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IGNORED

Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei 7,65 para "klinke ich mich jetzt mal ein" ;-)

Wieso ist es ein Unterschied ob ich ein Wechselsystem (bzw. in meinem Fall bei 7,65 para einen Wechsellauf) in .22 oder in 7,65 para zu meiner 9mm para SIG P210 eintragen lasse? War beides kein Problem und zusätzlich habe ich mir die Munitionserwerbsberechtigung für beide mit "abstempeln" lassen - ich glaube sogar ohne Mehrkosten, aber da bin ich mir nicht 100%ig sicher.

Es gibt Behörden , etwa München die verlangen von Sportschützen für 22 dann ein zusätzliches Bedürfnis vom verband. Sonst bekommst du keinen Stempel. Als Jäger das gleiche. Geht dann über erwrb einer 22er über gelb. Der Jäger kauft 9 mm über jjs und in anderen Bundesländern muss du eine slb in 9mm kaufen. Bei exotenkalibern hast du halt kaum Optionen. Außer zu klagen
Geschrieben

Es gibt aber auch Erlaubnisbehörden, die machen aus einem Wechselsystem lagerungstechnisch eine vollwertige Kurzwaffe.

Gibt es denn Erlaubnisbehörden, die aus ein Wechselsystem "lagerungstechnisch" nicht als zusätzliche Kurzwaffe sehen?

PS: Ist mir zwar aufgrund eines 1er Schrankes daheim egal, aber im Büro mit einem "kleinen" 0er passe ich immer auf, dass ich maximal fünf "Waffen" (incl. evtl. Wechselsysteme) mit dabei habe. Gerade bei SIG mit Wechsellauf in 7,65 und Wechselsystem in .22 geht dann halt nur noch eine zusätzliche Pistole und ein Revolver. Muss man sich halt einschränken. ;-)

Geschrieben

Im Saarland wird ein WS nicht als Waffe im Tresor gezählt. Hatte ich mal im Innenministerium nachgefragt und diese Antwort bekommen. Wenn dein SB wesentliche Teile einer Schusswaffe als ganze Waffe im Tresor zählt Frag ihn mal was er zu diesem Beispiel sagt: 2 Pistolen im Tresor sind ja ok . Zerlegst du die in in ihre wesentlichen Bestandteile wie Verschluss, Lauf und Griffstück dürftest du nach deren Meinung die 2 Pistolen nicht mehr in einem B-Schrank <200KG lagern, weil 6 wesentliche Waffenteile. Die Logik soll er dir dann mal erklären ...............

Greets

Peter

Geschrieben

Die Logik soll er dir dann mal erklären ...............

Die Logik ist wohl, soweit man bei der Auslegung der Gesetze und Verordnungen im Bereich des Waffenrechts von Logik sprechen kann, dass nur Wechselläufe und Wechselsysteme bei der Aufbewahrung einer Waffe gleich gestellt werden. Hab mich zwar noch nicht zum Thema eingelesen, aber da das zum einen nicht ganz "unlogisch" ist und mich zum anderen praktisch nie tangiert, diskutiere ich da nicht groß rum. War auch keine "Belehrung", sondern eher in einem Nebensatz als er sich dank NWR bzgl. 2/6 kurz vertan hatte (da sieht man in der Übersicht anscheinend nur den letzten Eintrag in der WBK und da waren zwei Wechselsysteme, die letzten Einträge) und mir höflich mitteilte (bei Erstellung des Voreintrages für eine KW), dass ich erst wieder in x-Monaten eine Waffe erwerben dürfte. Hab dann eben angerufen und nachgefragt. Dann hat er sich sofort entschuldigt und eben gesagt, dass die Wechselsysteme natürlich nicht bei 2/6 berücksichtigt werden, aber eben bei der Aufbewahrung.

Hatte ich mal im Innenministerium nachgefragt und diese Antwort bekommen.

Kannst Du die Antwort, gerne auch anonymisiert, hier einstellen?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Antwort war in etwa : " Laut meiner Sichtweise erhöhen Wechselsysteme nicht die Anzahl der Waffen, da sie für sich nicht als Waffe zu benutzen sind. Bei Problemen bei etwaigen Kontrollen verweisen sie an mich "

War eine Email die ich leider bei einem Systemcrash verloren habe ( neben vielen anderen Dateien.............................) Ich hatte die email aber an einige Kollegen weitergeleitet, ich schaue ob ich sie nochmal besorgen kann.

Absender war der im Innenministerium zuständige Mann, der u.a. auch Fachaufsichtsbehörde für die Waffenbehörden der Kreise ist.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Die Antwort war in etwa : " Laut meiner Sichtweise erhöhen Wechselsysteme nicht die Anzahl der Waffen, da sie für sich nicht als Waffe zu benutzen sind. Bei Problemen bei etwaigen Kontrollen verweisen sie an mich "

Perfekt, sehe ich zwar, je nach Waffentyp anders, aber wenn "Dein" Innenministerium mal zur Abwechslung "pro" Waffenbesitzer Stellung nimmt, dann soll mir das natürlich recht sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Forumsmitglied dem ich die email damals zur Verfügung stellte hat sie archiviert und mir zurück geschickt.Daher kann ich sie jetzt hier einstellen. Der Hinweis bei Kontrollen an ihn zu verweisen kam aus einem an die Email anschliessenden Telefonat.

