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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


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... sondern eher zu Veränderungen zu Lasten des Beschuldigten. Beschädigungen sind "nur" ärgerlich, aber wenn eine nicht-böse Sache plötzlich böse wird, dann schaut man ganz schön dumm aus der Wäsche.

Wer soll davon tatsächlich etwas haben? Da macht sich derjenige doch ebenfalls strafbar!

Es hängt eben auch sehr viel von der Erfahrung des Beschuldigten ab. Wer einmal beschi... äh überprüft wurde weiss es nächstes mal besser.

Oder auch von der Erfahrung des Beamten.

Man sollte nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen, es sei denn man hat wirklich etwas zu verbergen.

Erfolgsprämien gibt es keine.

In der Regel wollen alle heil aus der Aktion kommen.

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Wer soll davon tatsächlich etwas haben? Da macht sich derjenige doch ebenfalls strafbar!

Hmmm ... Gedankenlosigkeit? Dummheit? Gelangweiltes Rumspielen am Gegenstand?

Frust wegen Erfolgslosigkeit? Einem eine reinwürgen zu wollen, weil man nichts gefunden hat?

Auch wenn es keine Erfolgsprämien gibt, vielleicht kratzt es ja am Ego von manchem ungebetenem Gast wenn er erfolglos abziehen muß.

Aber ich glaube wir drehen uns da eh im Kreis. Verändern wird sich nichts.

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Traurig.

Wäre ich nicht stolz drauf wenns mein Beruf wäre.

Schlimm genug das man wegen Behauptungen oder dergleichen schon Durchsuchungen am Arsch hat.

Da sagst du was Wahres! Ab und an könnte man hier den Verdacht haben das bei WO mehr Behördenvertreter wie normale User sind.Bei verschiedenen Texten die so viel Obrigkeitshörig verkünden...Vielleicht wollen die Büttel mal sehen was so bei den bewaffneten Bürgern so vor sich geht :diablo:

Bearbeitet von Blackhawk41
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Da sagst du was Wahres! Ab und an könnte man hier den Verdacht haben das bei WO mehr Behördenvertreter wie normale User sind.Bei verschiedenen Texten die so viel Obrigkeitshörig verkünden...Vielleicht wollen die Büttel mal sehen was so bei den bewaffneten Bürgern so vor sich geht :diablo:

Als ehemaliger Behördenvertreter war und bin ich immer auch Bürger,sogar privat bewaffnet. Und WO User bin ich noch dazu, ganz normal übrigens.

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Hallo uwewittenburg

das von dir Geschriebene erinnert mich stark an die Hexenverfolgung. Wurden der Hexer/die Hexerin gefoltert und gestand, war er/sie schuldig. Er/sie hatte es ja zugegeben. Gestand er/sie nicht, war er/sie ebenso schuldig. Denn unter der Folter nicht gestehen hieß, der Teufel muss ihm/ihr Stärke gegeben haben.

Steven

Schwachsinnvergleich

Bearbeitet von Tauri
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meine Güte! Wieder lauter Stammtischgeschwafel um mich herum. Ich bestellt noch 'n Bier und ne Currywurst mit Pommes rot-weiß. Vielleicht kann ich dann ja auf dem Niveau mitreden.

edit: manchmal glaube ich ja, dass hier Einige zuviel schlechte Filme sehen. Ich nehme das jetzt mal zugunsten einiger user an.

Bearbeitet von Tauri
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Hallo

vor kurzem einem mir Bekannten passiert: Vor mehr als einem Jahr hat er eine Dekouzi aus Österreich gekauft. Über ein Jahr danach klingelte es morgens um 7. Mehrere Beamte in Zivil zeigten ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Darin war aufgeführt, dass die Dekouzi Nr. xxxxx beschlagnahmt werden sollte. Er bat die Beamten um einen kurzen Moment Geduld und holte die Dekouzi. Sie wurde angenommen und dann ging die Hausdurchsuchung los. Mehr als 4 Stunden wurde alles durchsucht. Alle Ordner wurden penibel durchgeblättert. Zum Schluss verabschiedeten sich die Herren mit der Bemerkung, dass sie ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das KWKG einleiten werden. Und sie verlangten, dass mein Bekannter einwilligt, dass die Uzi eingezogen wird. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen ein.

Meiner Meinung nach eine nicht ganz rechtsstaatliche Hausdurchsuchung. Leider muss ich sagen, dass so was heutzutage die Regel ist.

Steven

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Hallo

vor kurzem einem mir Bekannten passiert: Vor mehr als einem Jahr hat er eine Dekouzi aus Österreich gekauft. Über ein Jahr danach klingelte es morgens um 7. Mehrere Beamte in Zivil zeigten ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Darin war aufgeführt, dass die Dekouzi Nr. xxxxx beschlagnahmt werden sollte. Er bat die Beamten um einen kurzen Moment Geduld und holte die Dekouzi.

Wenn das so im Beschluß drin stand, hätte sich die Durchsuchung bei der Herausgabe erledigt, aber oft steht ja auch drin, dass der Verdacht besteht dass noch weitere Waffen aufzufinden wären und somit nach diesen zu suchen ist.

Die Geschichte gehört glaube ich in die Rubrik der "Anscheißer-Arien".

Aber mit 7 Mann?

