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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


2nd_Amendment

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Bestätigung vom Verein und gut! Was man für die eigene Dokumentation macht steht auf einem anderen Blatt. Alles andere ist vorauseilender Gehorsam. Als nächstes nehmt ihr den SB noch mit auf den Stand um zu beweisen dass ihr schießen könnt. Mann muss wirklIch nicht zwanghaft mehr machen als vorgeschrieben.

Bearbeitet von Kesaro
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In meinem Schießbuch steht nur: Gewehr 100/300 oder Pistole/Revolver. Keine Disziplin. Und dann Stempel und Signum. Da ist alles drin, vom Jagdstand, 2-3 RAGn, Verein, Bw, Meisterschaften, Sicherheitsbelehrungen, quer durch den Garten. Ist auch nur ein Teilnahmenachweis, kein Leistungsnachweis. Wenn der Sachbearbeiter es genauer wissen will soll er den Verband fragen.

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DEIN Schießbuch geht den SB nichts an ;)

Das ist nichts gegen dich und dein Schießbuch. Beim Nächsten fordert der selbe SB dann schon das Schießbuch und beim Übernächsten untersucht er das Schießbuch und legt nach seinem Geisteszustand aus, was er meint daraus zu erkennen.

Schießbücher sind Privatsache. Damit hat man für SICH etwas in der Hand. Dabei sollte man es -als allgemeine Empfehlung-belassen.

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DEIN Schießbuch geht den SB nichts an ;)

Schießbücher sind Privatsache. Damit hat man für SICH etwas in der Hand. Dabei sollte man es -als allgemeine Empfehlung-belassen.

Ich bin da "eigentlich" voll bei Dir, o.K., das Wort "eigentlich" schränkt das ganze ein und daher möchte ich mal nachfragen wie Du / Ihr zu dem folgenden Sachverhalt steht:

1. Bei meiner ersten WBK wollte ich einmal Pistole, einmal Revolver und ein AR15. ;-)

2. Lt. gesetzlicher Regelung kann der SB auch mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten genehmigen, allerdings muss er das nicht tun.

3. Als Begründung beim SB habe ich neben diversen Teilnahmen auf Meisterschaften (mit Vereinswaffen bzw. Waffen von Freunden) auch meine vielen Schießtermine (ca. 150 im ersten Jahr) angeführt.

4. Der Sachbearbeiter meinte, bei einem Nachweis meinerseits (Urkunden sowie Schießbuch) kann er sich eine solche Ausnahme vorstellen.

5. Nach Vorlage der Unterlagen hat der SB ohne weitere Rückfrage drei Waffen "zum Start" genehmigt.

Ich habe, in diesem speziellen Fall, Verständniss dafür, dass ein SB bei einer "eigenen Beurteilung" die über das "Muss" hinaus geht, auch zusätzliche Unterlagen / Infos anfordert und dann auch bekommt. Wie soll der SB denn sonst entscheiden ob er seinen Spielraum ausübt oder nicht.

PS: Das Thema "mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten" wäre z.B. auch bei Western-Disziplinen mit zwei identischen Revolvern, einer Flinte und einem UHR möglich.

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Hallo allerseits, uns stellt sich folgendes Problem:

Eine Kameradin hat einen Antrag auf gelbe WBK gestellt. Schießbuch wurde ordentlich geführt.

Die Nachfrage beim Verband ergab allerdings, dass sich die Kollegin in keiner!, der immer bei den Schießen ausliegenden Teilnehmerlisten eingetragen hatte! Verband ist der VdrBw.

Wie verhält sich das jetzt gesetzlich?

Wir können jetzt nicht nachvollziehen, ob Sie auch wirklich daran teilgenommen hat. An den Stempel und die Unterschrift fürs Schießbuch zu kommen, ist leider kein Problem.

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Also bei uns muss sich jeder in die schiessliste eintragen. Als Nachweis für den Verband, für die Versicherung und auch für den Schießstandbetreiber. Die Nachweisliste liegt aber nicht beim Verband, sondern wird bei der RAG geführt. Ich würde es nicht machen, sich nie eintragen ohne das es einem selbst oder andeeen auffällt und dann noch das Bedürfnis über nen anderen Verband holen? Sehr seltsam.

