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IGNORED

Laserpointer, der vorbei "zielt"


reschef

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Sal-Peter hatte drüben im Allgemeinen von einem Leuchtpunkt gesprochen, mit dessen Hilfe man die Abläufe beim Schießen als Trainer beobachten kann.

Dazu nun folgende Überlegung: Wie wäre ein Laserpointer mit entsprechender Montagevorrichtung einzustufen, der eben nicht auf das Ziel ausgerichtet ist, sondern beispielsweise in horizontal um 10° - 15° von der Laufachse abweicht? Natürlich so, dass man das nicht verstellen kann....

Der Wortlaut des WaffG ist ja:

Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.

Kann man noch von "einen Zielpunkt auf das Ziel projizieren" sprechen, wenn der Punkt auf 5 m um ca. 1 m vom tatsächlichen Zielpunkt abweicht?

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Eine in Amerika recht beliebte Methode ist es, eine reine Laserwaffe mit realistischem Abzug zu verwenden. SIRT ist von Form, Gewicht und Abzug her praktisch identisch mit einer Glock 17, aber eindeutig völlig inert. Außer dem Visier vielleicht läßt sich keine Komponente in einer echten Schußwaffe verwenden.

Vorteil ist, daß man damit überall die Betätigung des Abzugs üben kann. Z.B. mit einem verkleinerten IPSC Ziel im Schlafzimmer oder einfach dem Lichtschalter jeden Tag nach dem Aufstehen und vor dem Zubettgehen 20 Schuß, mit sofortiger Rückmeldung, ob man den Abzug verreißt. Rechtlich sollte es da, soweit mir bekannt (bin aber im deutschen Waffenrecht nicht sehr bewandert), auch in Deutschland keine Probleme geben weil eben beim besten Willen keine Waffe vorliegt, sondern ein Lichtzeiger mit etwas schwer zu betätigendem Leuchtknopf.

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und wie wird da indirekt das Ziel markiert?


das ist hier der ausschlaggebende teil deines satzes:

sobald das zutrifft: "hundepfui" in D!!!

(es sei denn du hast ne bewilligung dafür!)

Ja. Wenn auch die anderen notwendigen Vorraussetzungen zutreffen. Liegen diese nicht vor, verkaufen sich bestimmte "Laser" die für Schusswaffen bestimmt sind in D legal ganz vorzüglich.

Bearbeitet von Gast
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Ich mache sowas ähnliches regelmäßig mit Ziellaser. Da ich bis jetzt nicht auf die Idee gekommen bin, dass das möglicherweise über Ecken gedacht legal sein könnte, habe ich dafür eine Ausnahmegenehmigung des BKA. Die ist leider nicht wirklich günstig. Ein Prozess vor Gericht wird aber sicherlich deutlich teurer.

Das Ziellaserverbot ist genaugenommen Schwachsinn, aber es will keiner hören und ist auch nur einer von vielen.

Gruß

Makalu

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Du verstehst es also nicht. Dann beantworte ich es für dich. Man kann ein Ziel nicht im angedachten Sinne indirekt markieren.

Um deine Idee auch noch zu widerlegen: Der externe Beobachter markiert das Ziel ebenfalls direkt.

Bearbeitet von Gast
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Was einerseits am Wortsinne scheitert und zweitens dennoch direkt das Ziel selbst markiert ;) W+rde der Laser das Ziel nicht markieren, wäre das Ziel schließlich nicht markiert ;)

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Du verstehst es also nicht. Dann beantworte ich es für dich. Man kann ein Ziel nicht im angedachten Sinne indirekt markieren.

Um deine Idee auch noch zu widerlegen: Der externe Beobachter markiert das Ziel ebenfalls direkt.

Zumindest in gewissem Maße schon. Es ist z.B. bei Lasergriffen nicht unüblich, das Laservisier auf die gewünschte Entfernung so einzustellen, daß der Laserstrahl etwas unterhalb des von Kimme und Korn anvisierten Punktes kommt. Das sorgt dann dafür, daß bei der Verwendung des offenen Visiers der Laser verdeckt bleibt. Wenn es einem auf den letzten Zentimeter ankommt (bei Laservisier eher unüblich), dann muß man halt um die entsprechende Entfernung tiefer halten.

Die statischen Schützen machen eine solche "indirekte" Visierung ja regelmäßig, wenn sie das Visier aufsitzend einstellen und dann auf einen anderen Punkt zielen als den, den sie eigentlich treffen wollen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Du verstehst es also nicht. Dann beantworte ich es für dich. Man kann ein Ziel nicht im angedachten Sinne indirekt markieren.

Um deine Idee auch noch zu widerlegen: Der externe Beobachter markiert das Ziel ebenfalls direkt.

Wer hier nichts versteht ist ja wohl offensichtlich.

Zitat:

"Sobald ein Schütze sein Ziel markiert hat, kann er dieses Ziel an einen anderen Schützen weiterleiten. Sollte dieser in einer besseren Schussposition sein, kann er den „Kill“ übernehmen und das fremderfasste Ziel treffen."

Quelle:

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/25/handy-app-steuert-ziel-erfassung-von-gewehren/

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Musst du dich immer weiter reinreiten?


