusche einsetzt ist er dann gefährlicher als zwei nebeneinanderliegende festverbundene?

Welche Gesetzesmacher kommt auf so einen Stuss doch nur Leute die von der Praxis keine Ahnung haben.

Also wie ich schon in einem vorherigen Beitrag schrieb wenn der Hersteller das Gerät jetzt so verändern würde das da

vier oder sechs "Läufe" nebeneinanderliegen in denen sich "fest" verbaute kartuschen befinden die nur komplett gewechselt

werden können ist er wieder "frei"....

Ist ja auch nen Witz, ich werde angegriffen verschieße nur eine Kartusche daraufhin (muss,sollte) ich den kompletten Aufsatz

wechsel, ich kann ja beim nächsten mal mehr Schuss benötigen, die restlichen 3 noch übriggebliebenen müssten beim wechsel

obwohl ok, "mitentsorgt" werden, das kann man nicht nachvollziehen.

Geschrieben

Ist ja auch nen Witz, ich werde angegriffen verschieße nur eine Kartusche daraufhin (muss,sollte) ich den kompletten Aufsatz

wechsel, ich kann ja beim nächsten mal mehr Schuss benötigen, die restlichen 3 noch übriggebliebenen müssten beim wechsel

obwohl ok, "mitentsorgt" werden, das kann man nicht nachvollziehen.

Bei einem solchen Gerät wäre das aber zu verschmerzen, man wird ja (noch) nicht jeden Tag angegriffen.

Bei einfachen Tintendruckern z.B. ist es auch Standard, dass man die ganze Farbpatrone wechseln muss, wenn nur eine der drei Farben leergedruckt ist. Beim Jetprotector könnte man die angebrochene Kartusche außerdem aufheben und noch irgendwann für Trainingsschüsse benutzen. Ein solches Verbundsystem würde mich in diesem Fall nicht stören.

Trotzdem ist das Laden einzelner Patronen natürlich praktisch und das Gerät sollte dem Bürger so zur Verfügung stehen.

Es ist allerdings in der Form schon wirklich sehr nahe an SRS-Waffen dran und ich könnte nachvollziehen, wenn es wie diese behandelt wird, - wobei ich die Regeln für SRS-Waffen als zu streng erachte. Es sollte zumindest keine Einschränkung beim KWS auf öffentlichen Veranstaltungen / Märkten geben und die SRS-Waffen sollten Projektile wie Pepperballs, Gummikugeln o.ä. verschießen dürfen.

Der KWS wäre dann wie bisher für sämtliche stärkeren less-lethal Waffen (auch AirTaser) zu haben und der große Waffenschein für alle rechtstreuen Bürger, die zusätzlich noch Sachkunde und praktisches Schießtraining machen.

Geschrieben

Es ist allerdings in der Form schon wirklich sehr nahe an SRS-Waffen dran und ich könnte nachvollziehen, wenn es wie diese behandelt wird, - wobei ich die Regeln für SRS-Waffen als zu streng erachte. Es sollte zumindest keine Einschränkung beim KWS auf öffentlichen Veranstaltungen / Märkten geben und die SRS-Waffen sollten Projektile wie Pepperballs, Gummikugeln o.ä. verschießen dürfen.

Der KWS wäre dann wie bisher für sämtliche stärkeren less-lethal Waffen (auch AirTaser) zu haben und der große Waffenschein für alle rechtstreuen Bürger, die zusätzlich noch Sachkunde und praktisches Schießtraining machen.

Vielleicht bringt eine Firma doch noch einen heraus bei dem die ganze Kartuschen-"Einheit" gewechselt werden muss?

Aufgrund dieser verschrobenen Gesetzeslage wäre es angebracht.

Aber die restlichen Schuss dann als Trainingsmunition zu nehmen, geht natürlich auch ist besser als wegwerfen.

(Vielleicht befindet sich irgendwo hinter einem Zaun ein besonders garstiges Tierchen wo man es mal in life ausprobieren könnte

aber psssst habe nichts gesagt-sorry grün war leider aus.

Wie gesagt ich verstehe gar nicht wieso man den KWS eingeführt hat bereits vorher war das führen dieser SRS auf öffentlichen

Plätzen bei Veranstaltungen,Demonstrationen usw. VERBOTEN wieso führt man das ein wenn die "Waffe" gerademal auf Feldwegen

"geführt" wird oder normalen Wegen/Strassen wem stört das wem geht es überhaupt was an was ein "mündiger" Bürger unter seiner

Jacke hat- die Gesetze auch in anderen Bereichen müssten mal endlich grundlegend reformiert werden!

Es ist zum heulen wäre, da sagen nun Leute nach dem 31.12.15 ja ich will mir auch so einen kleinen Waffenschein holen so das ich

mich dann verteidigen kann in so einer Situation, selbst mit diesen "kleinen Waffenschein" hätten sie den Gaser dort gar nicht führen

dürfen da ein öffentlicher Platz bzw.öffentliche Veranstaltung!