Könnte sich aber auch um sogen. Deko-Waffen gehandelt haben, die unsachgemäß unbrauchbar gemacht wurden, bzw. nicht nach neuesten Vorschriften umgebaut.

Kam öfter vor.

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Ab und an könnte man hier den Verdacht haben das bei WO mehr Behördenvertreter wie normale User sind.Bei verschiedenen Texten die so viel Obrigkeitshörig verkünden...Vielleicht wollen die Büttel mal sehen was so bei den bewaffneten Bürgern so vor sich geht :diablo:

Auch Behördenvertreter können Sportschützen oder Jäger sein!

Würde sich jemand outen wenn er schnüffeln wollte? Was für ein Unsinn!

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Meiner Meinung nach eine nicht ganz rechtsstaatliche Hausdurchsuchung. Leider muss ich sagen, dass so was heutzutage die Regel ist.

Steven

dann hätte der Richter ja eine Rechtsbeugung begangen. Und woher beziehst du deine glorreiche Aussage, dass "so was heutzutage die Regel ist"? Du musst ja obergeheime Statistiken kennen, die das belegen. Oder lehnst du dich mal wieder zu weit aus dem FEnster?

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vor kurzem einem mir Bekannten passiert:

...

Er bat die Beamten um einen kurzen Moment Geduld und holte die Dekouzi.

Naja,

das ist also die Version, die Dein Bekannter Dir erzählt,

es muß also nicht zwangsläufig auch so gewesen sein.

Denn Zweifel sind schon angebracht, alleine dadurch,

daß man angeblich den Beschuldigten, bei dem man eine Kriegswaffe vermutet,

diesen alleine und unbeaufsichtigt im Haus herumlaufen läßt,

um eben diese Waffe zu holen...

Nicht lebensnah.....

Und das dies dann alles heutzutage die Regel ist,

sollte man nicht nur behaupten, sondern auch beweisen können

oder schweigen.

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Naja,

das ist also die Version, die Dein Bekannter Dir erzählt,

es muß also nicht zwangsläufig auch so gewesen sein.

daß man angeblich den Beschuldigten, bei dem man eine Kriegswaffe vermutet,

diesen alleine und unbeaufsichtigt im Haus herumlaufen läßt,

um eben diese Waffe zu holen...

Hallo Olt d. R.

scheinbar hatte ich mich missverständlich ausgedrückt.

Es wurde keine funktionsfähige Kriegswaffe vermutet. Vermutet wurde eine Deaktivierte Uzi, die nicht ganz dem deutschen Waffenrecht entsprach. in Österreich ist eine Uzi mit einklappbarer Schulterstütze und funktionsfähiger Abzugseinrichtung legal, in Deutschland nicht. Da eine Dekouzi mit Klappschaft zu den Kurzwaffen zählt (nach dem deutschen WaffG) muss zwangsläufig die Abzugseinrichtung deaktiviert sein. Dies vermutete man, war nicht der Fall und deswegen war die Hausdurchsuchung.

Steven

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Hallo

ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass man bei dem Bekannten ein halbes Jahr später wieder eine Hausdurchsuchung durchführte. Diesmal wurde ein Dekolauf einer Thompson 1928 als Grund angegeben. Vor über 7 Jahren von einem Österreicher ersteigert. Er wurde herausgegeben und die Durchsuchung lief weiter. Ich habe jeweils die Durchsuchungsbeschlüsse und den Schriftverkehr des Anwaltes gesehen.

Steven

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....Es wurde keine funktionsfähige Kriegswaffe vermutet. Vermutet wurde eine Deaktivierte Uzi, die nicht ganz dem deutschen Waffenrecht entsprach. in Österreich ist eine Uzi mit einklappbarer Schulterstütze und funktionsfähiger Abzugseinrichtung legal, in Deutschland nicht. Da eine Dekouzi mit Klappschaft zu den Kurzwaffen zählt (nach dem deutschen WaffG) muss zwangsläufig die Abzugseinrichtung deaktiviert sein. Dies vermutete man, war nicht der Fall und deswegen war die Hausdurchsuchung....

War hier auch Thema. Man hatte wohl den Händler gefilzt und die Kundendatei oder Geschäftsbücher ausgewertet.

Danach bekamen alle Kunden persönlichen Einzelbesuch.

Was lernen wir daraus ?

Immer persönlich den Laden besuchen und mit Bargeld zahlen.

Ich meine der Händler hiess: Türk

Bearbeitet von coltdragoon
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wenn das so ist, dann solltest du deinem Bekannten vielleicht mal Nachhilfe im deutschen Waffenrecht erteilen, dann kommt das "in der Regel" auch nicht zu Durchsuchungen.

Sorry, aber wer sich auf so dünnes Eis begibt, muss sich nicht wundern wenn er einbricht.

Bearbeitet von Tauri
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Denn Zweifel sind schon angebracht, alleine dadurch,

daß man angeblich den Beschuldigten, bei dem man eine Kriegswaffe vermutet,

diesen alleine und unbeaufsichtigt im Haus herumlaufen läßt,

um eben diese Waffe zu holen...

Nicht lebensnah.....

Moin,

bezieht sich der Beschluss auf die Beschlagnahme eines einzelnen Gegenstandes (Dekowaffe) und der Betroffene gibt diesen freiwillig heraus, hat sich die Durchsuchung erübrigt!

Gibt es tatsächlich so.

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