Zumindest in gewissem Maße schon. Es ist z.B. bei Lasergriffen nicht unüblich, das Laservisier auf die gewünschte Entfernung so einzustellen, daß der Laserstrahl etwas unterhalb des von Kimme und Korn anvisierten Punktes kommt. Das sorgt dann dafür, daß bei der Verwendung des offenen Visiers der Laser verdeckt bleibt. Wenn es einem auf den letzten Zentimeter ankommt (bei Laservisier eher unüblich), dann muß man halt um die entsprechende Entfernung tiefer halten.

Die statischen Schützen machen eine solche "indirekte" Visierung ja regelmäßig, wenn sie das Visier aufsitzend einstellen und dann auf einen anderen Punkt zielen als den, den sie eigentlich treffen wollen.

Das bedeutet, er wird nicht auf dem Ziel abgebildet ;) Na?

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Hab ich doch. Du willst sie nur nicht verstehen. Ein Ziel markiert man in dem man es beleuchtet. beleuchtet man es nicht, markiert man es auch nicht. Das jann nicht so schwer zu verstehen sein.

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Mir - da ich der Auslöser dieses Fred bin - sind solche halbseidenen Legalisierungsversuche eher suspekt.

Solange es dieses Gesetz gibt, sind Laser für mich an Schußwaffen (gem. WaffG) ein No-Go.

Das Gesetz an sich halte ich für unsinnig. Aber als Deutscher muß ich das tolerieren.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Hab ich doch. Du willst sie nur nicht verstehen. Ein Ziel markiert man in dem man es beleuchtet. beleuchtet man es nicht, markiert man es auch nicht. Das jann nicht so schwer zu verstehen sein.

Genau da liegt Dein Verständnisproblem.

Das Markieren eines Ziels durch anleuchten, z .B mit einem Laser, ist eine Möglichkeit, aber nicht die Einzige.

Ich kann die Koordinaten eines Ziels z. B. auch auf einer Karte markieren.

Ist doch eigentlich gar nicht so schwer das zu verstehen.

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Es gibt da ja eine Zulassung für ein Laseranalysesystem Scatt. Da wurde von BKA damit argumentiert, dass die Leistung sehr gering ist und es daher nicht anders eingesetzt werden kann. Vielleicht kannst du ja damit was anfangen.

Ansonsten mal das BKA mit dem Anliegen anschreiben. Allerdings denke ich mal, dass sich bei dem Thema Verbotene Gegenstände sich keiner weit aus dem Fenster lehnt. Das Risiko einer Strafverfolgung würde ich auch nicht in Kauf nehmen. Es kann da was anderes bei rauskommen, also mal mit dem Auto etwas zu schnell fahren.

Gruß

Makalu

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Genau da liegt Dein Verständnisproblem.

Das Markieren eines Ziels durch anleuchten, z .B mit einem Laser, ist eine Möglichkeit, aber nicht die Einzige.

Ich kann die Koordinaten eines Ziels z. B. auch auf einer Karte markieren.

Ist doch eigentlich gar nicht so schwer das zu verstehen.

Sagst es doch selbst. Die koordinaten, nicht das Ziel [emoji6]
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Das Markieren eines Ziels durch anleuchten, z .B mit einem Laser, ist eine Möglichkeit, aber nicht die Einzige.

Eigentlich ist klar wie ihr hier aneinander vorbei redet und mit etwas entgegenkommen könnte man dir das gemeinte auch genauso klar erklären und nicht mit Andeutungen oder offen gehaltenen Fragen in die Länge ziehen <_<

Im WaffG steht:

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[...]

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

und weiter

Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.

Ein Rotpunkt z.B. ist völlig legal, weil es nicht das Ziel beleuchtet oder markiert, sondern die Zieleinrichtung. Hast du nun einen Laser, der den Stuhl 5 m neben dem Ziel markiert, dann markiert er eben nicht das Ziel, sondern den Stuhl 5 m neben dem Ziel und fällt daher genauso wie das Rotpunkt nicht unter die obigen Regelungen.

bye knight

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Ein Rotpunkt z.B. ist völlig legal, weil es nicht das Ziel beleuchtet oder markiert, sondern die Zieleinrichtung. Hast du nun einen Laser, der den Stuhl 5 m neben dem Ziel markiert, dann markiert er eben nicht das Ziel, sondern den Stuhl 5 m neben dem Ziel und fällt daher genauso wie das Rotpunkt nicht unter die obigen Regelungen.

Erst mal vielen Dank für Deinen Vermittlungsversuch.

Ich fürchte nur Du bist Du mit Deiner Interpretation leider auf dem Holzweg.

Im Sinne des Gesetzes ist das was angeleuchtet wird das Ziel, in diesem Fall der Stuhl.

Dass der Laser nicht richtig eingestellt ist und vom Treffpunkt abweicht macht die Sache nicht legal.

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Übrigens ist der Umgang damit schon verboten.

Egal wohin das Ding leuchtet.

Es muss noch nicht mal montiert sein.

Damit dürfte die ursprüngliche Frage auch zweifelsfrei beantwortet sein.

Siehe:

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Bearbeitet von Computerfritze
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