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Hallo allerseits, uns stellt sich folgendes Problem:

Eine Kameradin hat einen Antrag auf gelbe WBK gestellt. Schießbuch wurde ordentlich geführt.

Die Nachfrage beim Verband ergab allerdings, dass sich die Kollegin in keiner!, der immer bei den Schießen ausliegenden Teilnehmerlisten eingetragen hatte! Verband ist der VdrBw.

Wie verhält sich das jetzt gesetzlich?

Wir können jetzt nicht nachvollziehen, ob Sie auch wirklich daran teilgenommen hat. An den Stempel und die Unterschrift fürs Schießbuch zu kommen, ist leider kein Problem.

Schießt man bei euch geheim? Muss doch jmd gesehen haben ob die schießt und oder ob sies kann.

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Eine Verpflichtung für den Verein zur Führung einer "Teilnehmerliste" bzw. einer "Schießkladde" besteht nicht.

Ein Stempel incl. Unterschrift in einem persönlichen Schießbuch ist eine Bestätigung der Teilnahme am Schießen. Weder würde ich selbst, noch kenne ich "Berechtigte" in meinem Umfeld, die hier "einfach so" etwas abstempeln würden.

Die Aussage "Die Nachfrage beim Verband ergab allerdings, dass sich die Kollegin in keiner!, der immer bei den Schießen ausliegenden Teilnehmerlisten eingetragen hatte!" verstehe ich nicht. Schickt der Verein die Teilnehmerlisten an den Verband oder wie soll ich mir das vorstellen?

Du, bzw. Dein Verein, unterschreibt auf der Bedürfnisbescheinigung doch "nur":

- die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb des Vereins (hier ist keine Mindestanzahl gefordert)

- die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin (z.B. ein Mietverhältnis für einen 100m Stand bzw. begehbarer Stand, etc.)

Den Nachweis über die Termine (z.B. Schießbuch, Urkunden, etc.) muss der Antragsteller doch selbst an den Verband (mit dem Bedürfnis-Antrag) schicken, bei dem er die Waffe beantragt, da bist Du bzw. Dein Verein doch raus.

Welches Problem hast Du bzw. Dein Verein denn? Wenn niemand bei Euch den/die Antragsteller/in kennt und diese nie zum schießen kommt, dann gibt es keine Bestätigung. Wenn es um eine Erstbescheinigung geht (erste Waffen), dann haben die meisten Verbände auch eine Regelung, dass ein bestimmter Prozentsatz bzw. Mindesttermine beim "eigenen" Verband geschossen werden müssen, aber auch da bist Du bzw. Dein Verein raus aus der Beurteilung. Dafür ist der Verband da.

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Da in den ersten drei Jahren nach WBK Erteilung der Verein in der Nachweispflicht, stellt auch das kein Problem dar.

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Anschließend sind nur Mitgliedschaft im Verband und fortbestehende schießsportliche Aktivität zu bescheinigen.

Bearbeitet von Gast
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Kann der Verein, analog zum Verband, den "Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre" auch auf die Mitglieder selbst "delegieren"?

In einem der Vereine in denen ich schieße wird zwar mein Name notiert, aber das dient (zumindest bin ich bisher davon ausgegangen) nur der Abrechnung, da in diesem Verein pro Schießtermin bzw. Standnutzung abgerechnet wird. In den anderen beiden Vereinen werden keine Namen notiert und sollte ich mal wirklich alleine im Training sein, dann trage ich mir den Termin auch mal selbst in mein Schießbuch ein. Ist allerdings ab einer bestimmten Menge an Schießterminen auch egal und über die Zutrittskarten wäre evtl. sogar ein Nachweis in diesem Fall möglich.

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Das würde mich jetzt doch ins grübeln bringen. Wir sind ein BDS Verein ohne eigenen Schießstand und ohne Anbindung an einen DSB verein.