From: Bouillon Hans (Innen)
Sent: Monday, February 27, 2012 11:26 AM
To: xxxxxxxx-online.de

Subject: Aufbewahrungsvorschriften


Sehr geehrter Herr Manxxx,

meines Erachtens werden Wechselsysteme bzw. Wechselläufe bei den Aufbewahrungsvorschriften nicht als Waffe mitgezählt. Da die eigentliche Waffe nur mit einem System genutzt werden kann, erhöht sich die Gefährlichkeit insgesamt nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Hans Bouillon

---
ROAR Hans Bouillon, Ministerin für Inneres und Sport des Saarlandes
h.bouillon@innen.saarland.de
Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

sehr aussagekräftig.. diesen Wortlaut nutzte ich auch immer wenn ich etwas nicht weiß und meine auf dünnem Eis zu stehen.

wenn man weiß wer das geschrieben hat , weiß man das die Aussage im Saarland Gewicht hat. Dagegen könnten nur die SB im Lande was sagen. Und da ist er Fachaufsicht. Und der Sb ist der einzige der u.U. Kontrollieren kommt. IMHO wurde das auch so in einer Besprechung der Landes-SB kommuniziert.

Besorg was besseres wenn du kannst...................................

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

Ich könnte liefern.. guck mal nach Bayern:

Die Aufbewahrungsgrundlagen des LKA an die polizeilichen Fachberater von Bayern -

das steht´s schwarz auf weiß, öffentlich und ganz anders: Nämlich das WS mitzählen..!

(Seite 35, Berechnung der Höchstzahlen von Waffen)

Genauso beim bssb und der Jägergemeinschaft..

Was du da verbreitest lieber petman ist Saarland. Das Saarland ist klein (sorry).

Die Saarländer machen nur einen Bruchteil der deutschen Waffenbehörden aus.

Und nur weil ein HErr im Ministerium des Saarlandes (nicht BUNDESMINISTERIUM

des INNERN) dir allein mal eine Mail geschickthat, wodrin er dir seine Meinung mitteilt, gilt das halt nicht

für ganz Deutschland. Du schreibst zwar immer das du dich auf das Saarland beziehst, aber wie es bei

"stille Post" so ist, wird sowas als erstes weggelassen..

Sorry aber wer sicher sein will, fragt selber bei seiner Behörde - in seinem Bundesland - nach. Das spart

unnötigeDiskussionen, Verfahrenskosten und viele, viele Nerven..

Und einem Verwaltungsverfahren zu argumentieren "ich hab aber im Internet gelesen, das einer

von saarländischen Innenministerium das so mal gesagt hat - hat nämlich einer im Internet gepostet"...

naja, ein Gewinner-Argument sieht anders aus..

Gruß aus dem Nachbarland..

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

Und einem Verwaltungsverfahren zu argumentieren "ich hab aber im Internet gelesen, das einer

von saarländischen Innenministerium das so mal gesagt hat - hat nämlich einer im Internet gepostet"...

naja, ein Gewinner-Argument sieht anders aus..

Sollen wir also alles was uns u.U. mal helfen könnte für uns behalten ? Soll keiner mehr " seine " Erkenntnisse " die er gewinnt veröffentlichen ? Ist natürlich auch ein Weg, aber ob es der richtige ist??

Und wenn der gute Mann der das Schrieb in Pension geht, wird demnächst passieren, kann sein Nachfolger das wieder anders sehen. Aber egal wie das das LKA in Bayern oder einer hier im Saarland sieht, ein Richter kann es wieder anders sehen. Solange das nicht Bundesweit gleich geregelt ist werden wir damit Leben müssen.

LG

PetMan

Geschrieben

Bayern ist aber auch nicht Nabel der Welt! Beispielsweise deklariert Bayern auch einfach eine Ferienwohnung zu einem unbewohnten Gebäude, obwohl die anderen 5 Wohnungen im Haus dauerhaft bewohnt sind. Eine Rechtsauffassung, die auch mehr als abenteuerlich ist. Auf der anderen Seite darfst du in Bayern eine einzelne Waffe der kat c auch einfach im Kleiderschrank lagern wenn die Behörde zustimmt, was sie im Regelfall macht

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

da auch hier immer mal wieder der Satz " 2 Waffen pro Halbjahr " auftaucht, möchte ich eine kleine Hilfestellung geben. Am einfachsten findet man heraus

ob wieder ein Waffenkauf möglich ist oder nicht, wenn man von jetzt an die letzten 6 Monate betrachtet. Sind in diesen 6 Monaten 2 Waffen erworben worden, so ist der Erwerb einer neuen Waffe frühestens dann möglich, wenn die erste Waffe aus der 6 Monatsrückschau heraus fällt.

LG Signor Rossi

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