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IGNORED

Versand von Anscheinswaffen/Softairwaffen nach §42a WaffG.


BFPierce

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Hallo Leute,

mich und eine Händler-Kollegin treibt gerade die Frage nach dem Versand von Softair-Waffen um.

Die Kollegin hat nach einem Versandschaden via DHL das Problem, daß sich das Versandunternehmen weigert, die Warenwert-Versicherung zu übernehmen, da sich angeblich entgegen der DHL-AGB´s Schusswaffen in dem havarierten Paket befunden haben. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um echte, also scharfe Schusswaffen handle oder um sog. Softairwaffen (Anscheinswaffen nach §42 a WaffG.).

Habt Ihr dazu eine Meinung ??

Hier der link zu den AGB´s der DHL...

http://www.dhl.de/de/paket/information/privatkunden/zulaessige-inhalte.html

Ich kann nicht erkennen, daß im Inlads-Versand Softairwaffen ausgeschlossen sein sollen.

Würde mich über eine fachkundige Info freuen...

BFP

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was soll dir hier den jemand verbindlich sagen was dhl muss und was nicht?!?

wenn dhl die abwicklung verweigert (aufgrund der dir genannten agb's), du (oder die kollegin) aber der meinung bist das die das bezahlen müssen, wirst du wohl oder übel einen fachanwalt bemühen und im zweifel gegen dhl juristisch vorgehen müssen!

Bearbeitet von HangMan69
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In deinem Link kann ich auch nichts zu Waffen o.ä. finden. Allerdings bin ich an anderer Stelle auf der Seite der Post fündig geworden:

http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/unzulaessige-inhalte-gefaehrliche-gueter.html

Hierbei geht es allerdings nur um den Versand ins Ausland! Du fragst nach einem Versand im Inland!

Diesbezüglich habe ich eine andere Info gefunden, wonach die dt. Post seit 2011 nicht mehr aus den in der Verlinkung genannten Gründen ins Ausland verschickt.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-2013/agb-paket-international-072013.pdf << AGB Paket Int,

http://www.potsdam.ihk24.de/international/Export_Import_Aber_wie/Exportkontrolle/1509096/Post_befoerdert_grenzueberschreitend_keine_Waffen_mehr.html << Artikel zu Waffenversand d. dt. Post

Davon ausgehend, dass in den Lieferbedingungen von DHL über Pakete im Inland nichts vonwegen Waffen aufgeführt ist, würde ich davon ausgehen, dass das legitim ist.

Ich lass mich aber gerne eines Besseren beraten.. ;-)

Übrigens hab ich grad mal die Suchfunktion benutzt.. da kommt man übrigens zu genau dem Ergebnis..

Bearbeitet von mein_c_tut_w
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Selbst wenn es erlaubt wäre: DHL bietet kein Eigenhändig an, damit wieder nicht erlaubt.

a) Es ist NICHT ausgeschlossen.

b) Eigenhändig o.ä.ist NICHT nötig. Noch so ein Märchen, das immer wieder erzählt wird und von den "Spezialtransporteuren", die für horrendes Geld normale Leistung bieten, gepflegt wird. Es gibt andere Lösungen, wie das völlig legal geht, auch für LW, die man nicht als besonders schweren Brief als Einschreiben/eigenhändig schicken kann. Nein, ich werde das her nicht weiter erklären, es gibt hier einen fetten Fred dazu, da ist alles gesagt.

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