Unsere Mitglieder sind verteilt über halb Süddeutschland. Jeder nutzt unterschiedliche Schießstande die geographisch sehr weit auseinander liegen.

Den beschriebenen Nachweiskonnten wir nie liefern.

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Das würde mich jetzt doch ins grübeln bringen. Wir sind ein BDS Verein ohne eigenen Schießstand und ohne Anbindung an einen DSB verein.

Servus,

im BBS in Bayern bestätigt der Verein folgendes:

--------------------------------------------------------------------------------
Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können.
* Bei Antrag auf eine bestimmte Waffe
**Bei Antrag auf eine WBK (gelb) für Sportschützen
***Unzutreffendes streichen
--------------------------------------------------------------------------------
Euer Verein hat doch bestimmt irgendeinen "Dauer-Mietvertrag" oder eine andere Vereinbarung bzgl. der dauerhaften Nutzung (egal ob wöchentlich oder monatlich) eines Schießstandes. Wenn ja, überhaupt kein Problem, auch wenn die Mitglieder an anderen Orten schießen. Probleme gab es wohl "nur" bei Vereinen, die z.B. überhaupt keine Möglichkeit zum Flintenschießen haben/anbieten aber deren Mitglieder "Flintendisziplinen beantragt" haben.
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Wenn jetzt keiner im Verein weiß ob die Schützin je anwesend war, wird es natürlich schwierig dazu was zu sagen. Aber die Leute, die im Schiessnachweisbüchlein Unterschrieben haben, kann man doch mal Fragen?

Bearbeitet von Nakota
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Kann der Verein, analog zum Verband, den "Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre" auch auf die Mitglieder selbst "delegieren"?

So handhaben wir das. Er hat seine eigene Liste (Schießbuch) und ich lasse mir die Termine "melden".

Das würde mich jetzt doch ins grübeln bringen. Wir sind ein BDS Verein ohne eigenen Schießstand und ohne Anbindung an einen DSB verein.

Unsere Mitglieder sind verteilt über halb Süddeutschland. Jeder nutzt unterschiedliche Schießstande die geographisch sehr weit auseinander liegen.

Den beschriebenen Nachweiskonnten wir nie liefern.

Das ist aber das Problem des VEreins. Er ist dazu verpflichtet. Wie er das macht, bleibt dem Verein überlassen.

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Also bei mir ist es nur der DSB-Verein, wo akribisch diese Kladde geführt wird.

Beim BDS und wie ich hörte auch bei den Kyffhäuserbund hat jeder sein Schießbuch, was er stempeln lässt. Das wars.

§15 sagt ja auch NUR dass der Verband ein Verfahren zum Nachweis festzulegen hat für seine Vereine und dies regelmäßig zu kontrollieren hat.

Liest man die WaffVwV dazu, soll dieses Verfahren in der zu genehmigten SpO stehen.

Finde weder beim DSB noch beim BDS allerdings irgendwas dazu...

Bearbeitet von Qnkel
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@callahan44er

Nein, bei uns schiesst man nicht geheim. Unsere Übungsabende sind allerdings auf die Region verteilt und immer ziemlich gut besucht. Ich konnte mir selber erst einmal ein Bild von Ihr machen, und das war alles andere als positiv! Die Gute konnte nicht mal einen KK-Einzellader "bedienen" und das nach einem Jahr schiessen!? Vom treffen ganz zu schweigen...

@HBM

Bei uns schaut niemand im Schießbuch nach, ob es auch demjenigen gehört der es vorzeigt, wenn es abgestempelt wird. Wie gesagt, ich kann xy mein Schießbuch mitgeben und unterzeichnen lassen...

Mit dem Eintrag in die Teilnehmerliste bestätigst Du, mit Deinem Adresseintrag und Unterschrift, an dem Schießen oder der Veranstaltung persönlich teilgenommen zu haben.

Und, nein, die Gute sieht man höchstens einmal im Jahr...Beteiligung am Vereinsgeschehen ist gleich Null!