Geschrieben (bearbeitet)

Das war doch keine öffentliche Veranstaltung in Köln, nur weil Silvester war. Es waren halt aufgrund des Datums viele Leute außer Haus und auf dem Platz, aber eine spezifische öffentliche Veranstaltung, wie etwa die Silvesterfeier vor dem Brandenburger Tor in Berlin, war das nicht. Man hätte also schon führen dürfen.

Aber es gibt natürlich genug andere Beispiele, z.B. dürfte man nicht mal eben kurz über den Weihnachtsmarkt laufen, wenn man eine SSW in der Tasche hat. Das ist totaler Unsinn, zumal heute sicher nicht der Bürger mit SSW sondern eher islamische Terroristen oder Horden an Taschendieben eine Gefahr auf dem Weihnachtsmarkt darstellen.

Bearbeitet von chute
Geschrieben

Nun, ja, den Bescheid gerade durchgelesen und gelacht.

Wo genau seht ihr das Problem. Dann muß die Firma die 4 Kartuschen eben fest einbringen und beim Lauf einfach die Gelenkschraube anders gestalten.

das hätten die aber vorher wissen müssen.

Anstadt Schraube einen Bolzen und die leeren Gehäuse für die Kartuschen müssten dann eingeschickt werden.

Selbst ich, und ich bin ein ganz kleines Licht, war für unsere Firma schon in der Lage ein Waffengesetz zu lesen, und was noch wichtiger ist, zu verstehen um durch kleine Änderungen alles ins Leere laufen zulassen.

ich kann mich da einfach immer nur wundern.

Geschrieben

Also ganz ehrlich, warum sollte eine Firma wie Piexon so einen Aufwand veranstalten und sich bemühen unsere unsinnigen Vorschriften umzusetzen, nur weil vielleicht 1000 Deutsche sich so ein Teil kaufen würden?

Das Ding ist weltweit auf dem Markt, da sind wir mit unserem BKA-Bescheid ein ganz kleines Lichtlein.

Die werden sicher nicht für uns und unser Affengesetz eine Extrawurst braten, noch dazu wenn es Änderungen in ihrer Konstruktion bedeuten würde.

Geschrieben

Der Selbstschutzmarkt ist in Deutschland aber ganz schön in Bewegung gekommen, die Nachfrage explodiert.

In anderen Ländern ist außerdem aufgrund der Gesetzeslage oft weniger Bedarf für so ein Teil, weil man dort gleich eine scharfe Waffe, einen AirTaser, Pepperball-/Gummikugel-Waffen o.ä. haben dürfte; oder es ist anders herum alles verboten, auch der JetProtector.

Der JetProtector ist ansonsten ein sehr spezielles Gerät, hat aber in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage nur wenig Konkurrenz, daher sehe ich hierzulande doch erheblich mehr Absatzpotential. Man braucht keinen KWS und kann überall führen, kann OC auch in geschlossenen Räumen gezielt einsetzen, hat aber nicht das Reichweitenproblem und die mangelnde Ergonomie von Pfefferspray.

Für die Heimverteidigung oder griffbereit im Auto aufbewahrt fände ich das schon interessant. Zum Führen am Mann ist er leider ganz schön groß, wobei es zu bestimmten Situationen sicher machbar ist.

Darf der eigentlich bei uns im privaten Sicherheitsgewerbe geführt werden? SRS-Waffen sind ja durch die Berufsgenossenschaft untersagt.

Das könnte auch ein größerer Markt sein.

Geschrieben

Ich sehe ich das etwas anders, aber für den 2er JPX war schon ein sinnvoller Bedarf, es gibt einfach Situationen auch bei der Unfugabwehr unter EUR 100,- da braucht man etwas leises.

Ob man das Ding jetzt als Privatperson oder Security herumträgt macht keinen Unterschied.

Für die Haus- und Hofverteidigung würde ich ihn nicht empfehlen, laut Col. Cooper ist Condition Red immer Condition Red, a bisserl Notwehrsituation für die Gaspatron gibt es genausowenig wie ein bisserl schwanger, das ist die Heimat der Kutscherflinte.

Geschrieben

Condition Red.... schön. Du bist deiner Ausdrucksweise nach Österreicher? Eure Staat erlaubt euch den Besitz einer Schrotflinte für häusliche Selbstverteidigung. Bei uns darfst du einem Einbrecher nicht mal eins mit dem Kantholz überziehen- der könnte davon so traumatisiert werden, dass du ihm eine Entschädigung zahlen musst. Nicht nur unsere Gesetze sind mit der heißen Nadel gestrickt, unsere Richter urteilen mittlerweile oft so als hätten sie auf der Uni nur häkeln und tanzen gelernt.

Geschrieben

Asgard, ja freilich ich bin Ösinenser. Wobei mein "Staat" gleich wenig meiner ist wie Dein "Staat" Deiner, Birkenstock Richter aus der Waldorfschule sind stets ein Gräuel, ja.

Idee: Du darfst doch sicher auch dem Einbrecher beim Einbruch dessen illegale Flinte aus der Hand nehmen, also entwinden und diese dann gegen ihn verwenden, wenn er immer noch auf Dich losgeht oder?

Ich nimm einmal nicht an, dass der ostische oder südische Einbrecher eine besonders teure Flinte mitzuführen pflegt, aber vielleicht hatte er ja Slugs geladen, was man aber als Aussenstehender nicht wissen kann oder so.

Ich würde das da mal studieren:

http://iwoe.at/notwehren-aber-richtig/

PS: Hübscher Name.

Geschrieben

Der Unsinn, eine Waffe beim Einbrecher zu platzieren, hat den Rentner im Fall Sittensen gehörig in die Bredouille gebracht, zumal er sich dann doch verquatscht hat. Der Fall zeigt, wie so etwas dann in der Praxis endet, wenn es ausverhandelt wurde.

In schweren Fällen macht unsere Polizei ihre Arbeit noch gründlich; und die sind sehr gut darin, Spuren zu sichern, das Tatgeschehen daraus zu rekonstruieren und auch die Herkunft einer Waffe zu ermitteln sowie in stundenlangen Vernehmungen Widersprüche aufzudecken.

Sich den Vernehmungen ganz zu verweigern, halten nur die Wenigsten dann wirklich durch, weil der Drang zu groß ist, die eigene Opferrolle klarzustellen und sich als kooperativer, braver Bürger zu zeigen.

Ein Einbruch ist bereits ein Angriff auf das Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Notwehr rechtfertigt, solange jedenfalls bis der Täter ohne Beute den Rückzug antritt und man das Feuer einstellt, sobald er kampfunfähig ist. Solange man nicht dem Flüchtenden hinterher schießt oder dem Niedergeschossenen noch einen aufgesetzten Schuss verpasst o.ä., hat man sehr gute Chancen bei der rechtlichen Bewertung. Dass man sich in Deutschland nicht wehren dürfe, stimmt einfach nicht, das belegen div. Freisprüche des BGH; auch wenn es mal 2-3 Fehlurteile gab.

Wenn einem aber Tatortmanipulationen und Falschaussagen nachgewiesen werden können, wird der Richter wenig Sympathie verspüren.

Geschrieben

Ohne die Details des Falls zu kennen, springender Punkt war doch, der alte Herr hat ohne RA den Mund zur Notwehrsituation aufgemacht.

Von platzierten Waffen ging weder hier noch in den Medien beim Fall Sittensen noch sonstwo was hervor. Quelle dafür bitte.

Hier oben ging es um was anderes, das Entwinden einer illegalen Waffe aus den Händen des Räubers und den Einsatz ebendieser gegen den Räuber in Notwehr aus nächster Distanz.

Dann ist die illegale ".....Waffe zu entladen, damit sie nicht mehr gefährlich ist. Da sind dann zwar die eigenen Fingerabdrücke drauf (auch auf den Patronen), macht aber nichts...."

Der Täterschützerjustiz geht es leider darum, den Angehörigen des Täters Geld vom Opfer zukommen zu lassen, damit weniger Sozialhilfe zu zahlen ist, so sind die Urteile in den Auswirkungen zu verstehen.

Geschrieben

Ich dachte, es sei am Ende des Prozesses für wahr erkannt worden, dass die Schreckschusswaffe vom Opfer platziert wurde bzw. er es auch zugegeben hätte.

An Quellen konnte ich aber bisher nur ältere Artikel vom Anfang des Prozesses finden; hier wird es zumindest schon angesprochen:

https://www.taz.de/!5117517;m/

Eine geschlagene Woche später finden sie noch eine andere, eine Gaspistole, in Terrassennähe, dort, wo die Leiche lag. Patronenhülsen finden sie nicht. Die Gaspistole, die auf den Namen des Rentners angemeldet ist, sei wegen des Schnees zunächst nicht gesehen worden, sagt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Er schließt nicht aus, dass sich Labinot S. bei der Flucht die Waffe geschnappt und geschossen hat.

Ein Gutachten, das der taz vorliegt, spricht gegen diese These. Es bescheinigt, dass die Fasern der Wollhandschuhe, die Labinot S. in der Tatnacht getragen hat, nicht mit den Fasern auf der Gaspistole übereinstimmen. Rechtsbeistand Thomas Kämmer findet den späten Fund der Gaspistole seltsam. "Ich kann mir auch vorstellen, dass sie im Nachhinein dort hingelegt wurde."

Der Rentner hatte gesagt, er hätte Schüsse gehört und deshalb geschossen; bei den Tätern fand sich aber nur eine Softair - doch nach einer Woche tauchte dann plötzlich im Garten diese Gaspistole auf.

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