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Und, nein, die Gute sieht man höchstens einmal im Jahr...Beteiligung am Vereinsgeschehen ist gleich Null!

Das ist traurig.

Es ist andererseits evtl. ein Ergebnis des Umstandes, dass aus rechtlichen Gründen auch solche Leute in Verbands- und Vereinsstrukturen "gezwungen" werden, die sich "normalerweise" nicht in Verbänden bzw. Vereinen organisieren würden...

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Die Gute konnte nicht mal einen KK-Einzellader "bedienen" und das nach einem Jahr schiessen!? Vom treffen ganz zu schweigen...

Na ja, ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich einen KK-Einzellader "bedienen" könnte. Hab sowas noch nie geschossen, also würde ich mir das kurz vorher erklären lassen. Treffen sollte dann allerdings auch mit KK-Einzellader passen, wobei das "Treffen" kein Kriterium ist, wie mir mein SB mal beim Thema "erfolgreiche Teilnahme an einem Wettkampf" erklärt hat (da reicht "nicht DQ" als "erfolgreich" aus). ;-)

Bei uns schaut niemand im Schießbuch nach, ob es auch demjenigen gehört der es vorzeigt, wenn es abgestempelt wird. Wie gesagt, ich kann xy mein Schießbuch mitgeben und unterzeichnen lassen...

Ist nicht optimal, aber gegen geplanten Betrug gibt es nur wenig Möglichkeiten von "jeder kennt jeden" mal abgesehen.

Mit dem Eintrag in die Teilnehmerliste bestätigst Du, mit Deinem Adresseintrag und Unterschrift, an dem Schießen oder der Veranstaltung persönlich teilgenommen zu haben.

Und, nein, die Gute sieht man höchstens einmal im Jahr...Beteiligung am Vereinsgeschehen ist gleich Null!

Dann hat Sie ja auch nur einen Eintrag von "Euch" im Schießbuch und da hab ich jetzt keine Ahnung ob das für eine Bestätigung durch den Verein reicht oder nicht. Evtl. macht es in diesem Fall auch mehr Sinn, wenn der Antrag für die neue Waffe über den Verein gestellt wird in dem sie häufiger schießt. Dort ist die Bestätigung dann ja auch kein Problem.

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Genau, es geht um Erbwaffen!

Die Gute wohnt Ca 40km von unserem Heimatverein entfernt. In ihrer Umgebung gibt es genug Schützenvereine, auch mit der möglichkeit KK oder Großkaliber zu schiessen. Eine Kameradin hat die seinerzeit mal angeschleppt, Freundin einer Bekannten...

Werde nächste Woche mal meinen SB konsultieren was der dazu meint.

Wenn die ihre WBK erst mal hat, dann werden wir die wahrscheinlich nie mehr sehen...;-)

Ich komm mir da verarscht vor!

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@HBM

Ihr Problem ist, dass in dem anderen Verein die Wartezeit auf 2 Jahre, einstimmig übrigens, erhöht wurde bevor man eine Waffe erwerben kann!

Eben um solche xxx auszuschließen. Das ist das letzte was man in einem Verein braucht.

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Bei uns schaut niemand im Schießbuch nach, ob es auch demjenigen gehört der es vorzeigt, wenn es abgestempelt wird. Wie gesagt, ich kann xy mein Schießbuch mitgeben und unterzeichnen lassen...

Ist Dir die grüne Farbe verloren gegangen? Wenn dem bei Euch, wer und wo das immer sein mag, so wäre, dann wäre das ja megageil das hier in diesem Forum zu tippen. Herr wirf Hirn ra, aber ganz viel, sonst reicht es nicht.

Genau, es geht um Erbwaffen!...Wenn die ihre WBK erst mal hat, dann werden wir die wahrscheinlich nie mehr sehen..

Gibt es bei Euch, wo immer das sein mag, keine erstmalige einmalige Bedürfniswiederholungsprüfung nach 3 Jahren? Von solch ganz besonders gescheiten Mitmenschen kann man dann gerne mal günstig Waffen kaufen.

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